BKA-Gesetz / Online-Durchsuchung

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von zwa3hnn, 5. November 2008 .

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  1. 5. November 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    In Deutschland hat sich die Koalition auf einen gemeinsamen Entwurf für das neue BKa-Gesetz geeinigt, das auch die Online-Durchsuchung von Computern beinhaltet.

    Die neuen anti-Terrorbefugnisse für das Bundeskriminalamts [BKa] sollen bis Ende 2020 befristet werden, hieß es aus deutschen Regierungskreisen.

    Die neuen Vorschriften ermöglichen dem BKa unter anderem die heimliche Online-Durchsuchung privater Computer, die Installation von Mikrofonen und Kameras für Lausch- und Spähangriffe in Wohnungen sowie Rasterfahndungen.

    Zweistufiges Verfahren
    Die Änderunganträge von Union und SPD sehen nun ein zweistufiges Verfahren zur Sicherung der Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung vor. Ein Richter muss demnach die Durchsuchung anordnen.

    Werden dann Daten mittels Online-Durchsuchung erhoben, muss sichergestellt werden, dass der Kernbereich privater Lebensgestaltung nicht verletzt worden ist. Diese Überprüfung soll von zwei BKa-Beamten und dem Datenschutzbeauftragten der Behörde vorgenommen werden.

    Umstritten
    Heftig umstritten waren bei den Innenexperten von Union und SPD bis zuletzt die Details der Online-Durchsuchung.

    Mitte September hatte es dazu eine anhörung des Innenausschusses gegeben. Bereits am Donnerstag kommender Woche soll das BKa-Gesetz vom deutschen Bundestag verabschiedet werden.


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  2. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Hab ich das jetzt richtig verstanden und es wird erstmal auf Eis gelegt oder bin ich grade schwer von begriff?
     
  3. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Ich sehe nichts vom "aufs eis legen", viel mehr die Verabschiedung des Gesetzes, zusammen mit der "Verabschiedung" unserer Rechte.

    Und wie schön dass es nur auf 12 Jahre festgesetzt wurde.
     
  4. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Ahh dann habe ich es falsch verstanden :d

    Naja 12 Jahre sind schon einiges sowas kommt nicht oft vor!
     
  5. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    mensch, nur 12 Jahre? das ist ja garnichts!
    naja ich seh das so, dass selbst wenn es Online-Durchsuchungs "Regeln" gibt, kann nciht geprüft werden ob die wirklich eingehalten werden...

    Seh ich genauso.

    Devils Auto
     
  6. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Privatsphäre wird langsam Luxus in Deutschland die darf man sich auch bald kaufen mit ner Flatrate, das ganze Jahr über Privat für nur 50.000€ xD

    Ne aber hier wird immer mehr gegen die eigenen Rechte vorgegangen, gibt echt andere Probleme...
     
  7. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    finds iwie schon armselig ^^ und ich weiss nich wie die das hinbekommen wollen wenn die über dem seine webcam den anklotzen die privatsfäre nicht verletzt werden soll ? was is wenn der sich grad ein schrubbt ? naja wenigstens muss ein richter entscheiden nur ob das immer so dan is ? ...
     
  8. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    =)=)=)=) wie geil..

    man man man.. privatsphäre = null ist dann bis 2020 angesagt. aber bis dahin haben die sich sicherlich schon ganz andere sachen einfallen lassen. Dann MUSS in jedem pc ne webcam eingebaut sein, damit man einen immer beobachten kann oder so. :angry:
     
  9. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Das ist doch echt eine frechheit von denen. Null Privatsphäre noch.

    Sowas ist total gegen die Privatsphäre und sollte normal gar nicht erlaubt sein.

    Was wäre wohl die beste Lösung dagegen?

    Kein PC und kein Internetanschluss
    Kein Telefon.
    Kein Handy
     
  10. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Und noch einmal ausführlicher von heise

    Weg frei für bundesweite heimliche Online-Durchsuchungen

    Die große Koalition hat sich nach zähen Verhandlungen auf die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) verständigt. Die präventiven Befugnisse der Wiesbadener Polizeibehörde zur Terrorabwehr werden demnach stark ausgebaut. Neben Kompetenzen etwa zur bundesweiten Rasterfahndung, zur "vorsorglichen" Telekommunikationsüberwachung nebst dem Abhören von Internet-Telefonie direkt vor oder nach einer Verschlüsselung, zur Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten oder zum Einsatz des großen Lausch- und Spähangriffs mit Mini-Kameras und Mikrofonen enthält das umfangreiche Vorhaben auch die Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen.

