Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Sh4dows, 9. Dezember 2012 .

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  1. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ich kann es dir nur hinsichtlich Anwalt sagen. Ich hab wegen einer Mietsache (alter Vermieter wollte Kaution nicht zahlen) Prozesskostenhilfe beantragt und konnte mir dann einen Anwalt raussuchen. Einkommen war aber nur das volle BAföG.

    Edit: Ah ok das Prozesskostenhilfe flach fällt, wusste ich nich
     
  2. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ersatzhaftstrafe, ein Hafttag pro Tagessatz, das Standard-Los des gemeinen verschuldeten Hartz IV Empfängers. Sieh dich vor: Wenn du nicht bald an deinem Satzbau arbeitest, endest du genauso!
     
  3. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Pfff, wenn die Probleme mit ihrer Aggressionsbewältigung haben, (haben bestimmt einige und auch viele Dorftürsteher) sollten diese grenzdebilen in Uniform gekleideten "Diener des Staates" (wobei "Staates" eigentlich "Volkes" heißen sollte nach Vendetta) ganz klar ihren zu schwörenden Eid missverstanden.

    Ehrlich ?
    Wusste ich nicht. Ganzschön krass.
    Allerdings besteht die Möglichkeit das in Raten abzustottern.
    Denn 30 - 50 Mücken hat jeder im Monat übrig.
     
  4. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ok also ich habe 2 Zeugen die es mitbekommen haben.
    Ein Anwalt kann ich mir ehrlich gesagt nicht leisten. (Wie auch bei dem "Einkommen").
    Werde dann wohl Die Situation aus meiner Sicht so Schildern.
    Macht es Sinn zu sagen das man sich an manche Dinge nicht mehr erinnern kann, oder ist das eher Schlecht? Denn aus meiner Sicht habe ich zb Lutscher und nicht Schwa*zlutscher" gesagt.

    Ich bin mir bei einigen Dingen nicht 100% Sicher, soll ich das schreiben oder gar nichts zu sagen?

    PS: ich weiss das mir ein Anwalt das besser bewantworten könnte, aber vlt weiss ja jemand was und ist juratechnisch fit?
     
  5. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Es gibt aber auch noch die erzwingungshaft, das kriegst du wenn du deine Strafe nach Aufforderung nicht zahlst, danach darfst du immer noch zahlen
     
  6. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    So schlimm wirds nicht werden. Er soll sich halt einsichtig und reuig(gibts das wort überhaupt?) zeigen.
    Die paar Tagessätze kannst natürlich in Raten zahlen. Die wollen doch an ihre Kohle kommen^^
     
  7. 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Ich behaupte, das musst du ohne anwaltliche Hilfe selbst entscheiden. Intuitiv halte ich es für richtig, und auch im Sinne einer milden Strafe für vernünftig, entschuldigend darauf hinzuweisen, dass du nicht Herr deiner selbst warst, die Situation wahrscheinlich fehleingeschätzt hast und dich von den Beamten bedroht gefühlt hast; dich eben insgesamt reuig zu zeigen. Und ich bin der Überzeugung, dass du die Zigarettenstory relativ unerheblich ist. Erstens ist die Beleidigungs- und Drohungsschiene kein angemessenes Verhalten der Stressbewältigung, zweitens gehe ich mal davon aus, dass man Polizisten in solchen Zusammenhängen tatsächlich grundätzlich eher Glauben schenkt.

