#1 4. Dezember 2007 Ende November warf eine Antwort des Innenministers auf eine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) zahlreiche neue Fragen zu dieser Überwachungsmethode auf. Heute wurde die Antwort (PDF) der Bundesregierung auf eine weitere Anfrage (PDF-Datei) bekannt. Anzeige Die FDP-Fraktion wollte darin wissen, wann nach Ansicht der Regierung ein Telekommunikationsvorgang "in technischer wie rechtlicher Hinsicht" genau beginnt. Insbesondere interessierte sie dabei die Verschlüsselung von E-Mails und von VoIP-Telefonaten, die bereits vor dem Versenden erfolgen muss. Der Antwort der Bundesregierung zufolge beginnt der Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes erst in dem Moment, in dem der Übermittlungsvorgang "unumkehrbar eingeleitet" wird. Damit bekräftigt sie ihre bereits im November bekannt gewordene Auffassung, dass es sich bei den vor einer Verschlüsselung auf dem Rechner abgefangenen Daten nicht um "Telekommunikationsinhalte" handle, weil "hier der Vorgang der Versendung noch nicht begonnen" habe. Trotzdem sieht die Bundesregierung im Falle der Online-Installation eines VoIP-Trojaners nur den Schutzbereich des Artikels 10 des Grundgesetzes, nicht aber den des Artikels 13 betroffen. Dass sie als Konsequenz aus diesen beiden Aussagen ausschließlich das Abfangen von Daten ab dem Beginn einer Telekommunikation erlaubt, ist allerdings eher unwahrscheinlich – unter anderem deshalb, weil sich die "Notwendigkeit" zur Quellen-TKÜ laut Innenministerium "in der Regel" nur dann ergibt, wenn aufgrund einer Verschlüsselung der Kommunikationsinhalte die klassische Telekommunikationsüberwachung ins Leere greift. In den Ministerien war niemand erreichbar, der dazu eine verbindliche Stellungnahme abgeben wollte. In ihrer Antwort auf die Frage, inwieweit die heimliche Online-Installation eines Trojaners, der nicht nur auf Telekommunikationsdaten zugreift, den Schutzbereich des Artikels 13 verletzt, verwies die Bundesregierung auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das sich derzeit mit dem von Nordrhein-Westfalen zugelassenen Online-Trojaner befasst. Ferner bestritt die Bundesregierung, dass die im Einsatz befindliche Quellen-TKÜ-Software nach der Installation für den Zugriff auf andere Daten verändert werden kann. Dies sei alleine deshalb nicht möglich, weil die Software "programmtechnisch so programmiert" sei. Hinzu komme, dass der Online-Zugriff auf diese Software fehle. Letzteres deutet darauf hin, dass die Programme möglicherweise nicht online, sondern über ein physisches Eindringen in die Wohnung installiert wurden. Keine Antwort gab es auf die Frage, welche Staatsanwaltschaften die Installation der aktuell im Einsatz befindlichen Quellen-TKÜ-Vorrichtungen genehmigten. Dies, so hieß es, könne "die Ermittlungen und die Sicherheit von Personen gefährden". (pem/Telepolis) Quelle:http://www.heise.de/newsticker/meldung/100044 + Multi-Zitat Zitieren
#2 4. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn Heißt das jetzt das sie Daten erfassen dürfen in der Zeit wo sie über das Internet/WAN transportiert werden? Wenn ja ist das Eindringen in diese IP-Netze nicht strafbar - denn ich zweifel an das sie die Provider zum Loggen der Daten zwingen wollen / können. + Multi-Zitat Zitieren
#3 4. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn das heisst auf gut deutsch: die daten dürfen abgefangen werden "bevor sie in den briefkasten geschmissen werden" da sie da noch keine telekommunikationsinhalte sind. am besten finde ich "Ferner bestritt die Bundesregierung, dass die im Einsatz befindliche Quellen-TKÜ-Software nach der Installation für den Zugriff auf andere Daten verändert werden kann. Dies sei alleine deshalb nicht möglich, weil die Software “programmtechnisch so programmiert” sei." Das geht halt nicht! Mensch! Ist einfach so! Eine grandiose Begründung die ihresgleichen sucht.. Ich glaube, ich habe zuletzt in der 4. Klasse so argumentiert. + Multi-Zitat Zitieren