    Die SPD konnte dabei durchsetzen, dass das Instrument zum verdeckten Zugriff auf IT-Systeme zunächst bis 2020 befristet werden soll. Weiter ist vorgesehen, dass neben zwei BKA-Beamten auch der Datenschutzbeauftragte der Behörde abgegriffene Daten auf Berührung des eigentlich unantastbaren Kernbereichs privater Lebensgestaltung hin begutachtet.

    "Wir haben bei einigen Eingriffsbefugnissen die rechtsstaatlichen Anforderungen erhöht", erläuterte Wolfgang Bosbach, Vizechef der Unionsfraktion im Bundestag, heute das Ergebnis der abschließenden koalitionsinternen Gesprächsrunde am gestrigen Dienstagabend gegenüber der Nachrichtenagentur AP. Gleichzeitig erhalte das BKA ein "praxistaugliches Gesetz, mit dem es den Terror wirksam bekämpfen kann". Im Unterschied zum Entwurf der Bundesregierung sieht die Verständigung von SPD und Union auch vor, den Einsatz des "Bundestrojaners" sowie der Rasterfahndung und die Zusammenarbeit mit den Ländern nach fünf Jahren auf den Prüfstand zu stellen und evaluieren zu lassen. Bei verdeckten Online-Durchsuchungen behält das Papier der Koalition weiter das Prinzip aus dem Regierungsvorschlag bei, dass der BKA-Präsident eine Eilbefugnis für die Anordnung der Maßnahme in besonderen Gefährdungssituationen erhält. Normalerweise soll das Instrument nur nach richterlicher Genehmigung eingesetzt werden dürfen.

    SPD-Fraktionsvize Fritz-Rudolf Körper versicherte gegenüber der ARD, dass mit dem gefundenen Verfahren für das Ausspähen von Festplatten den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts voll Rechnung getragen würde. Zuvor hatten Experten bei einer parlamentarischen Anhörung vor allem bei den Plänen zu Online-Durchsuchungen noch viele offene und rechtliche Fragen gesehen. So hatte etwa Hansjörg Geiger, früherer Chef des Bundesnachrichtendienstes, "ernsthafte Zweifel" an der verfassungsmäßigen Durchführbarkeit von Online-Razzien. Staatrechtler führten aus, dass der Kernbereichsschutz höchstens über Kunstgriffe zu gewährleisten sei. Insgesamt hatten viele Sachverständige verfassungsrechtliche und datenschutzrechtliche Bedenken angesichts des Gesamtvorhabens geäußert. Trotzdem soll der Vorstoß nun mit den Änderungen der Koalition bereits am Mittwoch vom Bundestag abgesegnet werden. Sollte auch der Bundesrat in Folge zustimmen, könnte das BKA-Gesetz noch Ende des Jahres in Kraft treten.


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    und noch ein paar Links aus Blogs:
    ravenhorst
    Fefes Blog
    netzpolitik.org
     
  11. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Gibts denn schon irgendwelche Tests von dem Trojaner den die einspeisen wollen?

    Kann mir nicht vorstellen das man das so unbemerkt aufm PC einspielen kannX(
    Hat da jemand was gehört wie die das realisieren wollen???

    Meinten die AntiVirenhersteller nicht das sie keine ausnahmen hinzufügen für son Teil?
    Sollte doch dann schnell gefunden werden, oder?

    Kann mich da mal jemand aufklären?
     
  12. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Ach die tolle SPD, da hat sie aber wirklich was gerissen. Hat das Ganze auf "schlappe" 12 Jahre verkürzt (Und ja, danach wird das Gesetz bestimmt verworfen -.-). Und dann müssen auch noch ganze 2 (korrupte) Beamte vom BKA den eingriff in den privaten raum überprüfen - so wird bestimmt nichts ausgenutzt -.-

    Wie man alles schönreden kann. In den Medien wird es dann eh wieder so rübergebracht wie wenn die SPD da voll dagegen war und nicht mehr hätte machen können als es so "einzuschränken". Die einzigen die gegen das GEsetz sind, sind die Liberalen!