    EDIT:
    Schon wieder spät! Aber reuig gibt's
     
  8. 9. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 9. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Juratechnisch fit bin ich auch nicht, aber da ich in in ähnlichem Schlamassel stecke und mir da bei einer deutlich kleineren Lapalie einen Anwalt genommen habe kann ich dir sagen:

    Sage auf keinen fall, das du es nichtmehr weißt, denn dann haben die dich im Sack. Warum kannste dir ja denken.
    Sondern Streite es dann eher ab. Im schlechtesten Fall beweisen die es dir dann irgendwie.
    Du kannst auch den Pfad einschlagen des Täter-Opfer ausgleichs. Was das ist und was sich dahinter versteckt beantwortet dir Google. Und begibst dich somit wie meine beiden Vorposter schon sagten auf die Seite des schuldigen und kannst ja auchnoch einen auf den machen, von wegen es täte dir sehr Leid BlaBla^^

    - Entweder wird es fallen gelassen weil du sonst nie aufgefallen bist.
    - Du machst diesen Täter-Opfer Quatsch
    - Oder du zahlst deine Strafe über ein paar Monate oder Jahre ab, sodass du immernoch in Lohn und Brot stehst während dieser Zeit und nicht am Hungertuch nagen musst oder zur Tafel rennen musst.


    Keule, lies dir mal die ersten 3 Seiten durch. Anwalt ist nicht billig und er will seine letzten Teuros nicht dafür ausgeben, wenns eventuell ehh für die Katz ist.


    // Eigentlich ist doch nun hier alles von uns gesagt oder ?
    Mehr können wir dir nicht helfen.
    Gute Nacht und viel Erfolg !
     
  9. 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Du bist Student? Bietet denn deine Hochschule/der AStA keine Rechtsberatung an?
    Die nehmen sich zwar meinstens Mieterproblemen an aber andere Studenten werden mit Sicherheit auch schon in einer ähnlichen Situation gewesen sein und sich dort erkundigt haben.
     
  10. 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    ganz geil eig dass hier einem geholfen wird der mit stolzen 1,6 Promillen mist gebaut hat und sich auch "nicht mehr so richtig erinnern" kann. Dass es tatsächlich so gelaufen ist (was ich persönlich ganz stark vermute) glaubt hier natürlich keiner

    Akzeptier was kommt und lern draus!
     
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  11. 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Habe selber schon solche Probleme mit der Polizei gehabt, diese ******de sind nur am Lügen! Den Anwalt kannst du dir gleich sparen falls es zur Verhandlung kommen sollte, das ist rausgeschmissenes geld. Wenn du strafrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten bist, bekommst bestimmt eine Verwarnung, ansonsten wie schon gesagt, eine Geldstrafe.
    A.C.A.B
     
  12. 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Hallo zusammen,

    ich würde gerne noch einen anderen Aspekt ins Spiel bringen, der eventuell für den TE wichtig sein könnte.
    Neben der jeweiligen Geldstrafe, die der TE bei einer rechtskräftigen Verurteilung aufgebrummt kriegt, erfolgt bei der entsprechenden Anzahl der Tagessätze eine Eintragung ins Bundeszentralregister.
    Da nicht nur Arbeitgeber im öffentlichen Dienst gerne vor Einstellung einen Auszug daraus verlangen, sondern mittlerweile auch Unternehmen aus der Privatwirtschaft, sollte sich der TE doch Gedanken darüber machen, ob er nicht einen Anwalt hinzuzieht.
    Dieser wird dann versuchen, das Verfahren nach Erfüllung von Auflagen gem. § 153a StPO einstellen zu lassen. Als Auflage würde zum Beispiel, unter Berücksichtigung des geringen Einkommens des TE, die Ableistung von Sozialstunden in Frage kommen.
    Bei einer solchen Einstellung würde keine Eintragung ins Bundeszentralregister vorgenommen werden.

    MFG
    Rhapsody
     
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  13. 10. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    oh mein gott... jungchen du machst dich hiermit vollkommen lächerlich

    ich wette die von dir geschilderte geschichte weicht von dem tatsächlich erlebten ab, alleine schon weil du physisch gesehen mit deinem promillegehalt nicht mehr in der lage bist das geschehen nach zu erzählen

    versetz dich mal in die lage des polizisten
    dir steht ein halbstarker besoffener, der nicht einsieht sein handy als pfand da zu lassen (ich weiß nicht wo du her kommst aber bei mir ist dass gängige praxis, dass man das handy als pfand da lässt!), nun weigert sich der besoffene auch noch die kippe aus zu machen und lässt dumme sprüche von sich
    die kippe hättest du aus respekt aus machen sollen, denn stell dir mal vor nicht jeder mensch ist raucher und es stört möglicherweise den polizisten als menschen, außerdem wäre es nicht das erste mal, dass jemand eine kippe gegen polizisten wirft

    und dass mit dir etwas grober umgegangen wird als mit der unschuldigen zeugin oma brunhilde ist ja wohl klar oder?

