ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Aliki, 13. Februar 2010 .

  1. 13. Februar 2010
    Hey Leute,

    ich bin jetzt 19 und will ausziehen.
    so sieht mein Finanzplan aus:

    Einkommen 630,00€
    Kindergeld ~150,00€
    --------------------------------------
    Gesamt 780,00€


    Ausgaben

    Wohnung / Zimmer 250,00€
    Fahrkarte 150,00€
    Versicherung Auto 50,00€
    Benzin 60,00€
    McFit 17,00€
    Essen/Trinken 250,00€
    ---------------------------------------
    +- (fast) 0


    Ihr seht, um meine Fixkosten decken zu können, langt mein Gehalt gerade so aus.
    Sprich zu wenig um zu leben.
    Was ist, wenn ich jetzt noch nen legalen Nebenjob für 200-250€ im Monat machen würde?
    Wäre dann das Kindergeld weg?
    Bzw. was hab ich für Möglichkeiten?
    Meine Ausbildung geht nur noch ein Jahr und habe die Befürchtung, dass die Bürokratie der Ämter für etwaige Zuschüsse zu langsam mahlt.

    Danke!
     
  2. 13. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Für ein Kind über 18 Jahre wird kein Kindergeld gezahlt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes das gesetzliche Existenzminimum im Kalenderjahr überschreiten. Das Existenzminimum liegt im Jahr 2005 bei 7.674 Euro.

    Keine Ahnung wie der aktuellste Stand ist, aber wird wohl übel mit kindergeld
     
  3. 13. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Darüber hinaus wirst du nur Kindergeld kriegen, wenn Du dich um eine Ausbildung bemühst bzw. man kriegt Kindergeld während der Ausbildung.

    Wenn ich mich nicht Irre, ich meine aber das ist so.


    Die neue Einkommensgrenze liegt bei 8.005€ im Jahr abzgl. Werbungskosten (Ka was er mit dem Wert von 2005 will).

    Am besten mal auf der Seite von der Agentur lesen.
     
  4. 13. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Wenn deine Eltern kein übertriebenes Einkommen haben, steht Dir bis zum 23. Lebensjahr zwar das Kindergeld zu, doch wird dieses an deine Eltern überwiesen.

    EDIT: Einkommen wird Dir angerechnet, sodass Du weiterhin +/- 0 bleibst.
     
  5. 13. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Alleine schon für die Rechtssicherheit würd ich da bei der Kindergeldkasse anrufen. Guck mal auf dne letzten Bescheid von denen, da müsste ne Rufnummer draufstehen.

    Ein Anruf und du bist über Spekulationen hinaus.


    Insgesamt sind 780 € nicht die Welt, aber das ist dann eine eigene Entscheidung.

    Jetzt mal grob die Daten durch nen ALG II-Rechner durchgejagt:

    Arbeitslosengeld-II Rechner | geldsparen.de

    Da hättest du bei dem Einkommen sogar nen Anspruch. Wobei es natürlich darauf ankommt, ob es da Sonderregelungen hinsichtlich des Auszugs jüngerer Leute gibt.

    Selber es erarbeiten ist natürlich besser.
     
  6. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    muss man denn einen nebenjob bis 400 € auf basis denn angeben ?? .. wird nicht unbedingt verlangt, so wie ich das mitbekommen habe..
     
  7. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Eine Lohnaufstockung auf ungewisse Zeit ist immer mit einer Verpflichtung verbunden, immer bei der ARGE zu erscheinen und die von dennen geforderte Stellenangebote anzunehmen.
     
  8. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    mein bruder hat, bis er 20 war, kindergeld bezogen. jetzt ist er ausgezogen. studiert und bezieht immernoch kindergeld (eigene wohnung, kein nebenjob) und die einkommensgrenze haben wir deutlich überschritten. meine mutter meinte gerade kindergeld wäre einkommenunabhängig. man kriegt es entweder bis zum vollendeten 25. lebensjahr oder wenn man geld verdient/zivi macht bzw bis zu seiner ersten vollendeten ausbildung. 400€ jobs zählen glaube ich nicht als richtiges geld verdienen in dem sinne.
     
  9. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?


    den gibst du nicht selbst an, da die dein arbeitgeber auf deiner lohnsteuerkarte vermerkt und deine abgaben pauschal abführt, bevor du deinen nettolohn rausbekommst.