    Naja mal ehrlich: Was hat sich denn da eigentlich groß geändert im verhältnis zum eigentlichen gesetzesentwurf, in anbetracht der richtlinien, die ihnen das bundesverfassungsgericht gestellt hat ? Genau, nichts! Wofür haben die das BVerfG eig noch ?
     
  13. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Kann man dagegen eigentlich vor dem Internationaler Gerichtshof in Den Haag klagen?

    Ich meine, stellt euch mal vor ich Lese in der Zeitung von irgendeinem Terror Anschlag, chatte dann über icq mit freunden über das Thema, beim BKA Filtert der Filter Wörter meine Eingaben wie "Terror" "Anschlag" und schon wird ein Schäuble Trojaner auf meinem Rechner landen oder wie soll man sich sowas vorstellen?

    Jedenfalls ist das Gesetzt schon ziemlich behindert!
     
  14. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    werde politiker, staatsanwalt, arzt oder einfach irgendeiner der hohen schicht dann sind online-durchsuchungen verboten, weil man da ja dann die privatsphäre verletzen könnte
     
  15. 5. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    hey geil, ich finds super!!! vllt bekomm wa dann ja alls so schicke STASI ausweise un können unsern nachbarn anzeigen weil er sein laub falsch gefegt hat -.-''''''

    ej ma erhlich wo soll das den hinführen.....ich mein ich weiß zwar nur wie aus der schule un so wie das früher war (auch wenn ich hier ma sagen muss, das DDR in der schule krass schlecht behandelt wird!!)...aba so wie das aussieht, denk ich fehlt da nich viel un die können die stasi 2.0 ausrufen....krass ej...eig müsste man mal bei allen politikern cams un mikros in die wohnung packen un dann öffentlich überall übertragen.....vllt merken die ja dann wie das is.....
     
  16. 6. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Schön toll super am besten ich schmeiss mein rechner ausm fenster und ware darauf das sie auch noch mein handy anzapfen .....

    Naja wer weiss vieleicht haben wir ja alle schon den sogenannten bundestrojaner auf unseren und keiner weiss es ?!?

    Schon komisch das die abgeordneten mit linux arbeiten und die doofen windows user ausspähen wollen. Ich warte einfach mal ab denn ich glaube die community´s die im WWW sind werden schon mittel und wege dagegen finden abgehört und ausgespäht zu werden
     
  17. 6. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Also erstmal bis 2020. Bis dahin wurden mit sicherheit TAUSENDE Anschläge verhindert, abertausende Leben gerettet und Verschwörungen aufgedeckt. Al Kaida ist zerstört weil man unsere PCs durchsucht hat. Find ich ok. Und naja..weil das alles so dermaßen erfolgreich war wird das ganze also unbefristet über 2020 hinaus verlängert. Aus finanziellen Gründen werden dann aber die 2 Beamten zur Überprüfung der Einhaltung der Privatsphäre abgesetzt. Privatsphäre ist in der Zeit dann ein Fremdwort. Warum also Geld ausgeben...

    Schäuble is bis dahin tot, hat uns aber sein Vermächtnis hinterlassen...juchee.

    \o/
     
  18. 6. November 2008
    Scharfe Kritik an Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen

    Scharfe Kritik an Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen

    Internetprovider, Oppositionsparteien und der Richterbund haben die Verständigung von Union und SPD auf die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) scharf angegriffen. Nach Ansicht der Kritiker bringt das Papier, auf das sich die große Koalition geeinigt hat, nur marginale Änderungen am Entwurf der Bundesregierung.

    "Das ist ein rechtsstaatlich absolut unzureichendes Ergebnis, das die FDP im Bundestag ablehnen wird", erklärte FDP-Fraktionsvize Sabine Leutheusser-Schnarrenberger gegenüber der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die geplante Befristung der heimlichen Online-Durchsuchung bis 2020 nannte sei eine "Farce". Sie stört auch, dass das BKA nach dem Kompromiss bei Gefahr im Verzug zunächst ohne Richterbeschluss auf informationstechnische Systeme zugreifen darf. Online-Razzien seien "technisch und zeitlich so aufwendig, dass gar keine Eilfälle denkbar sind". Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) will gegen die im Entwurf geplante Online-Durchsuchung erneut Verfassungsbeschwerde einlegen.

