Ausbildung abgebrochen - Recht auf Leistungen wie ALG I/II /Hartz4

Dieses Thema im Forum "Allgemeines & Sonstiges" wurde erstellt von Electronic, 23. November 2009 .

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  1. 23. November 2009
    Hallo,
    habe meine Ausbildung letzten Freitag abgebrochen/gekündigt.
    Werde ab dem 01.02.2010 Zivildienst machen.
    Ab heute mach ich freiwillig Praktikum um Erfahrung zu sammeln bis zum 30.01.2010

    Frage:
    Habe ich bis Beginn des Zivis Recht auf irgendwelche Leistungen, oder muss ich mit dem Geld, was ich von der Ausbildung bekommen hatte zurecht kommen???


    Wichtige Infos:
    Ich habe selbst gekündigt!
    ich habe knapp 4 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt!
     
  2. 23. November 2009
    AW: Ausbildung abgebrochen - Recht auf Leistungen wie ALG I/II /Hartz4

    ab 2 jahren arbeit/ausbildung.
    Haste unter 2 jahren -> noes
    uber 2 jahren -> vll (machst ja praktikum)
     
  3. 23. November 2009
    AW: Ausbildung abgebrochen - Recht auf Leistungen wie ALG I/II /Hartz4

    Wenn man selber kündigt ist man vom Arbeitsamt 3 Monate gesperrt, d.h. Du bekommst 3 Monate kein Arbeitslosengeld.

    LG
     
  4. 23. November 2009
    AW: Ausbildung abgebrochen - Recht auf Leistungen wie ALG I/II /Hartz4

    Das ist immer unterschiedlich. Letzendlich entscheidet dein Berater im Arbeitsamt ob du eine Sperre kriegst und wielange. Ich weiß nicht wie alt du bist und ob du noch bei den Eltern wohnst, aber die können auch sagen dass deine Eltern für dich aufkommen müssen. Aber normalerweise steht dir ein Existenzminimum trotzdem zur Verfügung.

    Es gibt halt solche Berater, die machen was sie wollen. Ist auch von Ort zu Ort unterschiedlich.
    Du solltest dir auch einen guten Grund einfallen lassen, warum du gekündigt hast.
     
  5. 24. November 2009
    AW: Ausbildung abgebrochen - Recht auf Leistungen wie ALG I/II /Hartz4

    Ich nehm mal an du wohnst noch zuhause bei deinen Eltern.
    Dann kriegst du rein garnix weil du keine Unkosten hast

    Zudem hast du nicht lang genug eingezahlt, man muss ich meine mindestens 1 Jahr eingezahlt haben damit man Arbeitslosengeld beantragen kann.
    Weiter hast du selber gekündigt was das Amt als ein "Kein Bock" wertet und einen dann 3 Monate die Leistungen streicht/streichen kann.
     
  6. 24. November 2009
    AW: Ausbildung abgebrochen - Recht auf Leistungen wie ALG I/II /Hartz4

    ich habe meine ausbildung auch abgebrochen. und bin einfach in die Stadt gezogen.

    nichts da mit sperre. JEDER bekommt Geld vom Amt! da muss man nichts eingezahlt haben oder whatever... Hartz4
     
  7. 24. November 2009
    AW: Ausbildung abgebrochen - Recht auf Leistungen wie ALG I/II /Hartz4

    Dann werde ich wohl zum Amt gehen und meine Situaition schildern. Die Beraterin wird mir da sicherlich weiterhelfen können. Nach dem Sozialprinzip müsste mir ja schon was zustehen... mal gucken
     
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