autounfall in der probezeit

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von prinz-eugen, 13. Februar 2008 .

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  1. 13. Februar 2008
    hallo

    bin heute mit meinem auto von der straße abgekommen
    polizei war da und meine nur sowas wie du bekommst noch post von der busgeldstelle mehr sagte er aber nicht auch nicht auf nachfrage

    der ablauf:
    fahre wie jeden morgen die gleiche strecke zur arbeit dort ist 100 erlaubt und es war ne kurve ich habe abgebremst soweit ich weiß hatte ich kurz vor der kurve 80 drauf jedenfalls ist das heck nach der kurve ausgebrochen ich konnte das auto nicht stabiliesiren und von vorne kamen andere autos also habe ich voll gebremst und gegen gelenkt dabei bin ich quer auf der straße gerutscht und dann mit dem heck an nem baum stehen geblieben im straßenrand mir gings gut und sonst ist auch niemanden was passiert nur das auto halt wahrscheinlich totalschaden (linke hinterachse kaput fahrertür ziemlich stark eingedrückt stoßstange usw halt alles kaputt vorne und heckscheibe kaputt dank dem baum)

    so nun meine frage mit was für folgen muss ich rechnen?

    führerschein entzug oder busgeld?
    die polizei schreibt in den bericht zu hohe geschwindigkeit.

    was glaubt ihr?

    bin für jeden antwort dankbar
     
  2. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Da du nicht vorsätzlich zu schnell gefahren bist wird dir wohl nicht viel passieren.

    Kann auch sein dass ich mich täusche, aber es ist ja nicht so, dass du mit 60 durch eine 30er-Zone gefahren bist, sondern du hast halt für diese Kurve die Geschwindigkeit falsch eingeschätzt.

    Wenn es dich so sehr interessiert dann ruf doch einfach bei der Bußgeldstelle deines Landkreises an und schilder kurz den Fall, die werden dir sicher am besten Auskunft geben können, hier kommen doch sowieso nur Vermutungen.
     
  3. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    naja die werden es dir sicher net abkaufen das du 80 gefahren bist, würd ich aber auch nicht
    Mit 80 aus ner kurve geflogen in der 100 erlaubt ist?

    Die Schreibens in ihren Bericht dann kannst du dagen angehen dann kommt nen gutachter dann gehts vor Gericht Falls man sich nich einigt usw usw

    Was für ein Auto hast du denn?
     
  4. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    also,ich denke ganz klar,dass sich deine probezeit um weitere 2 jahre verlängern wird,du mit einem bussgeld über 200€ rechnen kannst und mit min 4.punkten in flensburg...

    erkundige dich lieber mal nach MPU,denn das wirst du auch bekommen und natürlich 1 monat fhrerschein weg(mindestens).....
     
  5. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Da du keinen Fremdschaden verursacht hast und auch sonst niemand zu Schaden gekommen ist, denk ich mal, dass es bei einem Bußgeld bleiben wird.

    Ich selbst hab in meiner Probezeit mal 2 Ampelschaltkästen umgenietet, da ich auf spiegelglatter Fahrbahn die Kontrolle über mein Auto verloren habe. Ich bin dann mit einem Bußgeld von 30€ davongekommen und meine Versicherung durfte der Stadt 30.000€ für die beiden Ampelschaltkästen überweisen. Damit war die Angelegenheit erledigt.
     
  6. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Womit begründest du denn deine Annahmen?

    Jeder kann sich mal verschätzen, und wenn dort 100 erlaubt war und er sogar noch unter der erlaubten Geschwindigkeit war besteht erst recht kein Grund, warum er mit drastischen Folgen rechnen muss.

    Wie ich schon sagte, es ist was anderes wenn man bewusst und vorsätzlich die erlaubte Geschwindigkeit grob überschreitet, aber das war hier NICHT der fall.
     
