Bahnfahrten bei Ebay: Nur Profis machen Schnäppchen

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von BamSteve, 6. August 2008 .

  1. 6. August 2008
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    Essen. Eine Million Fahrten wirft die Deutsche Bahn derzeit über das Internet-Auktionshaus Ebay auf den Markt - eine Versteigerung mit Eigenheiten. Denn zurücktreten beispielsweise können Kunden von ihrem Kauf nicht. Für die Verbraucherzentrale NRW ist das keine große Überraschung.

    Ebay-Kunden kennen das: Es gibt die klassische Auktion mit einem Einstiegspreis von einem Euro, bei der Bieter sich ins Endlose steigern können, und es gibt die "Sofortkauf"-Variante, also: fester Preis, gleich zuschlagen. Ein Angebot an diesem Mittwoch ist ein "Sofortkauf" im Rahmen der bis zum 10. August laufenden Aktion "Bahntastisch" : Es geht für 88 Euro in der zweiten Klasse einmal Paris hin und zurück - von jedem Flecken in Deutschland aus. Am Donnerstag wird es ein weiteres Angebot geben, täglich wirft die Bahn ein anderes Kontingent aus. Bei Ebay sind 75 Prozent der Käufer zufrieden, 25 Prozent poltern gegen dieses Geschäftsimodell und in einem Interview mit sueddeutsche.de wettert ein Jurist der Verbraucherzentrale in Berlin gegen die Aktion der Bahn und droht mit rechtlichen Konsequenzen - dabei scheint die auf der sicheren Seite zu sein. Wolfgang Schuldzinski, Bereichsleiter Recht bei der Verbraucherzentrale NRW, warnt besonnener: "Augen auf beim Versteigerungskauf."

    Gutschein oder Fahrkarte?

    Die Nutzer-Vorwürfe bei Ebay sind in der Regel zweierlei Natur: Zum einen ärgern sich Kunden, dass sie Fahrten für fast 100 Euro ersteigerten, die dann ein paar Tage später als Sofortkauf auch für 66 Euro über den Desktop gegangen wären. Zum anderen beklagen sie, dass eine Rückgabe der Karten nicht möglich ist. Dabei nutzt die Bahn einen Passus im Fernabsatzgesetz: Kaufe ich eine Fahrkarte, muss ich sie ohne Wenn und Aber verbrauchen, kaufe ich einen Gutschein, darf ich den zurückgeben. Fahrkarte, sagt die Bahn. Gutschein, sagt der Verbraucherschützer aus Berlin. Wahrscheinlich eher Fahrkarte, sagt der Verbraucherschützer aus Düsseldorf.

    "Flexible" Fahrten

    Für Jürgen Kornmann, Leiter Kommunikation Personennahverkehr, ist die Sachlage eindeutig: "Was wir verkaufen, sind keine Gutscheine. Sie bekommen einen Blanko-Fahrschein und Sie müssen dann nur noch den Zielort eintragen und sagen, wann Sie fahren wollen. Von ,Gutscheinen' kann da nicht gesprochen werden." Bei den klassischen Versteigerungen in den ersten Tagen der Aktion sei die Bahn hingegen selbst "über die Höhe der Gebote ein bisschen überrascht" gewesen. Aber das gehöre eben zum Wesen einer Auktion: "Wieviel er bezahlt, das ist jedem User selbst überlassen. Wir haben ein reines Gewissen."

    Kornmann verweist auch darauf, dass bereits im Vorfeld der Aktion "offen kommuniziert" worden sei, welche Kontingente als Biet-Auktion und welche als "Sofortkauf" veräußert werden sollten. Selbst preislich ist das Angebot für Kornmann nahezu konkurrenzlos, sagt der Sprecher angesichts des aktuellen 88-Euro-Kurses für eine Fahrt nach Paris hin und zurück: "Das im freien Verkauf billiger zu bekommen, dürfte schwierig werden. Außerdem sind Sie dann an einem bestimmten Zug gebunden." Das Ebay-Ticket sei da schon "flexibler".

    Im Einzelfall genau hinsehen

    Wolfgang Schuldzinski spricht nicht von einer Abmahnung: Der Bereichsleiter Recht der Verbraucherzentrale NRW rät vielmehr, in jedem Einzelfall genau hinzusehen: "Von Aachen nach Paris kommen Sie unter Ausnutzung bestimmter Sonder-Fahrangebote auch für 75 Euro." Nur gelte dies für Dresden - Paris selbstredend nicht, und natürlich sei das Angebot "auf bestimmte Zeiten und Züge begrenzt". Schuldzinski: "Die Angebote können ein Schnäppchen sein, sie müssen es aber nicht sein." Interessiert beobachtet der Verbraucherschützer diese "Marketing-Aktion" der Bahn, die sich neue Vertriebswege im Internet erschließt. Auch Schuldzinski verweist auf das Wesen der Auktion, um zu erklären, warum sich User bei den gewöhnlichen Versteigerungen gegenseitig "überboten" haben: "Man muss eben aufpassen. Nur weil etwas bei Ebay versteigert wird, ist es nicht unbedingt billiger. Das gilt für alle Waren, aber auch für diese Bahnkarten."