    Zur zahlenden EST:
    Und immer daran denken: Werden die 8005 € einmalig überschritten, ist Kindergeld für immer gestorben!
     
  10. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Ok. ich danke euch mal!
    Nur zur Anmerkung: Ich mache ja momentan eine Lehre.

    Frage:
    Bei welchen Stellen sollte oder kann ich mich informieren und das Bestmögliche rauszuholen und vielleicht sogar noch Zuschüsse?

    Arbeitsagentur?
    .......
    ......
    ?

    danke
     
  11. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Die Arbeitsagentur wird Dir nie zugestehen, was Dir wirklich zusteht.
    Was für Dich in Frage kommt ist einfach eine BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) die ist angemessen an deinen Aufwänden und Erträgen teils ganz nett. Das beste ist, dass Du diese nie zurückzahlen musst. Verlang bei der ARGE einfach mal einen Bogen und fülle diesen formal aus und sende den zu. Bei einer Freundin von mir kamen knapp 320,- € mtl. hinzu.
     
  12. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Kann ich das auch machen wenn ich noch nicht ausgezogen bin, das aber vorhabe?
     
  13. 14. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Ja kannst du, musst aber halt angeben, dass du auf jeden Fall ausziehen wirst und dies muss auch eine gute Begründung haben, ein "Hab kein Bock mehr bei meinen Eltern zu Wohnen" reicht da nicht aus.

    Außer du ziehst direkt in die Nähe von deinem Arbeitsplatz und zuvor lag er über 50km entfernt vom Haus/ Wohnung deiner Eltern, dann gilt das auch als ausreichender Grund.


    Und beim Kindergeld kannst du ja z. B. das Zugticket abziehen, weil ich mal davon ausgehe, dass es für den Weg zu deiner Arbeit ist und falls nicht halt die Benzinkosten die du auf dem Weg zur Arbeit verbrauchst.

    MfG
     
  14. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    kannst wohngeld beantragen. weis szwar nicht mehr was genau die grenze ist aber ich glaub du müsstest es bekommen. kindergeld wird weg sein und noch ne frage... 250 euro für einen monat an essensgeld? oO WHOOOOT? ich mein ich ernähr mich gesund hab auch mal fleisch zu essen und geb für mich allein max 90 euro im monat für essen aus.
     
  15. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Werbungskosten spielen hier auch noch eine große roller selbst mit 10000€ brutto einkommen bekommt man wenn man es geschickt anstellt noch Kindergeld.

    greetz
     
  16. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Dann würde ich Dir mal empfehlen, die Bedingungen für das KG genau zu lesen.

    Eine Einkommensgrenze gibt es Definitiv. Du kannst nachher noch versuchen, mit Werbungskosten unter die Grenze zu kommen.


    Sollte er aber unrechtmäßig KG beziehen (zuviel Verdient im Jahr), kann es gut sein, dass er auf einen Schlag 1 Jahr KG zurückzahlen darf. Und sowas ist richtig mies ! (Fallbeileffekt)

    Das ist sehr wichtig, Informiere dich !
     
  17. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Mir steht denke ich definitiv das Kindergeld rechtmäßig zu!
    Da mein Nettoverdienst bei 630€/mtl. * 12 = 7560€ - 902€ Webungskosten eindeutig unter der Höchstgrenze liegt.

    Echt?
    90€? wow!
    ich habe im Moment hald noch absolut keine Vorstellung davon, was ich so benötige.
    Wenn ich von nem 28 Tage Monat ausgehe, dann ergibt das ja nur 8,9€/Tag bei 250€ Budget.
    Ich halte das vll sogar für zu wenig?!

    Weil ich wohne hald im Moment 50 Kilometer vom Betrieb entfernt und da meine Abendschule zu 2/3 im April fertig ist, will ich nich mehr so weit weg wohnen bzw. generell ausziehen.
    Wenn mir das Kindergeld gestrichen wird (was ja eigentlich nicht sein kann oder) ist és dann vll sinnvoller gar nichts zu beantragen und hald versuchen mit den ~800€ auszukommen?

    Frage 2: Wenn ich jetzt BAB beantrage, muss ich dann auch in die Nähe meines Betriebes ziehen oder kann ich in meiner Stadt weiterhin leben (eben nur alleine) und hald die hohen Fahrkosten erstattet bekommen?
     
