BKA-Gesetz / Online-Durchsuchung

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von zwa3hnn, 5. November 2008 .

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  1. 14. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung *UPDATE* Gesetz ist beschlossen

    mich würde ja mal interessieren wieviele terroristen man denn nun in den letzten 2 jahren so fangen konnte... und zwar besonders im letzten jahr...aber nein über sowas wird sich totgeschwiegen...
     
  2. 14. November 2008
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung *UPDATE* Gesetz ist beschlossen

    Der Artikel 20 GG is übrigens nicht Änderbar (+ der erste auch), aber alle anderen schon!
    Ausserdem haben "wir" die CDU/SPD gewählt und somit geht die "gewalt" vom volke aus!
    was meinst du was wäre, wenn irgendwelche BILD-Leser direkt bestimmten könnten was mit uns geschieht? Daran möchte ich garnciht ersten denken.

    Es gab ja schon die ersten Nachfragen von der Musikindustrie (und sonstigen Vertretern), wobei Merkel schon angedeute haben soll, dass sie eine Einigung eingehen wird (gab auch mal ne NEws dazu!). Ausserdem ist in diesem tollen Gesetz drin, dass man bei "Gefahr im Verzuge" auch ohne Aufsicht und richterlichen Beschluss überwachen darf. Und wer legt fest, was Gefahr im Verzuge ist? Ja, die (überwachenden) Beamten, denen dabei das Ermessen zusteht, super!

    Ich kann immer noch nicht glauben, dass es immer noch Leute gibt, die glauben, dass man damti wirklich auf den Terrorismus aus ist - aber so Naiv ist Deutschland!

    Des weiteren gibts schon ersten Widerstand von FDP und Grüne, die als Mitglied des Bundesrates auch noch ein entscheidendes Wörtchen dabei mitzureden haben! Aber natürlich gibts auch schon wieder Druck von CDU/CSU, dass sie sich blos nicht dagegenstellen sollen, ...

    Hier gibts mehr zu lesen:

    Online-Durchsuchungen: CSU warnt FDP vor Blockade im Bundesrat
     
  3. 17. November 2008
    AW: BKA-Gesetz / Online-Durchsuchung

    Weiß nicht, ob's schon jemand gepostet hat ... aber doch ein Funken Hoffnung und doch ein "sie können doch nicht mit uns machen, was sie wollen?"

    Bürgerschutz Aufrechte Sachsen
     
  4. 17. November 2008
    Sachsen lässt Online-Durchsuchung scheitern

    Nachdem sich die große Koalition Anfang November auf eine Novelle des BKA-Gesetzes geeinigt hat, scheint das geplante Gesetz an der vorletzten legislativen Hürde zu scheitern. Heimliche Onlinedurchsuchungen wären somit nicht erlaubt.

    Der Grund dafür ist das Votum der sächsischen SPD auf dem Landesparteitag, der am gestrigen Sonntag stattfand. Demnach votierten die Delegierten gegen eine Verabschiedung des Gesetzes. Bei der anstehenden Abstimmung des Bundesrates muss die Regierung Sachsens sich der Stimme enthalten. Die erforderliche Mehrheit für das Gesetz wäre dadurch nicht mehr gegeben.

    Bereits im Vorfeld erklärten die Länder, in denen die FDP, die Linken oder die Grünen an der Macht sind, dass sie sich bei der Abstimmung im Bundesrat enthalten werden. Den Verfechtern des neuen BKA-Gesetzes fehlt somit eine Stimme für die erforderliche Mehrheit. Somit kann das Gesetz dem Bundespräsidenten nicht zur Unterschrift vorgelegt werden.

    Neben der Online-Durchsuchung regelt das neue BKA-Gesetz auch den Umgang mit anderen Methoden zur Terrorabwehr. Dazu gehört die bundesweite Rasterfahndung, die vorsorgliche Telekommunikationsüberwachung inklusive VoIP-Telefonie, die Abfrage von Verbindungs- und Standortdaten sowie der Einsatz von Mini-Kameras und Mikrofonen für einen großen Lausch- und Spähangriff.

    Die Abstimmung im Bundesrat findet entweder Ende November oder spätestens Mitte Dezember statt.

