Berichtsheft & Berufsschule

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von dunno., 21. Juni 2009 .

  1. 21. Juni 2009
    Hi Leute,

    hab zwei Fragen an euch:

    1. Muss ich mein Berichtsheft zuhause machen oder in der Arbeit?
    Gibt es dazu einen Paragraphen?

    2. Situation:

    Ich hab am Dienstag von 08.00 bis 15.15 Uhr Schule und am Donnerstag von 08.00 bis 14.30 Schule.
    Kann der Betrieb verlangen dass ich nach der Schule nochmal reinkomme?
    Wenn ja, an welchem Tag oder an beiden Tagen?

    Danke.
     
  2. 21. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Berichtsheft schreibt man immer zu hause ich kenn keinen der das auffer arbeit macht oder gemacht hat!!

    Und wegen der Schule am dem Tag wo du bist 15:15 Schule hast musst du nicht da du 8 Std. in der Schule warst, an dem anderen Tag bin ich mir nicht sicher!
     
  3. 21. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Also es kommt auf die Firma an, ob man die Hefte zuhause oder in der Firma machen muss.
    Ich habe es in der Firma machen müssen. Haben immer von Arbeitsbeginn bis zur Frühstückspause Zeit gehabt die Hefte auszufüllen. 1 mal die Woche.

    Wie das mit der Schule aussieht, weiss ich leider nicht.
    Matrix21
     
  4. 21. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Der Arbeitgeber muss seinem Auszubildenden Zeit geben, damit sich dieser Notizen für sein Berichtsheft machen kann. Berichtsheft wird dann aber i.d.R. zu Hause geschrieben. Wenn man sich Notizen gemacht hat, geht dies eigentlich auch ganz flux.

    Im Normalfall kann der Arbeitgeber verlangen, dass du nach der Berufsschule nochmal in den Betrieb kommst, dies gilt aber nur, wenn du deine Arbeitszeit, die laut Vertrag geregelt wurde, noch nicht abgeleistet hast. Dort gibt es aber einen gewissen Freiraum was die Zeit angeht. Des Weiteren kommt es darauf an, wo die Berufsschule ist und wo sich dein Betrieb befindet => Wie lange würdest du brauchen um beim Betrieb auf der Matte zu stehen!

    Das ist das, was wir damals von unsren Ausbildern zu unsren Rechten und Pflichten erzählt haben.

    Hoffe ich konnte dir weiter helfen. Wenn nicht frag mal einen Berufsschullehrer oder euren Betriebsrat, falls ihr sowas besitzen solltet.
     
  5. 22. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Danke schon mal für eure Antworten.
    Wie lange brauch ich ?
    5 Minuten.
     
  6. 22. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Ich glaub solang du noch keine 18 bist musst du nicht Arbeiten nach der Schule, solltest du jedoch schon 18 sein kann der Betrieb von dir verlangen das du noch Arbeiten kommst..

    So wurde es uns gesagt... in der Berufsschule..
     
  7. 22. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Stimmt solang du keine 18 bist brauchst nicht nach der schule in die arbeit das weiss ich nämlich noch von meiner ausbildung :] und berichtshefte hab ich immer zuhause gemacht fand ich irgendwie besser als mich noch in der arbeit damit rumägern zu müssen!!!



    mfg:golf3v8
     
  8. 22. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Ist von jedem Betrieb unterschiedlich.
    Für das Berichtsheft wurden uns jedem Freitag eine halbe std zum schreiben gegeben.
    Wir mussten nur in den betrieb wenn die schule ausfällt vor 12uhr.
     
  9. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Bei mir ist das so. Berichtsheft darfst du auf Arbeit schreiben und wenn du Mindestens 5 Schulstunden hast, dann musst du nicht zum betrieb kommen.


    PS: mach das doch einfach so.


    Du hast schluß sagen wir mal um 2, dann noch ne halbe stunde zum MIttag essen und Zeit, um zum Betrieb zu fahren, dann noch umziehen und fertig machen. Die meißsten meister sagen dann dass du auch nicht mehr kommen sollst.
     
  10. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Nun weiß ich auch wieder wie es bei uns war. Unser Betrieb war im gleichen Ort wie die Berufsschule, dies hieß für uns wenn wir weniger als 6 Stunden hatten mussten wir nochmal in den Betrieb weil wir dort normalerweise bis 15 Uhr gearbeitet haben. Sobald wir 6 Stunden oder mehr hatten mussten wir nicht mehr in den Betrieb. Die 5. Stunde war um 12.15 Uhr aus, was hieß das wir mindestens noch 2,5 Stunden arbeiten konnten.

