Ausbildung Bombenräumungskommando

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von Edd, 31. Dezember 2009 .

Schlagworte:
  1. 31. Dezember 2009
    Hallo

    ich würde gerne eine Ausbildung in Richtung Sprengstoff etc. machen, wie z.B. Bombenräumungskommando oder Sprengmeister, wobei mir das nicht ganz so gefällt, da man ja nur gebäude sprengt.

    meine frage ist: Wo kann ich mich für sowas bewerben ? beim Bund ?

    Vielen Dank schon mal
     
  2. 31. Dezember 2009
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Beim Bund kannst du das machen.

    Bei den Pionieren finden sich solche Aufgabengebiete.
    Wobei manche Fallschirmjäger auch die Befähigung zur Sprengung haben.
     
  3. 31. Dezember 2009
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Jop glaube beim Bund kann man das machen, weiß bloß nicht ob du dafür nicht auch was studieren musst. Wünsche dir auf jeden Fall viel Glück, ist nen interessanter Beruf....bei dem auch einiges schief gehen kann ^^
     
  4. 31. Dezember 2009
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Hab dir jetzt mal was rausgesucht:

    Pi Uffz / Pionierunteroffizier

    Anforderungssymbol der Bw: D400 Pioniere (Allgemein)

    1. Tätigkeit
    1.1 Zusammenfassung der Aufgaben
    Der Pionierunteroffizier (PiUffz) in der Laufbahn des allgemeinen Fachdienstes unterstützt seine Teileinheit bei der Erfüllung der allgemeinen und speziellen Pionieraufgaben.

    Der PiUffz ist zudem befähigt eine Teileinheit seiner Ausbildungsklasse unterhalb der Gruppenebene zu führen. Weiterhin unterstützt er bei der Ausbildung und Erziehung innerhalb der Teileinheit.

    1.2 Tätigkeiten / Aufgaben im Einzelnen
    Der PiUffz
    - kann im Rahmen seines Aufgabenbereiches als Truppführer eingesetzt werden,
    - ist unter Anleitung Gehilfe für Arbeiten im Rahmen der Pionieraufgaben im erweiterten Aufgabenspektrum,
    - kann eine Teileinheit seiner Ausbildungsklasse unterhalb der Gruppenebene zweckmäßig und zielbezogen einsetzen und führt unter einfachen Bedingungen spezielle Pionieraufgaben entsprechend seiner Ausbildungsklasse, wie
    * Fördern eigener Bewegungen,
    * Hemmen der Bewegung des Feindes,
    * Erhöhen der Überlebensfähigkeit und
    * Baueinsatz durch.
    - beteiligt sich bei der Ermittlung des Kräfte-/Mittel-/Zeitbedarf für den Pioniereinsatz,
    - unterstützt beim Marsch und beim Beziehen von Verfügungsräumen,
    - unterstützt beim Planen, Anlegen, Sichern und bei der Übergabe bzw. Übernahme von Sperren und bei der Führung der dazu notwendigen Sperrunterlagen,
    - unterstützt bei der Aufklärung und Öffnung von Sperren aller Art,
    - unterstützt bei der Beurteilung von Gelände jeglicher Art im Rahmen der Pionieraufklärung,
    - wirkt mit bei der Erkundung und Bewertung hinsichtlich einer möglichen/wahrscheinlichen Ausbringung von Minen und anderen nicht zur Wirkung gelangten Kampfmitteln, einschließlich behelfsmäßig hergestellter Sprengvorrichtungen (IED),
    - wirkt bei der Erkennung, Kennzeichnung und Meldung von Kampfmitteln im Rahmen der Kampfmittelabwehr a. Tr. mit,
    - unterstützt bei der Räumung von Minen und anderer nicht zur Wirkung gelangter Kampfmittel, einschließlich behelfsmäßig hergestellter Sprengvorrichtungen (IED),
    - setzt Waffen und (Pionier-)Kampfmittel lagebedingt ein,
    - unterstützt bei der Durchführung von handwerklichen Arbeiten bei Bauprojekten/Einsatzstellen, wie z.B. Instandsetzung von beschädigter Infrastruktur, Gebäuden u.v.a.m.,
    - unterstützt beim Bau von Feldbefestigungen und Schutzbauten und führt dabei besondere Tarn- und Täuschungsmaßnahmen durch,
    - bedient, setzt ein und/oder fährt nach Erwerb der Betriebsberechtigung (gem. ZDv 3/800) oder einer Fahrerlaubnis und einer ggf. notwendigen Unterweisung ausgewählte Fahrzeuge und Pioniermaschinen,
    - setzt nach einer erfolgten Unterweisung Werkzeuge und (Pionier-)Geräte(sätze) fach- und sachgerecht sowie handhabungssicher ein,
    - unterstützt bei der Ausbildung der allgemeinen Pionieraufgaben, bei den Einweisungen in Fahrzeuge, (Pionier-)Geräte und Werkzeuge,
    - ist verantwortlich für die Einsatzbereitschaft und Vollzähligkeit von übernommenen Fahrzeugen, (Pionier-)Geräten und Werkzeugen und führt die dazugehörigen gerätebegleitenden Unterlagen,
    - unterstützt bei Maßnahmen der Wartung und Pflege der Fahrzeuge, (Pionier-)Geräte und Werkzeuge der Teileinheit,
    - achtet auf die Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und Befehlen und setzt sie ggf. durch,
    - wendet die Umwelt- und Arbeitsschutzbestimmungen an.

