Brief vom Amtsgericht

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von stylezzzz, 5. August 2011 .

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  1. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Die PDF, die du oben gelinkt hast, ist genau die, die du erhalten hast? Also auch mit der E-Mail von der anderen und ihrer IP?

    Da es sich dabei dann nur um eine Kopie eines veralteten, erfolgreichen Gerichtsbeschlusses handelt, mit denen dich die Firma zu einer Zahlung "überzeugen" will, würde ich an deiner Stelle davon ausgehen, dass es nicht vom Amtsgericht ist.

    Lagen dieser Kopie weitere aktuelle, direkt an dich gerichtete Schreiben bei? Ist auf dem Briefumschlag irgendein Stempel?

    Wenn nein, dann schmeiß den Brief in den Müll und freu dich.
     
  2. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    was ich jetzt nicht so ganz verstehe (es ist schon spät, vllt raffe ich es einfach nicht:S):
    1. Der Kläger Thomas Franco wird als Klägerin bezeichnet
    2. Mündliche Verhandlung: §137 ZPO, Absatz 2:
    da du noch nicht angehört wurdest (sonst hättest du es ja hier erwähnt) kann das schonmal nicht stimmen
    3. Es steht nirgendswo ein Aktenzeichen
    4. Der Richter hat keinen Namen
    5. Da du sowohl zum Tatzeitpunkt als auch jetzt minderjährig bist, hätte da irgendwas mit gesetzlichen Vormund stehen müssen...

    Das kommt mir doch alles sehr sehr sehr suspekt vor
    (wie gesagt, vllt hab ich auch irgendwas übersehen oder ich ziehe nur falsche Schlüße)

    MfG

    edit: Da steht drin, dass ein Urteil erlassen wurde. Das passiert doch nur im Besein aller Parteien. In deinem Falle ja sogar mit dir und deinen Eltern!
     
  3. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Das ist 100% das was ich bekommen habe, nicht mehr und nicht weniger. Kein Stempel garnichts. Keine Adresse, außer von der Firma und von der Inkasso. Auf der Seite
    outlets.de und das Urteil von Detmold 7c 1/11
    ganz oben steht:

    WICHTIGER HINWEIS : (I) In diesem Urteil Detmold 7c 1/11 geht es nicht um DICH – das ist nur ein Beispielsurteil, das versendet wird, um dir Angst zu machen, damit du bezahlst.

    WICHTIGER HINWEIS : (II) Dieses Urteil sagt nicht aus, dass jeder, der der Rechnung nicht widerspricht oder widersprochen hat, bezahlen muss. Es sagt nur aus, dass man offiziellen Mahnbescheiden widersprechen sollte.
     
  4. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    ohne jetzt alles zu lesen, du kannst ne negative feststellungsklage einreichen.. aber wenn du nen brief vom amtsgericht bekommst, musst du reagieren. auf keinen fall mehr warten. geh zum verbraucherschutz, die können dich vorab kostenlos informieren, sprich mit deinen eltern, ob sie einen anwalt haben und ob sie dir helfen können.. wenn erstmal so nen brief kommt, dann kann man nicht mehr nichts tun!
     
  5. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Leute, checkt ihr nicht, dass es NICHT vom Amtsgericht ist?

    Die (die Firma/das Inkassobüro) haben ihm lediglich einen alten Gerichtsbeschluss geschickt. Dieser ist NICHT an ihn gerichtet, sondern an eine Person (die Beklagte), die diesen Fall verloren hat. Damit wollen sie ihm nur zeigen, dass sie vor Gericht gewinnen würden.

    Aber, da er in diesem Fall nicht einmal volljährig ist, werden die 'nen Scheiß tun, damit vor Gericht zu gehen. Schreib der Firma/dem Inkassobüro einen Brief, der aussagt, dass du nicht volljährig bist und Punkt.
     
  6. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Erstmal hier einen auf "nicht geschäftsfähig" zu appelieren, wird in deinem Sinne nix bringen. Ab einem gewissen Alter geht auch der Gesetzgeber davon aus, dass du in eingeschränktem Sinne geschäftsfähig wirst.

    Wie soll ein Kind bzw. Jugendlicher sonst lernen, mit Geld umzugehen...gerade im Bereich der Ü16 Jährigen wird in der heutigen Zeit kein Gericht in der Bundesrepublik Deutschland deine geschäftsfähigkeit anfechten, wenn du im Internet was bestellst oder ein Handy kaufst, wofür du kein Geld hast.

