Bundesnetzagentur entscheidet Ende Juni über VDSL-Regulierung

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von rainman, 1. Juni 2007 .

  1. 1. Juni 2007
    Die Bundesnetzagentur will die Deutsche Telekom verpflichten, ihren Wettbewerbern auch Zugang zu den Kabelkanälen zwischen den Kabelverzweigern (KVz) und den Hauptverteilern (HVT) zu gewähren. Den bereits im April vorgestellten Entwurf der neuen Regulierungsverfügung für die Teilnehmeranschlussleitung (TAL) hat die Netzagentur nun der EU-Kommission und den anderen Regulierungsbehörden Europas zur Stellungnahme vorgelegt. Die können nunmehr innerhalb eines Monates zu den vorgelegten Entwürfen Stellung nehmen. Unter Berücksichtigung der Stellungnahmen wird die Bundesnetzagentur Ende Juni dieses Jahres endgültig entscheiden.

    Mit dem Vorstoß will die Bundesnetzagentur die in der Marktanalyse festgestellte "beträchtlichen Marktmacht" der Telekom bei Teilnehmeranschlussleitungen eindämmen. Die bisherigen Zugangsverpflichtungen sollen beibehalten werden. Mit der Öffnung der Kabelschächte soll der Wettbewerb nun in die Lage versetzt werden, eine eigene VDSL-Infrastruktur aufzubauen, ohne selbst Glasfaserleitungen vergraben zu müssen. Durch bestehende Kabelschächte können zusätzliche Glasfasern leichter und kostengünstiger eingezogen werden. Sollte der Zugang zu einem Kabelschacht nicht möglich sein, soll die Telekom dem Wettbewerber eine unbeschaltete Glasfaser zur Verfügung stellen.

    "Damit werden für Wettbewerber die gleichen Ausgangsvoraussetzungen geschaffen wie für die Telekom, die im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus glasfaserbasierte Infrastrukturen aufgebaut hat oder plant", erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, anlässlich der Vorlage der Entscheidungsentwürfe. Er bezeichnete die geplante Verpflichtung der Telekom als "verhältnismäßig, sachgerecht und erforderlich". Schließlich seien die Kabelschächte schon vor dem VDSL-Ausbau weitgehend vorhanden gewesen und hätten "nicht komplett neu verlegt" werden müssen. Kurth appellierte an die Parteien, jetzt schnell für einvernehmliche technische Detaillösungen zu sorgen.

    Mit der Öffnung der Kabelschächte kommt der Regulierer den Forderungen entgegen, die von Seiten der Telekom-Konkurrenten schon lange erhoben werden. Allerdings geht die Zugangsverfügung den alternativen Netzbetreibern noch nicht weit genug. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) begrüßte die geplante Regulierungsverfügung grundsätzlich. "Dass der Wettbewerb ausdrücklich auch Zugang zum schnellen VDSL-Netz erhalten soll, ist lobenswert", sagte Breko-Geschäftsführer Rainer Lüddemann, "leider ist aber immer noch nicht klargestellt, wie das konkret aussehen soll."

    So sei lediglich die Nutzung von Leerrohren für einen Zugang zum Kabelverzweiger am Straßenrand in dem Entwurf vorgesehen. Es sei aber immer noch nicht geklärt, ob die von den Wettbewerbern geforderte Zusammenschaltung im Kabelverzweiger selbst stattfinden könne oder ob dafür ein eigener KVz installiert werden müsse. "Der Zugang zum Kabelverzweiger ist unabdingbar, um schnelles Internet in die Haushalte zu bringen. Um dieses Ziel großflächig zu erreichen, ist es aber genauso wichtig, die Hauptverteiler in den VDSL-Zugang einzubeziehen", kritisiert Lüddemann. (vbr/c't)

    Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/90529
     
  2. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.