    Ausgebildet in den allgemein militärischen Aufgaben muss der PiUffz zusätzlich
    - die an ihn gestellten Aufgaben im Sinne des Führens mit Auftrag verantwortungsbewusst und selbständig lösen,
    - bei einer praktischen Ausbildung, z.B. bei der Waffenausbildung, als Hilfskraft mitwirken,
    - allgemeine Wach- und Sicherungsaufgaben wahrnehmen,
    - nimmt Aufgaben in spezieller Funktion wahr.

    1.3 Arbeitsbedingungen
    Die Tätigkeiten und Aufgaben im Grundbetrieb und Einsatz führt der PiUffz vorwiegend im Außendienst durch. Notwendige administrative Tätigkeiten erfolgen im Innendienst.

    Der Umgang und Betrieb mit Waffen, (Pionier-)Kampfmitteln, Pioniermaschinen, (Pionier-)Geräten und Werkzeugen sowie die feldmäßigen Bedingungen können unter Umständen eine gesundheitliche Belastung/Gefährdung darstellen.

    Im Einsatz kann der PiUffz darüber hinaus, z.B. durch schwierige klimatische Bedingungen, Leistungsdruck, Maschinen-/Gefechtslärm, Stresssituationen und durch unvorhersehbare Vorkommnisse besonderen psychischen und physischen Belastungen ausgesetzt sein.

    Gefährdung durch:

    - Lärm (bei Arbeiten mit und in der Umgebung von Pioniermaschinen und (Pionier-)Geräte, beim Schießen und Sprengen)
    - Arbeiten mit und an Pioniermaschinen, (Pionier-)Geräte und Werkzeuge
    - Abgasemissionen
    - Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (z.B. Betriebsstoffe, Lacke, Kampfmittel)
    - Umweltbedingungen (eingeschränkte Sicht, Nässe usw.)
    - Tätigkeiten in Höhen, wie auch Tiefen

    2. Fertigkeiten und Kenntnisse
    Der PiUffz
    - kann seine Aufgaben als Pionierunteroffizier im Rahmen von Operationen verbundener Kräfte wahrnehmen,
    - kann die Aufgaben verantwortungsbewusst und selbstständig im Sinne des Führens mit Auftrag lösen,
    - kennt die allgemeinen Hauptaufgaben der Pioniere und kann diese darstellen,
    - kennt die Gliederung und Ausstattung der Teileinheit und der Einheit und kann im Zusammenhang mit den Aufgaben der Teileinheit diese erläutern,
    - kennt die Einsatzgrundsätze und Leistungsvermögen ausgewählter Pioniermaschinen, Fahrzeuge, Pioniergerätesätze und Geräte,
    - kennt die Grundlagen der Minenkunde, Sprengfallen und andere Vorrichtungen sowie von nicht zur Wirkung gelangter Sprengmittel,
    - kann Sprengladungen gemäß der Vorschriften berechnen, diese richtig anbringen und mit den vorgegebenen Sprengschnurleitungen und Zündungsarten unter Anleitung zur Detonation bringen,
    - kann Einzeltätigkeiten und Einzelaufgaben beim Handhaben von Sprengkörpern, Anzündmitteln, Zündmitteln, Sprengzubehör und Minen der Bundeswehr selbständig ausführen, vormachen und kontrollieren,
    - kann Einzeltätigkeiten und Einzelaufgaben in allen Trupps beim Verlegen von Sperren selbständig ausführen, vormachen und kontrollieren,
    - kennt die Grundlagen zum Überwinden von Sperren,
    - ist befähigt sich aus einer Gefahrensituation zu befreien und kann die Technik beim Anlegen einer Trittspur anwenden und auch vermitteln,
    - kennt die Grundlagen beim Überwinden von Gewässern und weiß wie leichte Übergangsmittel (Schlauchbooten, Fähren), einschließlich deren Zubehör und Gerät, lage-, auftrags- und sachgemäß eingesetzt wird,
    - kennt die Grundlagen und Grundsätze im Anlegen von Sperren,
    - kennt die Grundlagen und Grundsätze im Bau von Feldbefestigungen,
    - kann auch unter zunehmend erschwerten Bedingungen (Pionier-)Geräte bedienen und mit der Werkzeugausstattung umgehen,
    - kennt bestimmte Grundlagen und Grundsätze für die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung eines Marsches sowie das Beziehen von Verfügungsräumen,
    - kennt die für seinen Aufgabenbereich gültigen Gesetze, Dienstvorschriften, Erlasse und (Sicherheits‑Bestimmungen u.a. für den Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und des Umweltschutzes,
    - kennt die Grundsätze der modernen Erwachsenenbildung und zeitgemäßen Menschenführung sowie das Prinzip der Inneren Führung,
    - kann die Ausbildung für eine Teileinheit seiner Ausbildungsklasse unterhalb der Gruppenebene planen, unter einfachen Bedingungen leiten und auswerten,
    - kennt die Grundsätze der Materialerhaltung und -bewirtschaftung und kann diese anwenden,
    - beherrscht die allgemeinen militärischen Aufgaben als Vorgesetzter im Dienstgrad Stabs-/Unteroffizier.

