bullen da, computer weg

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von MC_Hobi, 21. September 2005 .

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  1. 22. September 2005
    Ich weiß jetz net genau wie en durchsuchungsbefhl aussieht, aber vor paar jahren war's noch so, dass da draufsteht. "Durchsungungsbefehl [...] Verdacht auf Drogen (oder so ähnlich)"
    Mehr steht da normal net drauf! Da steht ja nicht: Berechtigung zum durchsuchen des Schuhschrankes, Kleiderschrankes, Handy, Bett...
    oder sonstwas, sondern einfach nur dass sie suchen dürfen und warum!

    Evtl. is es heutzutage anders, aba früher war das so... Hab ma einen gesehn!
     
  2. 22. September 2005
    also ich hatte auch stress wegen herstellung von betäubungsmitteln die waren hier ham meine ganzen filme durchforstet und ham davon nix mitgenommen mein pc usw. is auch noch hier ! da der durchsuchungsbefehl nur fuer btm is !
     
  3. 22. September 2005
    bei nem anderen kumpel haben die auch ma nach btm gesucht und pc und cds (über 200) dalassen. heist des jetzt im klartext dass die ned mitnehmen durften oder?
     
  4. 22. September 2005
    wenn sie drogen finden ist sowieso alles vorbei. Wenn nicht, soll er sich einfach dummstellen! Er wüsste nicht das das illegal ist! Kommt eigentlich auf die exekutive an, wenn die 'nen guten Tag haben, kommt er mit 'nem blauen Auge weg. Evtl. bissle Strafe das wars dann auch. Kenne aber auch andere Fälle!

    Icg sag nur Glücksache und vor allem Finger weg von Drogen!

    Und die Leute dürfen natürlich den Pc samt CDs mitnehmen.
     
  5. 22. September 2005
    drogen haben die nix gefunden.
    und hat er wenigstens die chance den PC wieder zu bekommen?
     
  6. 22. September 2005
    und selbst wenn musst du ihn erst bestätigen und dazu warfst du deine haustür wieder schließen und den Durchsuchungsbefehl in ruhe durchlesen und in der zeit kannst du alles entfernen

    und @delicocuk

    unwissenheit schütz vor Strafe nicht
     
  7. 22. September 2005
    Vor 5 Jahren war bei mir auch so eine Hausdurchsung..damals waren sie ja nich so scharf auf solche wie wir...und haben den PC stehen gelassen + den CDs...
    Also ich würde direkt einen Anwalt kontaktieren...
     
  8. 22. September 2005
    Hey,


    also ich habe auch bereits 2 Wohnungsdurchsungen durch.
    War zwar weder Drogen noch sonstwas in diese Richtung, und hatte auch nichts mit Raubkopien zu tun.
    Nur wenn die einen Durchsunungsvefehl haben, dann stehen die erstmal in deiner Bude.
    Da ist nicht viel mit Türe zu machen, und Sachen beseitigen.
    A: so Cool sind nur Leute, die schon Dutzende Durchsuchungen durch haben, und B. sind die Grünen ja nun auch nicht auf den Kopf gefallen.
    Desweiteren durchsuchen sie sogar die Bude, wenn man selber gar nicht anwesend ist, sondern nur ein Kumpel, der zufällig da gepennt hat ( mir passiert ).
    Und mitnehmen tun die meistens Notizbuecher, Schmierzettel......bei anderen Sachen, die sie mitnehmen, hängt es vom Vergehen ab.

    Und in diesem Durchsuchungsbefehl steht Hausflur, Zimmer 1, Zimmer 2, Küche, Bad usw.....

    Nur wenn z.B. Vorratsraum ( oder ähnliches wenn vorhanden ) nicht drauf steht, kann man den Grünen den Zutritt verwehren.
     
  9. 22. September 2005
    dürfen die aber darnicht da es auch etwas namens Hausfriedensbruch gibt
    weil man erst wenn jemand einen anderen in seinen wohnung gelassen aht darf er diese auch betreten
     
  10. 22. September 2005
    hm evtl checken sie den PC nach "kundendaten" falls der halt gedealt hat usw. der soll halt einfach mal anrufen bei der polizei stelle wo er bearbeitet wird !
    wenn sie lust haben ♂️♀️n sie ihn die koennen alles machen. Um sich da rauszureden im falle einer anklage wegen urheberrecht usw. is schwierig !

    die polizei macht alles zu was sie lust hat

    mehr kann ich dir dazu nicht sagen bei mir war halt die durchsuchung nur wegen verstoß gegen BTMG sonnst nix deswegen haben die sonnst auch nix mitgenommen ausser dem gesuchten halt !
     
