Bundeswehr Erfahrung und Information

Dieses Thema im Forum "Schule, Studium, Ausbildung" wurde erstellt von CoCo, 19. März 2008 .

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  1. 5. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    ja sie koennen dich bis zu deinem 25. Lebensjahr einziehen ...
    die Musterung kann soweit ich weiss verjaehren !!
    dann machste aber halt ne neue ...
    wegen Job ... kann ich ehrlich gesagt deine Einstellung verstehen ...
    aber die Bundeswehr ist ehrlich gesagt nicht gerade bekannt dafuer auf sowas uebermaessig ruecksicht zu nehmen ...
    Dein Arbeitgeber kann (sollte sich die BW nochmal melden) auch son wisch schreiben das de in irgendeiner weise unverzichtbar fuer ihn bist ... weiss jetzt grad nit den fachausdrcuk dafuer ^^
    aber obs das bringt ist auch wieder eine andere sache !

    kann nur aus meiner eigenen Erfahrung sagen das ich das miterlebt habe das die in meine Einheit einen kurz vor seinem studium gezogen hatten ... der dann nach der bundeswehr hat mehrer semester auf den studienplatz warten muessen den er vor der BW direkt haette antretten koennen !!

    Aber ich wuerd sagen das du erstmal abwartest ob da ueberhaupt noch was kommt ...
    kann ja sein das die von den unterlagen die du nachgeschickt hast davon ueberzeugt wurden dich auszumustern !!

    MfG seT-87
     
  2. 5. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Wäre verwunderlich, denn für den Wehrdienst bekommst du 2 Wartesemester gutgeschrieben, wirst also folglich auch bevorzugt an der Universität angenommen.
     
  3. 5. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    wie gesagt ich kann nur weiter geben was ich fuer erfahrungen gemacht habe ...

    MfG seT-87
     
  4. 5. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Ich hab mal neh Frage:

    War vor kurzem bei der Musterung. Dort meinten die ich sollte zu einer Nachuntersuchung bei einem Psychologenm, weil ich angegeben hatte 5 stunden pro tag computer zu spielen und nur 5 stunden unter der Woch zu schlafen. Ich finde des eig. gar nicht sooo schlimm, naja hab eig noch untertrieben. Also was soll ich diesem Psychologen sagen das ich ausgemustert werde???
     
  5. 6. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Die Haar- und Barttracht der Soldaten

    Die Erfordernisse des militärischen Dienstes hinsichtlich Funktionsfähigkeit, Unfallverhütung,Ansehen der Bundeswehr in der Öffentlichkeit, Disziplin und Hygiene stellen grundsätzlicheAnforderungen an die Haartracht der Soldatinnen sowie die Haar- und Barttracht der Soldaten.

    1. Die Haar- und Barttracht muss sauber und gepflegt sein. Modische Frisuren sind erlaubt; ausgenommen sind Frisuren, die in Farbe, Schnitt und Form besonders auffällig sind (z.B. Punkerfrisuren, Irokesenschnitte, grell gefärbte Haarsträhnen, Ornamentschnitte).

    2. Das Haar von Soldaten muss am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Es ist so zu tragen, dass bei aufrechter Kopfhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden. Nicht erlaubt sind besonders ausgefallene Haarschnitte (z.B. Pferdeschwänze, gezopfte Frisuren). Bärte und Koteletten müssen kurz geschnitten sein. Wenn sich der Soldat einen Bart wachsen lassen will, muss er dies während seines Urlaubs tun. Die oder der Disziplinarvorgesetzte kann Ausnahmen genehmigen.

    3. Die Haartracht von Soldatinnen darf den vorschriftsmäßigen Sitz der militärischen Kopfbedeckung nicht behindern. Zur Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen und bei bestimmten Diensten (z.B. Gefechtsausbildung, Sportausbildung, Teilnahme an Einsätzen und Übungen) kann die oder der Disziplinarvorgesetzte bei langen Haaren das Tragen eines Haarnetzes befehlen.

    4. Auch für Angehörige der Reserve, die Wehrübungen leisten, muss die Haar- und Barttracht sauber und gepflegt sein. Unabhängig davon soll die bzw. der Disziplinarvorgesetzte das Tragen eines Haarnetzes befehlen, wenn das Haar in Farbe, Schnitt und Form den vorgenannten Forderungen nicht entspricht. Soweit besondere Verhältnisse Abweichungen von den o.a. Bestimmungen erforderlich machen oder für bestimmte Personengruppen (z.B. Soldatinnen und Soldaten in Auslandsverwendungen, fliegendes Personal, Soldatinnen und Soldaten im protokollarischen Dienst, Pflegepersonal in Bundeswehrkrankenhäusern) Sonderregelungen erforderlich sind, sind diese zu befehlen. Zuständig sind die Inspekteure der Teilstreitkräfte, der Inspekteur des Sanitätsdienstes
    der Bundeswehr und der Inspekteur der Streitkräftebasis. Die Befugnis kann delegiert werden.