    3. Mögliche Verwendungen in Dienststellungen
    3.1 Verwendung
    Dienstposten gibt es
    - in Einheiten, Verbänden und Großverbänden
    - in Stäben
    - an der Truppenschule
    - an zentralen Ausbildungseinrichtungen

    3.2 Dienstgradspanne
    - Unteroffizier/Stabsunteroffizier

    4. Besondere geistige und körperliche Eignungsanforderungen
    Hauptschulabschluss

    5. Sonstige Voraussetzungen
    Unbedingt erforderliche Lehrgänge
    - UL MFT AFD PITR AK: PI/BRMATEINS 41
    Weitere erforderliche Lehrgänge
    - UFFZLEHRG AMT AFD PITR 19 1

    6. Mindestverpflichtungszeit
    - 06 Jahre bei: Unteroffizier o.P. (FachUffz)
    - Uffz-Anwärter (Mannsch UA) mit beliebigem Eingangsberuf

    7. Fortbildungsmaßnahmen (ZAW)
    entfällt

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    Der Munitionsräumdienst befasst sich bei Streitkräften oder Polizeien mit dem sicheren Unschädlichmachen (Delaborierung) von Munition und deren Entfernen vom Auffindeort. Kampfmittelbeseitigung – Wikipedia Diese sogenannten EOD (Explosive Ordnance Disposal) Spezialisten gibt's übrigens in allen TSK (H. L, M) - die Tätigkeitsbezeichung ist Feuerwerker.

    Ausbildungsgang zum Feuerwerker (mit ZAW):

    ASBW: R300
    Bezeichnung: Munitionsmechanik

    Achtung - für diese Verwendung gibt es eine Vielzahl von möglichen Eingangsberufen, die die Einstellung mit höherem Dienstgrad erlauben.

    Die Lehrgänge sind von unten aufsteigend zu absolvieren.
    Der dargestellte Ausbildungsverlauf hat Modellcharakter.
    Die endgültige Lehrgangsabfolge wird durch die Personalführung festgelegt

    - BESEIT BEHLFM SPRVORR IED 24
    - FAKU MUN TRÜBPLDST 29
    - KPFMBES (EOD) AK:KONV KPFM 28
    - FEUERWERKER 25
    - FACHKU MUN (H) A T2 119
    - TRPRAKT 2 H 4 WO 20
    - FACHKU MUN (H) A T1 69
    - FWL AMT 99
    - TRPRAKT 1 H 4 WO 20
    - FWLEHRG MFT AFD INSTTR AK: INSTTR 44
    - MECHATRONIKER-/IN 430
    - FWANWLEHR AFD INSTTR/INSTDST 39
    - AUSWL FEUERWERKER 4
    - TRPRAKT 1 MON 21
    - AGA H 63

    Ausbildungsdauer in Tagen: 1034

    Tätigkeitsinformationsbild - FEUERWERKER

    1. Tätigkeiten
    1.1 Zusammenfassung der Aufgaben

    Der Feuerwerker überwacht die Einhaltung aller Schutz- und Sicherheitsbestimmungen zur Gewährleistung der Munitionstechnischen Sicherheit beim Umgang mit Munition in Grundbetrieb und Einsatz

    1.2 Tätigkeiten/Aufgaben im einzelnen

    Der Feuerwerker:

