#1 10. Oktober 2007 Wir, ich und meine freundin, haben bei Ebay einen Pullover reingesetzt mit der Artikelbezeichnung: Hoodie Kapuzen sweat gr.m Camouflage tarn grün bushido Natürlich kann man es jetzt darauf beziehen das wir aufgrund des Namens (in unserem fall wortes) mehr Klicks erreichen wollen. was aber nicht der Fall war wir wollten einfach nur auf den japanischen Lebensweg BUSHIDO (zu deutsch "Weg des Kriegers") hinweisen wir haben in dem Fall garnicht an Bushido gedacht sondern wollten einfach nur das Tarnen im bezug auf Ninjas mit einbringen. Am nächsten Tag wurde das Angebot von Ebay entfernt da Anis Mohamed Ferchichi (Bushido) sich durch das Angebot in seinem urheberrechts Anspruch verletzt fühlte. das ist ja soweit alles ok gewesen,aber heute hatten wir einen Brief von seinem Anwalt im Briefkasten dem zuvolge wir inner halb einer Woche ein Abgeltungsbetrag von 250€ zahlen sollen ansonsten würden gerichtliche Schritte folgen bei denen wir nicht so günstig davon kommen würden. Ich stelle mir die Frage wie man sich ein schon vorhandenes Wort patentieren lassen kann und es sozusagen zu seinem Eigentum macht. Wir haben uns schon erkundigt und wir sind nicht die ersten denen es so ergangen ist. Cordon Jacken die ja oft vom besagten Künstler in den Texten erwähnt werden wurden bei Ebay mit dem sätzen: ich zitiere: "wie Bushido sie trägt" oder "wie Bushido sie in seine texten erwähnt",angeboten. Auch diese Auktionen wurden unterbunden und mit Abgeltungsbeträgen abgemahnt! jetzt sehen alle Bushido fans mal wie sich ihr idol sein Geld verdient! Ich raff nicht wie man so geldgeil sein kann und alles mögliche dafür tut nochmehr Millionen zu scheffeln wir sind garnicht in der lage den betrag zu zahlen! Sind auch am überlegen uns einen Anwalt zu nehmen, nur ist es das wert da dieser bestimmt teurer wird als der genannte Betrag! Wie würdet ihr in so einem Fall handeln bezahlen oder es sein lassen? Wir wären Tips gegenüber nicht abgeneigt! P.S.: Mit dem Verbraucherschutz haben wir uns schon auseinander gesetzt der kann uns in dem Fall nicht helfen da wir ja Verkaüfer und nicht Verbraucher sind! + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Ich würd aus Trotz nicht bezahlen, aber aus Angst dann doch bezahlen! Weil man dann bestimmt nur noch mehr zahlen muss. Wende dich ans Fernsehen ^^ Mach Druck mit Medien Ne ka, also du hast ja gefragt, was wir tun würden. Aber sonst, so rechtliche Tipps könnt ich dir jetzt nicht nennen. Nur ist man in so nem Fall als Ärmerer, denke ich, immer der *****. Verhandlungen sind meist teuer und lohnen sich nicht, wegen so Sachen! + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Unfassbar sowas :/ Hätte da einiges zu sagen, aber ich will mich jetz nich aufregen. Jedenfalls würd ich nicht zahlen. 1. hast du nichts von Bushido selbst verkauft 2. denke ich kaum das Bushido seinen namen patentiert hat. Also kannste das wort ja überall verwenden. in dem fall auch als suchtag bei ebay. (korrigiert mich wenn ich falsch liege) + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Bushido Nur so als Beispiel, der Name kann gar nicht Patentiert sein, gibt genug seiten im Deutschen Raum die Bushido heissen und nichts mit ihm zutun haben. Ich würde nicht bezahlen. Hat ja mit dem Künstler Bushido nichts zutun. + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt das mit den medien ist gar keine so schlechte idee was anderes wird dir auch nicht übrig bleiben;-)aber mal ernsthaft es kann doch nicht sein das dieser hopsende hannibal lecter-verschnitt damit durch kommt.würd mir schon aus prinzip einen anwalt leisten.so gehts ja wohl nicht! + Multi-Zitat Zitieren
#6 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Ich würde eigentlich auch nicht bezahlen. Denn solang er kein Copyright hat, kannst du den Begriff doch benutzen. Und der Begriff "Bushido" stammt ja ausserdem nicht von ihm, sondern wird schon lange benutzt... Und da du dich nicht auf den Künstler beziehst, sollte es doch keine Schwierigkeiten geben. Halt uns auf dem Laufenden! + Multi-Zitat Zitieren