    Der Geschäftführer der Grünen im Bundestag, Volker Beck, warnte vor einem "weiteren dramatischen Abbau der Bürgerrechte". Der Innenexperte der Linken, Jan Korte, beklagte eine von Schwarz-Rot "betriebene Demontage des Rechtsstaats". Beck bezeichnete die zwölfjährige Zulassung des Bundestrojaners als "geradezu unverschämt und aberwitzig". Das BKA werde nun zur Superbehörde mit sämtlichen Geheimdienstbefugnissen ausgebaut, das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen Nachrichtendiensten und Polizei ausgehebelt. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Renate Künast kündigte Verfassungsklage an. Auch der ehemalige Chef des Bundesnachrichtendienstes, Hansjörg Geiger, sieht "eine Art deutsches FBI" entstehen.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar meint, im Gesetzentwurf seien einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf erreicht worden. Allerdings kenne er den Wortlaut der Einigung noch nicht, diesen müsse er zunächst prüfen. Der Innenexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter-Uhl, betonte, dass der Kompromiss Sicherheit und Freiheit in ein ausgewogenes Verhältnis bringe. SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz lobte das Ergebnis als "qualifiziertestes Polizeigesetz Deutschlands".

    Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) fordert nach der Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Speicherung von Telefon- und Internet-Verbindungsdaten, der Bundestag sollte auch das Gesetz über neue Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) noch einmal darauf überprüfen, ob es verfassungsgemäß ist.

    Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco bezeichnete die Korrekturen der Koalition am Regierungsvorstoß als "reine Kosmetik". Die Umsetzung der Online-Durchsuchung setze nach wie vor auf "Spähangriffe" eines Bundestrojaners, also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Computer attackieren. Jedes der möglichen technischen Verfahren für Online-Razzien sei deshalb mit enormen Risiken behaftet. Zugleich werde das Vertrauen der Nutzer in Online-Anwendungen aller Behörden stark beeinträchtigt.

    Der Vorsitzende des Deutschen Richterbunds, Christoph Frank, hält eine möglichst effektive justizielle Kontrolle der Online-Durchsuchung wegen der Schwere des Grundrechtseingriffs für unverzichtbar. Ob der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung beim verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme betroffen sei, müsse ein unabhängiger Richter beurteilen. Die Koalition hält dagegen eine Prüfung des abgezogenen Materials durch zwei BKA-Beamte sowie den Datenschutzbeauftragten der Polizeibehörde für ausreichend.

    Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:
    Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung


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    BKA-Chef begrüßt Einigung beim BKA-Gesetz

    Jörg Ziercke, der Chef des Bundeskriminalamtes, hat auf einer Tagung von Sicherheitsexperten in Nürnberg den von der Koalition gefundenen Kompromiss beim BKA-Gesetz begrüßt. Mit der Verabschiedung durch den Bundestag voraussichtlich am 12. November sei nunmehr der Weg frei, in wenigen herausragenden Fällen die Festplatten von Verdächtigen so zu durchsuchen, dass eine etwaige Verschlüsselung der Daten unwirksam werde. Einem generellen Kryptographieverbot erteilte Ziercke hingegen eine Absage. Dies sei weltweit nicht durchzusetzen und widerspreche zudem der Kryptostrategie der Bundesregierung.

    Ziercke sprach auf der Jahresveranstaltung des Verbandes für Sicherheitstechnik (PDF-Datei) zum Thema "Tatort Internet". Den versammelten Teilnehmern, die Hochsicherheitssysteme entwickeln oder betreiben, gab er einen Abriss der gesamten Internetprobleme, vom Phishing über die Kinder ographie, von der organisierten Wirtschaftskriminalität über den im Netz sich zusammenrottenden Rechts- und Linksradikalismus bis hin zur terroristischen Gefahrenlage. Hier referierte Ziercke detailliert über alle (verhinderten) Anschläge in Deutschland seit den Aktionen der Meliani-Gruppe im Jahre 2000. Bei der Darstellung der Arbeit der BKA-Ermittlungsgruppe "Zeit", die zur Festnahme der "Sauerland-Gruppe" führte, sei die Notwendigkeit des verdeckten Datenzugriffes besonders deutlich geworden. Hier sei das erste Mal der Fall eingetreten, dass eine Gruppe trotz erkannter Observation weitergemacht habe, weil sie großes Vertrauen in die Verschlüsselungs- und Verschleierungstechniken gehabt hätte. Als weiteres Beispiel für die schwierige Arbeit der Ermittler zitierte Ziercke die Auswertung von 37.000 Dateien der FARC-Guerilla, von denen viele verschlüsselt sein sollen.