    - leitet, beaufsichtigt, überwacht und unterstützt die Durchführung von Materialerhaltungsarbeiten an bestimmten eingeführten Munitionsarten/-sorten und Zubehör im Rahmen zugewiesener Materialerhaltungsstufen (MES) in Grundbetrieb und Einsatz,
    - vernichtet Munition nach den vorgeschriebenen Verfahren, wirkt bei Bergemaßnahmen, bei Zwischenfällen und Unfällen mit Munition mit und leistet Amtshilfe/Nothilfe bei Munitionsfunden im Rahmen bestehender Befehle und Weisungen,
    - plant die Dienstaufsicht im Aufgabenbereich und veranlasst, soweit erforderlich, zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen
    - plant den Personalbedarf als Vorgesetzter, setzt Personal zur Durchführung von Arbeiten und Tätigkeiten mit und an Munition ein,
    - führt technische Arbeiten mit hohem Schwierigkeitsgrad selber durch,
    - befundet eingeführte Munition nach Zustand und Gebrauchsfähigkeit
    - unterrichtet und unterstützt seine Vorgesetzten in allen Angelegenheiten der munitionstechnischen Sicherheit beim Umgang mit Munition
    - führt und überwacht den dienstlichen Schriftverkehr und unterschreibt im Rahmen seiner Zeichnungsbefugnis,
    - führt Lehr - und Ausbildungstätigkeiten in der Fachtätigkeit durch
    - wirkt mit beim Erstellen von techn. Dokumentation, Unterlagen und Vorschriften
    - nimmt Arbeitsaufträge entgegen, analysiert die Durchführbarkeit und leitet die Maßnahmen ein,
    - prüft und beurteilt die Instandsetzungsfähigkeit von Munitionskomponenten und deren Zubehör, wenn erforderlich, zusammen mit seinen Vorgesetzten,
    - legt die Art der Instandsetzung und den Arbeitsablauf fest, sofern nicht durch Arbeitsablaufanweisungen zuständiger Dienststellen vorgegeben,
    - führt die Dienstaufsicht und kontrolliert durchgeführte Arbeiten an Munition in Qualität und Ergebnis,
    - führt grundsätzlich folgende schwierige, qualifizierte und komplexe Tätigkeiten selber aus:
    + Ein- u. Ausgangsuntersuchung
    + Endkontrolle bei der Munitionsinstandsetzung, Änderung und Umrüstungen
    + Endkontrolle bei Munitionsmontage,
    + Funktion "Örtlicher Leiter" bei Bevorratung, Materialerhaltung und Montage
    + geeignete Maßnahmen bei Zwischenfällen an und mit Munition,
    + Munitionsvernichtung
    - kann als Prüfer bei Bestandsprüfungen tätig werden,
    - überprüft das Führen der Los- und Lagerortkarteien, Kladden und Nachweise, Lebenslaufakten, des Verzeichnisses der Gebrauchseinschränkungen sowie das Ausfüllen befohlener Vordrucke im Rahmen der Materialwirtschaft Munition,
    - bearbeitet oder führt die DV-gestützten betrieblichen Meldeverfahren und Arbeitsnachweise im Aufgabenbereich, erstellt und bewertet logistische Statistiken,
    - erstellt Prüf-, Beanstandungs-, Erfahrungsberichte und ggf. Verbesserungsvorschläge im Aufgabenbereich,
    - veranlasst und überwacht Zustands- und Vollzähligkeitskontrollen sowie notwendige Kalibrierungs-, Pflege? und Materialerhaltungsmaßnahmen an Werkzeugen, Ausrüstung, Gerät und der Munition im Verantwortungsbereich,
    - überwacht Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit am Arbeitsplatz, die Vollzähligkeit der Vorschriften und die Einarbeitung von Änderungen, und führt geforderte Übersichtstafeln, Lagepläne, Skizzen und Handakten,
    - belehrt unterstelltes Personal über
    + die bestehenden und erforderlichen Arbeitssicherheitsbestimmungen,