#7 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt dürte eig. kein prob. sein die auszuknocken^^ die ham keine namensrechte an bushido^^ also wird wohl falls es zum verfahren kommt eingestellt. ausserdem heißt so fast jedes 2te etablisment ^^ sogar mein fitnessstudio heißt so + Multi-Zitat Zitieren
#8 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt hallo mein name ist peter müller, mein name ist geschützt....alle leute die auch nur im entferntesten etwas mit meinem namen zu tun haben, werden beschuldigt sich durch meine existenz zu bereichern... muhahaha solche spasten, aber so ist unser "genialer" rechtsstaat. es gibt meiner meinung nach eine klare grenze zwischen normal und dumm und die wird da einfach überschritten. an die wand mit ihnen:bulle: also am einfachsten kommt ihr durch wenn ihr es bezahlt. man kann ja mal unverbindlich bei einem anwalt anfragen wie hoch die chance ist, diesen prozess zu gewinnen. wenn sie unter 80% liegt würde ich davon abraten, da im endeffekt der aufwand größer ist als der gewinn....und wie immer zieht der mit weniger geld den kürzeren. + Multi-Zitat Zitieren
#9 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Kriminelle Handlung des Anwalts. Bushido und sein Anwalt erheben Anspruch auf etwas, was ihnen nicht gehört. Dazu erpressen sie dich quasi im Sinne von "Zahl 250 € oder du kriegst Probleme". Wenn ein Künstler sich August nennt und man bei eBay "August-Mode" verkauft, kann der Künsler August auch nicht sagen, "das darfst du nicht benutzen". + Multi-Zitat Zitieren
#10 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt naürlich wirst du den kürzeren ziehen, ich kann dia auch nur empfehlen, einen anwalt zur beratung aufzusuchen!!! Das problem is nua das Bu wieder son kleiner dummer berühmter spassten rapper is den wieder alle lieben, aber da ich denke, dass bu sich nicht für 250€ die finger schmutzig machen würde und sich ins gericht setzen würde, könntest du schon eine Chance haben, aber allererst würd ich wie scon erwähnt einen Anwalt befragen, vll. schaffst du es ja, dass du recht bekommst und kannst der Jugend aufdecken wie Bushido an seine Kohle kommt!! gruß aborted + Multi-Zitat Zitieren
#11 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt rofl das ist ja der größte scheiss den ich je gehört habe... kannst ja zu pro 7 gehen , gab da mal diese sendung wo das "fass ohne boden" verliehen wurde.. also ich würde da aufjedenfall contra geben , meld dich halt mal bei seinem anwalt und klär das und sonst halt wie gesagt erstmal von nem anwalt beraten lassen... aber Muschido...naja ich find den kerl sowieso lächerlich-.- + Multi-Zitat Zitieren
#12 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt hmm bin auch der Meinung das man nicht alles patentieren kann... ausser du erfindest einen namen... dann kannst du glaub ich das volle patent recht darauf legen da es nirgends bisher bekannt ist aber bin mir da auch net soo sicher... auf jeden würd ich net blechen... auch wenn er dich anzeigt würde das fallen gelassen werden... weil so richtig hast du nichts verbrochen weil du nicht ein Shirt o.ä. mit seinem namen bedruckt verkaufen wolltest sondern einen Artikel der die bedeutung von Bushido trägt von daher... Also mmhmm ich will ja nichts sagen aber wenns ein professioneller anwalt is dann schreibt er sehr differenziert das er dir sonst mehr probleme einhandelt... weil das grenzt an erpressung (Zahl oder du bekommst Porbleme) kannst du evtl ma genau die passage raussuchen und hier rein posten würde mir das gerne mal durchlesen... gruß + Multi-Zitat Zitieren
#13 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt hm ich hätte Bushido ne gegenklage drauß gedreht da er dich Rechtlich wegen des Namens nich amahnen kann das würde auch das Gericht so sehen im Extremfall im übrigens Bushido verklagt gerne ma Leute nich nur ebay Anbieter, soll ja auch schon paar Hoster getroffen haben naja ich würde mit dem Teil mal zu nem Anwalt gehen der dem herrn dann nen Brief schreibt und ihm ma verdeutlichst in welchen Rahmen sich der Gewisse Herr anstadt seinen Mandanten schuldig macht, ich geb dir Brief und Siegel das ers danach fallen lässt + Multi-Zitat Zitieren
