#1 6. Mai 2012 Hallo Leute, ende April wurde ich bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt,wegen wirtschaftlichen gründen angeblich. Heute habe ich ein Brief erhalten mit den ganzen unterlagen.Steuerkarte etc. Da ist aber noch ein Blatt dabei wo oben drauf steht: Ausgleichsquittung. Ich soll das Unterschrieben zurücksenden. Folgende Punkte sind enthalten. 1. Das Arbeitsverhältnis zwischen.... ist mit wirkung 31.03.12 beendet worden. 2. Ich habe erhalten: Lohnsteuerkarte arbeitsbescheinung.... Jetzt kommen die 2 letzten Punkte die mich wirklich interessieren.... 3. "Sonstige Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis und seiner Beendigung für und gegen mich-gleich welcher Art-bestehen nicht mehr. Von meinem Recht, das Fortbestehen meines Arbeitsverhältnisses geltend zu machen,nehme ich Abstand. 4. Gleichzeitig verzichte ich auf das Recht der Kündigungsschutzklage gem. §3 Kündigungsschutzgesetz. Ich soll das unterschreiben und zurück senden. Was haltet ihr davon ? Ich hab irgendwie ein mulmiges Gefühl dabei.Kann ich es ohne schlechtes gewissen unterschreiben ??? Viele Grüße Ekol + Multi-Zitat Zitieren
#2 8. Mai 2012 AW: Ausgleichsquittung vom alten Arbeitgeber Elementare Frage - hast du denn alle Lohnzahlungen bekommen, die dir Zustehen? Gehalt, abrechnung evtl. Überstunden / Urlaubstage etc.? + Multi-Zitat Zitieren
#3 8. Mai 2012 AW: Ausgleichsquittung vom alten Arbeitgeber §3 Kündigungsschutzgesetz Hier bestätigst du, dass du die Kündigung annimmst. So versteh ich das halt. Für Punkt 3 siehe Post über mir! + Multi-Zitat Zitieren
#4 8. Mai 2012 AW: Ausgleichsquittung vom alten Arbeitgeber Ja ich habe alles erhalten was mir zusteht. + Multi-Zitat Zitieren
#5 9. Mai 2012 AW: Ausgleichsquittung vom alten Arbeitgeber was sagt das arbeitsamt? hast du schon einen neuen job? wenn nein würde ich beim arbeitsamt nachfragen wie es da ausseiht bzgl dem wisch + Multi-Zitat Zitieren