#1 23. Juli 2011 Hey Leute, ich habe eine Frage, heute Nacht bzw heute morgen wurde ich von der Polizei angehalten, weil ich an denen zu schnell vorbeigafahren wäre, die standen am Bahnhof und ham sich unterhalten und ich bin vorbeigefahren. Dann später haben die mcih dann wieder gesehn und gemeint sie schreiben jetzt ein Bericht an die Führerscheinstelle, weil ich noch in der Probezeit bin. Die Polizistin meinte dann noch so, " Es hätten ja alle gesehn also 4 Polizisten. Was kann da jetzt auf mich zukommen. zählt das überhaupt die wissen ja net ma wie schnell ich war... Danke und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen... + Multi-Zitat Zitieren
#2 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle wird nichts kommen, wollten nur angst machen + Multi-Zitat Zitieren
#3 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle Schätzen dürfen sie in DE zum Glück noch nicht. Mach dir keinen Kopf. Was sie bezwecken wollten haben sie ja erreicht. + Multi-Zitat Zitieren
#4 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle Doch, Polizisten dürfen auch schätzen. Warte, ich such mal den Paragraphen raus Blaulicht nicht bemerkt + Multi-Zitat Zitieren
#5 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle Die Polizei darf in Deutschland nicht schätzen. Die Quelle von Aliki ist..sagen wirs so: Unglaubwürdig. Der Autor beherrscht noch nicht einmal die Groß- und Kleinschreibung. Mach dir mal keine Sorgen. + Multi-Zitat Zitieren
#6 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle Die Quelle ist aber völlig korrekt, behandelt allerdings einen Fall, bei dem die Geschwindigkeit beim Nachfahren ermittelt wurde. In dieser Sache hier also völlig irrelevant. + Multi-Zitat Zitieren
#7 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle ich meine auch das es ein Gerichtsurteil dazu gibt, dass Polizeibeamte in Verkehrsberuhigten Bereichen wo Schrittgeschwindigkeit gilt, die Geschwindigtkeit schätzen dürfen. Bzw vermutlich gehts bei dem Schätzen aber nicht um die Differenz zum erlaubten sondern nur, dass eben nicht mit Schrittgeschwindkeit gefahren wird. + Multi-Zitat Zitieren
#8 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle soweit ich weiß können sie der Führerscheinstelle bescheid geben. Die kann dann unter umständen eine feststellung der Eignung zum führen eines PKWs anordnen. + Multi-Zitat Zitieren
#9 24. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle Mit welcher Begründung? Es ging hier nicht um schrittgeschwindigkeit. In Deutschland ist ein schätzen der Geschwindigkeit ungültig. Sie dürfen dir nachfahren. Geschwindigkeit -50km/h Vorlauf. Sie wollten ihm nur Angst machen. Haben se ja auch erfolgreich geschafft. + Multi-Zitat Zitieren
#10 25. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle Dankeschön, was bedeutet das dann wenn die Führerscheinstelle"eine Feststellung zur Eignung zum führen eines PKWs anordnet" und nein es war meines wissens 50 und ich bin niemals schneller als 60 gefahren es war kein beruhigter bereich und die standen auch nur da die ham nix gemessen... + Multi-Zitat Zitieren
#11 25. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle eigendlich is das von der Führerscheinstelle für härtefälle. Wenn du halt auffällst. Is sowas wie ne kleine Fahrprüfung. Also eigendlich gibts das in echt nicht^^ weil es wenns soweit is ehh schon punkte und MPU gibt. Du musst immer daran denken das so "Dorfbullen" immer wieder ihren Kompetenzbereich überschreiten. Zum einen weil se es nich besser wissen zum anderen weil se sich wichtig machen wollen. Also lass dich überraschen den ohnen Blitzerfoto oder Provida Video können se dir überhaupt nix. + Multi-Zitat Zitieren
#12 25. Juli 2011 AW: Bericht von Polizei an Führerscheinstelle wenn du pech hast dann hat dein sachbearbeiter beim straßenverkehrsamt schlechte laune und du kannst dort antanzen damit sie deine eignung zum führen eines fahrzeugs überprüfen und wenn du dann noch mehr pech hast werden sie an deiner eignung zweifeln die brauchen kein blitzerfoto oder provida video um dich zu sich vorzuladen, es reichen die aussagen der polizeibeamten kleines beispiel: wenn ein volli.diot in einer baustelle wo 60 ist mit 120 an den bullen vorbei heizt können die auch kein foto oder video davon machen, nur nachfahren und dir hinterher ein verwarngeld anbieten da abzüglich der toleranzen nicht mehr viel bleibt (da sie in der regel keine richtige messung nach erlass durchführen) desweiteren besteht die möglichkeit einen bericht ans stva zu schicken mit dem sachverhalt und die entscheiden dann ob du dahin sollst oder nicht ... wenn sie viel zu tun haben mit "großen fischen" dann hast du glück, wenn dort eher weniger los ist wären die ja dumm dich nicht vorzuladen ... an dir wird schließlich geld verdient und ohne dir angst machen zu wollen, sowas kommt wirklich vor ich kenne selbst mehrere fälle wo das der fall gewesen ist + Multi-Zitat Zitieren