    Quelle: Winfuture.de
     
  5. 17. November 2008
    AW: BKA-Gesetz / Online-Durchsuchung

    Mehr als vor dem Bundestrojaner fürchte ich mich mittlerweile vor seinen
    Gegnern^^
    Denn mich hat das Gefühl beschlichen, dass die Leute die immer wieder Horrorszenarien
    wie Überwachungsstaat und Stasi 2.0 an die Wand malen, das nicht einfach aus Protest-taktischen Motiven heraus tun, sondern tatsächlich zutiefst davon überzeugt sind.
    (die Oppositionsparteien will ich davon mal ausnehmen)
     
  6. 23. November 2008
    Online-Durchsuchung: 57% der Deutschen sind dafür

    Online-Durchsuchung: 57% der Deutschen sind dafür
    Am 28. November berät der Bundesrat über die Neufassung des BKA-Gesetzes, welches auch die umstrittene Online-Durchsuchung mit sich bringt. Unter den Bundesbürgern scheint die Online-Durchsuchung dabei nicht allzu unbeliebt zu sein.

    Wie aus einer Umfrage des ZDF-Politbarometers hervorgeht, halten 57 Prozent der Bevölkerung die Online-Durchsuchung für "grundsätzlich richtig". Immerhin 39 Prozent der Befragten gaben an, dass sie grundsätzlich gegen die heimlichen Durchsuchungen durch das BKA sind.

    Die meisten Befürworter für die Online-Durchsuchung finden sich mit 67 Prozent unter den Wählern der CDU/CSU. Auch unter Anhängern der FDP ist die Befürwortung mit 65 Prozent noch ziemlich hoch. Unter Wählern der SPD (52 Prozent) und der Linkspartei (50 Prozent) herrscht diesbezüglich eher Unentschlossenheit.

    Die größte Abneigung gegen die heimlichen Online-Durchsuchungen findet sich unter den Wählern der Grünen. Hier gaben in der Umfrage lediglich 30 Prozent an, dass sie dafür seien. Kritik am BKA-Gesetz kommt derzeit vor allem von Ärzten und auch vom Branchenverband BITKOM (wir berichteten).


    quelle: WinFuture.de
     
  7. 23. November 2008
    AW: Online-Durchsuchung: 57% der Deutschen sind dafür

    Erstens können solche Befragungen auch gefakted werden.
    Es kann überall herumgetrickst werden, aber das sei mal so dahingestellt.

    Die meisten der Leute die dort befragt wurden, wissen gar nicht, was diese Onlinedurchsuchung genau bedeutet. Wenn man sie fragen würde, ob es erlaubt werden sollte, ihr Wohnung zu durchsuchen, dann würden sie NEIN schreien. Aber mit dem PC ist das wohl was ganz anderes?
    Zumal auf dem PC nicht weniger private Dinge liegen, wie auch im eigenen Haus.
     
  8. 23. November 2008
    AW: Online-Durchsuchung: 57% der Deutschen sind dafür


    Das Ganze hat auch eine einfache Erklärung: Ich wette min. 50% von denen haben überhaupt keine Ahnung von Politik und lesen höchstens mal in der Bild was darüber und dort ist die CDU/CSU natürlich heilig. Dann glauben sie natürlich noch die Propaganda von Schäuble und co., denn das sind ja hohe, angesehene Leute, die werden schon Recht haben. Das ist die typische deutsche Naivität - ich hass das! Keine Ahnung von Politik haben bzw. warscheinlich garnicht über das Gesetz Bescheid wissen und dann darüber urteilen wollen. Wenn man SIe dann fragt, warum sie dafür sind, kommen solche wahnsinnig schlaue Aussagen wie: "Ich hab doch nichts zu verbergen", womit man sich schon selber in s Abseits befördert - weil man damit u.a. sagt, dass man garnicht weiß, um was es denn genau im Gesetz geht! Achtet mal drauf!

    Was mich erschreckt: Ich dachte wenigstens die FDP Wähler würden was aus ihrer Partei mitnehmen, denn die FDP lehnt dieses Schwachsinns-Gesetz ab. VOr allem ist der ZDF-Politbarometer bestimmt so aussagekräftig wie die Sonntagsfrage der Bild
     
  9. 23. November 2008
    AW: Online-Durchsuchung: 57% der Deutschen sind dafür

    das stimmt. Fragen wir am besten mal omi's und opi's, da sie garnicht wissen, was online überhaupt heißt. Ich kanns mir auch nicht vorstellen... ich bin dafür das PCs durchsucht werden und alle meine Privaten Sachen angeguckt werden.... Hallo? Wer ist denn bitte dafür?
     
  10. 3. Dezember 2008
    SPD und Union einigen sich beim BKA-Gesetz

    SPD und Union einigen sich beim BKA-Gesetz

    Eine "Spitzenrunde" aus Politikern von Union und SPD, der neben Innenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries auch Politiker aus den Ländern angehörten, soll sich am Dienstagabend auf eine "Kompromisslinie" zum BKA-Gesetz geeinigt haben. Damit soll einer Annahme der Gesetzesnovelle, die dem BKA erweiterte Ermittlungsbefugnisse, unter anderem auch für die heimliche Online-Durchsuchung gibt, im Bundesrat nichts mehr im Wege stehen.