  11. 22. September 2005
    Naja, nicht direkt...Sie darf nur das machen, was auch Vermerkt ist
     
  12. 22. September 2005
    Hey,



    klar darf die Poluzei nicht alles.

    Aber wenn du nicht daheim bist, und z.B. deine Frau macht den Bullen die Türe auf.....was wird sie da wohl denken?=
    An was wird sie da denken?
    Sicher nicht an das und das dürfen die nicht, das und das darf und kann ich machen......
     
  13. 23. September 2005
    ist zwar ziemlich spät aber falls es noch was nützt kannst du denen sagen das sie die cd`s und den computer versiegeln sollen und der staatsanwalt alles nur in deinem beisein öffnen darf!!! schutz der privatsphäre nennt man das!
     
  14. 23. September 2005
    lol bestimmt für eigenbedarf ^^
     
  15. 23. September 2005
    wenn man unterschreiben muss, was die mitnehmen und so entscheiden kann ob sie überhaupt was mitnehmen können die bullen einen doch gar nix mehr oder?
    und wenn die bullen dann noch mal wieder kommen kannste den ganzen kram ja woanders haben und die haben nix gegen dich in der hand.
    oda seh ich das jetzt falsch?
     
  16. 23. September 2005
    also ich würde auf manche sachen die hier stehen rein gar nichts geben! bei hausdurchsuchungen geht es ja schliesslich immer um personen, die mit bestimmten illegalitäten zu tuen haben. bei personen die fluchtgefahr aufweisen etc geht man ganz anders vor, bis hin zur razzia, da wird ja auch erst spät der durchsuchungsbefehl gezeigt
    @ den kumpel von dem kumpel dem die bude ausgeleert wurde ^^ denk doch mal für 5 cent nach warum die den pc samt cd´s mitgenommen haben?RICHTIG, ein pc is genauso ein kommunikationsmittel wie das handy und da das internet an kommunikativem stellenwert stark zugenommen hat nehmen die auch den mit. und warum die cd´s? RICHTIG, weil cd´s speichermedien sind, genau wie ein brief, zettel etc.
    gerade bei einer hausdurchsuchung wissen die beamten genau was sie tun dürfen und was nicht, denn wenn die was täten, was nicht rechtens ist , war die ganze umsonst!
    btw: ich möchte später gerne selber mal polizist werden ( ja , trotz dl kram etc ) , da mir der beruf im praktikum sehr viel spass gemacht hat, da er gut bezahlt und sicher ist und in der gesellschaft einen hohen stellenwert hat bei a) leuten die sich nix zu schulden lassen kommen ;> und b) die objektiv denken können, denn wer die bullen als dumm beschimpf ist selber sehr hohl im kopf, denn jeder weiss das die polizei nur eine art mittelsmann ist der an den staat und seine gesetzte gebunden ist.
    in dem sinne
    mfg technolord =D
     
  17. 23. September 2005
    also auf dem durchsuchungsbefehl stehen doch die räume drauf in die die bullen dürfen ... kann man seinen pc nich noch schnell in bad oda küche oder so bringen? da haben die doch bestimmt keinen durchsuchungsbefehl ...

    ich mein das ernst also nich gleich dumm anmachen bitte
     
  18. 23. September 2005
    Japp, PC raus und die CD´s und gut ist.

    Falls die aber in andere Räume wollen.
    Sagst du: Hey! zeigt den Zettel bzw. das Formular
    ob ihr dort reindürft.

    Den sagen die Nein und zack kommen die erst morgen
    mit einer neuen Hausdurchsuchung, so bleibt dir noch
    viel zeit.

    Edit:
    Naja bei stiegen die auch mal durchs zimmer und nahmen+
    nur bank-belege mit.
    Die ganzen CDs haben se da gelassen.
     
  19. 23. September 2005
    antwort ist ja weil du eine raubkopierer bist das ist doch eine und deutliche beweis das ist deine ende fur deine pc welt.deshalb habe ich immer eine externe laufwerk.wenn bulles oder unbekantes gäste kommen ,verstecke ich sofort meine alle externelaufwerk dann bin ich eine nutzloser internet surfer
     
  20. 23. September 2005
    Also als die Bullen bei mir waren, haben sie nur gezielt nach drogen gesucht obwohl in meinem ganzen zimmer Gebrannte Cd´s rumliegen. Es kommt halt immer drauf an nach was sie speziel suchen.