    wenn man eine große wie du gegenüber den beamten hat dann sollte man nicht direkt rumheulen, wenn man bei der durchsuchung mit der backe an der wand steht


    menschen wie du machen mich zornig. keinerlei respekt vor der polizei und wenn was ist, ist das geschrei von wegen polizeigewalt groß

    sei froh, dass die beamten lediglich eine beleidigung daraus gemacht haben, man landet bei sowas auch schnell im widerstand gegen vollstreckungsbeamte
    also geh zur vernehmung und zeig reue! dann ist es mit einer einstellung gegen bußgeld gegessen
    bevor du jetzt ein dickes fass aufmachst und dein kindliches verhalten versuchst dadurch zu rechtfertigen, dass die beamten einen forschen ton dir gegenüber an den tag gelegt haben

    lern aus dieser erfahrung und spiel dich das nächste mal nicht so auf, du held

     
  14. 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Meines Wissens erfolgt zwar ein Eintrag ins Bundeszentralregister, dieses ist jedoch nur von der Staatsanwaltschaft bzw. den Strafverfolgungsbehörden einsehbar. Erst ab einer Höhe von 90 Tagessätzen erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis, welches in der Regel vom Arbeitgeber verlangt wird.
    Bei diesem Fall hier, sollte das Strafmaß definitiv unter den 90 Tagessätzen liegen und somit bekommt keiner davon etwas mit.
     
  15. 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    bei einer beleidigung wird fast nie etwas eingetragen. es wird ein schreiben kommen, dass gegen eine zahlung von betrag X (bei mir vor 8 oder 9 jahren 200euro ) die sache als erledigt angesehen wird und keine vorstrafe ins zentralregister aufgenommen wird.
    er hat keine zeugen, war besoffen, die polizisten sichern sich grundsätzlich gegenseitig ab...
    wenn er jetzt so dumm ist, vor gericht zu gehen, könnte die eintragung zwar stattfinden, aber dann hat er es auch nciht anders verdient. die günstigste lösung wird sein, einfach zu bezahlen und fertig ist
     
  16. 10. Dezember 2012
    Zuletzt bearbeitet: 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    hatte was ähnliches ! ganz ehrlich pech gehabt.... bei mir war es so, dass die aussage vom polizisten eig nicht richtig gepassst hat! aber mein anwalt meinte damals auch, dass ich einfahc zustimmen soll. jetzt sagen soll, dass man alk nicht gewohnt ist, sich nicht mehr erinnern kann, es einem peinlich sei und sich sogar entshculdigen möchte.
    bei mir war es so, dass der anwalt geschrieben hat, dass ich keine ahnung mehr habe aber der polizei natürlich glaube! er meinte zu mir, dass das gericht eh der polizei glaubt und nicht mir...
    leider aber so ist es wohl am besten oder du kackst auf die kohle und ziehst dein ding durch

    edit//
    wegen dem FZ

    ...Geldstrafen von nicht mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von nicht mehr als drei Monaten regelmäßig nicht in das Führungszeugnis eingetragen....
     
  17. 10. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    such dir nen guten anwalt, das ist die beste variante.
    Wenn du einen befreundeten Anwalt hast frag ihn wen er dir empfehlen kann.
     