  7. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    weil einem kollegen so ein ähnlicher unfall passiert ist und man nie weiss,wie das strassenverkehrsamt bei solchen sachen entscheidet...
    und da es mit bußgeld zu tun hat,gehts zur staatsanwaltschaft...
    muss man halt schauen,das was ich gezählt habe,wäre das schlimsmte was ihm passieren kann...

    lieber mit dem schlimmsten rechnen und dann froh über eine mindere strafe sein
     
  8. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    bin ja nicht abgeflogen weil ich die geschwindigkeit übeschritten habe sondern weil die straße echt glatt war

    ich habe nen ford focus kombi bj 99(gehabt?)

    so hart?

    ich hoffe ja mal ganz stark das es nicht soo hart wird

    und mpu ist doch der "idiotentest" denke nicht dsa ich da hin muss wenn schon aufbau seminar
     
  9. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Es spielt keine Rolle ob die ihm das abkaufen oder nicht. Man kann alles nachmessen und nachrechnen. Heut zu Tage geht alles!

    Es ist echt schwer zu sagen was passieren wird. Denke nicht viel. Keiner ist verletzt.Du warst auch nicht zu schnell. Also ich würde sagen: mach dir keine Sorgen. Ist aber alles Vermutungen.
     
  10. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    ich sagte ja das wäre das härteste was dir passieren kann...
    kommt immer auf die verfassung des bearbeiters an,wie er entscheidet...

    und natürlich auf deine historie beim Strassenverkehrsamt....
    wenn du vorher schon auffällig warst,dann kannse damit rechnen,wenn nicht,kannse noch glück haben
     
  11. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Solang du die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht überschritten hast (gar, wie du schriebst, 20 km/h unter dieser warst) dürfe nur ein Bußgeldbescheid einfliegen.

    Hängt jedoch von bisherigen Vorkomnissen ab und nur Sachschaden entstanden ist.

    Falls es nicht genau klar ist wird halt ein Sachbearbeiter hinzugezogen, aber es soweit ich mir das denke, sollte da nicht viel auf dich zukommen - also weder Aufbauseminar/MPU noch Probezeitverlängerung.

    Aber Gewissheit hast du natürlich erst, wenn die Sache dingfest ist.
     
  12. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    herrgott was man hier wieder für hiobsbotschaften liest..

    Unfall in der Probezeit:

    Aufbauseminar (Kosten sollten bekannt sein)
    Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre
    (Punkte in Flensburg bin ich mir nicht sicher)
    Bußgeld

    so siehts aus wenn du einen Unfall mit einem Unfallgegner verursachst.

    Aber da es nicht so aussieht, als würde der Baum Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, wirst du eventuell milder davon kommen.

    Dass du die Höchstgeschwindigkeit unterschritten hast, um die Kurve zu nehmen, heisst noch nicht, dass du sie mit angemessener Geschwindigkeit gefahren hast. Folglich stimmt es, dass du zu schnell warst(sonst wärs ja nicht passiert). Als ich heute morgen zur Schule fuhr, zeigte der Tacho -0,5°C Aussentemperatur an. War folglich auch ziemlich glatt. Ich schätze das war in großen Teilen Deutschlands ähnlich.
    Du hättest deine Geschwindigkeit -um die Worte eines Fahrlehrers zu gebrauchen- den Witterungsverhältnissen und Umständen entsprechend anpassen müssen. Folglich noch weiter runter

    Die schwarzen Zahlen mit roten Rahmen drum zeigen nicht die "Sorglos-Geschwindigkeit" an, sondern das Maximum was du dort fahren darfst. Auch im Trockenen bei 30°C, auch wenn du mit 140 durchfahren KÖNNTEST. Hätte Schnee gelegen wärst du sicherlich auch keine 80 dadurch gefahren oder? Leider sind Eisflächen oder generell glatte Flächen nicht immer so sichtbar wie eine Schneedecke.

    Ist ärgerlich keine Frage, vor allem wenn man die Strecke jeden Tag fährt und es einem gewissermaßen ins Blut übergegangen ist und dann passiert sowas. Naja, hats ja nicht mit Absicht gemacht, also ist dir auch nur n bedingter Vorwurf zu machen. Wichtig ist, dass du draus lernst. Die rechtlichen bzw. polizeilichen Konsequenzen finde ich ehrlich gesagt etwas happig. Wenn man überlegt, dass man durch das Schrott-Auto schon genug geschädigt ist... -_-
     
  13. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Hallo.

