Bafög beantragt, muss ich mich auch Arbeislos melden?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von QLiMaX, 29. Mai 2009 .

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  1. 29. Mai 2009
    Hallo!
    Also habe folgendes Problem. Werde zum 31.7 bei meinem Arbeitgeber kündigen und zum 17.8 wieder zur Schule gehen. Nun bin ich grade dabei mein Bafög zu Beantragen. Muss ich mich jetzt auch noch für die ca 2 Wochen beim Arbeitsamt arbeitslos melden oder läuft ab dem 1.8 schon alles über das Bafög Amt?
     
  2. 29. Mai 2009
    AW: Bafög beantragt, muss ich mich auch Arbeislos melden?

    wenn du dich jetzt arbeitslos melden solltest, kriegst du noch eine sperre von min. 7 tagen, da du dich 3 monate vor der "arbeitslosigkeit" melden musst, um anspruch auf alg I zu haben. wenn sie in gewisser weise kulant sind, sieht der ein oder andere sachbearbeiter auch mal von einer sperre ab.

    aber ich würde einfach nochmal bei der hotline anrufen am montag. bafög hab ich nie bearbeitet, daher kann ich da leider nichts genaues sagen.
     
  3. 30. Mai 2009
    AW: Bafög beantragt, muss ich mich auch Arbeislos melden?

    Wenn er selbst kündigt kriegt er doch eh ne Sperre von 3 Moanten oder nicht? Arbeitslosigkeit selbst verschuldet -> 3 Monate Sperre, so ist es doch in der Regel? Das mit dem 3 Monate vorher melden is doch nur bei befristeten Arbeitsverträgen... Hab selbst bei nem Aufhebungsvertrag, der vom Arbeitgeber angeregt wurde, ne 3 monatige Sperrzeit bekommen, da ich ja an meinem Arbeitsloswerden mitgewirkt hab Hab zwar nach 2,5 Monaten und einigen schriftlichen Widersprüchen + "drohen" mit ner Klage vorm Sozialgericht dann ne Nachzahlung vom ALG1 bekommen, aber sau nervig alles. Bei mir wars übrigens auch wegen Schule.

    MMn könntest du dann als Ersatz Hartz4 beantragen, da du ja ein Recht auf Grundversorgung hast (gehe mal davon aus du wohnst alleine, wenn nicht haste da wieder den Dreck von wegen Bedarfsgemeinschaft und so). Aber der Antrag umfasst gefühlte 1000 Seiten und das würd ich mir 3 mal überlegen den Papierkrieg aufzunehmen ^^zumal du ewig drauf warten musst bis die Kohle kommt, da unsere beamten auch nicht die schnellsten sind.

    Wenn du es dir finanziell leisten kannst würd ich an deiner Stelle einfach drauf n. Bafög wirste erst bekommen wenn du deine Schulbescheinigung abgibst, die kriegst du in der Regel am 1. Schultag, nicht vorher.
     
  4. 30. Mai 2009
    AW: Bafög beantragt, muss ich mich auch Arbeislos melden?

    Scheiss drauf habs auch so gemacht. Musst auch keine konsequenzen fürchten. In meinem Fall hat mir die "Arge" so nen wisch geschickt, wobei ich dazu aufgefordert wurde, an einem gespräch mit anschliessendem bewerbungstraining teilzunehmen. xD Hab angerufen und gesagt ich studier und so dann war das geregelt
     
  5. 31. Mai 2009
    AW: Bafög beantragt, muss ich mich auch Arbeislos melden?

    ja eigendlich würd ich auf den ganzen arbeitslosen kram schon n nur zahlt dann keiner die sozialversicherung. mit gehts eher darum das "braf" die renten und krankenversicherung gezahlt wird um später kein anschiss kassieren zu müssen. grade krankenversicherung kann angeblich ***** teuer sein wenn man es aus eigener tasche nachzahlen muss. vielleicht sollte ich die frage nochmal anders formulieren:

    "wenn ich zum 31.7. kündige, ist das bafögamt ab dem 1.8. für meine sozialversicherung zuständig? oder doch erst ab 17.8?"

    EDIT: nochmal drüber nachgedacht. das bafög bezahlt ja nicht die sozialversicherung^^ krankenversicherung läuft ja über die eltern und in die rente wird ja ohne arbeit nichts eingezahlt werden! aber muss ich das amt nicht drüber informieren das ich arbeitslos bin und in die kassen nichts mehr einzahle... bis das dann offiziell beim bafög amt "registriert" wird? hab gehört man sollte die sozialversicherung immer "lücken los" führen. also muss es ja irgendwo vermerkt werden...

    ich hoffe mal ich mach die sache nicht noch unverständlicher ^^ werd nächste woche auch mal da anrufen. nur ist halt langes we jetzt.
     
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