    Die Neue Osnabrücker Zeitung zitiert einen anonymen Teilnehmer an der Runde mit den Worten, man habe "ein tragfähiges Ergebnis gefunden". Danach sollen Online-Durchsuchungen auch in Eilfällen nicht vom BKA-Chef, sondern ausschließlich von einem Richter angeordnet werden dürfen. Auch die Entscheidung, welche Daten genau in den geschützten "Kernbereich der Privatsphäre" fallen und bei Online-Durchsuchung ausgefiltert werden müssen, soll von einem Richter getroffen werden. Zudem sollen die Zuständigkeiten von LKAs und BKA klarer abgegrenzt werden.

    Keine Änderungen soll es dagegen beim Überwachungsschutz für Journalisten und Ärzte geben, denen anders als Pfarrern und Abgeordneten statt einer Ausnahmeregelung nur eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall zugestanden wird. Den Informationen der Zeitung zufolge soll der Vermittlungsausschuss den Kompromiss am nächsten Donnerstag formell absegnen, damit das Gesetz zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann.

    [Update]:
    Nach Angaben aus Koalitionskreisen seien Union und SPD auf "einem guten Weg zur Einigung". Eine abschließende Verständigung sei bei einem Spitzentreffen am Dienstagabend aber noch nicht erreicht worden, betonte ein Teilnehmer an dem Treffen mittlerweile gegenüber dpa. Ein endgültiger Kompromiss soll im Vermittlungsausschuss angestrebt werden, hieß es.

    Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c't in der aktuellen Ausgabe (seit Montag, dem 24. 11., im Handel) einen Hintergrundartikel:

    Windei Bundestrojaner, Online-Durchsuchung vs. Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, c't 25/08, S. 86

    Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

    Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung


    quelle: heise online
     
  11. 3. Dezember 2008
    AW: SPD und Union einigen sich beim BKA-Gesetz

    Es war doch eh klar, dass der Gesetzesentwurf irgendwann einmal abgesegnet wird.
    Zu dieser Statistik. Von der halte ich schonmal nichts.
    Ich kann mir schon vorstellen, dass ältere CDU/CSU Wähler solch ein Gesetz für gut befinden.
    Die verstehen das sicher nicht. Die denken, dass sie mit Terrorismus nichts am Hut haben und somit alles gut ist.
    Mich würde interessieren wie dann entschieden wird, was genau unter die Privatssphäre fällt und was legitim ist..
    ". Danach sollen Online-Durchsuchungen auch in Eilfällen nicht vom BKA-Chef, sondern ausschließlich von einem Richter angeordnet werden dürfen"
    Da wär ich mir irgendwie nicht so sicher. Womöglich dauert Einigen eine richterliche Anordnung noch zu lange.
     
  12. 4. Dezember 2008
    Neue Zitterpartie fürs BKA-Gesetz im Bundesrat

    Neue Zitterpartie fürs BKA-Gesetz im Bundesrat

    In der Union gibt es Befürchtungen, dass die von Spitzenpolitikern aus Bund und Ländern gefundene Linie zur umkämpften Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) einmal mehr nicht mehrheitsfähig sein könnte. Der von der Bundesregierung am gestrigen Mittwoch einberufene Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat "ist bei der SPD keine reine Formsache", sagte der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann der "Welt". "Wir haben uns schon mehrfach geeinigt, dann hat sie Kompromisse aber wieder gekippt", monierte der CDU-Politiker. Die Unionsseite sei sehr skeptisch, weil sie den Sozialdemokraten schlicht nicht mehr traue.

    Die niedersächsische Regierung muss den von Union und SPD ausgehandelten Mittelweg im Bundesrat ablehnen. "Wir werden nicht zustimmen", betonte der niedersächsische FDP-Landeschef Philipp Rösler gegenüber der Nordwest-Zeitung (NWZ). Die Zugeständnisse würden nicht weit genug gehen. Der Liberale kritisierte vor allem grundsätzlich die geplante Lizenz für heimliche Online-Durchsuchungen und das eingeschränkte Berufsgeheimnis und Zeugnisverweigerungsrecht bei Ärzten, Anwälten und Journalisten. Insgesamt werden voraussichtlich alle Koalitionsregierungen der Länder, an denen die FDP, Linke oder Grüne beteiligt sind, auch den noch einmal geänderten Vorstoß für die Erweiterung der BKA-Befugnisse aufgrund prinzipieller Bedenken nicht befürworten.