#14 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Lol find ich ergend wie krass wegen sowas gleich mir dem anwalt zu drohen aber der Bushido ist einfack so der "Gangsta Rapper No.1" das er so was nötig hat tzz?( ?( fällt mir auch nichts dazu ein und ehrlich gesagt ich würde nicht bezahlen!! + Multi-Zitat Zitieren
#15 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt das dürfen sie eig. nicht weil er kein recht hat. nur weil da sein name vll. mal stand.... ja wenn mein sohn bushido heisst(das was ich nie machen werde ) müsste ich dann bushido dann 500€ zahlen oder was..... das dürfen sie nicht... sag einfach den anwalt das du was anderes gemeint hast und das es mit dem rapper nichts zu tun hat... wenn er das nicht ernst nimmt dann hol dir auch ein anwalt das sollte wohl ein witz sein.....tzzz bushido.....ich würde kein cent zahlen... + Multi-Zitat Zitieren
#16 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt hast du in der artikelbeschreibung sonst noch etwas erwähnt? wenn nicht, dann würde ich einfahc nicht zahlen - der anwalt wird selber wissen, dass er damit nicht durch kommt! und falls dann doch ein mahnverfahren ins haus flattert einfach schnell reagieren. aber zahlen würde ich dem assi nichts... + Multi-Zitat Zitieren
#17 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Falls du das sonst nicht erwähnt hast, dann würd ich mir keinen Anwalt nehmen. Das kannst du schon kostenlos selbst ausdiskutieren, da kann der nichts machen. Der rechnet doch damit, dass du drauf eingehst. Wer sagt überhaupt, dass der etwas mit Bushido zu tun hat? Wahrscheinlich betrügt er nur, weil auf keinen Fall Bushido mit seinem Anwalt da auftaucht und erstmal Battlet wegen so einem Dreck ich bin mir sicher, wenn du die 250 € zahlst dann fällst du voll drauf rein + Multi-Zitat Zitieren
#18 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt solange du sein "symbol" oder sein gesicht oder in irgendeiner art und weise das alles mit ihm in verbindung gebracht hast dann kann er nichts anhaben... es ist in keinster weise ein missbrauch seines markenzeichens oder der urheberrechts... das würde ich behaupten + Multi-Zitat Zitieren
#19 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Ach du , das finde cih ja mal geil, pkay wenn da der part mit den zu bezahlenden 250 € nicht wären !! Mhh, aber schon echt lächerlich, dass die sich wegen sowas ein n, wenn die künstler noch nciht mal eigennamen nehmen sonderen namen nehmen die in anderen bezügen verwendet werden, find ich doof. Will Bushido jetzt etwa auch das chinesische schriftzeichen patentieren lassen und jeden ne 250 € rechnung schicken, der die irgendwo auf ne bank taggt oder so. Hammerhart, schade nur, dass es dich getroffen hat. + Multi-Zitat Zitieren
#20 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt jo denke auch das wird irgend so eine betrügermasche sein + Multi-Zitat Zitieren
#21 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Mit solchen Leuten machen die ihr Geld. Fall nicht drauf rein. + Multi-Zitat Zitieren
#22 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt sry das ich nochma poste aber noch was is mir eingefallen also es gibt doch auch end viele die lassen sich das tattowieren wie bsuhido das hat also das zeichen... dann steht doch auch net auf der Rechnung: Tatto 150€ (nurn bsp) + Busido Anteile 250€ ôO oder nich? finde das is schwachsinn... der verdient eh genug -.- hammer so viel cash und dann noch so drauf das sind die besten... + Multi-Zitat Zitieren
#23 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Ich wussts doch immer^^ Scheiss hässlicher Bushido^^ keine Ahnung hat der omg wen man von dem Fan ist dann muss man ja krank sein^^ sry aber kont mich niemer halten.. Ja also da musste wohl zahlen^^ sonst wirds viel viel teurer-.- aber schon das + Multi-Zitat Zitieren
#24 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Ich würd nichts zahlen, du hast nichts falsches getan... lies sonst mal die AGB's von eBay durch, kA vlt. steht da was, aber du hats ja die bedeutung des Namens gemeint nicht den Rapper.. + Multi-Zitat Zitieren
#25 10. Oktober 2007 AW: Brief von Bushidos Anwalt Hat vllt. nichts mit Bushido zutun, sind arbeitslose Anwälte die so ihr Geld verdienen, nichts zahlen! + Multi-Zitat Zitieren