#1 3. November 2009 Ich hab ne neue lehre angefangen ich bekomm 460 euro brutto im ersten jahr. nun meine frage...kann ich ausziehen und nachdem ich ausgezogen bin harz 4 beantragen? ich komm ja so nich hin mit mein geld und harz 4 kann man beantragen wenn man mit dem geld das man verdient nicht leben kann. Ich würd aufjedenfall noch kindergeld dazu bekommen aber das reicht bestimmt auch nicht aus. ausziehen durft ich vorher nich weil ich arbeitslos war und da sollt ich zuhause bleiben und meine eltern sollten mich unterhalten.... + Multi-Zitat Zitieren
#2 3. November 2009 AW: Ausziehen und Zuschüsse!!! Du bekommst grundsätzlich kein ALG II, wenn die Ausbildung nach dem BaFöG oder per BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) förderungsfähig ist BAB @ Agentur für Arbeit Findest du sämtliche Daten dazu (Vorraussetzungen, Berechnungsbeispiele, etc) Wichtig: Die BAB ist nur bei der Erstausbildung möglich Sollte der Antrag abgewiesen werden, kannst du Wohngeld beantragen Da vor der Antragstellung zum BAB eh ein Termin bei der Agentur für Arbeit fällig ist, kannst du gleich einen ausmachen und dort dein Anliegen dem/der zuständigen SachbearbeiterIn vortragen, die werden dir dann sagen können, ob und ungefähr wie viel du an Zuschüssen bekommen würdest + Multi-Zitat Zitieren