#1 19. Juli 2007 Erhalten Handynutzer unerwünschte Werbebotschaften, sollten sie nicht darauf antworten. "Wer etwa eine Beschwerde per SMS an den Absender zurückschickt, erhält daraufhin meist nur noch mehr Werbung auf dem Handy", warnt Ronny Jahn von der Verbraucherzentrale Berlin. Eine Rückmeldung zeige den Firmen lediglich, dass eine Nummer auch tatsächlich genutzt wird – dadurch wird sie für die Absender nur noch wertvoller. Stattdessen sollten Handyinhaber sich den Inhalt einer unerwünschten Botschaft notieren oder die SMS etwa auf dem PC als Beleg speichern, rät Jahn. Dann könnten sie gerichtlich eine Unterlassung gegenüber dem Anbieter durchsetzen. "Das Problem ist allerdings oft, dass der Absender nicht klar aus einer Werbe-SMS hervorgeht", sagt Jahn. Wird ein Produkt namentlich beworben, könnten Kunden aber gegen den jeweiligen Hersteller vorgehen. Um herauszufinden, wer hinter den lästigen Werbebotschaften steckt, können Kunden sich zudem an den Netzbetreiber wenden. Laut einem Urteil (Az. I ZR 191/04) des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom heutigen Donnerstag haben Handynutzer einen Anspruch darauf, dass Telekommunikations-Unternehmen ihnen beim Erhalt von unerwünschten Werbenachrichten Auskunft über den Absender geben. Bisher konnten nur Verbraucherschutzverbände auf dem Rechtsweg an diese Daten kommen. Teilweise würden bei solchen SMS auch dubiose Gewinnspiele angepriesen und eine kostenspielige 0900-Rückrufnummer als Kontakt angegeben. In solchen Fällen könne die Bundesnetzagentur Kunden helfen, indem sie derartige Nummern gegebenenfalls sperrt. Dabei müssten Kunden die angefallenen Kosten nicht zahlen, falls sie unvorsichtigerweise die angegebene Nummer gewählt haben. (dpa) / (jk/c't) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/92998 + Multi-Zitat Zitieren
#2 19. Juli 2007 AW: Bei unerwünschten Werbe-SMS: Bloß nicht antworten ist ja cool wuste gar nicht das man So spam Gesetzlich verbieten kann wie ist es den mit E-Mails?? + Multi-Zitat Zitieren
#3 19. Juli 2007 AW: Bei unerwünschten Werbe-SMS: Bloß nicht antworten Jab..Habe ich auch neulich im Radio gehört... Die ANbieter sind verpflichtet die Adresse der Spam-SMS herauszurücken, und man kann dagegen klagen.. Aber is die Frage obs so lästig is, dass man deswegen ein Verfahren einleitet...?(?(?( + Multi-Zitat Zitieren
#4 19. Juli 2007 AW: Bei unerwünschten Werbe-SMS: Bloß nicht antworten wenn du nur noch werbe SMS bekommst wirds bestimtm net lästig sein und nochwas: auch bei diesen "ping-anrufen" nicht zzurückrufen...ist eigentlich genau dasgleiche..kommt meist wenn man zurück ruft ne bandansage das der vote gezählt wurde oder so ne schöne lange bandansage die <ironie> schnell durchlaufen ist und man weniger als 2 min dafür braucht </ironie> + Multi-Zitat Zitieren
#5 19. Juli 2007 AW: Bei unerwünschten Werbe-SMS: Bloß nicht antworten das ist aber schon alt. so wissen sie, dass es die handy nummer gibt, und schicken mehr werbung hin. das gleiche gilt bei emails. schreibt man zurück, oder wenn ein link steht, ihre emailadresse aus diesem newsletter austragen, trägst du eigentlich deine email adresse für noch mehr spam ein, da sie dann wissen, genau die adresse gibt es. + Multi-Zitat Zitieren
#6 20. Juli 2007 AW: Bei unerwünschten Werbe-SMS: Bloß nicht antworten also ist das jetzt nur so bei Smss oder auch bei E_mails und wen man spam mails bekommt wurde man ja irgendwo mal eingetragen was kann man dann dagegen machen?? + Multi-Zitat Zitieren