ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

Dieses Thema im Forum "Finanzen & Versicherung" wurde erstellt von Aliki, 13. Februar 2010 .

  1. 21. März 2010
    AW: ausziehen + Nebenjob = Kindergeld?

    leider nicht. die WBK-Pausch iHv 920 € liegt für ein komplettes Jahr zugrunde. Alles darüber muss man qualifiziert nachweisen können, sollte es geprüft werden. Zum Beispiel durch Aufbewahrung der Fahrscheine, Führung eines Fahrtenbuchs oder wie ich durch ein Reisekostenprogramm auf dem Computer ( zB. Lexware Reisekosten). Das kann dir direkt Monatsberichte ausdrucken, Fahrtkostenpauschalen zu unterschiedlichen Arbeitsstätten automatisch berechnen, Verpflegungskosten automatisch berechnen. Verpflegungskosten sind im Inland für eine Dienstreise:

    30€ bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
    12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
    6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.

    Ist man also beruflich ständig woanders, kann man hier auch nochmal beträchtlich Steuern sparen.
     
  2. Video Script

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