#4 5. Dezember 2007 it-Propaganda zur Online-Durchsuchung /Quellen-TKÜ von allen Seiten Sehr schöner Kommentar zum Thema: it-Propaganda zur Online-Durchsuchung /Quellen-TKÜ von allen Seiten In das gleiche Horn wie eine vorige Antwort zur Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ bläst die Bundesregierung in einer weiteren Antwort auf Anfrage der FDP, über die Heise in der Meldung Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohnung am 4. Dezember 2007 berichtet. Ich übersetze und fasse das noch einmal locker vom Hocker zusammen: Wenn man verschlüsselt Telekommunikation über das Internet durchführt, zum Beispiel per VoIP (mit zfone, SRTP u. ä.) oder verschlüsseltem Jabber (mit OTR, OpenPGP u. ä.), beginnt der gesamte Telekommunikationsvorgang mit dem Starten der Anwendung, einem Log-In beim Diensteanbieter, der Eingabe einer Passphrase oder dem Zugriff auf einen privaten Schlüssel. Dann kommt die Kontaktaufnahme (entweder direkt zum Gesprächspartner oder über den oder die Server des Diensteanbieters. Dann spricht oder tippt man in Mikrofon bzw. Textkonsole: "Hey Dude, alles klar?" Dann wird das Gesprochene oder Getippte über Verschlüsselungsroutinen der Anwendung bzw. den Diensteserver des Diensteanbieters verschlüsselt und zum Dude übertragen. Beim Dude geht das in der umgekehrten Richtung genauso ab. Apropos zählt bei einigen Anwendungen und deren Konfiguration auch der Zugriff und das Laden von Histories dazu (z. B. Chatprotokolle). Die Rechtsverdreher und Überwachungs-"Experten" – nein, die Überwachungs-Fetischisten der Bundesregierung machen nun einen Cut beim Grundrecht nach Artikel 10 GG ("Fernmeldegeheimnis"). Der Schnitt setzt dort ein, wo das gesprochene oder getippte Wort – ob verschlüsselt oder nicht – automatisch von der Anwendung oder nach Klicken des Sende-Buttons auf die Reise über das Internet zum Dude geschickt wird. Alles davor, was ich gerade oben beschrieben habe, wird für vogelfrei erklärt, sprich nix mit Fernmeldegeheimnis. Sie schneiden also Vorgänge, die notwendigerweise komplett zu den beschriebenen Typen der Internet-Telekommunikation gehören, heraus. Würde das Geltung haben, könnte die Bundesregierung zur Quellen-TKÜ eigentlich schon schalten und walten wie sie will, denn das Fernmeldegeheimnis wird ja nicht verletzt. Das ist in meinen Augen genauso it-Propaganda wie die Behauptung, noch nicht abgerufene, beim Mailprovider gespeicherte E-Mails wären nicht durch Art. 10 GG geschützt, da ja kein "aktiver Telekommunikationsvorgang" stattfindet. Und wenn irgendwelche Gesetze oder Auslegungen das bejahen, dann sind diese Gesetze und Auslegungen falsch. Telekommunikation – besonders im und über das Internet – ist nie nur die reine Übermittlung. Was immer verletzt wird, ist der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, denn ein Trojaner-Programm zum Abhören an der Quelle wird zu dumm sein, zu erkennen, wann gesprochene und getippte Wörter zum Kernbereich gehören, was genauso für die online-durchsuchten und erfassten E-Mails, Chatprotokolle und VoIP-Aufzeichnungen gilt. Wenn die Dienste und Polizeibehörden nicht an der Quelle herumwerklen, müssen sie wie bisher bei den Providern jenseits der Quelle ansetzen. Damit greifen sie den anderen Teil des Telekommunikationsvorgangs ab und verletzten auch das Fernmeldegeheimnis – immer mehr, muss man sagen. Aber das ist geregelt und abgesegnet. Aber sie kommen halt mit dem good old style nicht an den Inhalt verschlüsselter Chats und VoIP Gespräche heran, weshalb sie direkt an die Quelle, in Deinen PC wollen und das heimlich. Von Anfang an waren Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ als Vorverlagerung und Vertiefung des Belauschens und Auspionierens gedacht, ohne darauf warten zu müssen, was beim Provider ankommt und durchläuft, egal ob verschlüsselt oder nicht. Von Anfang an richtete sich aber Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ darüber hinaus speziell gegen Verschlüsselung. Sie sollen die heimlichen "U-Boote" sein, mit denen man Verschlüsselung indirekt unterwandern und aushebeln kann. Der Generalangriff gegen Verschlüsselung am Ursprungsort ihrer Entstehung, begleitet von der Beobachtung aller anderen Umstände per Vorratsdatenspeicherung. Und das soll noch nicht mal so sehr das Fernmeldegehemnis verletzten wie das Abgreifen und Lauschen beim Provider, sagt die Bundesregierung. Dann ist da noch Artkel 13 GG ("Unverletzlichkeit der Wohnung"). Machen die Dienste und Polizeibehörden ihre Arbeit im good old style, gibt es keinen Eingriff. Müssen sie zur Installation der Trojaner für Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ mit ihren Mannen direkt an den Rechner, der sich dauernd in einer Wohnung befindet – was mehrheitlich angenommen wird – kommt es zum Eingriff, der auch noch genauso heimlich durchgeführt wird, wie die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ heimlich arbeiten und bleiben soll. Das ist nicht so schön für die Bundesregierung, weil man auch noch gegen ein zweites Grundrecht verstoßen muss. Deshalb erträumt man sich den Internet-Nutzer, der nur über ein Laptop bzw. ein "informationstechnisches System" verfügt, das er auf Schritt und Tritt mit sich führt. Verlässt er seine Wohnung mit dem Laptop im Schlepptau: Zack, ist der Laptop hinsichtlich Artikel 13 vogelfrei und dem heimlichen Zugrabschen