    Manche Bullen jukt es auch gar net ob man gebrannte cd´s hat. Ich wurde neulich mit nem kumpel im Bahnhof von zivi Bulluen angehalten die uns halt hauptsächlich nach drogen untersucht haben. Mein Kumpel hatte jedenfalls ne ganze Cd spindel mit gebrannten cd´s im rucksack gehabt. Der bulle wollte dann von ihm wissen ob er den die ganzen dazugehörigen Original cd´s hatt? Naja mein kumpel hat dem Bullen direkt ins gesicht gesagt NÖ. Darauf erwiderte der Polizist das es ihm eigentlich gal (wortlaut muss nicht unbedingt der original Ausage ähneln )sei. Er verstünde sowiso net was daran so schlimm sei.
     
  21. 23. September 2005
    kann es sein dass es hier aufm boad ne ganze menge leute gibt bei denen die bullen schon zu besuch waren?
    DasDing4 wurde sogar schon einfach so auf der straße angehalten (ich weiß dass es um drogen und nicht um warez ging). aber mich hat noch nie n bulle angesprochen. das einzige mal war als ich kein licht am fahrrad hatte
    ich wollt jetzt mal fragen (an die wo die bullen wegen warez da waren) wieso die bullen bei euch kamen? wurdest ihr von jemanden verraten oda habt ihr zu viel kazzaa benutzt oda weshalb kamen die gerade auf euch?
    mfg
     
  22. 23. September 2005
    Hier was interessantes zu thema "Hausdurchsuchungen"


    Hausdurchsuchung



    Einleitung:

    Noch nie waren die Diskussionen zwischen Musikindustrie und Verbraucher so extrem und konfus wie derzeit. Verantwortungsloses Abkassieren heißt es auf der einen Seite, und auf der anderen redet man von einem Milliarden Markt, der auf illegale Weise flöten geht.

    Doch hier steckt bereits der Wurm drin, denn das Wort "illegal" ist hier mit Sicherheit fehl am Platze. Die Musikindustrie redet von illegaler Verfielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke. Konkret wird den Usern also folgende, grauenhafte Schandtat vorgeworfen:
    Sie kaufen sich eine Musik CD, die sie über ihren PC kopieren, und diese Kopie dann mit zum Arbeitsplatz nehmen, oder einem Freund ausleihen.

    Und so entwickeln die betroffenden Unternehmen neue Kopierschutzsysteme, wie aktuell z.B. "Key2Audio" und "Cactus Data Shield". Doch mit diesem Vorgehen tritt die Plattenindustrie dem Verbraucher auf die Füße. Denn nach derzeitiger Rechtslage ist es völlig legal, sich bis zu 7 Kopien seiner gekauften Musik CD zu erstellen, und diese sogar unentgeldlich an andere weiterzugeben.

    Lediglich bei Computerspielen ist das Erstellen einer Sicherheitskopie nicht erlaubt! Und hier ist auch schon das entscheidende Schlagwort gefallen. Stellen Sie sich vor, Sie haben eine große Familie mit vielleicht 5 Kindern. Wie lange werden CD's, die Sie Ihren Kindern schenken, oder die Sie einfach nur längere Zeit unbeaufsichtigt irgendwo herum liegen lassen, wohl unbeschadet überstehen?!?
    Oder stell dir vor, es steigt am Wochenende eine wilde Party, und du sollst Musik mitbringen. Denkst du, dass du all deine CD's unbeschadet zurückerhälst?!?

    Da muss zwangsläufig ein Weg gefunden werden, der einer Beschädigung der so sorgfältig durchdachten Investition vorbeugt. Und hier kommt die gerechtfertigte Sicherheitskopie zum Einsatz.

    Natürlich werden Kopien von Software, Musik oder Filmen auch in großen Mengen auf illegale Weise unters Volk gebracht. Aber es darf doch nicht wahr sein, dass man z.B. heute bereits an einer DVD arbeitet, die sich nach Kontakt mit Sauerstoff innerhalb einiger Tage selbst zerstört! Und das ist pure Realität!

    So darf meiner Meinung nach nicht mit uns Verbrauchern umgegangen werden. Es ist Aufgabe von Fachleuten, einen besseren Weg zu finden, als er derzeit gegangen wird.

    Defacto ist dies also ein kompliziertes Thema zwischen Recht und Unrecht. Und da z.B Hausdurchsuchungen aufgrund solcher Misverständnisse oder falschen Tatsachen oft zu Unrecht durchgeführt werden, möchte ich Ihnen dieses Dokument als Hilfe in einer solchen Situation zur Verfügung stellen.