    Neben der Online-Durchsuchung, der Quellen-TKÜ und der Vorratsdatenspeicherung betonte Ziercke die Bedeutung des Gemeinsamen Internetzentrums (GIZ). Hier würden nicht nur sämtliche Dienste zusammenkommen, sondern Wissenschaftler und Muttersprachler die Terrorszene durchleuchten. Als Beispiel für die Arbeit des GIZ zeigte Ziercke Screenshots vom selbstentwickelten Suchsystem NetCrawler, das unter "Kampf gegen den Terror" allerdings nur Wikipedia-Einträge führte. Intern seien wesentlich mehr Fundstücke vorhanden, die das Netzwerk der Terroristen demonstrierten.

    In der Diskussion nach seinem Vortrag wurde Ziercke gefragt, ob ein allgemeines Kryptographie-Verbot angedacht sei, was Ziercke verneinte. Auf die Frage, wie viele Treffer die Vorratsdatenspeicherung gebracht habe, wollte Ziercke keine Zahlen nennen, sondern verwies auf eine Vielzahl von Erkenntnissen. Ohnehin sei die polizeiliche Ermittlungsarbeit nicht das Erzielen von Treffern, sondern das Aufdecken von Strukturen und Zusammenhängen. Schließlich wurde der BKA-Chef nach seiner Empfehlung gefragt, zwei verschiedene Betriebssysteme zu nutzen. Hier verwies der Kriminalist darauf, dass er, seine Frau und seine Töchter am Familienrechner jeweils andere Systemkonfigurationen booten würden. Sein Ratschlag sei aber keine allgemeingültige Weisheit.

    Mit den beim BKA-Gesetz nunmehr gefundenen Beschränkungen wie der Hinzunahme eines Datenschützers könne er leben, erklärte Ziercke in der Diskussion. Wichtig sei die Eilbefugnis des BKA-Präsidenten. Es könne nicht angehen, dass bei schnellen Einsätzen die ganze juristische Leiter auf- und abgeklettert werden müsste. Gleichzeitig merkte er an, dass jede Online-Durchsuchung ein sorgfältig programmiertes Unikat sein werde, weil jeder Rechner andere Virenscanner, Firewalls oder Spyware-Sucher aufweisen würde, die überlistet werden müssten.


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    Online-Durchsuchung: Grüne wollen klagen
    Zug vors Bundesverfassungsgericht

    Die deutschen Grünen haben Verfassungsklage gegen das BKA-Gesetz der großen Koalition angekündigt. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Renate Künast, teilte am Donnerstag mit: "Wenn diese Regierung immer wieder den Kern der Freiheitsrechte verletzt, dann müssen wir nach Karlsruhe. Das werde ich den Abgeordneten meiner Fraktion auch für diesen Fall vorschlagen."

    Online-Durchsuchung "verfassungswidrig"
    Auch der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Bundestagsfraktion, Volker Beck, erklärte: "Die konkrete Ausgestaltung zur Online-Durchsuchung ist in meinen Augen verfassungswidrig."

    Union und SPD hatten am Mittwoch nach monatelangen Kontroversen die letzten noch offenen Streitfragen bei den neuen Befugnissen für das Bundeskriminalamt [BKA] zur Terrorbekämpfung beigelegt. Der Bundestag wird das BKA-Gesetz voraussichtlich am kommenden Mittwoch verabschieden.


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  19. 6. November 2008
    AW: Scharfe Kritik an Freigabe heimlicher Online-Durchsuchungen

    Entscheidung: Heimliche Online-Durchsuchung kommt

    Nach langen Verhandlungen hat sich die große Koalition heute auf eine Novelle des BKA-Gesetzes geeinigt. Darin wird unter anderem die heimliche Online-Durchsuchung erlaubt. Die Regelungen sind vorerst bis Dezember 2020 befristet.