    + Schutz und Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Munition,
    + Allgemeine Sicherheitsbestimmungen,
    + Brandschutzbestimmungen,
    + allgemeine truppendienstliche und fachbezogene Angelegenheiten,
    und gewährleistet deren Einhaltung im Rahmen der Dienstaufsicht,
    - führt fachliche Ausbildung und Unterweisungen durch bzw. wirkt bei der Ausbildung am Arbeitsplatz ( AAP) mit,
    - leitet, überwacht und beaufsichtigt die Lagerung, Verpackung, Palettierung, Verwaltung und das Befördern von Munition innerhalb seines Arbeits- und Aufgabenbereiches,
    - bereitet vor und/oder überwacht Munitionsbeförderungen der Verkehrsträger Straße, Schiene, See im Aufgabenbereich als Beauftragte Person Gefahrgut gemäß den Gefahrgutbeförderungsbestimmungen,
    - kontrolliert die Einhaltung der Maßnahmen zur Sicherung der Munitionsbestände, Baugruppen und Zubehör gegen Diebstahl, Sabotage, Brand- und Witterungseinflüsse,
    - untersucht nicht als handhabungs- und transportsicher eingestufte Munition und bestimmt deren weitere Behandlung,
    - bestimmt den Zustandskode (z.B. von zurückgelieferter Munition) und veranlasst weitere Maßnahmen,
    - steuert, überwacht und beaufsichtigt die Belegung der Bevorratungsorte
    - überwacht und kontrolliert die Einhaltung der zulässigen anzurechnenden Explosivstoffmassen für Bevorratungsorte und Arbeitsstellen und legt. Sicherheits- und Schutzabstände fest,
    - katalogisiert und erstellt logistische Munitionsartikelgrunddaten,
    - berät und unterstützt in allen Fragen und Angelegenheiten der munitionstechnischen Sicherheit in seinem Aufgabenbereich,
    - überprüft den Munitionsbestand und die Nachweisverfahren in der Materialbewirtschaftung Munition auf Weisung,
    - organisiert die Vorbereitung und Durchführung von Übungen und Einsätzen am Heimatstandort, im In-und Ausland und im Einsatzland bezogen auf seinen Tätigkeitsbereich und auf seine Führungsebene,
    - wirkt mit bei Erkundung und Festlegen von Einrichtungen und Schutzmaßnahmen für das Bevorraten von Munition im Einsatz
    - wirkt mit bei der Untersuchung von Zwischenfällen und Vorkommnissen mit Waffen und Munition,
    - wirkt auf Anforderung zuständiger Stellen mit bei der Bergung von Munition aus Unfallfahrzeugen oder Luftfahrzeugen,
    - wirkt ggf. beim Entmunitionieren von Waffen und Gerät mit,
    - stellt im Rahmen seiner Fähigkeiten und Ausbildung ggf. die Handhabungs- und Transportsicherheit von Munition nach/bei Zwischenfällen wieder her,
    - führt erste Maßnahmen bei Munitionsfunden gemäß geltender Weisungslage durch,
    - wirkt mit bei der Erarbeitung und Änderung von Vorschriften, Weisungen, Konzepten, Katalogen und Verzeichnissen für den Umgang mit Munition,
    - wirkt mit beim Überprüfen der Anlagen für den Umgang mit Munition im Rahmen der Fremdüberwachung munitionstechnische Sicherheit
    - berät Truppenteile bei Übungen bezüglich Einsatz von Darstellungsmitteln mit Explosivstoff und legt im Rahmen seiner Ausbildung ggf. Sicherheitserfordernisse für den Waffen ? und Munitionseinsatz fest,
    - wirkt mit bei bzw. erstellt Anträge auf Ausnahmegenehmigung für das Abweichen von Schutzabstandsbestimmungen beim Bevorraten von Munition
    - unterrichtet ggf. im Rahmen des Tätigkeitsprofils im Rahmen der Ausbildung Munitionstechnik- und Grundlagen insbesondere in der Aus ? und Weiterbildung des fach ? und sachkundigen Personals