    Hinweis:

    Dieses Dokument soll also ausschließlich dazu dienen, Sie vor Übergriffen durch den Staat auf die unveräußerlichen Grundrechte wie z.B. die Menschenwürde (GG Art.1) und die Freiheit der Person (GG Art.2) zu schützen.


    Eine Hausdurchsuchung ist grundsätzlich eine Verletzung des Rechts auf Privatsphäre (GG Art.13, Abs. 1 - "Die Wohnung ist unverletzlich.").

    Die Polizei ist also erstmal nicht berechtigt die Wohnung einfach so zu betreten.
    Sie würden sich in diesem Fall des Hausfriedensbruchs strafbar machen. Eine Hausdurchsuchung darf nur von einem Richter angeordnet werden. Diese Anordnung wird als Hausdurchsuchungsbefehl bezeichnet.

    Desweiteren dürfen ausschließlich in dieser Anordnung vermerkte Aktionen durch Beamte (Polizei) durchgeführt werden.
    Nur in diesem Schriftstück aufgeführe Lokalitäten (Räume, Fahrzeuge, ...) und Gegenstände dürfen durchsucht bzw. gesichert oder beschlagnahmt werden.

    Die Durchsuchung bei Unverdächtigen ist nur bei genauer Bezeichnung der zu erwartenden Gegenstände bzw. der gesuchten Person erlaubt.
    Es müssen "Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet", § 103 S. 1 StPO.

    Eine Ausnahme ist die sogenannte "Gefahr im Verzuge". Sie stellt eine besondere Dringlichkeit der Durchsuchung dar.
    Gegeben ist dies, wenn zu erwarten ist, dass der Betroffene oder ein anderer die bei der Durchsuchung erwarteten Beweismittel oder gesuchten Personen beiseite schaffen würde.
    Dies Kommt aber eigentlich seltener vor, da Hausdurchsuchungen ja sowieso unangekündigt also überraschend durchgeführt werden.

    Allgemein ist eine Hausdurchsuchung zu folgenden Zeiten rechtswidrig:

    1. April bis 30. September: 21:00 - 4:00 Uhr
    1. Oktober bis 31. März: 21:00 - 6:00 Uhr

    Ausnahme ist hier wieder die Gefahr im Verzuge.

    Der Betroffene hat das Recht, den Grund der Durchsuchung zu erfahren und sich den Durchsuchungsbefehl zeigen zu lassen.
    Ebenfalls gilt das Recht, den Inhalt zu protokollieren und das korrekte Handeln der Beamten zu kontrollieren. Man darf sich frei im Haus bewegen.

    Weiter gilt das Recht, nach der Legitimation der Beamten zu fragen.
    Man sollte sich den Dienstausweis des Einsatzleiters zeigen lassen und sich folgendes notieren:

    1. Name
    2. Dienstgrad
    3. Dienstnummer
    4. Dienststelle

    Das Vorlegen eines Protokolls am Ende der Durchsuchung, in der die Legitimation vermerkt sein soll, reicht nicht aus. Die Beamten müssen sich legitimieren, da sonst keine rechtsmäßige polizeiliche Aktion vermutet werden kann. Es könnte sich also ebenso um einen Überfall handeln, und eventuelle Gegenwehr würde straflos sein, und wäre als Notwehr rechtens.

    Wichtig ist ein höflicher aber deutlicher Widerspruch gegen die Hausdurchsuchung und eventuelle Sicherstellungen irgendwelcher Gegenstände! Und dies sollte auch ruhig wiederholt werden!

    Dann besteht noch das Recht einen Anwalt oder eine Vertrauensperson als Zeugen hinzuzuziehen. Man darf auch telefonieren oder einen Nachbarn mit einem Telefonat beauftragen. Zeugen sind wichtig!
    Aber der Anwalt bringt noch zwei wichtige Vorteile mit: Man erhält Akteneinsicht, und ohne Anwalt ist es gut möglich, dass man die beschlagnahmten Dinge nie wieder sieht!

    Ein weiteres wichtiges Recht ist die Möglichkeit jede Aussage zu verweigern. Allerdings müssen Angaben zur eigenen Person wahrheitsgemäß herausgegeben werden.
    Ansonsten muss kein Wort gesprochen werden, und es besteht auch keine Mitwirkungspflicht!
    Man sagt lieber nichts, lässt höchstens seinen Anwalt oder Vertrauten reden, da man in der Aufregung schnell unnötiges bzw. falsches "Zeug quasselt".
    "Ruhe bewahren" ist wohl eines der wichtigsten Privilegien bei einer Hausdurchsuchung!

