bullen da, computer weg

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von MC_Hobi, 21. September 2005 .

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  1. 26. September 2005
    also darauf würde ich nicht hoffen, die machen ja nur ihre arbeit und wenn alles in ordnung ist wirst du deine handys und alles andere wiederkriegen.
     
  2. 26. September 2005
    aber es ist ja nicht in ordnung die mitgenommen haben.
    also, wenn ich in so ner lage wär würde ich mal meinen rechtsanwalt oda so fragen
     
  3. 26. September 2005
    lol, ich wurde auch mal in der nacht gepackt wegen sprayen, morgen um 7uhr stand ich dann mit den vor meiner haustür...
    lol habe meine eltern augen gemacht...
    naja wenn die ein bei sowas packen und man noch bei seinen eltern wohnt dann dürfen die NUR dein zimmer durchsuchen. Das weiß ich von nem rechtsanwalt, auf jeden fall is es so in der situation, nun gut. Die haben nichts bei mir gefunden an dosen oder blackbocks obwohl die unter einem kissen lagen...
    hatte glück
    achja und die cd's und so die alle gebrannt sind...
    die haben sie angeguckt geguckt ob da was dahinter ist( hinterm stapel ) und mehr nicht. die haben eigentlich auf die cd's und auf mein pc geschissen obwohl der pc samt bildschirm an war und ich kazaa da noch benutzt habe und man das icon voll fett gesehen hat.
    nunja danach einfach den zettel unterschrieben und fertig war es...
    konnten nichts machen...
    und da war es wohl kaum gefahr in vollzug und trotzdem hatten sie ein durchsuchungs befehl!!!

    FAZIT:
    mach was du willst die bullen machen sowieso was sie wollen, denn beamte stehen fast IMMER im recht.
     
  4. 26. September 2005
    1. Die dürfen nur mit einem Hausdurchsuchungsbefehl überhaupt irgentetwas amchen ausser du amchst freiwillig auf!

    2. Sie dürfen nur mitnehmen was beweismaterial ist, alles andere was auf dem Hausdurchsuschungbefehl nicht steht kann gegen sie verwendet werden!

    mfg klaiser
     
  5. 26. September 2005
    Antwort vom BTM-Experten Nr.1

    Der Beschlagnahmebefehl richtet sich gegen alles, das in erster Linie verboten und in zweiter Linie zu weiterführenden Spuren und/ oder Beweisen führen könnte.
    Das Grünzeug hat leider das Recht, Dein Handy, PC und auch handschriftliche oder sonstige Notizen mitzunehmen.
    Die "Auswertung" der Indizien erfolgt dann i.d.R. auf dem Revier. Dort wird man Dich irgendwann vorladen; bei größeren Mengen sogar evtl. mit Haftbefehl einem Haftrichter vorführen.
    Der entscheidet nicht über Schuld oder Unschuld, sondern ausschließlich darüber, ob der Verdacht gerechtfertigt sein könnte und Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr besteht.
    Während der Vernehmung werden die Bullen Dir auf jeden Fall anbieten vom §31 BTMG Gebrauch zu machen (Zinkerparagraph). Der Inhalt dieses Paragraph bietet Dir die Möglichkeit eines verminderten Strafmasses, unter der Voraussetzung, dass Du auspackst. Und die Bullen meinen auch auspacken...
    In der Regel bekommst Du dann auch weniger aufgebrummt, als einer der dicht hält, aber wenn irgendwann an´s Licht kommt, dass Du ein 31er bist...

    Sollten die Bullen im Laufe Ihrer Ermittlungen auf weiteres Material stossen, welches Dich anderer Straftaten überführt (z.B. Verletzung des Urheberrechts), bist Du dafür natürlich auch dran.
    ich kann einem in so einer Situaton eigentlich nur einen vernünftigen Rat geben: Schnapp´ Dir so schnell wie möglich einen Anwalt, lehn´ Dich zurück und lass das den Fachmann erledigen.

    mfg

    Arkangel
     
  6. 29. September 2005
    Sorry, Leute! Aber viele wähnen sich in trügerischer Sicherheit, da viele Antworten hier einfach nicht von Sachverständnis zeugen:

    Habt ihr schon mal vom § 108 StPO gehört? Nennt sich "Zufallsfund" und besagt, dass, wenn anläßlich einer Durchsuchung wegen anderer Sache Gegenstände gefunden werden, welche auf eine neue Straftat hindeuten, diese sehr wohl sichergestellt (und bei Widerspruch beschlagnahmt) werden dürfen - auch OHNE erneuten DuSu-Befehl! Denn bis zur richterlichen Entscheidung über die "neue" Sicherstellung würde die Möglichkeit für den Probanten bestehen, entdeckte Beweismittel beiseite zu schaffen (= Gefahr im Verzug).

    Fazit: Mit Äußerungen ein bisschen zurückhalten, wenn man sich nicht richtig auskennt. Denn manche werden sich danach richten und deswegen vielleicht ins Gras beißen!

    Scheint ja viele Richter, Anwälte und Bullen hier zu geben... bei so viel Sachverstand!

    MfG - K +
     
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