Außer Betrieb - Was darf man trotz Krankenschein???

Dieses Thema im Forum "Politik, Umwelt, Gesellschaft" wurde erstellt von unicat18, 14. August 2007 .

  1. 14. August 2007
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    Außer Betrieb - Was darf man trotz Krankenschein?


    Mit dröhnenden Kopfschmerzen oder gebrochenem Bein zur Arbeit gehen? Das braucht keiner, doch was ist eigentlich trotz Krankenschein erlaubt und was sollte man lieber lassen?


    Krank werden ist leider oft nicht schwer, schnell zum Arzt gehüpft und schon hat man seinen Krankenschein. Doch könnt Ihr trotzdem ins Kino gehen oder kurz mal in der Stadt ein paar Besorgungen erledigen?

    Was grundsätzlich gilt…

    Seid Ihr krank, müsst Ihr das Eurem Chef bereits ab dem ersten Tag mitteilen, da dieser Euch bis zu sechs Wochen Euren Lohn weiterzahlt. Dies kann telefonisch, persönlich, schriftlich oder durch einen Dritten erfolgen. Außerdem müsst Ihr ungefähre Angaben darüber machen, wie lange Ihr voraussichtlich krank sein werdet. Bis zu drei Tage könnt Ihr ohne ärztliches Attest zu Hause bleiben, danach müsst Ihr einen Krankenschein im Betrieb abgeben.
    Wenn Ihr Euch auf der Arbeit krank gemeldet habt, müsst Ihr Euch generell gesundheitsfördernd verhalten. Ihr dürft nichts tun, was die Krankheit verzögert oder gar verschlimmert. Die erlaubten und verbotenen Aktivitäten hängen also stark von Eurer persönlichen Situation ab. Eine Grippe bedeutet nicht gleich Hausarrest.

    Shopping

    Der Gang zum Supermarkt ist im Krankenschein durchaus erlaubt, denn essen muss jeder. Dies solltet Ihr allerdings nicht mit ausgiebigen Shopping-Touren verwechseln.

    Bettruhe?

    Natürlich müsst Ihr während Eurem Krankenschein nicht permanent das Bett hüten, sofern es Euer Arzt nicht verordnet hat. Ein Spaziergang an der frischen Luft beispielsweise ist jederzeit erlaubt, weil er heilungsfördernd wirken kann. Auch ein Besuch im Kino ist vertretbar. Kneipen- oder gar Diskobesuche solltet Ihr aber lieber verschieben, sonst könnte es schnell eine Abmahnung hageln.

    Urlaub & Co.

    Seid hier lieber etwas vorsichtig und fragt zur Absicherung Euren Arzt um Rat. Außerdem solltet Ihr auf jeden Fall Euren Arbeitgeber informieren, schließlich zahlt er während Eurer Krankentage trotzdem weiter. Bei einer Erkrankung der Atemwege würde eine Reise an die Nordsee zum Beispiel noch als gesundheitsfördernd durchgehen.

    Nebenjob

    Wer zusätzlich noch einen Nebenjob hat, darf diesen natürlich generell während des Krankenscheins auch nicht ausüben. Krank ist krank. Wird aber der „Anschein der Arbeitsunfähigkeit nicht erschüttert“, so sehen es die Juristen, dürft Ihr es doch. Auch hier kommt es auf Eure individuelle Situation an.

    Haltet Ihr Euch also an ein paar Regeln, habt Ihr absolut nichts zu befürchten, wenn Ihr mal ein paar Tage krank seid. Nutzt allerdings nicht den Gutwillen Eures Arbeitgebers aus, denn bei zu häufigen Krankenscheinen droht die Kündigung. Im Zweifelsfall fragt Ihr am besten Euren Arzt.

    quelle:http://www.gesichterparty.de


    Welche Erfahrungen habt Ihr mit Krankenscheinen und wann bleibt Ihr wirklich von der Arbeit zu Hause?


    mfg unicat18
     
  2. 14. August 2007
    AW: Außer Betrieb - Was darf man trotz Krankenschein???

    Cool Kumpel hat sich heute krank gemeldet und wir haben dann so gelabert was passiert wenn die anrufen von der Arbeit und er grad nicht da ist!

    Guter Thread, gefällt mir
     
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