Ausbildung um 1 n halb Jahre verkürzen?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von unleashed, 12. Dezember 2012 .

  1. 12. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 12. Dezember 2012
    Hallo freunde,

    ich wollte nur kurz fragen, ob es eine rolle spielt bei einer verkürzung von einem jahr also die ausbilding in 1 n halb jahren zu machen, welchen schnitt man im abitur und in der vorhigen ausbildung hatte?

    ich habe abi und eine schulische ausbildung von 2 jahren abgeschlossen, beides aber eher nicht sehr gut. im moment hab ich in der ausbildung nen schnitt von 1,X.

    BITTE keine VERMUTUNGEN!

    wuerde mich über korrekte antworten freuen!

    bundesland = BW -> mannheim## beruf -> IT

    mfg
     
  2. 12. Dezember 2012
    AW: Ausbildung um 1 n halb Jahre verkürzen?

    Also bei mir musste ich das nur mit dem Betrieb und meinem Ausbildungsleiter abklären. Wenn die auch dazu ja gesagt haben, dann war das alles kein Problem.
     
  3. 12. Dezember 2012
    AW: Ausbildung um 1 n halb Jahre verkürzen?

    Gibt ein Bundesweites Berufsbildungsgesetz (BBIG):

    § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
    (1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
    (2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
    (3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.
     
  4. 12. Dezember 2012
    AW: Ausbildung um 1 n halb Jahre verkürzen?

    ich verstehe nicht was dieses bundesweite berufsbildungsgesetz bringen soll.
    es sagt leider nichts über die vorraussetzungen aus und diese existieren aufjedenfall.

    @darkwin informationen von damals bringen leider nicht viel, es ändert sich ständig, dennoch dank maus
     
  5. 12. Dezember 2012
    AW: Ausbildung um 1 n halb Jahre verkürzen?

    "Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird."

    ist zu erwarten, wenn du nen 1er Schnitt hast. Sprich mit deinem Ausbilder und wenn der das auch will stell mit ihm gemeinsam einen Antrag. Hab ich auch gemacht.
     
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