BGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von xxxkiller, 28. November 2008 .

  1. 28. November 2008
    Die Ware hat einen Mangel, und der Fehler lässt sich nicht beheben. Das alte Produkt wird dann gegen ein neues getauscht. Diese Ersatzlieferung lassen sich Händler immer häufiger bezahlen, in dem sie eine Nutzungsgebühr für die Zeit, in der das defekte Produkt in Nutzung war, verlangen.

    Dieser Betrag wird als Nutzungsentschädigung bezeichnet. Der europäische Gerichtshof hat sich mit diesem Thema bereits auseinander gesetzt. Der Spruch aus Brüssel: Mit europäischem Recht unvereinbar (EuGH; AZ: C – 404/06). Trotzdem versuchen Firmen immer wieder auf diesem Wege Geld von unbedarften Kunden zu verlangen. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe, ein Verfahren gegen die Quelle AG, hat endgültig für Rechtssicherheit gesorgt. Für Betroffene bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief , der eventuelle Forderungen von Firmen zurückweist.

    Verbraucher, die eine Nutzungsentschädigung bei dem Austausch eines fehlerhaften Produktes zahlen sollen oder Erstattungsansprüche geltend machen wollen, können sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren: verbraucherzentrale.de

    Im konkreten Fall war 17 Monate nach dem Kauf eines defekten Backofens die Emailleschicht abgeplatzt. Quelle erkannte den Anspruch auf Gewährleistung an. Da eine Reparatur nicht möglich war, musste der Backofen durch einen neuen ersetzt werden. Zur Verwunderung der Kundin verlangte der Konzern für die Dauer der Nutzung des fehlerhaften Gerätes eine Entschädigung in Höhe von zunächst etwa 120 Euro. Nach Einwänden der Verbraucherin reduzierte das Unternehmen die Forderung auf knapp 70 Euro. Der Verbraucherzentrale Bundesverband brachte den Fall 2004 vor Gericht und forderte den gezahlten Betrag für die Verbraucherin nun erfolgreich zurück.

    Der Bundesgerichtshof hatte zuvor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen, da ein Urteil ohne eine Auslegung der EU-Richtlinie über den Verbrauchsgüterkauf (1999/44/EG) nicht möglich sei. Im April dieses Jahres entschied der EuGH, dass die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands einer Ware unentgeltlich erfolgen muss und deshalb Wertersatz für die Nutzung eines mangelhaften Produkts nicht verlangt werden darf. Auf dieser Grundlage sprach der Bundesgerichtshof jetzt den Zahlungsanspruch zu und verurteilte das Unternehmen zugleich, derartige Forderungen nicht mehr zu erheben.

    Quelle: 60pro.de
     
  2. 28. November 2008
    AW: BGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

    so solls auch sein und nicht anders...immerhin hat man ein vertrag abgeschlossen...und wenn es mängel hat dann ist man ja nicht dazu verpflichtet noch drauf zu zahlen...wäre ja so als ob man nru einen teil bezahlt das gerät bekommt und man noch was weiteres verlangt damit man den rest bezahlt!
     
  3. 30. November 2008
    AW: BGH: Umtausch defekter Geräte muss kostenlos sein

    ich hatte da noch nie probleme mit gehabt. Wenn ich mir irgendwas gekauft hab, zB. bei conrad oder aldi, war das nie ein problem. Sogar wenn ich etwas falsches bestellt habe, wurden mir sogar die transportkosten fürs zurücksenden bezahlt, obwohl das mein fehler war.
     
  4. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.