#1 10. Januar 2008 hallo nen kumpel von mir meinte letztens man kan bis zu 9jahren bewärung kriegen und nun wollte ich es von euch wissen weil ich nichts darüber im internet finde(bin ma wieder zu doff) Dan jetzt schon für eure antworten + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Januar 2008 AW: Bewärung!?!9JAHRE? Soviel ich weiss: Bewährung bei einer Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren möglich -> § 56 StGB Wobei ich jetzt gerade drunter gesehen habe und Missverständisse ausräumen will. Die Bewährungszeit dauert zwischen 2-5 Jahren und die Freiheitsstrafe darf für eine Bewährungsauflage höchstens 2 Jahre sein. + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Januar 2008 AW: Bewärung!?!9JAHRE? Oh man ich antworte auf einen Thread, bei dem selbst der Titel falsch geschrieben ist -.- Aber hier ist die Antwort: Das Gericht bestimmt ja bekanntlich die Dauer und diese muss mindestens 2 Jahre betragen aber keinesfalls mehr als 5 Jahre. (§ 56 a StGB) + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. Januar 2008 AW: Bewärung!?!9JAHRE? is absolut korrekt !! vater von meinem kumpel is anwalt xD + Multi-Zitat Zitieren
#5 11. Januar 2008 AW: Bewärung!?!9JAHRE? danke ihr wart eine große hilfe und sorry wegen den schreibfehlern xD Kann geschlossen werden by + Multi-Zitat Zitieren