    Die durchsuchenden Beamten sind verpflichtet ein Protokoll (wie eine Quittung) aller beschlagnahmten Gegenstände zu erstellen, und NUR DAS!!! muss unterschrieben werden!
    Ist die Liste nicht vollständig, kann man auf eine Vervollständigung bestehen und notfalls auch schriftlich eine Beschwerde beim Staatsanwalt einreichen.

    Einer "Sicherstellung" irgendwelcher Dinge sollte sofort widersprochen werden, somit wird das ganze zu einer Beschlagnahmung und muss richterlich überprüft werden. Jegliche Schriftstücke dürfen nicht vor Ort durchgelesen (höchstens überflogen) werden, sondern müssen versiegelt und vom Richter oder Staatsanwalt geprüft werden.
    Die Beamten sollten auch hierauf hingewiesen werden! Das ganze steht unter dem "Schutz der Intimsphäre".


    Um sehr persönliche Daten auf dem eigenen Computer zu schützen sollten Verschlüsselung Tools zum Einsatz kommen. Eine steganographische 128 Bit Verschlüsselung ist so aufwendig zu knacken, dass dies wahrscheinlich nur bei schwersten Verbrechen versucht wird.
    Mit dem Programm "Steganos Security Suite" könnt ihr dies erreichen. Ebenfalls kann man damit ein verstecktes und verschlüsseltes virtuelles Laufwerk anlegen, das zur Aufnahme aller vertraulichen Daten genutzt werden sollte. Daten können auch in Bildern und Musikstücken versteckt werden!
    Aber das ist ein anderes Thema; Ist nur ein kleiner Tip, der im Notfall alles entscheiden könnte.


    Zusammenfassung der Verhaltensregeln:

    - Stay cool!
    - Haben die Beamten keinen schriftlichen Durchsuchungsbefehl und ist nicht von "Gefahr im Verzug" die Rede, sage ihnen freundlich, dass sie doch bitte wieder gehen sollen
    - Lies dir das Schriftstück wenn doch vorhanden erst sorgfältig durch, dann lasse sie herein
    - Notiere dir die Ligitimation der Beamten
    - Rufe einen Anwalt oder Freund als Zeugen an
    - Kontrolliere, dass die Beamten nur das machen, was auf dem Schriftstück steht
    - Sag so wenig wie möglich!
    - Bei der Frage nach einer "Sicherstellung" irgendwelcher Dinge sag NEIN!


    So, das wars im großen und ganzen. Ich bin kein Jurist, ansonsten würde ich wohl alles noch viel ausführlicher erläutern.
    Grundsätzlich ist es natürlich besser eine reine Weste zu haben, also sich von illegalen Dingen fern zu halten, so dass keine Hausdurchsuchung notwendig ist. Allerdings werden Hausdurchsuchungen auch schon bei geringem Tatverdacht durchgeführt, und sind somit auch sehr häufig unangebracht. Unschuldige werden in ihren Grundrechten verletzt, und das von Staatsseite, was in meinen Augen das allerletzte ist!

    Das sage ich nicht einfach nur so, sondern das habe ich erlebt. Und die Geschädigten erhalten in einem solchen Fall nicht mal eine simple Entschuldigung, was noch eine größere Frechheit ist!
    Aus diesem Grunde habe ich mich entschlossen, diesen Text zu schreiben, damit ihr zeigen könnt, dass man mit euch so nicht umspringen kann.
    Eine schande ist, dass die Polizei z.T. richtig auf Ablenkungsmanöver und Täuschung geschult ist, und somit den Betroffenen einschüchtert und seine Rechte niedertrampelt.

    Aber das ist vielleicht auch Einstellungssache. Gut, dass wir in einem freien Land leben, oder ?!?
     
  23. 24. September 2005
    und alles was nicht ilegal ist wirst du wahrscheinlich irgendwann wieder bekommen... so nach einem jahr
     
  24. 25. September 2005
    also ich sag mal so: die Polizisten sind auch nur menschen und haben selbst warscheinlich auch die ein oder andere Raubkopie zu hause... also wenn die net speziell auf raubkopien angesetzt wurden, sollte man sich da glaube ich nicht so große sorgen machen... Ich denk mal, die würden bei dem neusten stuff noc hfragen, ob man denen das mal brennen könnte =)
     
  25. 26. September 2005
    hab grad erfahren dass die bullen noch zwei handys mitgenommen haben, welche allerdings nicht mit auf der Bescheinigung über die sicherstellung aufgelistet waren.
    kann man da evtl noch ne gegenanzeige machen?
     
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