    1.3 Arbeitsbedingungen

    Der Feuerwerker erledigt seine Arbeiten i.a. im Tätigkeitsbereich seiner Dienststelle oder Stammeinheit. Der Auftrag kann sich auf fremde Orte im In-und Ausland auch unter Einsatzbedingungen und ungewohnte klimatische, geographische, hygienische sowie schwierige infrastrukturelle Verhältnissen erstrecken.
    Belastungen und Gefährdungen können u.a. sein:
    - Umgang mit bestimmter Munition,
    - Lärm
    - elektrische/magnetische Felder, Immissionen, Drücke und schwere Lasten durch Geräte/Anlagen, Umwelt
    - Einsatz als Verantwortlicher oder Leitender bei Munitionsbergung/-vernichtung,
    - Schichtdienst bei Übungen und im Einsatz,
    - Zwischenfälle mit Munition,
    - Bewältigen großer Mengen bei Beförderung, Umschlag und Bevorratung unter Zeit -und Auftragsdruck sowie Abweichungen von Friedenssicherheitsstandards.
    - psychische Belastungen bei und nach Extremsituationen

    2. Fertigkeiten und Kenntnisse

    Der Feuerwerker muss:

    - selbständig, verantwortungs- und sicherheitsbewusst sowie kreativ handeln können,
    - methodische und didaktische Grundsätze richtig anwenden können;
    - fachliche Führungs- und Planungsqualitäten haben und auf der für ihn maßgeblichen Führungsebene mitdenken können,
    - Schaltbilder, technische Zeichnungen, Konstruktions- und Funktionspläne lesen verstehen und anwenden können
    - von der Munition ausgehende Gefahren erkennen und richtig bewerten , die Schutz- und Sicherheitsbestimmungen beherrschen sowie vorbeugende/abwehrende Maßnahmen einleiten können,
    - umfassende Kenntnisse über munitionssicherheitstechnische Zusammenhänge haben und die Auswirkungen bei evtl. Abweichungen von Sicherheitsstandards bewerten können,
    - über grundlegende Kenntnisse in der Munitionstechnik ,, in der Ballistik, der Wirkungsweise von Munition, und der Physik und Chemie der Explosivstoffe haben;
    - Grundlagen der Organisation, Zuständigkeiten und Aufgaben in der Kampfmittelabwehr kennen
    - Kenntnisse über Grundsätze der Materialbewirtschaftung der Bundeswehr und über Aufgabe und Auftrag des logistischen Systems und der logistischen Einsatzkräfte haben,
    - Grundlagen der Materialerhaltung für Munition beherrschen
    - fachlich-technische Dokumentationen für bestimmte Munition und Zubehör auswerten, Zusammenhänge, Funktionsabläufe .und munitionstechnische Maßnahmen daraus ableiten
    - die gemäß technischer Vorschrift und ZDv 34/210 für seinen Aufgabenbereich geforderten fachlichen und manuellen Tätigkeiten beherrschen,
    - grundlegende Kenntnisse der für den Aufgabenbereich geltenden Arbeitssicherheits-, Strahlenschutz und Umweltschutzbestimmungen haben und diese anwenden können
    - über gefahrgutrechtliche Kenntnisse als BPG (Straße, Schiene, See) verfügen
    - zum streitkräftegemeinsamen Einsatz befähigt sein
    - die verwendeten Informations-, Melde- - und Verfahrenssysteme bedienen können und Grundkenntnisse der genutzten DV ? Anwendungen haben,
    - Grundkenntnisse im allgemeinen und technischen Englisch haben.
    - Kraftfahrgrundausbildung wird geklärt ( aus Einsatzgründen ja)


    3. Mögliche Verwendungen und Dienststellungen

    3.1 mögliche Verwendungen

    - Teileinheitsführer
    - Betriebsführung
    - Sachbearbeiter in Stäben, Ämtern und Kommandobehörden
    - Feuerwerker in logistisch -/technischer Verwendung
    - Ausbildungsfeldwebel / Stationsausbilder an Ausbildungseinrichtungen

    3.2 Dienstgradspanne

    - Feldwebel- Stabsfeldwebel (Fw ? StFw) allgemeiner Fachdienst
    - auf ausgewählten Dienstposten Oberstabsfeldwebel (OStFw) allgemeiner Fachdienst

    4. Besondere geistige und physische Eingangsforderungen

    - uneingeschränkt außendienstverwendungsfähig
    - psychisch stabil
    - arbeitsmedizinische Untersuchungen
    + G 20 (Lärmeinwirkung)
    + G 33 (aromatische Nitro- oder Aminoverbindungen)
    gemäß VMBl 1982 Seite133ff.
    - für Verwendungen in Stäben / Lehreinrichtungen können Abweichungen zugelassen werden.

    5. Sonstige Voraussetzungen

    - Fahrerlaubnis der Bundeswehr Klasse CE
    - Zusätzlich Sonderregelung für Minentaucherpersonal


    6. Mindestverpflichtungszeit - Laufbahn der Feldwebel allgemeiner Fachdienst 12 Jahre
    ohne verwertbaren Beruf
    - Laufbahn der Feldwebel allgemeiner Fachdienst 8 Jahre
    mit verwertbarem Beruf (Seiteneinsteiger DGrad Uffz/StUffz)
    - Laufbahn der Feldwebel allgemeiner Fachdienst 4 Jahre
    mit verwertbarem Beruf (Seiteneinsteiger DGrad Fw)

    Hier ein paar Links zur weiteren Information über die Tätigkeit der Feuerwerker.

    treff.bundeswehr.de /W26HHHTX025INFODE

    treff.bundeswehr.de /05-04-KmpfBes/$File/05-04-KpfmBesKp.pdf

    -----------------------------------------------------


    Aufgrund der Zusammenführung in eine TSK gemeinsame Ausbildung wird es die Feuerwerkerausbildung wie hier dargestellt, in naher Zukunft so nicht mehr geben.
    Aus der ehem. ATB Feuerwerker sind drei neue ATB hervorgegangen. Der Feuerwerker Bw, der SchießSichFw und der KpfmBesFw.

    Der Ausbildungsgang eines Feldwebels wird dann in etwa so aussehen:

    - Fachkunde Mun Uffz Teil B (sog. "Feuerwerkerlehrgang")
    - Fachkunde Mun Uffz Teil A
    - ggf. ZAW
    - die für Feldwebel der jeweiligen TSK nötigen Lehrgänge
    - AGA

    Danach folgen dann je nach zukünftigem Aufgabengebiet die entsprechenden Lehrgänge und zuerkennen der ATN. (z.B. Feuerwerker Bw - Depotarbeit, KmpfmBesFw - EOD/IEDD, SchießSichFw - TrÜbplDst).
     