    Nochmal als Ergänzung zu meinem obrigen Beitrag.
     
  11. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    zu 1)

    Der Betrieb MUSS die während der Arbeitszeit die Möglichkeit geben, das Berichtsheft zu schreiben.
    Solltest du mal mit deinem Leiter absprechen.

    zu 2)

    Hoffe das hilft dir
     
  12. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    super geile antworten !!
    vielen dank euch ..

    falls noch antworten sind bitte schreiben, sonst close.
     
  13. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Es gibt zwar gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeit nach dem Unterricht in der Schule, jedoch gibt es auch Betriebe die einfach darauf pfeifen. Da ist es auch egal ob du noch Minderjährig bist oder nicht. Da musst du auch noch nach 8 Stunden Schule in den Betrieb.

    Das ist immer vom Arbeitgeber abhängig was er für akzeptabel erachtet. Denn was will der kleine Azubi schon dagegen machen. Sich beim Ausbilder oder der Handelskammer beschweren?

    In Betrieben mit Betriebsräten wird dir vielleicht noch geholfen aber in kleineren Handwerksbetrieben oder ähnlichem heißt es durchhalten...
     
  14. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    ja, aber gesetz ist gesetz oder nicht?
     
  15. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Du kannst deine Berichte auf der Arbeiten schreiben, sofern die Zeit da ist.
    Zum beispiel wenn mal gerade nichts anderes zu tun ist, evtl. Ausbilder/in fragen ob du es machen kannst. Allerdings kann ich dazu keine Paragraphen nennen.

    Der Arbeitgeber kann dich nach der Schule auch noch zur Arbeit bitten.

    So ist es auch bei mir!
    Im moment Mittwochs Schule von 8.00-14:45 Uhr ; danach fahr ich dann noch zur Arbeit,
    und müsste dann von 15.00-17-Uhr bleiben. Wenn ich überstunden auf der Uhr habe kann ich auch wegbleiben.
     
  16. 23. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Ja schon, der Ausbilder sollte eigentlich auch darauf achten das die Gesetze eingehalten werden. Aber wenn gerade er sagt das du im Betrieb erscheinen musst. Was willst du dann tun? Einfach nicht erscheinen oder dich bei ihm beschweren? Machst du dies in der Probezeit, dann wird dir einfach gekündigt. Nach der Probezeit kann er dich zwar nur aus einem wichtigen Grund (Diebstahl, Arbeitsverweigerung etc.) kündigen, aber er kann dir das Leben auch noch schwerer machen. Schwarze Schaafe gibt es immer.
     
  17. 24. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    also ich schreibs auf der arbeit weils meinem meister/betrieb egal ist.

    eigentlich aber zuhause.

    Betrieb sagt dir am anfang der ausbildung eigentlich wann du noch in die arbeit musst wenn die schule früher schluss macht. aber wenn sie ganz normal aus hat muss man doch eigentlich nimmer in den betrieb? kenn ich jedenfalls niemand der das muss.
     
  18. 24. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Dann lern mich mal kennen

    Also es kommt auf den Ausbilder drauf an.
    Bei mir in meiner Klasse in der Berufsschule dürfen es manche auf Arbeit nicht machen, andere aber schon.
    Die Mehrheit darf es aus Arbeit machen!

    Das mit den Arbeitszeiten und Schule ist vertraglich geregelt.
    Erstmal wie viel Stunden musst du täglich arbeiten?

    Bei uns ist das wie folgt :
    ~12 Schüler, ~9 Leute müssen an einem Berufsschultag auf Arbeit, ~3 nicht (Mir+2 anderen )


    mfg sn00p
     
  19. 24. Juni 2009
    AW: Berichtsheft & Berufsschule

    Also ich hab das auf der Berufsschule so gelernt:

    Der Arbeitgeber MUSS dir eine Stunde pro Woche zeit geben, um dein Berichtsheft zu schreiben. Ob du das dann machst liegt an dir.

    Der Arbeitgeber kann dich in den Betrieb holen nach der Schule, solange du unter 5 oder 6 Schulstunden bleibst.
    Alter ist dabei, soviel ich weis, nicht relevant.
     
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