    Der Innenminister von Rheinland-Pfalz, Karl Peter Bruch, rechnet so mit einer ganz knappen Mehrheit für das Gesetz im Bundesrat. Nach jetzigem Stand gebe es 35 Ja- und 34 Nein-Stimmen/Enthaltungen, rechnete der SPD-Politiker im Deutschlandradio vor. Er selbst und der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) befürworten den Entwurf mit den abgesprochenen Korrekturen. Er räumte aber ein, dass der Gesetzgeber mit der Lizenz zum Einsatz des Bundestrojaners und dem "Hineingehen in den Rechner" technisches und rechtliches Neuland betrete: "Wir müssen die ersten Erfahrungen auswerten und die Rechtssprechung muss dann entsprechend handeln." Eine rechtsstaatliche, genaue Normierung des verdeckten Zugriffs auf IT-Systeme sei nötig.

    Nach Ansicht von Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) handelt es sich beim aktuellen Kompromiss wohl um die letzte Chance, das Vorhaben noch umzusetzen. "Zu 99,9 Prozent ist das durch", gab er sich gegen über der "Passauer Neuen Presse" optimistisch. Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz, glaubt auch an die Tragfähigkeit der Verabredung. Das BKA-Gesetz sei "das beste deutsche Polizeigesetz überhaupt". Er sei "richtig happy". Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), zeigte sich ebenfalls zufrieden. Die schleswig-holsteinische SPD kündigte nach Sachsen und Rheinland-Pflaz an, trotz des Widerstands der Jusos am 19. Dezember in der Länderkammer für das leicht entschärfte BKA-Gesetz stimmen zu wollen.

    Nach Verbänden von Journalisten und Anwälten forderte auch die Bundesärztekammer die große Koalition auf, am Entwurf weiter nachzubessern. Der Präsident der Einrichtung, Jörg-Dietrich Hoppe, sieht das Patientengeheimnis nachhaltig in Frage gestellt. Die ärztliche Schweigepflicht dürfe nicht zu einem Schutzrecht zweiter Klasse degradiert werden. Patienten und Ärzte müssten absolut vor Online-Razzien und Spähangriffen der Polizei geschützt werden.

    Sollte das Gesetz den Segen des Bundesrats erhalten, dürfte sein Schicksal in den Händen der Karlsruher Richter ruhen. Die Bundes-FDP prüft derzeit eine Verfassungsklage. FDP-Chef Guido Westerwelle sagte, möglich sei eine Normenkontrollklage gegen die neuen Befugnisse für das Bundeskriminalamt (BKA) oder eine Verfassungsbeschwerde einzelner Abgeordneter. Der frühere FDP-Bundesinnenminister Gerhart Baum kündigte bereits an, erneut nach Karlsruhe ziehen zu wollen. Auch der Sprecher für innere Sicherheit der Grünen im Bundestag, Wolfgang Wieland, gab sich bestimmt: "Bleibt es bei diesem winzigen Kompromiss, werden wir den Gang nach Karlsruhe beschreiten." Das Gesetz sei ein "Bürgerrechtskiller".

    Die Telepolis-Autorin Bettina Winsemann ("Twister") hält ebenfalls an ihrer Klageabsicht fest: "Ich bezweifele, dass das BKA-Gesetz tatsächlich so geändert in Kraft tritt, dass man sagen kann 'alles in Ordnung'", erklärte sie gegenüber heise online. Zu "99 Prozent" werde es bei der Verfassungsbeschwerde bleiben, für die das Geld auch bereits zusammen sei. Gleichzeitig kritisierte die Bürgerrechtlerin eine Äußerung aus Polizeikreisen, welche die potenziellen Kläger vor dem Verfassungsgericht als "Karlsruhe-Touristen" hinstellte.

    Der Strafrechtler Rainer Hamm schätzt die Erfolgsaussichten für eine Verfassungsbeschwerde hoch ein. Angreifbar sei etwa der Datenschutz bei der heimlichen Online-Durchsuchung. Der verdeckte Zugriff wird im Gesetzesentwurf weiter nur dann als unzulässig bezeichnet, wenn "tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, "dass durch die Maßnahme allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden". Das ist für den Rechtsprofessor "Augenwischerei". Mit dieser Formulierung habe der Gesetzgeber praktisch eingeräumt, dass er nicht willens sei, die Intimsphäre angemessen zu schützen. Auf einem Computer sei "immer sonst was drauf".