    Wenn du 12 bist, gerade das Internet erkundest und einfach mal was testest ist es was anderes, aber mit 17 sollte man schon von klarem Menschenverstand ausgehen.

    Desweiteren kommt hinzu, dass wohl ein Haken bei Akzeptanz der ABG's gemacht wurde, die jeweils meistens verlinkt sind. Sollte es sich aus dem Grund wirklich um ein seriöses Anwaltsschreiben handeln, wirst du da nicht viel Chancen haben. Mittlerweile meldet sich jeder Hans ja überall an, die AGB's werden nicht mehr angeguckt...hauptsache man spart 10% als "Neukunde" in OnlineShop XY.
    Wenn die AGB's offensichtlich verlinkt sind, und dort von einem Festbetrag die Rede ist, um dessen Dienste zu nutzen, wirst du da nicht rauskommen...

    Was anderes ist es, wenn die AGB's unzugänglich oder sehr sehr versteckt liegen, aber auch dort hat der "Nutzer" die Verantwortung, die AGB's zu suchen...immerhin will er was aus dem Laden und muss darüber informiert sein, dass im Internet gefahren lauern.
     
  7. 8. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Naja ich werde einen Brief an die Firma schreiben, wie es Tayfun gesagt hat. Auf der ersten Seite ganz unten, ist der Brief den ich schicken werde, kann man den so schicken?
     
  8. 18. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Ich bin immernoch der Meinung, dass die nur Angst machen wollen. Das ist eine Schweinerei. Und hoffen wir einfach mal, dass ich Recht behalte.

    Schreib dann mal was weiter passiert.

    MfG marvinjackson
     
  9. 18. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Vorläufig Vollstreckbar ist auch etwas schwammig ausgedrückt oder ?


    1. Regel

    DON'T PANIC

    2. Regel ---- siehe 1.

    3. War auf der Webseite klar ersichtlich, das es Kostenpflichtig ist ?

    Falls nein ... Gibt es bereits ein Urteil und das ganze wird unter Betrug gehandhabt.

    Nach Schulhof oder Strassenregel lautet es allerdings ..
    Na du , hat dich wieder einer reingelegt.

    egal, Zahlst du ... wird es für dich nur so vor IncassoBriefen hageln.

    Also Augen auf und dran Denken, Der Schein trügt.


    grüz
    KK
     
  10. 18. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Hallo,

    diesen Freitag kam zu EXAKT deinem Fall (Icontent verschickt falsche Gerichtsurteile) ein Beitrag zu diesem Thema bei AKTE 11.

    Die haben darauf hin das entsprechende Gericht kontaktiert und den Richter bezüglich des Gerichtsurteils befragt. Er meinte es hätte sich nur bedingt um die Forderung von 96 EUR gehandelt, eher gesagt wollte ein Geschädigter die Firma Icontent auf Schadensersatz für den Anwalt verklagen und hat die Klage gegen Icontent verloren. Die 96 EUR Forderung musste er NIE bezahlen, diese Tatsache wurde bewusst aus dem Urteil weggelassen.


    Wie sollte man reagieren ?

    - 1. GARNICHT ERST reagieren, ausser es ist ein richtiger Brief vom Gericht ! - einen Brief vom Amtsgericht erkennst du daran, dass dieser meist GELB und bei der Übergabe unterschrieben werden muss.

    - 2. NIEMALS auf eine Ratenzahlung einlassen und dann nicht bezahlen - weil die Akzeptanz einer Ratenzahlung ist ein "Schuldeingeständniss"


    Also wie gesagt, alles müll. Schau dich mal im Internet um und such mal im Internet nach der AKTE folge von Freitag/Samstag Nacht
     
  11. 18. August 2011
    AW: Brief vom Amtsgericht

    Bezugnehmend auf meinen Vorredner möchte auch ich noch einmal betonen: Reagiere nicht! Und wenn du es bereits getan hast, lass dich bitte nicht verarschen. Ich hatte auch schon einmal solch einen Fall, auch mit Anwaltsschreiben .Habe nicht reagiert und gut war. Nicht nur ich bin der Meinung, du hast sie von vielen Seiten gehört. Am Ende sind es genau solche Fälle in denen man sich fragt, warum machen die Leute so etwas? Kann man damit überhaupt Geld verdienen, da fällt doch keiner drauf rein... DOCH!! Es reicht ja wenn 30 % zahlen, und die machen einen riesen Gewinn.

    Es ist eine Verarsche, mehr Beweise brauchst du doch wohl nicht.

    Also bitte schließe mit diesm Thema ab!

    MfG marvinjackson
     
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