    Schnäppchen-Jäger können profitieren

    Sollten Kunden dennoch in die Situation kommen, die Fahrten wieder zurückzugeben, rät Schuldzinski, "bei der Bahn Ansprüche auf die Rückzahlung des Kaufpreises anzumelden". In der Hoffnung auf mögliche Kulanz des Konzerns. Ansonsten könnten Verbraucher nur abwarten, ob eventuelle Streitfälle gerichtlich entschieden werden: "Automatisch geht das nicht, dazu müsste ein Prozess geführt werden." Dem sähe die Bahn gelassen entgegen und zeigt sich derweil von der Resonanz auf die Aktion "positiv überrascht", sagt Sprecher Jürgen Kornmann. Richtig gelohnt hat sich die Aktion wohl nicht zuletzt auch für eine Gruppe: Die findigen Ebay-User, die die Fahrten für kleines Geld bekommen haben und nun weiter verkaufen: an Meistbietende oder als "Sofortkauf".


    Quelle: http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/wirtschaft-und-finanzen/2008/8/6/news-67386444/detail.html

    Kommentar: Ich finde Bahn fahren eh zu teuer und zu stressig. Wenn man irgendwo pünktlich hin muss wie z.B. zur Arbeit, schafft man das selten rechtzeitig außer man fährt ne Stunde früher los.
     
  2. 8. August 2008
    eBay: Keine Maßnahmen gegen die Bahn nach Abmahnung und negativen Bewertungen

    Trotz zahlreicher negativer Bewertungen für die Deutsche Bahn und eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale Berlin wird die Ticket-Aktion Bahntastische Zeiten wie geplant bis zum 10. August weiterlaufen. eBay erklärte, man sehe keinen Anlass, Maßnahmen gegen den Verkäufer "db_bahn" zu ergreifen.

    Der Anteil der positiven Bewertungen für die Bahn war auf rund 72 Prozent abgesunken, nachdem Kunden ihrem Ärger mit negativen Kommentaren Luft gemacht hatten. Sie hatten ihre Tickets zu einem deutlich höheren Betrag ersteigert, als die Bahn später als Festpreis forderte. Obwohl diese Festpreise vorher bekannt waren, fühlten sich die Kunden "unfair behandelt" oder "abgezockt".

    Dies äußerten sie in Form negativer Bewertungen für die Bahn, noch ehe sie ihre Tickets erhalten hatten. Einige Kommentare enthielten wüste Beleidigungen und mussten entfernt werden. Dabei prallten unterschiedliche Meinungen aufeinander. "Legt der deutschen Bahn das Handwerk und verbietet die Auktionen endlich", fordert ein eBay-Mitglied, während ein anderes meint: "Zuerst die Gier, dann heulend zum Verbraucherschutz. Pfui."

    Das eBay-Bewertungsportal sei als Forum missbraucht worden, sagte eBay-Sprecherin Leonie Bechtoldt. Das gebe aber keinen Anlass, in die Aktion einzugreifen. Es sei ja nicht wie in Fällen, in denen die Ware nicht geliefert wird und eBay die Kunden schützen will. Vielmehr steige die Kundenzufriedenheit steil an, seitdem die Tickets bei den Kunden ankommen. Tatsächlich hat sich das Bewertungskonto von "db_bahn" mittlerweile auf über 93 Prozent positive Bewertungen verbessert.

    Allerdings gibt es auch weiterhin Klagen, die meist hohe Portokosten und das Fehlen von Gutscheinen betreffen, die in den Angeboten enthalten waren. Die detaillierten Verkäuferbewertungen für Versand- und Verpackungskosten liegen deutlich unter dem Standard, den eBay vorgibt. In solchen Fällen muss der Verkäufer eBays Bezahldienst PayPal anbieten und seine Artikel werden bei der Anzeige von Suchergebnissen zurückgestuft. Dies gilt laut Bechtoldt auch für "db_bahn".

    Für weiterhin viel Unmut sorgt auch die Weigerung der Bahn, die online gekauften Tickets zurückzunehmen. Einige der Käufer, die ihrer Meinung nach zu viel bezahlt hatten, wollen auf ihr vermeintliches Recht auf Widerruf bestehen. Die Bahn verweist jedoch darauf, dass nach BGB, Paragraf 312b kein Widerrufsrecht für Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Beförderung gelte, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen.

    Doch Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin beurteilt die auf eBay versteigerten Bahn-Tickets anders: Sie seien nicht für eine bestimmte Fahrt konkretisiert und ließen sich mit Kinogutscheinen vergleichen. Für diese gebe es einschlägige Urteile. Legt man diese zugrunde, sei die Gültigkeitsdauer der über eBay verkauften Bahn-Tickets zu kurz. Außerdem gelte für solche Gutscheine auch das Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen. Die Verbraucherzentrale habe daher am Dienstag die Bahn abgemahnt und ihr eine Frist bis zum 14. August gesetzt. Eine Sprecherin der Bahn bestätigte gegenüber heise online den Eingang der Abmahnung; man werde dazu fristgerecht Stellung nehmen.


    Quelle: eBay: Keine Maßnahmen gegen die Bahn nach Abmahnung und negativen Bewertungen | heise online
     
  3. Video Script

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