    Zu den technischen und rechtlichen Details der heimlichen Online-Durchsuchung und des Bundestrojaners veröffentlichte c't in der aktuellen Ausgabe (seit Montag, dem 24. 11., im Handel) einen Hintergrundartikel:

    Windei Bundestrojaner, Online-Durchsuchung vs. Gewährleistung von Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, c't 25/08, S. 86

    Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

    Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung



    quelle: heise online
     
  13. 12. Dezember 2008
    Sachsens Ja zum BKA-Gesetz scheint sicher, die Anhaltiner wackeln noch

    Sachsens Ja zum BKA-Gesetz scheint sicher, die Anhaltiner wackeln noch

    Die sächsische SPD-Spitze, die das Nein des Bundesrats zur geplanten Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) zum Ärger von Spitzenpolitikern der Union mit auslöste, will dem inzwischen von Bund und Ländern ausgehandelten Kompromiss trotz scharfer Kritik der Jusos zustimmen. Der Chef der Sozialdemokraten Sachsens, Thomas Jurk, sprach am gestrigen Donnerstag im Landtag von einer Lösung bei heimlichen Online-Durchsuchungen, die sich "sehen lassen kann". Der Gesetzesentwurf, der am Mittwoch offiziell vom Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat behandelt werden soll, sei an entscheidenden Punkten geändert worden.

    Völlig ausgeräumt seien seine Zweifel zwar nicht, gestand Jurk ein. Wenn man in einer Koalition sitze, müsse man aber Mittelwege einschlagen. Die oppositionellen Landtagsfraktionen der Linken und Grünen hatten zuvor Anträge eingebracht, wonach der Freistaat im Bundesrat nicht für den geänderten Vorstoß für das BKA-Gesetz eintreten sollte. Die schwarz-rote Regierungskoalition lehnte dieses Ansinnen aber ab. Der sächsische Innenminister Albrecht Buttolo zeigte sich gegenüber dpa so zuversichtlich, dass Sachsen der Initiative bei der entscheidenden Plenarsitzung am 19. Dezember zustimmen werde. Endgültig werde das Kabinett in Dresden am Dienstag über das Votum entscheiden.

    Die Jusos in Sachsen hatten dagegen vorige Woche noch einmal erklärt, dass die Einigung beim BKA-Gesetz den Beschlüssen der SPD entgegenstehe und erneut abzulehnen sei. "Wir sehen in den gefundenen Regelungen keinen notwendigen Beitrag zur Terrorismusbekämpfung", erklärte der Landesvorsitzende der Nachwuchspolitiker, Holger Mann. Anschläge würden gerade nicht durch "Spionage in deutschen Wohn- und Arbeitszimmern verhindert". Kein Terrorist werde seine Daten auf Rechnern liegen haben, mit dem er tagtäglich im Internet surfe. Der Einsatz des Bundestrojaners bleibe für die Jungsozialisten damit ein ungerechtfertigter Eingriff in die Privatsphäre. Mann hofft daher, dass spätestens das Bundesverfassungsgericht das Gesetz zurückweisen werde. Dies wäre dann aber ein "Armutszeugnis" für die Verantwortlichen in der Politik.

    Auch die Landesregierung Sachsen-Anhalts geht von einem mehrheitsfähigen Kompromiss aus. Dies erklärte zumindest Ministerpräsident Wolfgang Böhmer (CDU). Innenminister Holger Hövelmann hat aber noch Bedenken. Der SPD-Politiker hält die Ausgestaltung des Zeugnisverweigerungsrechts für Ärzte, Anwälte und Journalisten nach wie vor für problematisch. Es sei nicht plausibel, dass der verdeckte Zugriff auf IT-Systeme nur bei Geistlichen und Strafverteidigern tabu sein solle, nicht aber auch bei den anderen Berufsgeheimnisträgern. Bei vielen Länder-Amtskollegen beißt Hövelmann nach eigenen Angaben aber "auf Granit". Den vorgesehenen schnelleren Informationsaustausch zwischen Bundes- und Landespolizei hält der Minister für nötig. Eine gemeinsame Position will das Kabinett in Magdeburg ebenfalls erst Anfang kommender Woche festlegen.

    Der Deutsche Fachjournalisten-Verband (DFJV) appellierte an den Vermittlungsausschuss, die Pressefreiheit bei den Nachbesserungen stärker zu berücksichtigen. Nach dem aktuellen Stand des Gesetzes könnte das Bundeskriminalamt von Journalisten die Herausgabe von Recherchematerial und damit die Preisgabe von Quellen unter Androhung von Zwangsgeld und Beugehaft verlangen sowie Hausdurchsuchungen anordnen. Dabei gelte eine einfache Prüfung der Verhältnismäßigkeit. Durch diese Maßnahmen könnten Journalisten keinen Informantenschutz mehr garantieren. Dieser stelle aber eine Grundvoraussetzung für jede Mediendemokratie dar. Derzeit sieht es so aus, dass Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von FDP, Linken oder Grünen sich im Bundesrat wieder enthalten wollen. Damit ergäbe sich aber noch immer eine ganz knappe Mehrheit für die Novellierung.

    Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) hat derweil prominente Unterstützer für sein Projekt gefunden, Enthaltungen nicht mehr faktisch als Nein bei Abstimmungen in der Länderkammer zu werten und somit Konflikte mit kleineren Parteipartnern in Landeskoalitionen zu entschärfen. Zum einen sprach sich Bundespräsident Horst Köhler für den Vorstoß seines Parteikollegen aus, was heftige Proteste vor allem bei den Grünen über eine Einmischung des obersten Mann im Staate in die Tagespolitik auslöste. Überraschend befürwortete daraufhin in der SPD nach dem stellvertretenden Fraktionschef Fritz Rudolf Körper auch Peter Struck die Initiative. Der Fraktionsleiter monierte gegenüber der Frankfurter Rundschau zwar, Schäuble habe seine Initiative "zum falschen Zeitpunkt" gestartet. In der Sache sei er aber ganz auf der Linie des Innenministers.

    In Thüringen tauchten unterdessen offenbar gefälschte Briefe mit Unterschrift Schäubles und Briefkopf des Bundesinnenministeriums in einem Wohngebiet Suhls auf. Darin werden die Bürger um Mithilfe bei der Telekommunikationsüberwachung gebeten. Sie sollen am Freitag in einer Woche eine Auflistung aller im Jahr 2008 besuchten Internetseiten und eine Übersicht ihrer E-Mail-Konten bei der Polizei abgeben, bevor die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung von Anfang Januar an auch im Internetbereich gelte. Die Suhler Kriminalpolizei hat laut einem Bericht bereits die Ermittlungen aufgenommen, da es sich um Urkundenfälschung handeln dürfte. Der Philosoph Peter Sloterdijk forderte die Bürger zugleich im Magazin der Zeitung Die Zeit zum zivilen Ungehorsam gegen den "Sicherheitswahn" auf. Die Helden des ersten Jahrzehnts dieses Jahrtausends seien Menschen, die bei Sicherheitskontrollen an Flughäfen "ausgerastet sind". Zu viele Leute seien bereits mit Hilfe der Nonsensformulierung "Krieg gegen den Terrorismus" umdressiert worden, ohne dass sie es gemerkt hätten.


    quelle: heise online
     
  14. 16. Dezember 2008
    AW: Sachsens Ja zum BKA-Gesetz scheint sicher, die Anhaltiner wackeln noch

    brauchen wir als leecher/upper große angst vor diesen online-durchsuchungen zu haben? ich denke nicht, es sei denn man spielt nebenbei noch mit dem gedanken, terrorist zu sein...
     
  15. 16. Dezember 2008
    AW: Sachsens Ja zum BKA-Gesetz scheint sicher, die Anhaltiner wackeln noch

    Du hast leider nicht ganz verstanden, wie das mit Sicherheitsgesetzen in Deutschland/Europa läuft. Erst werden sie eingeführt, gegen Terroristen, KiPo, o.Ä., und wenn sie dann erstmal da sind, wird das Einsatzgebiet ratz fatz ausgeweitet und es wird alles mögliche überwacht.
    In Großbritannien, wo man x-tausend Überwachungskameras gegen Terrorismus und ähnliche Straftaten aufgestellt hat, werden die Kameras jetzt dazu benutzt um zu gucken, welcher Hund wohin geschissen hat...
    Oder die Gesetze mit denen das Geld von Terroristen eingefroren werden kann, wurden gegen Island eingesetzt, als sich rausstellte, das deren Finanzsystem kollabiert ...
     
  16. 16. Dezember 2008
    AW: Sachsens Ja zum BKA-Gesetz scheint sicher, die Anhaltiner wackeln noch

    ich geh mal stark davon aus das sie es doch nicht machen werden

    Wie könnte man sich davor schützen(ggf.) ?
     
  17. 17. Dezember 2008
    Vermittlungssausschuss macht Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen

    Vermittlungssausschuss macht Weg frei für heimliche Online-Durchsuchungen

    Der Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag hat sich bei seiner Sitzung am heutigen Mittwoch auf die heftig umkämpfte Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) geeinigt. Die Verhandlungspartner folgten dabei laut dpa der Kompromisslinie, die Spitzenpolitiker von Bund und Ländern im Vorfeld nach dem ursprünglichen Nein der Länder ausgehandelt hatten. Auf Verlangen der SPD müssen heimliche Online-Durchsuchungen demnach grundsätzlich von einem Richter genehmigt werden. Auch über den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung soll die Justiz wachen. Zudem werden die Zuständigkeiten des BKA und der Länderpolizeien etwas klarer definiert, damit sich beide Seiten bei der Fahndung nicht ins Gehege kommen. Nicht durchsetzen konnten sich die Sozialdemokraten mit ihrer Forderung nach Korrekturen beim Zeugnisverweigerungsrecht für sogenannte Berufsgeheimnisträger wie Anwälte, Ärzte oder Journalisten.