    Die 4. Kammer des Truppendienstgerichts Süd hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2004 gegen die weitere Beschwerde eines mit einer Disziplinarmaßnahme gemaßregelten Soldaten entschieden, dass der Befehl, einen "Pferdeschwanz" zu entfernen, ein unzulässiger Eingriff in sein Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit sei. Die Entscheidung, die sich auch mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Frage auseinandersetzt, ist unanfechtbar (§§ 42 Nr. 3, 14 Abs. 1 WDO).
    Das Gericht ließ erkennen, dass es weniger einschneidende Möglichkeiten gebe, dem Haarerlass Folge zu leisten, als die Entfernung des Zopfes.

    Sowohl die Kammer als auch das Bundesverteidigungsministerium (BMVg) haben darauf hingewiesen, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handele. An eine Änderung der ZDv 10/5 werde seitens des BMVg nicht gedacht.

    Die 1. Kammer des Truppendienstgerichts Süd hat in einem Beschluss vom 14. März 2007 die gegenteilige Auffassung vertreten.

    Danach stelle der Haarerlass einen zulässigen Eingriff in das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit dar (Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes) und sei auch im Hinblick auf die unterschiedlichen Regelungen für Soldatinnen und Soldaten (Artikel 3 des Grundgesetzes) sowie unter dem Blickwinkel der Verhältnismäßigkeit nicht zu beanstanden (Az: S 1 BLa 3/06).
     
  6. 17. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Ich kann die Bundeswehr generell eigentlich nur empfehlen.

    Bin selbst seit 2 Jahren dabei, Hauptgefreiter im Feldjägerbataillon 251.

    Über die AGA brauch mann nicht viel sagen, 3 Monate dann is es vorbei.

    Danach muss ich sagen hat man echt ne geile Zeit.
     
  7. 19. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Ich habe auch mal ne Frage bezüglich Zivilschutz (in der Schweiz)

    Ich hätte anfang November für 3 Wochen meine Grundausbildung absolvieren sollen, jedoch studiere ich gerade im ersten Semester und habe im Januar meine ersten Prüfungen. Somit wollte ich in dieser Zeit nicht fehlen und stellte ein Verschiebungsgesuch. Dieses wurde jedoch abgelehnt.
    Anfangs November dann ging ich wie gewohnt zur Uni. Nun bekam ich nen Brief, in dem ich zu meinem Nichterscheinen Stellung nehmen soll. Wird wahrscheinlich ein Bussgeld geben.

    Hab ihr mir vielleicht ein, zwei Tipps, was ich schreiben kann. All zu viel muss es nicht sein, da ich eh nur 4 Zeilen Platz habe.
     
  8. 24. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    meine frage (ich weiß nicht ob sie schon gestellt worden ist) , ich lasse mir ganz bestimmt nich von nem mann oder ner fremden frau an die eier gehn , was passiert wenn ich einfach sag "nö darfst mir nich an die eier gehn?"

    btw ich will zum bund



    greetz Nay
     
  9. 24. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Der fummelt dir da nich großartig dran rum.
    Bei mir wars so gar ne (mäßig) hübsche Frau..

    Stell dich nicht so an.

    Was passiert? Du wirst in Ketten gelegt und von 36 Bw-Ärzten vergewaltigt. :/
    omg!
     
  10. 25. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    man kann den eiergriff verweigern. die werden wahrscheinlich erst sagen "ach, das ist nicht so schlimm" und dann vielleicht auch bissl unfreundlich sein (aber denk dir einfach dass du die ja bezahlst und du soz. kunde bist). sie können dich nicht dazu zwingen und werden dann deine eier einfach nur begutachten und anschauen. fertig.
     
  11. 26. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Gutten Mittag,

    hab jetzt auch mal ne Frage bzgl. der Bundeswehr und zwar, ich bin Jetzt 21 und Ende Februar 09 endet meine Ausbildung. hab noch kein Musterungstermin bekommen nur so ein erfassungszettel vor ein paar Jahren.

    aber mein problem jetzt, ich habe vor, im Mai 09 mit meiner Freundin zusammen zu ziehen, wenn ich dann jedoch beim Bund bin und schlappe 300€ im monat bekomme, wie soll ich dann die Miete bezahlen können? übernimmt das dann der bund? oder hab ich da einfach pech?

    Greetz michi
     
  12. 26. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    du musst schon mind. nen halbes jahr in der wohung wohnen das der bund dir das bezahlt ^^
    also wohl pech gehabt !

