Bekommt die Polizei automatischen Zugriff auf Passfotos?

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 12. April 2007 .

  1. 12. April 2007
    Speicherung und Nutzung von Fingerabdrücken zur Fahndung noch umstritten
    Die Polizei soll in Zukunft automatisch auf digitalisierte Passbilder zugreifen können, berichtet die Taz. Evtl. sollen auch die Fingerabdrücke für eine biometrische Fahndung auf diesem Wege freigegeben werden.


    Passbilder sollen der Polizei in jedem Fall zum automatisierten Abruf zur Verfügung gestellt werden, heißt es im Bericht der Taz. Umstritten sei in der Koalition nur noch, "ob auch die Fingerabdrücke der Bevölkerung im Passregister gespeichert werden."

    Die Pläne seien durchaus konkret, so das Blatt. Bereits im Mai 2007 könne das entsprechende Gesetz in Kraft treten. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung liege der Redaktion vor, so die Taz. Dieser sei als "besonders eilbedürftig" deklariert worden.

    Durch eine Änderung des Passgesetzes sollen die rechtlichen Grundlagen für eine zweite Generation von elektronischen Reisepässe gelegt und die neuen Dokumente ab November 2007 ausgegeben werden. Bereits seit Ende 2005 sind Reisepässe mit einem RFID-Chip ausgestattet, der ein berührungsloses Auslesen von darauf gespeicherten Daten erlaubt, z.B. Name und Passbild. Künftig sollen weitere biometrische Merkmale wie Fingerabdrücke gespeichert werden, eigentlich nur zur Identifikation des Passinhabers. Nun aber wird offenbar darüber nachgedacht, die erfassten Fingerabdrücke auch zur Fahndung in einer Datenbank zu hinterlegen. Passbilder werden schon heute von der Passbehörde gespeichert, die auch früher schon ein Abzug des Passfotos aufgehoben hat.

    Bei der Gesetzesänderung geht es aber gar nicht darum, die gängige Praxis zu ändern, vermutet die Taz und zitiert: "In der Praxis waren Zweifel aufgetaucht, ob die Übermittlung auch elektronisch erfolgen darf." In Zukunft aber soll die Polizei "im automatisierten Verfahren" und somit ohne Mitwirkung der Passbehörden auf die Daten zugreifen können, z.B. zur Aufklärung von Straftaten. Allerdings ist in der Koalition noch umstritten, ob darunter auch die Fingerabdruckdaten fallen sollen, so das Blatt weiter.

    "Die bei der Passbehörde gespeicherten Fingerabdrücke sind spätestens nach der Aushändigung des Passes an den Passbewerber zu löschen", zitiert die Taz aus dem Gesetzentwurf, weist aber daraufhin, dass die CDU/CSU diese Regelung noch aus dem Gesetz streichen will, während die SPD daran festhält.


    quelle: Golem.de
     
  2. 12. April 2007
    AW: Bekommt die Polizei automatischen Zugriff auf Passfotos?

    Ich finde dass genauso sch**** wie du, aber das ist auch noch nicht das schlimmste. So will die Bundesregierung das auch noch mit der privaten und heimlichen PC-Onlineüberwachung kombinieren. Wenn das kommt, dann ade mit der viel propagierten und erwünschten Freiheit des Internets!
     
  3. 12. April 2007
    AW: Bekommt die Polizei automatischen Zugriff auf Passfotos?

    Ich denke mal irgendwann iss es mit der Privatsphäe vorbei.

    Die technik iss schon viel weiter als manch einer denken mag.

    Der Film Staatsfein Nr.1 sieht ja sehr futuristisch aus, oder sah es aus, aber diese möglichkeiten die dort aufgeführt werden gibts es schon seit jahren und wie man sieht entwickelt sich die Technik immer weiter.

    Was heute alles möglich ist willst du garnicht wissen und ICH auch nicht....
     
  4. 12. April 2007
    AW: Bekommt die Polizei automatischen Zugriff auf Passfotos?

    das mit den passfotos finde ich gan gut... warum auch nciht wenns helfen soll verbrecher zu fangen wear ich dafuer.
     
  5. 12. April 2007
    AW: Bekommt die Polizei automatischen Zugriff auf Passfotos?