    Laut einem Bericht der ARD wird die Online-Durchsuchung in zwei Stufen durchgeführt. Demnach ist zuerst eine richterliche Anordnung notwendig. Anschließend werden die gesammelten Daten von zwei BKA-Beamten sowie einem unabhängigen Datenschutzbeauftragten ausgewertet. Dabei wird darauf geachtet, ob der Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt wurde.


    Meldet der Datenschützer Zweifel an, werden die gesammelten Informationen dem Richter vorgelegt. Dieser muss dann entscheiden, ob die Daten verwertet werden können. Die Regierungsparteien gehen davon aus, dass man damit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht.

    Neben der Online-Durchsuchung regelt das neue BKA-Gesetz auch den Umgang mit anderen Methoden zur Terrorabwehr. Dazu gehört die bundesweite Rasterfahndung, die vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung inklusive VoIP-Telefonie, die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten sowie der Einsatz von Mini-Kameras und Mikrofonen für einen großen Lausch- und Spähangriff.

    winfuture.de
     
  20. 7. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    ui ui ui....klingt nicht gut!
    Ich denke mal ich bin dann wohl mit einigen anderen users der erste den sie ♂️♀️n wollen
    Ich surfe nur mit elite vpn und elite socks, das kann doch schon recht interessant fürs bka sein^^
    Und das ich dann nen uploader bin, das macht das ganze dann nur noch fetter.
    Oder meint ihr wirklich, das es sich hier nur um terror bekämpfung handelt ?
    Geschissen sag ich da nur.
    Es wird sich einiges tun in nächster zeit.
    Aso welcome to OLD GERMANY, DDR :motz:
     
  21. 7. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Ich glaube nicht, dass mit diesem Gesetz die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, welches schon das erste Gesetz zur heimlichen Online-Durchsuchung gekippt hat, sinngemäß umgesetzt wurden. Demnach wird dieses Gesetz wohl auch wieder von selbiger Instanz überprüft und verworfenm, zumal das BKA ja zunächst die Online-Durchsuchung ohne richterlichen Beschluss durchführen kann und die gesammelten Daten dann erst den Richtern zwecks Verwertbarkeitsüberprüfung vorgelegt werden.

    Hierbei frage ich mich, warum es nicht umgekehrt stattfindet, nämlich dass erst ein Richter sein ok geben müsste, bevor eine Online-Durchsuchung stattfindet, so also das BKA vernünftig begründen müsste, warum es eine Online-Durchsuchung für als Notwendig erachtet. Deswegen seh ich gute Chancen auf eine Kippung auch dieses Gesetzes. Und dass gerade die SPD so ein Gesetz mit durchboxt, zeigt doch deren Verlogenheit.
     
  22. 7. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Das ist einfach erklärt.
    Die wollen halt so schnell handeln wie es nur geht, wenn ich erst 3 Wochen aufn Beschluss von nem Richter warten muss, kann es ja schon zu Spät sein.
    Aber na ja, das steht alles im ersten Posting!

    Ich mach mir eher sorgen, das die Bullen (BKA wer auch immer) das ganze ausnutzt um die Szene komplett zu ♂️♀️n.
    Und das ist alles andere als lustig, falls hier jemandem darauf zum lachen zumute ist!
     
  23. 7. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    tzee , du lachst!!
    Warte mal ab, wie schnell das zur Realität werden kann.
    Seien wir ma optimistisch, wo haben wir überhaupt noch Privatsphäre.
    Wir geben schon private Daten ab, da merken wir garnicht einmal, dass wir das überhaupt tun.
    Privatsphäre gibts nicht mehr...

    12 jahre... tzz ... darüber könnt man höchstens lachen
     
  24. 7. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Trotzdem sag ich voraus, dass das Gesetz, sobald es im Bundestag verabschiedet wird kritisch vom Bundesverfassungsgericht beäugt und letztendlich wieder verworfen wird; in dieser Form wird den Vorgaben nicht entsprochen, die vom Bundesverfassungsgericht höchstpersönlich auferlegt wurden.
     
  25. 7. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Ja geil -.- Dafür war ich letzten Monat in Berlin oder was..?!? Was der Staat sich hier rausnimmt is schon echt nicht mehr feierlich... "Bundesverfassungsgericht? Scheiß ich doch drauf..."

    Naja, solln se mir das Ding halt geben, ich kompiliers mir auch gern selbst
     
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