    Das schlimmste was passieren kann ist eine Teilnahme an einem Aufbauseminar, aber ich glaube wenn die Polizei zu hohe geschwindigkeit angibt , wird natürlich noch ein Monat dein Führerschein entzogen. Wobei die eigentlich garnicht wissen können wie shcnell genau du gefahren bist!

    Also mein Tip ist es abzuwarten bist die Post kommt , dann kannst du immernoch einspruch erheben wenn irgendwas falsch dargestellt wird.

    Es kommt immer drauf an welchen Verstoß du begannen hast ob A oder B ...

    also abwarten , aba wie gesgat schlimmste was dir passiern kann : 1 Mon Lappe weg und ein Aufbauseminar (100€ Busgeld und 3 Pkt Flensburg!) Aber ich glaub es wird nichts von denen passiert, schliesslich war kein andere im unfall verwickelt und du wurdest ja nicht geblitzt oder diene geschwindigkeit wurde nicht gemessen... ABWARTEN!!

    mfg

    (Solche Fragen lieber beim straßenverkehrsamt stellen )
     
  14. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    1. 100% keine MPU(nur wenn du noch nicht aufgefallen bist), wenn du schon aufgefallen bist, dann kommt drauf an ob A oder B verstoß und selbst wenn du schonmal ein A verstoß hattest, musst du trotzdem nicht gleich zur MPU sondern erst wird dir geraten an einem freiwilligen verkehrspsychologischen gespräch teilzunehmen. und erst wenn du nach diesem besagtem verstoß nochmal auffällig wirst, dann droht dir eine MPU! aber vorher nicht ist alles nur panik mache.

    2.nun Strafe kommt drauf an, wenn die Strafe 40€ oder mehr beträgt, dann gibts automatisch 1 Punkt(ab 40€) und 1 Punkt in der probezeit=Aufbauseminar.

    ich persönlich tippe auf eine milde Strafe! da bestimmt ersttat und auto ist auch schrott.(Polizisten sind auch nur Menschen) also wenn du glück hast, nur n kleines Bußgeld >40€

    P.S. glaub es mir einfach, ich sprech von genug erfahrung... leider...
     
  15. 13. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Die wichtigste Frage ist.
    Hast du als die Polizei da war irgendetwas unterschrieben.
    Davon hängt viel ab.



    Da du Post von der Bußstelle bekommst, musst du mit folgenden Sachen rechnen.

    -ner kleinen Geldstrafe
    -2-4 Punkte je nach Bericht der Polizei
    - ein Aufbauseminar

    im KLartext
    Probezeitverlängerung um 2 Jahre und kosten von etwa 500 Euro.
     
  16. 14. Februar 2008
    AW: autounfall in der probezeit

    Code:
    Rubrik 153: Ordnungswidrigkeitenrecht
    
    Unfall in der Probezeit? Diese Folgen haben Verkehrsverstöße für den Führerschein 
    „auf Probe“, Rechtstipp von RA Gregor Völtz
    
    Als Fahranfänger zeichnen Sie sich in den Augen des Gesetzgebers durch Unerfahrenheit 
    und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. 
    Deswegen hat der Gesetzgeber die sogenannte Probezeit eingeführt, in der sich der 
    Fahranfänger bewähren soll und in der Verkehrsverstößen mit besonderen Maßnahmen 
    begegnet wird. Läuft alles „gut“, dauert die Probezeit zwei Jahre, gerechnet ab der Erteilung 
    der Fahrerlaubnis, d.h. der Aushändigung des Führerscheins.
    
    1. Spezifische Folgen von Verkehrsverstößen während der Probezeit, § 2a Abs. 2 StVG:
    
    Bei der Fahrerlaubnis auf Probe wird zwischen schwerwiegenden Zuwiderhandlungen 
    (z. B. Geschwindigkeitsüberschreitungen) und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen
     (z. B. technischen Fahrzeugmängeln) des Fahrerlaubnisinhabers unterschieden.
    
    a) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine schwerwiegende 
    Zuwiderhandlung oder zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen, verlängert sich die 
    Probezeit um zwei auf vier Jahre und wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet 
    (sog. „Nachschulung“). Kommt der Fahrerlaubnisinhaber dieser Anordnung nicht innerhalb 
    der ihm gesetzten Frist nach, wird ihm die Fahrerlaubnis entzogen, § 2a Abs. 3 StVG.
    
