Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von jessyparker, 3. September 2008 .

  1. 3. September 2008
    hi,

    hab ne dringende frage bzgl meiner ausbildung an euch.

    bin am überlegen zu kündigen,weil der beruf absolut nicht mein ding ist und ich nächstes jahr was besseres kriegen könnte.


    nun ist es jedoch so,dass ich mir nicht sicher bin ob bei einer kündigung meinerseits ich die ausbildungsvergütungen zurückzahlen muss....




    lg
     
  2. 3. September 2008
    AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen?

    kommt darauf an

    wenn du in der probezeit biste kannste einfach ohne grund abbrechen
    §22 II BBiG


    nach der probezeit musst du die für dich geltende kündigungsfrist beachten


    § 22
    Kündigung
    (1) Während der Probezeit kann das Be-
    rufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten
    einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
    (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbil-
    dungsverhältnis nur gekündigt werden
    1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten
    einer Kündigungsfrist,
    2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist
    von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbil-
    dung aufgeben oder sich für eine andere Be-
    rufstätigkeit ausbilden lassen wollen.
    (3) Die Kündigung muss schriftlich und in den
    Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündi-
    gungsgründe erfolgen.
    (4) Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund
    ist unwirksam, wenn die ihr zugrunde liegenden
    Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
    als zwei Wochen bekannt sind. Ist ein vorgesehe-
    nes Güteverfahren vor einer außergerichtlichen
    Stelle eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendi-
    gung der Lauf dieser Frist gehemmt.





    und wegen schadenersatz deinerseits § 23

    § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
    (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach
    der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbil-
    dende oder Auszubildende Ersatz des Schadens
    verlangen, wenn die andere Person den Grund für
    die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im
    Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.

    (2) Der Anspruch erlischt, wenn er nicht inner-
    halb von drei Monaten nach Beendigung des Be-
    rufsausbildungsverhältnisses geltend gemacht
    wird
     
  3. 3. September 2008
    AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen?

    du musst nichts zurückzahlen, das hab ich auch noch nie gehört/gelesen/gesehen/... dass das wirklich gemacht wird.
    du musst für deine arbeitszeit entlohnt werden, da brauchst du absolut keine angst haben dass du irgendwas zurückzahlen musst !

    und wegen dem schadensersatz was auch im gesetz steht (s.o.) interessiert dich ja auch nicht.


    § 23 Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
    (1) Wird das Berufsausbildungsverhältnis nach
    der Probezeit vorzeitig gelöst, so können Ausbil-
    dende oder Auszubildende Ersatz des Schadens
    verlangen, wenn die andere Person den Grund für
    die Auflösung zu vertreten hat. Dies gilt nicht im
    Falle des § 22 Abs. 2 Nr. 2.


    --> (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbil-
    dungsverhältnis nur gekündigt werden
    1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten
    einer Kündigungsfrist,
    2. von Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist
    von vier Wochen, wenn sie die Berufsausbil-
    dung aufgeben oder sich für eine andere Be-
    rufstätigkeit ausbilden lassen wollen.




    also keine angst, wenn du was anderes machen willst dann mach das
     
  4. 6. September 2008
    AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen?

    stimmt es eigentlic,dass wenn man vor ablauf der probezeit kündigt die ausbildung nicht als abgebrochen gilt???

    ein kumpel meinte sowas zu mir aber ich weiß nich genau ob das stimmt.
     
  5. 6. September 2008
    AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen?

    weiß ich nicht, ob das als abgebrochen gilt oder ob es sowas überhaupt gibt....
    auf jeden fall wird dich jeder zukunftige ausbilder fragen, warum die ausbildung vorzeitig beendet wurde, macht also immer nen schlechten eindruck, etwas anzufangen und dann aufzugeben
     
  6. 6. September 2008
    AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen?

    problem ist nur das die ausbildung extrem schlecht ist, sprich der zukünftige beruf unter ganz anderen bedingungen umworben wurde.
     
  7. 7. September 2008
    AW: Ausbildung kündigen - muss man Bezüge zurückzahlen?



    weiß jmd was dazu?
     
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