    Alles hat Vor- und Nachteile, aber immer mehr werden die Grundrechte des Menschen eingeengt. Man steht ständig unter Kontrolle, auf Videos etc. jezz sollen die noch freien Zugriff auf PAssbilder bekommen^^ das nächste ist das die dir beim ....... zugucken dürfen^^

    naja mal abwarten ...

    mfg zero
     
  6. 12. April 2007
    AW: Bekommt die Polizei automatischen Zugriff auf Passfotos?

    Heftiger Streit um automatischen Polizeizugriff auf biometrische Passdaten
    Quelle: heise online.

    Der erneute Vorstoß der Bundesregierung, digitale Passfotos und eventuell auch Fingerabdrücke aus der nächsten Generation der Biometriepässe für den automatischen Abgleich mit Fahndungsdatenbanken zu öffnen, stößt beim Koalitionspartner SPD und bei Datenschützern auf wenig Gegenliebe. "Ein Zugriff auf digitalisierte Passbilder der Bürger darf auf gar keinen Fall die Regel werden", erklärte der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Bundestag, Dieter Wiefelspütz, gegenüber der Netzeitung. Er könne sich allenfalls vorstellen, dass "in begründeten Eilfällen –etwa nachts oder am Wochenende – der Polizei der Online-Zugriff auf Passfotos erlaubt werden soll". Rückhalt bei den Genossen habe er für diesen Kompromissvorschlag aber noch nicht.

    Eine Speicherung von Fingerabdrücken aus Pässen bei den Meldeämtern und somit auch einen Abgleich mit Polizeidatenbanken lehnen die Sozialdemokraten laut Wiefelspütz weiter strikt als verfassungswidrig ab. "Ein Fingerabdruck darf nicht in einer Vorratsdatei hinterlegt werden", machte der SPD-Sprecher klar. Es gebe auch "keinen vernünftigen Grund", diese hochsensiblen biometrischen Merkmale überhaupt aufzubewahren. Damit würde allenfalls die Praxis der erkennungsdienstlichen Behandlung auf den Kopf gestellt. "Fingerabdrücke dürfen nur dann genommen werden, wenn ein konkreter Tatverdacht besteht", betonte Wiefelspütz. Einer Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten aus dem Telekommunikationsbereich und der damit einhergehenden Aushöhlung der Unschuldsvermutung hat seine Fraktion dagegen prinzipiell bereits zugestimmt.

    Schwere Bedenken gegen die vor allem vom Bundesinnenministerium und der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag verfolgten Pläne zur Erschließung biometrischer Passdaten zur Verbrechersuche hat auch der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), Thilo Weichert. Ihm zufolge soll "mit Salamitaktik die digitale Volkserfassung" eingeführt werden. Das Bundesinnenministerium betrachte offensichtlich jede Form der behördlichen und privaten Datenhaltung als ein "Selbstbedienungsangebot für die Polizei". Heute seien es die biometrischen Daten aus dem Passregister, morgen die Autobahn-Mautdaten und übermorgen die Daten auf den Privatcomputern, die heimlich über das Netz ausspioniert werden, verweist Weichert auf die weiteren Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) zum Ausbau des Überwachungsnetzes.

    Der polizeiliche elektronische Zugriff auf Passbilder und Fingerabdrücke führt dem Datenschützer zufolge aber zwangsläufig zu einem zentralen, "bundesweit abfragbaren Bevölkerungs-Biometrie-Datensystem". Dahinter stecke die falsche Annahme, dass die höchstpersönlichen Informationen für Gefahrenabwehr und Strafverfolgung notwendig wären. In Wahrheit würden aber alle Bürger damit als potenzielle künftige Straftäter behandelt. "Mit dieser Jedermanns-Verdächtigung erhält die Polizei Steine statt Brot", befürchtet Weichert einen Vertrauensverlust der Bevölkerung in die Strafverfolgung. Doch dieser Logik "steht unsere Verfassung entgegen", gibt Weichert Kontra. Nötig sei jetzt das Signal des Gesetzgebers, dass er diese Grenze des Grundgesetzes respektiert.

    Auch bei der Gewerkschaft der Polizei (GdP) stößt das "große Unbehagen über die Art und Weise der Neuregelung des Passgesetzes" weiter auf Verständnis. "Die Bundesregierung hat es sich selbst zuzuschreiben, wenn der Widerstand gegen moderne polizeiliche Fahndungsmaßnahmen in der Bevölkerung wächst, solange sie diese notwendigen Neuregelungen im stillen Kämmerlein ausbrütet", meint der GdP-Bundesvorsitzender Konrad Freiberg. Ihm zufolge würden die Bürger eher mitziehen, wenn neue Mittel der Kriminalitätsbekämpfung "transparent und offensiv in der Öffentlichkeit" dargestellt würden.