    MfG seT-87
     
  13. 26. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    hmm... dann muss ich mich wohl ausmustern lassen
    kaputter rücken, diverse allergien,usw...
    denk mal das langt
     
  14. 26. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    tuts nicht - zumindest hats das bei mir damals nicht, weis nicht wies heute aussieht

    skoliose (verkrümmung des rückens)
    schiefes becken - beinverkürzung
    starke hausstaubmilben allergie - asthma (brauchte desshalb ne spezielle matratze)

    hat bei mir damals nicht fürs ausmustern genügt
     
  15. 26. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Geschäftskollege von mir wurde vor ein paar wochen gemustert, dem sein Rücken ist nur halb so kaputt wie meiner un die bei der Musterung ham gesagt sowas können sie nicht verantworten.
     
  16. 26. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    verlass dich da nicht drauf, scheint wohl glückssache zu sein - je nachdem welcher arzt dich untersucht

    ich mein du kannst dich ja freiwillig mustern lassen, dann haste demnächst schon gewissheit und kannst planen
     
  17. 26. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    hab ich mir auch schon überlegt...

    aber ich kenn auch so viele wo älter sind als ich 25 26 27 die alle noch nicht gemustert wurden bzw. es bestimmt auch nicht mehr werden. und das sind alles berufstätige die schon lange nicht mehr in der ausbildung sind.

    ich weiß einfach nicht... voll die zwickmühle. nachher meld ich mich freiwillig und ich schaffe es nicht mich ausmustern zu lassen. und wenn ich mich nicht freiwillig melde melden die sich evtl. nie. ach ich penn jetzt erstmla n paar tage drüber...
     
  18. 28. Dezember 2008
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    ich würde mich nicht freiwillig mustern lassen,

    warte bis die post kommt, dann geh zu deinem arzt des vertrauens und appelier an seine hilfsbereitschaft.

    es gibt heutzutage noch dinge, die du haben kannst, aber der bund nicht nachprüfen kann.
    also wer wirklich nicht hin will kann sich ausmustern lassen, ggf du kennst solch einen arzt.

    ich war auch beim bund, obwohl ich dachte ich werde locker ausgemustert, naja geschadet hats nicht, aber im nachhinein wars einfach 9 monate und somit 2 semester verschenkt.
     
  19. 2. Januar 2009
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Nur eine kurze Frage zum Dienstantritt:

    Wenn ich meine eigene Unterwäsche tragen möchte, zählen dann T-Shirts auch dazu ?
    Also ich meine, muss ich dann auch meine eigenen einpacken oder werden T-Shirts grundsätzlich vom Bund bereitgestellt ?
     
  20. 2. Januar 2009
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Entweder du nimmst die Unterwäche vom Bund, oder bekommst dann einen gewissen Betrag vom Bund wenn du deine nimmst. Ich mein das waren 25 Euro.

    Es spricht also nichts dagegen das du deine eigene Unterwäche nutzt.

    Wärend des Dienst trägst du aber die vom Bund bereitgestellte Kleidung.

    Sprich Flecktarn, T-Shirt, Schuhe, Socken etc.

    Quasi hast du dann nur deine Short oder was auch immer an.
     
  21. 2. Januar 2009
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Genau darum ging es mir, also brauche ich nur meine privaten Shorts und Socken mitbringen.
     
  22. 2. Januar 2009
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    ich meine man bekommt nur die dienstkleidung von der bundeswehr und die Zivilkleidung bringste selber mit
    aber gehst du zum bund oder grundwehrdienst
     
  23. 2. Januar 2009
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    Grundwehrdienst (9 Monate).

    Mir geht es ja darum, dass wenn man seine eigene Unterwäsche trägt (die ja auch bequemer sein kann) bekommt man ja ~25€ gutgeschrieben.
    Jetzt stellte sich mir nur die Frage ob man dann auch seine eigenen T-Shirts tragen muss oder ob sich dieser "Deal" lediglich auf die Schlüpfer und Socken der BW bezieht.
     
  24. 2. Januar 2009
    AW: Bundeswehr - Sammelthread

    okay grundwehrdienst bist eigentlich dauerhaft im dienst da wirste kaum seit haben deine zivilkleidung zu tragen bei mir in der luftwaffe is das etwas anders da krieg ich mein anti-g-suit und fertig
     
  25. 3. Januar 2009
    AW: Bundeswehr - Sammelthread


    Ich glaub du hast mich nicht richtig verstanden :]
    Ich möchte während des Dienstes meine Private/Zivil-Unterwäsche tragen.

    Daher war meine Frage, ob ich in diesem Fall auch meine Privaten T-Shirts unter der Dienstkleidung tragen muss, oder ob die T-Shirts grundsätzlich von der BW gestellt werden.
     
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