#1 13. Februar 2013 Hallo, ich suche zur Zeit eine Ausbildung. Ich habe mich wie jeder normale Mensch bei mehreren Stellen beworben. Nun habe ich einige Ausbildungsplätze schon sicher und kriege von diesen den Vertrag zugeschickt. Aber es laufen noch andere Bewerbungsverfahren, welche ich bevorzuge. Nun ist das ja so, dass das Unternehmen den Vertrag bis zum Datum X.X.2013 zurückgeschickt bekommen möchte. Aber über einige Fristen hinaus laufen noch Bewerbungsverfahren bei anderen Unternehmen. Jetzt mein Frage: Wenn ich nun einen Ausbildungsvertrag unterzeichne und dann von einem besseren Unternehmen ein Angebot bekomme. Kann ich dann vom Ausbildungsvertrag den ich bereits unterschrieben habe zurücktreten? Oder ist das nicht möglich? Einige haben mir versichert, dass das möglich ist. Andere dementierten es aus voller Überzeugung. Ich hätte gerne von euch eine klare Antwort mit sinnvoller Begründung oder Beleg. Denn ja oder nein kann jeder sagen. Danke im Voraus + Multi-Zitat Zitieren
#2 14. Februar 2013 Zuletzt bearbeitet: 14. Februar 2013 AW: Ausbildungsvertrag Ich weiß nicht ob es eine Rechtsgrundlage bei sowas gibt, ich kann dir nur von einer guten Freundin erzählen: Sie hatte einen Ausbildungsvertrag unterschrieben und zwei Wochen später eine bessere Stelle angeboten bekommen. Sie hat dann dort unterschrieben und der anderen Stelle telefonisch und per Brief abgesagt. War überhaupt kein Problem. Jetzt ist natürlich die Frage, ob das einfach "Kulanz" vom Unternehmen war, oder eben auf irgendeinem Gesetz beruht. //EDIT Haha stimmt, Probezeit natürlich^^ + Multi-Zitat Zitieren
#3 14. Februar 2013 AW: Ausbildungsvertrag Da du sowieso eine Probezeit hast ist das ohne weiteres möglich. + Multi-Zitat Zitieren
#4 14. Februar 2013 AW: Ausbildungsvertrag this... das Unternehmen sollte dir dankbar sein, wenn du ihnen vorher absagst und nicht einfach während der Probezeit nicht erscheinst. Vor Arbeitsantritt ist das dann ein Aufhebungsvertrag der von beiden Seiten akzeptiert werden muss. (Der eigentliche Vertrage ist ja erst "in Vollzug gesetzt" wenn du am ersten Tag auf der Matte stehst). Du kannst ansonsten in der vereinbarten Probezeit ohne Angabe von Gründen von einem auf den anderen Tag gehen (auch der Arbeitgeber kann dich in der Zeit einfach nach Hause schicken). Nach der Probezeit dann eben schriftliche Kündigung innerhalb der festgelegten Frist. Immer wieder hört man mal was von Kündigungsfristen in der Probezeit die scheinbar im Ausbildungsvertrag stehen... davon hab ich keine Ahnung. Mein Rat: Vertrag durchlesen. IHK etc. anrufen und nachfragen - die können dir da eine sichere Auskunft geben. Wenn du allerdings einem Unternehmen absagst, dann mach das bitte sofort! Nicht morgen oder übermorgen sondern du greifst sobald du es weißt zum Telefon und gibst denen Bescheid. Kannst dann noch nen Brief hinterherschicken. Aber das gebietet einfach die Fairness gegenüber dem Unternehmen (mit dem du ja irgendwann in deinem Leben eventuell mal wieder was zu tun hast - vor allem da es wahrscheinlich deine Fachrichtung ist) und gegenüber anderen Ausbildungssuchenden. + Multi-Zitat Zitieren
#5 14. Februar 2013 AW: Ausbildungsvertrag Kündigung von Ausbildungsverhältnissen - IHK Hannover Du darfst.. Außer es ist im Vertrag anders geregelt.. + Multi-Zitat Zitieren
#6 16. Februar 2013 AW: Ausbildungsvertrag Einerseits finde ich es als eine weitere Chance, die man wahrnehmen sollte, wenn man schon einen Vertrag unterschrieben hat und dennoch was besseres findet. Andererseits finde ich es auch egoistisch. Denn so nimmst du anderen Bewerbern die Möglichkeit ihren "Traum" mit der Ausbildungsstelle zu verwirklichen damit, dass du erst zusagst und dann nicht erscheinst. + Multi-Zitat Zitieren
#7 2. März 2013 AW: Ausbildungsvertrag Okey danke für eure schnellen Antworten und sorry, dass ich mich erst jetzt bedanke. Ich habe mittlerweile auch noch einen Anwalt gefragt, der mir eure Thesen bestätigt hat. Es ist das gute Recht sich überall zu bewerben und auch mehrere Ausbildungsverträge zu unterschreiben. Aber wie schon Pommesgabel gesagt hat, sollte man dann den anderen fairnessweise absagen. MfG JuWi1848 + Multi-Zitat Zitieren