    Die geplante automatisierte Abfrage von Passbildern bei den Meldebehörden zu Fahndungszwecken ersetzt nach Ansicht der GdP lediglich die bereits bestehende Möglichkeit, Bilder in Papierform bei den einzelnen Passregistern anzufordern. Gegen eine solche Beschleunigung und Effizienzsteigerung könne "wohl niemand ernsthaft Bedenken haben". Im Gegensatz zur automatisierten Abfrage von Passbildern stelle eine zentrale Fingerabdruckdatei, wie sie Teile der Koalition ebenfalls beabsichtigen, für Freiberg aber "eine völlig neue Qualität der Datenerfassung dar". Daher lehne die GdP dieses Vorhaben ab.

    Der Bundesrat hatte sich Mitte Februar für eine Speicherung von Gesichtsbildern und Fingerabdrücken aus biometrischen Ausweisdokumenten sowie einen automatisierten Vergleich der höchstpersönlichen Daten mit Fahndungsdatenbanken wie dem beim Bundeskriminalamt geführten automatischen Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) ausgesprochen. Ein "1:n"-Vergleich mit ausgefeilten Suchroutinen sei unverzichtbar, so die Begründung des Länderwunschs, um Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente zu entlarven.

    Nicht weit genug geht dem Bundesrat ferner eine umstrittene Klausel im Regierungsvorstoß, wonach ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden bei Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Länderchefs fordern, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufzuheben sei. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen ganz allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Die Bundesregierung hat die Vorschläge der Länderkammer teilweise befürwortet und unterstützt die übernommenen Forderungen nun im laufenden Gesetzgebungsverfahren im Parlament.

    Zum ePass und den Auseinandersetzungen um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen siehe den Online-Artikel in c't – Hintergrund:
    • Die Auseinandersetzung um Ausweise mit digitalisierten biometrischen Merkmalen
    Zu den Auseinandersetzungen um die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch die Übersicht über die bisherige und die aktuelle Berichterstattung im Online-Artikel zum Start der Anti-Terror-Datei:
    • Von der Anti-Terror-Gesetzgebung zur Anti-Terror-Datei
    (Stefan Krempl) / (jk/c't)
     
  7. 12. April 2007
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Digitale Gesichter und Fingerabdrücke für das Überwachungsraster

    Digitale Gesichter und Fingerabdrücke für das Überwachungsraster
    Vorhin bin ich über das Fritz-Radio auf den Artikel Fahnden mit dem Passfoto der TAZ und den Artikel Regierung will digitale Passbilder für Fahndungen freigeben der Berliner Zeitung aufmerksam geworden. In ihren Artikeln melden die beiden Zeitungen, dass das Bundesinnenministerium über eine Änderung des Passgesetzes erreichen will:
    • die Speicherung des digitalen biometrischen Gesichtsbildes im Passregister
    • den automatisierten und netzgestützten Zugriff auf das Gesichtsbild für Sicherheitsbehörden zu "biometrischen Fahndungszwecken"
    • und, wie nach weiteren Plänen bezüglich biometrischer Fingerabdrücke zu vermuten ist, auch ihre Speicherung und gleiche Zugriffsmöglichkeiten
    Ob es sich bei der Entwurfsfassung vom 05. Januar 2007, auf den sich die TAZ stützt, um die gleiche Version handelt, die von der Bundesregierung kurz vor Weihnachten hinterrücks verabschiedet wurde, kann ich nicht sagen, aber damals erklärte der Bundesinnenminister noch zum Entwurf:

    Die Daten sind gegen unberechtigten Zugriff gesichert und werden nirgendwo anders als im Chip des Passes gespeichert (...)

    Die oben angesprochene Erweiterung sollte demnach "nur" für "Drittstaatsangehörige" gelten, was sich jetzt als glatte Lüge erweist, aber der verdeckten Salamitaktik des Bundesinnenministeriums und der Bundesregierung zur Durchsetzung ihrer Überwachungs-"Sicherheitsarchitektur" entspricht:

    Die aufenthaltsrechtliche Regelung geht noch einen Schritt weiter und sieht bei Drittstaatsangehörigen darüber hinaus eine Rechtsgrundlage für den Abgleich der Lichtbilder und Fingerabdrücke mit zentralen Datenbeständen vor (...)