  5. 31. Dezember 2009
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    wow, erstmal danke, das klingt schon sehr interessant

    sind das denn auch die leute, die gerufen werden. wenn terroristen einen anschlag ankündigen und beispielsweise im flughafen ein koffer stehen gelassen wird oder so

    also die anschläge damals in london, in der u-bahn, da wurd ja TATP/APO/APEX (Triacetontriperoxid) benutzt,.. ist ja kinderleicht herzustellen, das zeug hatte ich auch schon in geringern massen, also in die richtung bin ich schon eher interessiert
     
  6. 31. Dezember 2009
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Dafür ist vermutlich eine Spezialeinheit der Polizei verantwortlich, aber sollte sowas an einem Militärflughafen vorkommen, werden diese EOD/IEDD leute gerufen.
    Oder wenn man in Kabul nur diese eine Straße passieren kann, dort aber eine IED liegt, dann werden die auch gerufen.

    Es gibt noch Unterschiede zwischen Kampfmittelräumung und Beseitung und für eines von beiden ist die Instandsetzung zuständig, aber ich weiß grad nicht für welches von beiden.
     
  7. 31. Dezember 2009
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    genau, diese spezialeinheit der polizei,.. glaub das ist das was ich suche ^^
    muss ich dafür noch studieren ?
     
  8. 1. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    jezz lass dich ma nicht von den Kriegstreibern hier einlullen das du den Job wirklich beim Bund bekommst ist eher unwahrscheinlich. Wahrscheinlcih wäre Pyrotechniker eher was für dich was afaik sogar ein 'normler' Ausbildungsberuf ist und die wahrscheinlichkeit dahin zu kommen ist um einiges höher als bei den Pigs.
     
  9. 2. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Warum sollte die Chance diese Tätigkeit beim Bund auszuführen gering sein?
    Es gibt diese Stellen, die über ein Anforderungsprofil verfügen und sollte der Bewerber die gewünschten Qualifikationen mitbringen, so steht einer Einstellung und Verwendung auf gewünschtem Dienstposten nichts mehr im Wege..
     
  10. 2. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Naja aber es stimmt schon, dass an solche, ich sage mal Qualitätsstellen, ranzukommen sehr schwer ist, auch beim Bund! Dafür musst du dich reinhängen!
     
  11. 5. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    in dem Film Gesetz der Rache stellt Gerald Buttler gegen Ende des Films ein Koffer mit einer Bombe in ein Regierungsgebäude. Ich meine die Leute, die diese sicherstellen und entschärfen, dort heißen sie Bombenräumungskommando.
    Die mein ich !

    Ich hab mich auch mal informiert und mir wurd gesagt, dass das nicht mit den Leuten von der Bundeswehr sondern vom Land zu tun hat, sprich das würd über Polizeiausbildungen etc. laufen, nicht über Bund. Aber kann auch falsch sein.
     
  12. 5. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Beim bund landeste hinterher bei den Pionieren und msust iwo in afghanistan ieds entschärfen ^^

    Zivile Kampfmittelbeseitigung
    Spoiler
    Aufgrund der Situation nach dem 2. Weltkrieg (alle militärischen und staatlichen Organisationen, die während des Krieges Kampfmittel beseitigt haben, waren aufgelöst) wurde die Kampfmittelbeseitigung als Gefahrenabwehrmaßnahme zunächst durch die alliierten Besatzungsmächte, später unter ihrer Kontrolle und ab ca. 1950 durch Dienste der einzelnen Bundesländer durchgeführt. Hierbei hatte jedes Bundesland in der Bundesrepublik einen eigenen Kampfmittelräumdienst, in der DDR gab es einen staatlichen Munitionsbergungsdienst, der territoriell aufgeteilt für die einzelnen Bereiche zuständig war (heute hat wiederum jedes Bundesland seine eigene Kampfmittelbeseitigungsstruktur).

    Die zivile Kampfmittelbeseitigung in Deutschland ist eine Aufgabe zur Sicherung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, daher ist üblicherweise in jedem Bundesland eine entsprechende „Kampfmittelverordnung“ erlassen worden. Die Arbeitshilfe Kampfmittelräumung des Bundes definiert Kampfmittel als

    „gewahrsamslos gewordene, zur Kriegsführung bestimmte Gegenstände und Stoffe militärischer Herkunft und Teile solcher Gegenstände, die

    * Explosivstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder aus Explosivstoffen oder deren Rückständen bestehen,
    * Chemische Kampf-, → Nebel-, → Brand- oder Reizstoffe oder Rückstände dieser Stoffe enthalten oder
    * Kriegswaffen oder wesentliche Teile von Kriegswaffen sind.“

    (Im Unterschied hierzu ist z. B. die Vernichtung überzähliger Lagerbestände an Munition keine Kampfmittelbeseitigung.)