  18. 11. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Das muss nicht zwangsläufig so sein. Zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach Erledigung von Auflagen ist nur die Staatsanwaltschaft mit Zustimmung des Gerichts berechtigt und auch nur dann, wenn es sich hierbei um ein geringes Vergehen handelt.
    Je nach dem welche Aussage der TE nun tätigt könnte die Staatsanwaltschaft auf die Idee kommen, dass eine Strafe hier notwendig ist.
    Dann geht die Akte zum Gericht und der Richter wird bei einem so "einfachen" Sachverhalt wohl einen Strafbefehl mit entsprechender Geldstrafe erlassen.

    Deshalb ist es besser vor einer Ausssage sich mit einem Anwalt abzusprechen. Der wird Akteneinsicht beantragen und danach mit dem TE eine Stellungnahme zur Staatsanwaltschaft schicken, um dann auf eine Einstellung nach Auflagen hinzuwirken.


    Zum Führungszeugnis: Die Nichteintragung von Strafen von weniger als 90 Tagessaätzen findet nur bei einem abgespeckten FZ statt, welches man dann ggf. beim privaten Arbeitgeber vorlegen muss.
    Behörden haben dagegen Zugriff auf das komplette FZ, wo auch die Strafen aufgeführt werden, die weniger las 90 Tagessätze betragen.
     
  19. 11. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Das stimmt so auch nicht.
    Unbeschränkte Einsicht in diese gespeicherten Daten des Bundeszentralregister erhalten lediglich Behörden, die ein besonderes Interesse daran haben. Ein Interesse haben vor allem Gerichte, Gerichtsvorstände, Staatsanwaltschaften, die obersten Bundes- und Landesbehörden, die Bundes- und Landesämter für Verfassungsschutz, Einbürgerungsbehörden, Gnadenbehörden für Gnadensachen und dergleichen mehr.
    Andere Interessengruppen müssen einen Antrag beim Generalbundesanwalt stellen, wobei die Erfolgschance auf Genehmigung bei 0 liegt.
    Wir reden hier von keinem Kapitalverbrechen, hier gehts um ne simple Beleidigung zwischen 200 und 800 Euro( vorsichtige schätzung). Da der Te noch nie in Erscheinung getreten ist und sich reumütig zeigt, wirds bei einem dudu und paar Tagessätzen bleiben. Wozu ein Anwalt, wenn er ihn sowieso nicht bezahlen kann?
     
  20. 11. Dezember 2012
    AW: Beamten-beleidigung im Alkoholisierten Zustand

    Also ich fass mal objektiv zusammen: du warst in der Disko und konntest die Rechnung nicht zahlen.
    Dann wurde die Polizei gerufen. Die fordert dich auf die Zigarrette abzulegen, dieser Aufforderung bist du nicht nachgekommen.
    Dann solltest du Durchsucht werden, dabei bist du verbal ausfällig geworden.
    Sorry Dude, ich bin ja normal ein Verfechter von "Nimm dir nen Anwalt" aber in diesem Fall sehe ich darin keinen Sinn. Die Kosten die dabei entstehen, sind überflüssig da du sowiso keine Chance hast, aus der Geschichte herauszukommen.
    In meinen Augen hilft hier nur ernste Reue und Kooperation. Du warst betrunken, aber sicher nicht unzurechnungsfähig. Ein Täter-Opfer-Ausgleich kommt hier also theoretisch in Frage und würde sicher Sinn machen. Dafür brauchst du aber keinen Anwalt. Deine beiden Vorwürfe sind also im grundegenommen ziemlich belanglos. Beide Verhaltensweisen der Polizei sind nicht die feine Englische aber auch nichtmal ansatzweise so schlimm, dass es für die Beamten irgendeine Strafe nach sich ziehen würde. Du hast der Aufforderung nicht Folgegeleistet, die Kippe wegzulegen und du warst es, der zuerst beleidigend geworden ist.

    Sei lieb, freundlich und einsichtig, dann kommste mit ner geringen Strafe davon. Wenn du aufmuckst und uneinsichtigkeit demonstrierst machst du es nur schlimmer, ohne eine echte Chance zu haben. Sieh es halt als Lehrgeld.
     
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