Brief an die Eltern mit 18 ?

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von romestylez, 13. Juni 2006 .

Schlagworte:
  1. 21. Juni 2006
    Sich mit 18 selber Fehlzeitentschuldigungen schreiben wollen und immer darauf beharren das man ja schon so Erwachsen ist und für sich selbst verantwortlich?
    Ich versteh euch nicht.Wenn man mal nicht zur Schule will is das ja ok. aber denn doch bitte lieber nen ganzen tag als 3x die Woch 1-2 Stunden und dann Lieber nen attest vorgelegt.

    Im übrigen immer sehr Erwachsen sein wollen und wenns dann ums Liebe Geld geht dann sind Mama und Papa wieder die nummer eins anlaufstelle.
     
  2. 21. Juni 2006
    Du labberst wohl eher in Niedersachsen besteht eine Schulpflich von 12 Jahren

    Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)

    § 65
    Dauer der Schulpflicht

    Code:
    (1) Die Schulpflicht endet grundsätzlich zwölf Jahre nach ihrem Beginn.
    Da das Ländersache ist und er nunmal in Niersachsen wohnt ist das schon richtig mit den 12 Jahren.
    Klar, wenn du nach der neunten also Hauptschule ne Ausbildung machst werden die die 3 Jahre angerechnet, machst du aber keine musst du BBS oder so.

    Bohlken is sowieso ein Spast^^
     
  3. 23. Juni 2006
    Wenn du 18 bist kannst du dich frei entschuldigen und beurlauben..
    jedoch kann dein Schulleiter die Entschuldigungen von deinen Eltern, sowie deine Entschuldigungen ablehnen und dir unentschuldigte Fehlstunden aufschreiben.
    Die Entschuldigungen von 18-jährigen wird eigentlich von keinem Lehrer so richtig wahrgenommen. Ich glaube der Schulleiter hat diese abgelehnt weil er einfach wissen wollte ob die Eltern das bestätigen können.


    greetZ
     
  4. 23. Juni 2006
    Aber er kann net aufeinmal sagen ne akzeptiere ich net so aufeinmal ohne eine Vorwarnung hat das Kultusministerium auch gesagt aber man ich will net mehr das noch was an meine Eltern geht deswegen will ich das ja beantragen aber ich weiss net wie muss das schriftlich sein oder reicht es auch mündlich ? Und müssen die Eltern auch zustimmen ?
     
  5. 24. Juni 2006

    Stimmt.. er muss das mit einem dicken Argument begründen.

    //EDIT: ein / vergessen
     
  6. 24. Juni 2006
    Also, soweit ich weiß (arbeite bei einem Rechtsanwalt) muss der Brief wenn du 18 bist an dich gerichtet sein, da du ja volljährig bist. Die von dir unterschriebene Entschuldigung darf er nicht akzepieren, da du sonst ja dauern krank machen könntest... Wenn, dann brauchst ein Attest von deinem Doc... Also das ist das was ich weiß, kann aber auch anders sein... Kann für nix garantieren
     
  7. 24. Juni 2006

    Aber er muss es doch vorher sagen das er sie net akzeptiert. Denn ich habe gefragt wenn ich krank bin darf ich meine Entschuldigungen dann selber unterschreiben ? Es kam keine Antwort. Also nachdem ich dan 3 Entschuldigungen unterschrieben hatte kam der Brief das alles net akzeptiert wird. Dann habe ich mich ans Kultusministerium gewandt, und die meinten das kann er net machen sondern er muss erstmal drauf hinweisen das er die net mehr annimmt... Naja nun steht nur noch meine Frage im Raum wie muss ich den Antrag stellen das nix mehr n meine Eltern geht. Ich habe gehört an manchen Schulen ist das normal ist das an allen Schulen so geregelt oder nicht ? Für jede Hilfe gibs nen 10er
     
  8. 24. Juni 2006
    Der Brief muss rechtlich gesehn aufjedenfall an ihn geleitet werden, er sollte dann auch mit den Konsequenzen rechnen.
    Eigentlich ist es üblich das man sich für 3 Tage handschriftlich entschuldigen kann danach geht nur noch ein ärztliches Atest, bei Klausuren in der Oberstufe sollte sowieso immer ein ärtzliches Atest als Entschuldigung vorgebracht werden.
    Kann ja sein das bei ihm in der Schulordnung ein bestimmter Paragraph steht ; )
     
  9. 24. Juni 2006
    Hallo Leute
    Wenn mich die rechtslage nicht täuscht dann darfst Du deine
    eigene Entschuldigung schreiben, den das Erziehungsrecht deiner Eltern ist
    nun hinfällig.

    mfg Beinhart 8)
     
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