    b) Begeht der Fahrerlaubnisinhaber während der Probezeit eine weitere schwerwiegende 
    oder zwei weitere weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen wird er schriftlich verwarnt 
    und wird ihm die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung innerhalb von zwei
     Monaten empfohlen. Die Befolgung dieser Empfehlung ist freiwillig. Folgt der 
    Fahrerlaubnisinhaber dieser Empfehlung werden ihm immerhin zwei Punkte (in Flensburg) 
    abgezogen.
    
    c) Eine erneute schwerwiegende oder zwei erneute weniger schwerwiegende
     Zuwiderhandlungen nach der unter b) genannten zweimonatigen Frist führt unweigerlich 
    zum Entzug der Fahrerlaubnis.
    
    2. Übersicht über die Einstufung der einzelnen Verlkehrsverstöße:
    
    a) schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie A) sind
    
    folgende Straftaten nach dem StGB:
    
    - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142)
    - Fahrlässige Tötung (§ 222)
    - Fahrlässige Körperverletzung (§ 229)
    - Nötigung (§ 240)
    - Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (§ 315b)
    - Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c)
    - Trunkenheit im Verkehr (§ 316)
    - Vollrausch (§ 323a)
    - Unterlassene Hilfeleistung (§ 323c)
    
    folgende Straftaten nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG):
    
    - Führen oder Anordnung oder Zulassen des Führens eines Kraftfahrzeugs ohne 
    Fahrerlaubnis, trotz Fahrverbots oder trotz Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme 
    des Führerscheins (§ 21)
    
    folgende Straftaten nach den Pflichtversicherungsgesetzen:
    
    - Gebrauch oder Gestatten des Gebrauchs unversicherter Kraftfahrzeuge oder Anhänger
     (§ 6 des Pflichtversicherungsgesetzes, § 9 des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung 
    für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger)
    
    sowie Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24und 24 a des StVG:
    
    das sind Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften betreffend
    
    - den Abstand,
    - das Rechtsfahrgebot,
    - die Geschwindigkeit,
    - das Überholen,
    - die Vorfahrt,
    - das Abbiegen,
    - das Wenden,
    - das Rückwärtsfahren,
    - die Benutzung von Autobahnen und Kraftstraßen,
    - das Verhalten an Bahnübergängen,
    - das Verhalten an öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulbussen und Fußgängerüberwegen,
    - die übermäßige Straßenbenutzung,
    - das Verhalten an Ampeln und Stopschildern, bzw. gegenüber den Haltzeichen von Polizeibeamten
    - Verstöße gegen die Vorschriften der StVZO über den Gebrauch oder das Gestatten des Gebrauchs von 
    Fahrzeugen ohne die erforderliche Zulassung oder Betriebserlaubnis
    - Verstöße gegen §24 a StVG (Alkohol, berauschende Mittel)
    - Verstöße gegen das Befördern von Fahrgästen ohne Fahrgastbeförderungserlaubnis oder das Anordnen oder Zulassen solcher Beförderungen
    
    b) weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen (FaP-Kategorie B) sind
    - Straften nach dem StGB soweit sie im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangen wurden und nicht unter a) aufgeführt sind, sowie
    - fahrlässige Tötung und Körperverletzung,
    - Straftaten nach § 22 StVG und
    - Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, soweit sie nicht oben unter a) genannt sind
    
    3. Sonstige Folgen von Verkehrsverstößen in der Probezeit:
    
    Hinsichtlich der Anordnung eines Fahrverbots, den Bußgeldregelsätzen und der Punkte 
    in Flensburg gibt es während der Probezeit keine Besonderheiten zu beachten. 
    Dies richtet sich nach dem „normalen“ Bußgeldkatalog und unterscheidet sich nicht von dem, 
    was auch Fahrer außerhalb der Probezeit zu erwarten haben.
    
    Da sollte das wichtigste drinne stehen

    LINK:
    http://www.rechtstipps.net/rechtstipp_27.html

    Da hier eh jeder 2. den Post vom anderen Kopiert und 2 Wörter abändert wird mal closed!

    Wenns dir nach meinem Post immernoch unklar ist dann PN für reopen

    closed

    mfg tayfun
     
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