    Vor der Sitzung hatte sich der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion, Thomas Oppermann, bereits zuversichtlich gezeigt, dass eine Einigung erzielt werden könnte. Der eigentliche Durchbruch sei vorab gelungen. Die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) hatte Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble dagegen noch einmal angegriffen. Dem CDU-Politiker warf sie laut Süddeutscher Zeitung vor, er wolle so etwas wie eine "Bundes-Superpolizei". Eine solche Aufrüstung des BKA sei aber "weder erforderlich noch sinnvoll". Pressevertreter oder Anwälte etwa hätten künftig damit zu rechnen, "abgehört zu werden oder Informationen preisgeben zu müssen". Ihrer Ansicht nach schränke das BKA-Gesetz die Freiheitsrechte zu sehr ein. Am Ende müsse zumindest noch etwas von der Freiheit da sein, die der Rechtsstaat zu schützen habe.

    Auch von der Opposition hagelte es Proteste. "Das Vermittlungsergebnis macht aus einem sehr schlechten Gesetz ein schlechtes Gesetz", konstatierte Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion. Wesentliche verfassungsrechtliche Bedenken hätten nicht einmal auf der Tagesordnung gestanden. Die angeblichen Verbesserungen beim Kernbereichsschutz seien "lächerlich". Noch immer sei die Erhebung von Daten nur dann verboten, wenn "allein" Daten aus dem Kernbereich erhoben würden. Piltz' Kollegin der Linken, Ulla Jelpke, wertete die produzierte "heiße Luft" als "Blamage für die SPD". Die angebliche Präzisierung der Kompetenzverteilung von Bund und Ländern sei eine Farce. Das BKA-Gesetz stelle so weiterhin einen "Angriff auf die Bürgerrechte" dar.

    Die Grünen kritisierten, dass die große Koalition dem Vermittlungsausschuss nur Änderungen in drei Punkten vorgeschlagen hatte. Dies reiche bei weitem nicht, um aus dem "Bürgerrechtskiller BKA-Gesetz" eine passable Grundlage für die Arbeit der Polizei zu machen. Es würden noch "ganz viele Giftzähne" im Gesetz bleiben, beklagte Wolfgang Wieland, Sprecher für innere Sicherheit der Bundestagsfraktion der Grünen, gegenüber dem Deutschlandradio. Er verwies etwa auf die Lizenz für das BKA, auch einen großen Spähangriff mit kleinen Videokameras auf Wohnungen zu starten. Weiter sollen die Ermittler im Anti-Terrorkampf unter anderem bundesweit Rasterfahndungen durchführen, Telekommunikation einschließlich Internet-Telefonie präventiv überwachen und Verbindungsdaten abfragen dürfen.

    Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnte den Kompromiss ebenfalls entschieden ab. Ein umfassender Schutz des Berufsgeheimnisses werde nur Seelsorgern, Strafverteidigern und Abgeordneten eingeräumt, monierte der DAV und fordert einen umfassenden Schutz für alle Berufsgeheimnisträger. Elf Chefredakteure und Herausgeber namhafter Medien hatten im Vorfeld gegen einen "Anschlag auf die Pressefreiheit" protestiert. Der Hamburger SPD-Politiker Michael Naumann sprach von einer "üblen Einschränkung bürgerlicher Freiheiten", die nicht nur die Medien betreffe. Auch die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) rieb sich an der Einschränkung des Zeugnisverweigerungsrechts für Medienvertreter: "Was für Abgeordnete gilt, muss auch für Journalisten gelten." Das Ergebnis des Vermittlungsausschusses muss nun noch am Freitag in den Plenarsitzungen des Bundesrates und des Bundestags bestätigt werden. Dabei droht in der Länderkammer einmal mehr eine Zitterpartie.

    Zu den Auseinandersetzungen um die Terrorismus-Bekämpfung, die erweiterte Anti-Terror-Gesetzgebung, die Anti-Terror-Datei sowie die Online-Durchsuchung siehe auch:

    Von Datenschutz und Schäuble-Katalog: Terrorbekämpfung, TK-Überwachung, Online-Durchsuchung


    quelle: heise online
     
  18. 19. Dezember 2008
    AW: BKA-Gesetz / Online-Durchsuchung

    holt die fackeln raus, der mob zieht gen kalrsruhe





    btw zwa3hnn, heise findet es zwar toll wenn du deren news postest, aber nicht gleich den kompletten artikel, ein kurzer quote mit link reicht doch auch.
     