  18. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Nabend,
    also du bekomsmt Kindergeld aktuelle Grenze seit 2010 8005€.
    D.h. bei 630*12-902=6658€
    Du dürftest also noch 1346€ zusätzlich verdienen.
    Beachte allerdings Sonderzahlungen Weihnachtsgeld, Prämien etc.
    Beim BAB kommt es auf das Einkommen deiner Eltern an, wenn die nicht gerade Geringverdiener sind kannste das gleich abhaken.

    Zu den 250€ das ist ja schon Feinkostladen oder wie
    150€ langen bei mir und ich esse ziemlich viel (kauf halt nur beim Discounter).
    Was du allerdings vergessen hast ist telefon/internet/handy, nebenkosten, ein gewisser betrag für anschaffung (klamotten etc.)

    So das wärs dann erstmal von mir
    aquawarez
     
  19. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Ich will nur eins poste:


    Egal, wie stressig es zu Hause ist. Ich würde an deiner Stelle, lieber die 780€ sparen und in der Zukunft investieren, mit etwas Glück machst du gut Geld.
     
  20. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Natürlich. Es hängt auch immer davon ab, warum man ausziehen will. Wenn man es wirklich will und nicht nur macht, weil es einem gerade zu stressig ist und man die Rosarote Brille trägt, ist es echt geil seine eigene Wohnung zu haben.


    Ich bin mit 17 von zuhause ausgezogen. Ich wollte schon immer so früh wie möglich von zu hause wegziehen. Ich bereue es nicht
     
  21. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    ich bereue es auch nicht ausgezogen zu sein. wäre ich nicht ausgezogen hätte ich damals mein abi bestimmt nicht geschafft (bin 3 monate zuvor ausgezogen).
    wenn du mal ne kostentabelle von mir sehen willst kann ich dir eine zuschicken. aber an deiner stelle würde ich einen antrag auf wohngeld und bab stellen. kannst nur dabei gewinnen.
     
  22. 16. Februar 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Falsch.Kindergeld kann ohne Probleme auch auf das Konto des Kindes überwiesen werden.So war das bei mir als ich noch Schüler war.
     
  23. 13. März 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Hey Leute, also dankemal für eure Hilfe, hat mir schon einiges geholfen.
    Jetzt habe ich aber noch ne Frage zum Kindergeld:

    3 gute Kumpels von mir arbeiten beim BK und is mordslustig mit denen und überleg da einzusteigen. Verdienst = 8EUR/h

    Frage Da ich monatlich Fahrtkosten von 200-250 EUR fürs Geschäft habe, übersteigt das ja die Werbungskosten von 920EUR deutlich.
    Es heißt, höhere Werbungskosten muss man nachweisen.
    Wie geschieht das? Durch Kassenbelege? Und müsste ich die Belege dann monatlich vorlegen oder am Ende vom Jahr oder oder oder^^

    Weil wenn die Kindergeldgrenze dadurch nicht steigt, kann ich mir das mit dem Nebenjob auch abschminken...

    Dankeeeeeeee
     
  24. 21. März 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    Die 920Eus sind pro Monat. Du kannst jeden Scheiss abrechnen, 2 Heimfahrten pro Monat pauschal, Weg zur Arbeit hin und zurueck mit Kilometerpauschale, Ausgaben fuer Bildung (Studiengebuehren, Studentenwerksbeitraege, Verwaltungskosten), teilweise auch Neuanschaffungen (Ich konnte mein Fahrrad als Wiederanschaffung abrechnen -> 1,2k). Wenn du also schon 250Eus im Monat allein fuer Fahrtkosten hast, dann gibts mit dem KG auch kein Problem. 2 Heimfahrten kann man pauschal zusaetzlich ohne Nachweis abrechnen.

    Bzgl Kindergeld musst dus einfach versuchen, wenn sie was nich anerkennen werden sie dir das schon mitteilen. Teilweise wissen die Sachbearbeiter auch nicht genau bescheid, was abgerechnet werden kann und was nicht. Prinzipiell gucken die nur drueber obs halbwegs passt. Kritisch wirds erst, wenn du nur ganz knapp unter die Grenze kommst, dann machen die sich vielleicht die Muehe genauer nachzuschauen.

    Faustregel ist also soviel wie moeglich abzurechnen - alles was irgendwie in irgendeine Regel reinpassen koennte.

    Wenn du aus irgendeinem Grund noch einen Auslandsaufenthalt hast kannst du pro Tag nochmal einen Satz von etwa 24Euro abrechnen.
     
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