#1 31. Oktober 2010 Hey Leute, hoffe ihr könnt mir bei meiner Frage weiterhelfen... Hab derzeit nen Kollegen für 6 Monate in der JSA in Wittlich sitzen und wollte mal Briefkontakt mit ihm herstellen. So, wie adressiere ich nun den Brief an ihn? Und darf ich ihm eigentlich Bilder schicken, insbesondere von leicht bekleideten Damen?^^ Gruß Knight008 + Multi-Zitat Zitieren
#2 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis Adresse der Anstalt und dann "Zu Händen von....". Ich glaube kaum, dass er sich darüber freut Nacktfotos von dir auch noch ins Gefängnis zu bekommen. "Insbesondere". Aha. + Multi-Zitat Zitieren
#3 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis grafisches Material ist nicht erlaubt ob das jetzt soft oder harte Erotik ist, ist eigentlich egal. Manche haben Kalender und sexy Poster in ihren Zimmern hängen. Ich denke mal ob der Häftling deine Bilder bekommen wird, hängt von dem Prüfer und den Bildern ansich ab. Wie du kontakt zu ihm aufnehmen kannst und was für bestimmungen die JVA hat, würde ich mir einmal schriftlich anfordern. Einfach mal bei der JVA anrufen. Sehrwarscheinlich schreibt man z.H Max Mustermann drauf und schickt es an die JVA. Damit er aber wirklich ankommt, anrufen und informieren. + Multi-Zitat Zitieren
#4 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis so ist es in deutschland^^ usa kenn ich mich nciht aus.. aber wird sich wohl kaum unterscheiden + Multi-Zitat Zitieren
#5 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis JSA, nicht USA. Ich frage mich gerade wie man das durcheinander schmeißen kann. Wie liest du? Oder hast du nebenbei geknattert? + Multi-Zitat Zitieren
#6 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis oh... ja das kommt vom überfliegen... also du musst nich z.H. oder sonst was schreiben. so wie ichs geschrieben hab reicht das (hab erfahrum höhö) aber keinen scheiss schrieben, post wird gelesen.. und max. 3 briefmarken mitschicken ist gold im knast + Multi-Zitat Zitieren
#7 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis dochdoch in des USA is es anders, ich hol mal kurz englisch blätter mom // voll verlesen sry ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#8 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis Junge es geht nicht um die USA. Ich glaube kaum, dass das hier jetzt ein "Wie schreibe ich Häftlingen auf der Welt einen Brief" Thread werden soll. ^^ + Multi-Zitat Zitieren
#9 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis schreib ihm doch ne eMail heut zu tage ist ein gefängnis so luxoriös gestaltet , dass sie sogar PS3 , TV und Internet haben .... + Multi-Zitat Zitieren
#10 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis dann weißt du ja was du zu tun hast, bzw. wohin du zu gehen hast ------------------------------------ was das mit den "leicht bekleideten Damen" betrifft: es macht natürlich einen Unterschied ob die Bilder sexy freizügig (1) oder eben grafischer Natur (2) sind. Ein Freund von mir schickt seinem Bruder (Knast) auch von Zeit zu Zeit sowas, (1) ist meistens kein Problem aber bei (2) kannst sicher sein dass es abgefangen wird. + Multi-Zitat Zitieren
#11 31. Oktober 2010 AW: Brief ins Gefängis an die Adresse vom Knast und dann schreiben an: XY" Und es komtm drauf an..mein Onkel saß zb im Knast und wir sollten ihm öfter Zeitschriften schicken Manche sind durchgekommen,manche nicht. Kommt also auf die Prüfer da an. War aber auch in Russland,kA wies in Deutschland ist,aber ich denke genauso + Multi-Zitat Zitieren
#12 1. November 2010 AW: Brief ins Gefängis Sonstige Außenkontakte des Gefangenen 1. Neben der Möglichkeit Besuche zu erhalten, hat der Gefangene das Recht, unbeschränkt Schreiben abzusenden und zu empfangen, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes angeordnet wurde. Briefe von und an Untersuchungsgefangene unterliegen grundsätzlich der Briefkontrolle durch das zuständige Gericht bzw. die Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten geringfügig verlängern. Der Schriftwechsel des Strafgefangenen kann ebenfalls überwacht werden. Telefonate mit Gefangenen sind aus organisatorischen Gründen nur in begründeten Einzelfällen möglich. 2. Geeignete Strafgefangene können nach entsprechender Prüfung und Genehmigung Vollzugslockerungen in Form von Außenarbeit, Sportaußengenehmigung, Ausgang oder Urlaub erhalten. Pakete und Gegenstände 1. Wäschepakete für Untersuchungsgefangene Soweit private Kleidung und Wäsche zugelassen sind, können Wäschepakete für den Gefangenen während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Außenpforte abgegeben werden. 2. Wäschepakete für Strafgefangene Wäschepakete können nur nach entsprechender Genehmigung im jeweiligen Einzelfall während der üblichen Geschäfts- und Besuchszeiten an der Außenpforte abgegeben werden. 3. Sonstige Pakete Der Empfang von Paketen mit Nahrungs- und Genussmitteln ist den Gefangenen nicht gestattet. Max Mustermann JVA Wittlich Fallerweg 9, 54516 Wittlich + Multi-Zitat Zitieren