  19. 19. Dezember 2008
    AW: BKA-Gesetz / Online-Durchsuchung

    ohne witz! hoch mit den mistgabeln und spaten ... manmanman, wo soll das nur hinfuehrn
     
  20. 19. Dezember 2008
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 15. April 2017
    AW: Einigung über Online-Durchsuchung

    Oder einen Aufruf zur Ermordung Schäubles. Klingt krass, aber wenn das so weiter geht muss ja auch mal was passieren. Wieso denkt niemand an das Recht und an die Meinung des Volkes? Ich meine.. welche Person, ausser diese Politiker, hätte da zugestimmt?

    Schäuble ist echt ein dämliches, behindertes *****loch (bzw. alle die dazu beigetragen haben, dass sich so etwas in Deutschland durchgesetzt hat)

    stoppt_schaeuble.gif
    {img-src: //www.dreamyourworld.de/img/blog/stoppt_schaeuble.gif}
     
  21. 22. Dezember 2008
    Kripo hält BKA-Gesetz für kaum mehr umsetzbar

    Kripo hält BKA-Gesetz für kaum mehr umsetzbar

    Quelle: www.heise.de


    mfg ilovevalla
     
  22. 29. Dezember 2008
    Schaar rechnet mit Scheitern von BKA-Gesetz

    Schaar rechnet mit Scheitern von BKA-Gesetz
    Der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar rechnet mit einem Scheitern des umstrittenen BKA-Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht.


    Er habe aufgrund der bisherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe die Erwartung, "dass von dort auch noch mal eine Eingrenzung kommt", sagte Schaar am Sonntag im Deutschlandfunk.

    Trotz nachträglich eingebauter Hürden gebe es bei dem Gesetz "nach wie vor noch das Problem: Wann darf aufgezeichnet werden, wann dürfen Daten - nicht nur bei der Telekommunikationsüberwachung, sondern auch bei der Online-Durchsuchung - dann erst mal auf einen Datenträger gebracht werden, der beim BKA ist?"

    Mehrheit mit einer Stimme

    Der deutsche Bundesrat hatte das umstrittene Gesetz, das erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamts bei der Terrorbekämpfung festlegt, kurz vor Weihnachten mit einer Stimme Mehrheit beschlossen.

    Sowohl die Grünen-Bundestagsfraktion als auch der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum wollen dagegen in Karlsruhe klagen. Der FDP-Politiker gehörte bereits zu den Klägern, die im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Online-Durchsuchung zu Fall gebracht hatten.


    quelle: futureZone.orf.at
     
  23. 29. Dezember 2008
    Bundespräsident: Keine durchgreifenden Bedenken beim BKA-Gesetz

    Bundespräsident: Keine durchgreifenden Bedenken beim BKA-Gesetz

    Bundespräsident Horst Köhler hat die umstrittene Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) unterzeichnet, die der Wiesbadener Polizeibehörde umfangreiche neue Befugnisse einräumt, die der Terrorismusbekämpfung dienen sollen. Dazu gehören heimliche Online-Durchsuchungen, Rasterfahndungen, das präventive Abhören der Telekommunikation nebst Internet-Telefonie oder die Möglichkeit zum Abfragen von Verbindungsdaten und zur Ortung von Mobiltelefonen.

    Köhler habe keine durchgreifenden Bedenken gehabt, "die ihn an der Ausfertigung gehindert hätten" und das Gesetz "über die Weihnachtsfeiertage" unterschrieben, teilte ein Sprecher des Bundespräsidialamtes am heutigen Montag in Berlin mit. Das Gesetz kann nun im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und tritt zum Jahreswechsel in Kraft. Bundestag und Bundesrat hatten kurz vor Weihnachten die im Vermittlungsausschuss noch einmal geänderte Novelle des BKA-Gesetzes gebilligt.

    Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar glaubt unterdessen nicht, dass das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand haben wird. Er gehe davon aus, dass "von dort auch noch mal eine Eingrenzung kommt", sagte Schaar am gestrigen Sonntag im Deutschlandfunk. Die Bundestagsfraktion der Grünen, der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum, Ex-Bundestagsvizepräsident Burkard Hirsch (beide FDP) sowie weitere Personen haben angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz einzulegen.


    quelle: heise online
     
  24. 29. Dezember 2008
    AW: Bundespräsident: Keine durchgreifenden Bedenken beim BKA-Gesetz

    hab heute auf n24 gehört, dass es 09 in kraft tritt.. denk mal das wars dann wohl
     
  25. 29. Dezember 2008
    AW: BKA-Gesetz / Online-Durchsuchung

    Perfekt, also war es das dann wohl mit der Privatsphäre!!! Unsere Politiker haben echt nur noch en Vakuum zwischen den Ohren!!!
     
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