    Der komplette Bereich der Kampfmittelbeseitigung umfasst viel mehr als nur die immer wieder in den Medien dargestellten Entschärfungen von Bombenblindgängern:

    Zunächst ist eine historische Erkundung erforderlich, um festzustellen, ob in einem betroffenen Gebiet Hinweise zu einer Belastung mit Kampfmitteln vorliegen. Diese Erkundung erfolgt üblicherweise auf der Grundlage von Archivalien (z. B. Berichten über Kampfhandlungen, Bombardierungen, Berichte von früheren Kampfmittelfunden etc.), als Hilfsmittel hat sich auch die Auswertung von Luftbildern bewährt, die vor, während und nach Bombenangriffen gemacht wurden. Gegebenenfalls können auch Untersuchungen vor Ort erforderlich werden, um die aus den Recherchen ermittelten Daten zu konkretisieren.

    Falls die Bewertung der Ergebnisse als Gefährdungsabschätzung dazu führt, dass die Fläche von Kampfmitteln beräumt werden soll, muss – in Abhängigkeit von den Parametern der Fläche, den zu erwartenden Kampfmitteln und ggf. der vorgesehenen Nutzung – ein Räumkonzept erarbeitet werden. Dieses muss z. B. die mögliche Tiefenlage der Kampfmittel berücksichtigen (Bombenblindgänger liegen tiefer als z. B. von kapitulierenden Soldaten weggeworfene Panzerfäuste), die Boden- und Grundwasserverhältnisse usw.

    Die eigentliche Kampfmittelräumung einer Fläche wird üblicherweise durch Sondieren der gesamten Fläche mit entsprechenden geophysikalischen Detektoren (z. B. Differential- oder Absolut-Magnetometer, elektromagnetische Aktivsuchgeräte, Bodenradar etc.) durchgeführt. Hierbei festgestellte Bodenanomalien, die möglicherweise Kampfmittel sein können, werden freigelegt, identifiziert und geborgen, falls sie handhabungsfähig sind. Falls das aufgefundene Kampfmittel nicht handhabungsfähig ist, muss es „entschärft“ werden oder – falls das nicht möglich ist – noch an der Fundstelle durch eine gezielte Sprengung zerstört oder unschädlich gemacht werden.

    Die geborgenen Kampfmittel werden gesammelt und zu einem Zwischenlager transportiert, um hier zerlegt und vernichtet zu werden. Die Vernichtung kann durch gezielte Sprengungen sowie durch thermische Vernichtung, d. h. durch Ausbrennen des Sprengstoffes erfolgen. Die unschädlichen Hüllen der Kampfmittel (überwiegend Stahlhüllen) können dem Schrott zur weiteren Verwertung zugeführt werden.

    Die o.a. geschilderten einzelnen Schritte der Kampfmittelbeseitigung erfolgen üblicherweise in einer Aufgabenteilung zwischen staatlichen Diensten und beauftragten privaten Fachfirmen: während Erkundung und Gefährdungsabschätzung als staatliche Aufgabe meistens durch die staatlichen Stellen durchgeführt wird, erfolgt die eigentliche Beräumung heute überwiegend durch private Fachfirmen. Der Abtransport und die Vernichtung ist wiederum Sache der staatlichen Stellen.

    Die Finanzierung der zivilen Kampfmittelbeseitigung teilt sich auf zwischen dem Grundstückseigentümer, dem Bundesland und dem Bund. Während die vorsorgliche Absuche eines Baugrundstückes z. B. vom Bauherren zu tragen ist, übernimmt das Land die Maßnahmen der Gefahrenabwehr (Entschärfung, Abtransport und Vernichtung). Der Bund beteiligt sich in den Fällen an den Kosten, in denen die Gefahr von ehemals reichseigenen Kampfmitteln ausgeht. Allerdings hat aufgrund der föderalistischen Struktur jedes Bundesland hierzu seine eigenen Regeln, so dass in dem einen Bundesland andere Finanzierungsgrundsätze gelten als in dem Nachbarland.

    Also pass auf was dir die mir fehlen einfach die worte um zu ebschrieben was aliki hier abzieht jedenfalls prüfe alles 3mal nach was du hier lesen solltest.
     
  13. 5. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    guck nich so viele Hollywoodfilme...in echt ist das nicht so cool wie im film besonders wenn was schief geht.Außerdem sollte man für so einen Beruf überqualifiziert in vielen Bereichen sein.
     
  14. 5. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Auch im priv.berreich ist einiges möglich aber ob es da direkte Ausbildungsbetriebe gibt glaub ich nicht dan soweit ich es weiß ist es eher ein Vortbildungsberuf.
    Aber schau mal hier:
    http://rapidshare.com/files/330622375/Ausbildung_KMB-2008-neu.pdf.html
    thx
    und push währe auch toll *fg
     
  15. 5. Januar 2010
    AW: Ausbildung Bombenräumungskommando

    Wenn ich schon lese das man beim Bund für solch eine Stelle nur einen Hauptschulabschluss braucht, dann erklärt das schon einiges. Beim Bund wärst du somit nur menchliches Verschleissmaterial was irgendwelche Minen entschärft.

    MfG
     
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