Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Jambo.Bwana, 8. August 2010 .

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  1. 9. August 2010
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    also das Ding ist ja die Auslegungssache der Notwehr und ob eine wirklich Gefahr bestand.. Genauso wie du dann sehen musst, was reicht um ihn daran zu hindern dich anzugreifen..

    Wenn er nen Messer in die Hand nimmt und auf dich los rennt, dann brauchst du ihm ja nicht in dem Kopf schießen..
    Ein Schuss in Knie oder Schulter würde dann reichen, wobei Knie oder allgemein Bein die besser Lösung ist..
    Wenn er allerdings scho dabei ist auf dich einzustechen und du aus Affekt ihn erschießt, dann wirst du nicht verknackt denke ich..

    Kannste auch nochmal hier nachlesen
    Notwehr – Wikipedia

    MfG
     
  2. 9. August 2010
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    Is klar, versuch mal unter Schock jemandem - der auf dich zu rennt- aus der Hüfte in Bein zu schießen.

    Außerdem finde ich ist es sinnvoller sich etwas langes hartes zu nehmen und es ihm über den Kopf zu ziehen.
     
  3. 9. August 2010
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    Es gibt so eine "Grundregel", welche aber nicht wirklich irgendwo verfasst ist. Man darf immer einen Schritt weniger gehen als der Angreifer; wenn er dich also schubst, darfst du theoretisch noch nichts machen außer reden. Wenn er dich schlägt, darfst du ihn wegschupsen. Wenn er dich mit einem Messer bedroht, darfst du ihn mit einem stumpfen Gegenstand auf Abstand halten, wenn er dich mit einer Pistole bedroht, darfst du ihn abstechen.
    Habe ich in der Uni gelernt von so nem Typ, der seit über 10 Jahren Selbstverteidigung ausübt und nebenbei juristische Seminare besucht.
    Ich finde das ist eine gute Merkbrücke, die ich mir immer als Leitsatz nehme, wobei es in manchen Fällen wohl zu Problemen kommen kann wie in deiner Situation zB.
     
  4. 9. August 2010
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    Genau so sieht es aus.
    Ich muss aber zugeben: Es gab oft fälle wo dabei ein Mensch tödlich verletzt wurde und es als Notwehr eingestuft wurde.

    Ich würde aufjedenfall darauf achten, dass der Täter gut in Gewahrsam genommen wird. Am besten ein übern Schädel hauen und dann festbinden und dann Polizei holen.

    Totprügeln oder erschiessen what ever... solltest du vermeiden.

    ABER

    Bin ich ehrlich - Wenn einer eine Waffe auf mich zielt die zu 100% geladen ist und er beim ersten Mal daneben schiesst und ich auch bewaffnet bin, dann schiesse ich dem Typen direkt in den Schädel. Steht fest!
     
  5. 9. August 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    hier mal der entsprechende auszug aus dem buch von ralf höcker "lexikon der rechtsirrtümer"

    Bild

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  6. 10. August 2010
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    Der Angriff muß sich durchaus nicht gegen Leib und Leben richten. Ein Angriff gegen ein belibiges Notwehrfähiges Rechtsgut reicht völlig aus.

    Die Verhältnismäßigkeit muss in gewissen Rahmen natürlich gegeben sein. Man darf sein Eigentum verteidigen, das bedeutet nicht dass man Äpfelklauende Kinder mit der Schrotflinte aus dem Baum holen darf. Aber, ein Einbrecher hingegen begeht eh immer auch einen Angriff auf die Körperliche Unversehrtheit.

    Selbst die Ehre ist in Deutschland notwehrfähig. Wenn Du eine Dame als "Leichtes Mädchen" titulierst darf sie dir im Rahmen dieses Angriffes tatsächlich rechtlich einwandfrei eine Ohrfeige hauen. (Erinnerte mach grade so an eins der Fallbeispiel aus meiner Sachkunde…)

    Herr A. faßt Frau B. zwar nicht an, bezeichnet sie aber trotz ihrer 125 Kg als leichtes Mädchen und fragt sie, ob sie nicht rhythmische Bewegungen mit ihm teilen will. Frau B. fängt, wenngleich empört, mit den Bewegungen an und haut A. rhythmisch ihre Handflächen rechts/links um die Ohren.
    Auch hier liegt ein Fall der Notwehr vor, denn notwehrfähig sind neben Leib und Leben unter anderem auch Eigentum, Freiheit und Ehre.


    Der klassische Beispielfall im Jurastudium ist folgender:

    Ein Mann sitzt im Rollstuhl und ist nicht in der Lage, sich ohne ihn zu bewegen. Ein Junge klettert an seinem Apfelbaum und stiehlt einen der Äpfel. Der Mann schießt ihn mit einer Schrotflinte vom Baum.

    Bis auf ein krasses Missverhältnis ist daran nichts auszusetzen. Eine Notwehrlage bestand. Die Schrotflinte war auch das einzige wirksame ihm zur Verfügung stehende Mittel. Er hatte also keine andere Möglichkeit den Diebstahl zu stoppen als so zu handeln. Aber ein Apfel und das Leben eines Menschen stehen in einem krassen Missverhältnis.
     
  7. 10. August 2010
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    nach meinem rechtsempfinden hast du, wenn jemand nachts dein haus betritt ohne eingeladen worden zu sein, sprich einbricht, das recht dich zu verteidigen.
    weil du 1. nicht wissen kannst, ob jemand, der die kriminelle energie aufbringt iwo einzusteigen, dich nicht auch angreifen könnte und 2. wäre das eh eine art affekthandlung, ich meine man hat doch da megahart die hosen voll
    und 3. ... hey, also my home is my castle. wenn jemand in den intimsten bereich deines lebens eindringt, ist das doch notwehr

    außerdem... wenn derjenige reinkommt und du ihn umhaust, kannste ja nachher sagen, der wollte dich attackieren und du dachtest der hätte ne waffe.
    wenn man dafür echt in den bau geht oder verurteilt wird ist mit der deutschen rechtsprechung definitiv was im argen.

    achja: noch was... ich weiß zwar nicht ob hier alles so harte kampfsporttiere sind oder hobbyrambos, aber wenn ich einen bei mir vorne am eingang einbrechen seh, dann hau ich über den balkon ab oder schließ mich wo ein und ruf mit dem handy die polizei... in was für ner welt manche leben, dass sie glauben sich da nicht die hosen vollzusch***en und voll drauf zu gehen
     
  8. 10. August 2010
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?


    Toll,was bringt ein das dann ,die Bullen sind in 10 Minuten villeicht erst da und in netmal 5 Minuten sind die Einbrecher wieder weg mit allem was die brauchen :]

    Aber was red ich da,wenn jemand nen Bruch bei dir macht,dann weiß er entweder schon seit Tagen die Zeit,wann du net in der Bude bist oder wenns ein Spontaner Bruch ist,machen die einfach kurz Klingelputz ,ob jemand da ist und wenn keiner rangeht oder kein Licht angeht ,steigen se ein.
     
  9. 10. August 2010
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    AW: Bei Einbruch jemanden mit Waffe angreifen erlaubt?

    Damit ist die Eingangsfrage doch ganz gut geklärt. Zusätzliche Mutmaßungen braucht's eigentlich nicht. Closed.
     
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