Bekomme ich Arbeitslosengeld 1 wenn ich mich arbeitssuchend melde?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von ^AnD!, 20. Januar 2013 .

  1. 20. Januar 2013
    servus,

    ich habe morgen meine mündliche prüfung und werde nicht übernommen.

    ich würde jetzt gleich die woche noch in einer zeitarbeit für 2 monate arbeiten.
    bekomme ich danach wenn ich mich arbeitssuchend melde arbeitslosengeld 1???
     
  2. 20. Januar 2013
    AW: frage zu alg 1

    ohne sperre?
     
  3. 20. Januar 2013
    AW: frage zu alg 1

    Normalerweise musst du dich mindestens 3 Wochen vor Ende des Arbeitsverhältnisses Arbeitssuchende melden.
    So bekommt man definitiv keine Sperre.

    Wie das jetzt speziell in deinem Fall ist, weiß ich leider nicht.

    Du bekommst jedenfalls alg 1, selbst wenn du nur 1 Tag ohne Arbeit da stehst /standest.
     
  4. 20. Januar 2013
    AW: frage zu alg 1



    Naja moment mal also als ich noch in der Lehre war mussten wir uns 3 MONATE davor Arbeitssuchend melden. Kann sein das sich was geändert hat aber wollts nur mal gesagt haben.

    Bei uns hieß es wenn man im Vorraus schon weis das man evtl. Arbeitslos wird muss man sich drei Monate davor beim Amt melden. Wenn man erst später davon erfährt bzw. gekündigt wird, dann unverzüglich.
     
  5. 20. Januar 2013
    AW: frage zu alg 1

    Lehrlinge sind bei dieser Regel ausgenommen. Sie müssen sich erst ab dem Tag des Absolvieren der Lehre als Arbeitssuchend melden. Ansonsten gilt: Sofern bekannt, 3 Monate vorraus als Arbeitssuchend melden oder, bei kürzeren fristen, unverzüglich soweit bekannt.
     
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  6. 20. Januar 2013
    AW: frage zu alg 1

    Tut mir leid, mein Fehler.
    Wollte "Monate" schreiben, habe dummerweise jedoch "Wochen" geschrieben.
     
  7. 21. Januar 2013
    AW: frage zu alg 1

    kann das so bestaetigen was eSo schreibt, auszubildende sind von der 3-monats-regel ausgeschlossen und kriegen keine sperre wenn sie sich erst am ersten arbeitslostag melden! (war zumindest bei mir 2010 so ^^)

    viel glueck bei der pruefung ^AnD!!
     
  8. 21. Januar 2013
    AW: frage zu alg 1

    schade dass du nicht übernommen wurdest!?

    thema ist ja jetzt geklärt oder!?

    aber mal ne andere frage, wieso weisst du erst jetzt dass du nicht übernommen wirst und wenn du es doch schon länger weisst wieso hast du dich nicht schon um nen neuen Job bemüht!?

    hast du keine aussichten auf nen neuen Job!? oder hast gar kein Bock und schaust erstmal wie das so is mit ALG1!?


    grüße
     
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