der Dienste und Polizeibehörden ausgeliefert. Super praktisch: Kein Betreten einer Wohnung nötig, kein Eingriff in ein Grundrecht. Dann gibt es noch so Typen wie den Innenminister Wolf in Nordrhein-Westfalen, der sagt: Auch Rechner in Wohnungen sind vogelfrei. Der Rechner ist ja fast immer mit dem Internet verbunden. Es gibt ja bei dem ganzen Flatrate-Gesocks keinen Internetnutzer mehr, der einen Aus-Knopf kennt. Der ist also zwar physisch irgendwie in der Wohnung präsent, aber irgendwie auch nicht ganz. Der gehört eigentlich zum Internet und nicht zur Wohnung. Dann kommen die Verfassungsschutz-Lauscher (und wie Schäuble will, demnächst auch die BKA-Lauscher), machen heimlich die Tür auf, gehen schnurstracks zum Rechner, machen den auf, setzen da ihren Trojaner rein, gehen wieder raus und machen die Tür zu. Das Ganze zwar unter Umständen 3x, aber gut. Das Tür-Aufmachen und Durchwandern der Wohnung bis zum Rechner ist zwar schon ein Eingriff in Artikel 13, der auch noch heimlich stattfindet, aber doch nicht so schlimm, weil die sich ja nur an dem für vogelfrei erklärten Rechner zu schaffen machen – das wollen uns Typen wie Wolf jedenfalls ernsthaft weismachen. Leider gibt es noch keine Teleportation für Trojaner, Verfassungsschutz- und BKA-Lauscher. Und zum Schluß kommt wie jetzt wieder die Bundesregierung angerannt, die sagt, ein heimliches Eindringen über die Internet-Leitung in den Rechner, der in der Wohnung steht, um heimlich einen Trojaner zu installieren, der heimlich Daten durchsucht, heimlich VoIP- und Chat belauscht und heimlich Passwörter abgreift, die auch später nach der Aktion vom Nutzer unwillentlich für zukünftige Telekommunikation weitergenutzt wird, ist kein Eingriff in Artikel 13. Das kann nach Ansicht der Bundesregierung kein Eingriff in Artikel 13, weil ja kein Verfassungsschutz- und BKA-Lauscher physisch durch die Tür zum Rechner latscht, sondern virtuell, durch die Internetleitung in den Rechner hinein. Ein Eingriff in und auf Gegenstände in einer Wohnung findet aber trotzdem statt, mit den gleichen Effekten und Resultaten, wenn der zusammengebastelte Trojaner und seine Installation überhaupt funktioniert, nur auf eine völlig neue Art und Weise, für die nun unsere Verfassung transformiert werden muss, wie Schäuble und Konsorten immer verlangen. Und die Tante SPD steht daneben, faselt von neuen Grundrechten für die informationelle Selbstbestimmung, die man dann ja bestens für die Online-Durchsuchung und Quellen-TKÜ einschränken kann, behauptet, auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung Marke NRW zu warten, steht aber in Wirklichkeit mit scharrenden Hufen schon in den Startlöchern. quelle: Kai Raven + Multi-Zitat Zitieren
#5 5. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn Toll dann sind also die ganzen Flatrates auch betroffen wie zum Beispiel die von T-Online die für eine Pauschale im Monat unendlich viele Gespräche über VOIP ins Festnetz erlauben. Rückkehrschluss ist also Flatrates werden teurer wegen der durch Speicherung entstandenen Mehrkosten und gleichzeitig unsicherer da jede Verbindung verschlüsselt und damit durch das Gesetz gefasst wird. Ich bin begeistert. + Multi-Zitat Zitieren
#6 5. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn hallo?! das gilt doch als briefgeheimnis!!!! krass wenn es nicht strafbar ist dann chill ich mich auch nächstes mal vor unserem polizeipräsidium und fang die daten ab die per wlan versendet werden. ist nicht strafbar = selfownd + Multi-Zitat Zitieren
#7 5. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn wie? ist das jetzt sicher das es teurer wird? aber ich muss doch jetzt nicht mehr zahlen oder? vertrag steht ja. die können ja jetzt nicht einfach sagen "ey ne jetzt musste 60€ zahlen" + Multi-Zitat Zitieren
#8 5. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn doch das können die im vertrag steht immer das sie den ändern können glaube ich und wenn nicht machen sie es trotzdem -.-' + Multi-Zitat Zitieren
#9 5. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn quatsch. das ist doch ein vertrag. das wäre jetzt so wie wenn ich nen auto kaufe was erst gebaut werden muss und schon unterschreibe das ich 20.000 € zahle und dann wenns da ist muss ich aber 30.000 € zahlen + Multi-Zitat Zitieren
#10 5. Dezember 2007 AW: Bundesregierung: VoIP-Überwachung kein Eingriff in die Unverletzlichkeit der Wohn Wenn du bei der Telekom bist dann studiere mal deine letzten Rechnungen im Laufe des Jahres wurden einzelne Positionen pöh a pöh erhöht und das wird mit dem Gesetzt und dem daraus resultierenden Mehraufwand/kosten mal wieder an den kunden weitergegeben... + Multi-Zitat Zitieren