    Die "biometrische Fahndung" gibt es bereits in der Erprobung – sie wird z. B. mit der Foto-Fahndung am Mainzer Bahnhof, an japanischen U-Bahn Stationen bei der "Fahrkartenkontrolle" und mit OpTag am Flughafen getestet.

    Aber es geht um viel, viel mehr als "Fahndung".
    Was sich hier andeutet, sind die ersten Schritte und Vorbereitungen, um unsere Gesichtsbilder, Fingerabdrücke und in RFID-Chips gespeicherten Daten für neue Techniken und Datenbankensysteme der "intelligenten Videoüberwachung" und des Data-Minings zu erschließen, die darauf abzielen, automatisierte Abgleiche zwischen dem Gesicht oder dem Fingerabdruck eines Individuums, die an einem bestimmten Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt erfasst wurden, mit den in zentralen und dezentralen, aber miteinander verknüpften Datenbanken gespeicherten biometrischen Merkmalen von Tausenden oder Millionen anderer Individuen durchzuführen.

    Bild
    {img-src: http://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/12-04-07-buergerface1.png} Bild
    {img-src: http://hp.kairaven.de/livejournal/bilder/12-04-07-buergerface2.png}
    Der Rasterblick des Überwachungsstaates auf seine Bürger

    Was man damit langfristig erreichen könnte, wenn die ganzen "Kinderkrankheiten", Fehler und noch geltenden technischen und politischen Beschränkungen ausgemerzt sind, wäre keine "Sicherheitsarchitektur" zwecks "kriminalistischer Fahndung", sondern eine (fast) lückenlose "Lokalisierungs- und Identifizierungsarchitektur" zur gesellschaftspolitischen "Überwachung und Kontrolle" von einzelnen Individuuen, Gruppen bis theoretisch hin zu ganzen Bevölkerungen über den Erdball hinweg, an deren Interfaces Sicherheitsbeamte nur einen Namen, eine eindeutige ID-Kennung, die sich auch im RFID-Chip verewigen lässt oder ein biometrisches Merkmal einzugeben brauchen, um zu erfahren, wo im öffentlichen Raum sich gerade ein Individuum befindet und/oder sich mit anderen Individuen zusammenfindet.

    Ob es NEC, IBM, Viisage, SecurLinx und die lange Reihe weiterer Unternehmen im Bereich der biometrischen Identifizierungstechniken, RFID-Technik und intelligenten Videoüberwachung handelt – sie alle kennen bereits seit Jahren die Anwendungsmöglichkeiten, stellen sie seit Jahren den Sicherheitspolitikern und -experten auf Konferenzen und Messen für Militär- und Sicherheitstechnik vor und bringen seit Jahren enstprechende Produkte und Dienstleistungen auf den Markt, die dann begierig von den gleichen Sicherheitsexperten und -politikern aufgegriffen werden, um sie früher oder später politisch und praktisch umzusetzen – wenn man sie gewähren lässt.

    Und so wird es nicht nur mit den biometrischen Daten im RFID-Chip des Reisepasses geschehen, sondern analog bei Kommunikations- und Verbindungsdaten, gesammelten und gespeicherten DNA-Daten und mit dem kommenden Personalausweis. Sie alle sind Bausteine innerhalb einer globalen Erfassungs- und Überwachungsinfrastruktur, die sich seit Jahren ankündigt, begleitet von den vergeblichen Warnungen der Bürgerrechtler und Datenschützer und den Täuschungen der Sicherheits- und Innenpolitiker.

    Siehe auch:
    Farliblog - Das Datenpuzzle bekommt ein weiteres Stück spendiert
    heise news - Polizei soll automatisch auf digitale Passfotos zugreifen können
    Teuchtlurms Privacy - Überwachungs- und/oder Polizeistaat?
    ZAF - Fingerabdrücke, Autobahn-Mörder und konkreter Tatverdacht
    ...bis jetzt.

    P. S.: Eine Boykott und "Erneuere Deinen alten Perso" Kampagne gegen den neuen Personalsausweis wie sie von NO2ID gegen die neuen britischen ID-Karten durchgeführt wird, ist angebracht.

    quelle: Kai Raven
     
  8. Video Script

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