#1 20. Juli 2008 So ich schilder mal was mir gestern passiert ist: Mein Kumpel M.(17) hat sich ne Wodka gekauft und wir standen dann zu 6 am Hauptbahnhof rum.. Ich und ein Kumpel (Wir beide 18) sind dann kurz eine rauchen und was reden gegangen, so 20 Meter weiter weg.. nach so 5 Minuten wurde ne Freundin(17) mitgenommen samt Wodkaflasche... Sie wurde dann auf dem -direkt daneben liegenden- Polizeirevier verhört und hat halt gesagt dass es nich ihre ist.. Die Polizei meinte dann dass sie "Post bekommt" und wenn sich der 18 jährige findet, dem die Wodka gehört, dann kann man die wieder abholen... Ich Depp bin also nach ihr ins Revier und hab gesagt es is meine.. nach 15Mins warten und Personaliencheck meinte der Bulle "wir haben ein Problem.. blubb.." dass wenn es meine Wodka ist, ICH die Schuld dafür trag wenn minderjährige davon trinken und so weiter und dass ich ein Bußgeldbescheid bekomme. Nun meine Fragen: - Eigentlich hab ich ja nur meine Freunde in Schutz genommen, im Groben gesagt, hab ich ja nix damit zu tun: Wie komm ich aus der Sache raus? - Könnte es auch ne Anzeige mit sich ziehn? Hab keine Lust auf sowas in meiner Akte - Die Freundin und der Freund sind bereit das Bußgeld zu zahlen... - Wer hat Erfahrungen mit sowas oder nen Tipp? Ps.: Sagt mir bitte nicht dass es dumm war, ich weiss es... Ich hab einfach nicht nachgedacht und wollte Freunde schützen. + Multi-Zitat Zitieren
#2 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe ich denk du musst einfach nur was zahlen als wenn du über ne rote ampel gehst und wenn das wirklich ne freundin ist wird sie dir sicher das Geld zurrück geben + Multi-Zitat Zitieren
#3 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Mich hats damals 200 Euro gekostet. Is glaube ich en Ordnungswiedrigkeit. Also ungefähr so schlimm wie wenn du nen Strafzettel bekomsmt. + Multi-Zitat Zitieren
#4 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe und mit irgendnem dummen eintrag in meiner akte (bei bewerbungn ja einzusehn) hab ich nich zu rechnen oder? + Multi-Zitat Zitieren
#5 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Ne nen Eintrag bekommst du nicht, is ja nicht wirklich ne Straftat sondern eher ne Ordnungswidrigkeit. + Multi-Zitat Zitieren
#6 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe ne da wird ncihts vermerkt, nur wenn du etwas schlimmeres (Straftat) begehst. wird nichts größeres passieren - wenn überhaupt, dann ein bußgeld! + Multi-Zitat Zitieren
#7 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe - Eigentlich hab ich ja nur meine Freunde in Schutz genommen, im Groben gesagt, hab ich ja nix damit zu tun: Wie komm ich aus der Sache raus? Also, deine Freundin ist jetzt erstmal aus der Sache raus. Eigentlich hättest du nicht hingehen müssen, denn deine Freundin hätte garnichts abbekommen, denn der Besitz von Alkohol unter 18 ist meines Wissens nicht verboten. Nur die Abgabe an unter 18-Jährige + der Konsum ist verboten. Die Polizei hätte deiner Freubndin nur eine Verwarnung geschickt und die Eltern informiert und das wars. Wenns ganz harte wäre, würde maximal Jemand vom Jugendamt bei deiner Freundin vorbei kommen und mit den Eltern reden. (wenn das nicht die Polizei übernommen hätte) Naja, finde trotzdem gut, dass du zur Polizei bist um deiner Freundin zu helfen. Es war zwar etwas dumm, aber mein Gott....in dem Moment wolltest du eben deiner Freundin helfen und hast nicht nachgedacht und ist nicht verwerflich, ...ganz im Gegenteil! - Könnte es auch ne Anzeige mit sich ziehn? Das kommt drauf an. Hast du bei der Polizei nur deine Personalien abgegeben, oder wurde auch ein Protokoll verfasst und von dir unterschrieben??? Wenn ein Protokoll geschrieben wurde, wird es zum Staatsanwalt geschickt, der dann entscheidet, ob diese Anzeige fallengelassen wird, oder ob es vor Gericht geht, oder ob es eine Geldstrafe oÄ. gibt. Da du erst 18 bist wirst du nach Jugendstrafrecht behandelt...falls eine Strafe kommt würde ich wiedersprechen, denn ich finde, dass es nicht so dramatisch ist was du gemacht hast. ...du hattest nie die feste Absicht, ihr den Alkohol zum trinken zu geben, sondern wolltest nur, dass sie die Flasche 5 Minuten hält. Es kommt eben wirklich extrem darauf an, wie das Protokoll geschrieben wurde. Die Polizei schreibt das Protokoll manchmal viel zu übertrieben oder fügt Sachen hinzu die nicht stimmen, oder verdreht alles...und wenn das dann der Staatsanwalt liest bist du hundert pro drann, wenn alles so falsch geschrieben ist....deswegen musst du vor dem Unterschreiben dieses Protokolls (bzw. weiß nicht ob man das schon Anzeige nennt) unbedingt alles durchlesen und auch den Mumm haben zu sagen: "Warten sie mal, das und das stimmt nicht so, das und das ist zu übertrieben dargestellt und das du nichts unterschreibst, solange nicht alles richtig dort steht". Hab keine Lust auf sowas in meiner Akte[/B] Was? Du hast schon eine Akte? Eine Akte wird erst angelegt, wenn du schonmal straffällig geworden bist...also wenn das jetzt deine 2. Straftat (oder vllt. mehr?!?) ist, dann bist du hundert pro dran und kannst dich garantiert nicht rausreden. Haben die auch Fotos von dir gemacht, als du auf dem Revier warst? - Wer hat nen Tipp? Wenn du keine Vorstrafen hast und das Protokoll vernünftig ist, wird der Staatsanwalt die Sache fallen lassen. Ansonsten geh dagegen an, weiger dich zu zahlen, ...denn ich finde, dass eine Verwarnung ausreicht. ...wie gesagt...sag du wolltest das Gesetz einhalten (Rauchverbot beim Bahnhof) und bist dazu 20 Meter weg gegangen und hast deiner Freudnin die Flasche zum halten gegeben, ohne irgendwelche Hintergedanken, dass sie die Flasche jetzt sofort aufmacht und trinkt, weil du weißt, dass deine Freundin das so klug ist um selbst zu wissen, dass es illegal und dumm wäre in der öffentlichkeit als minderjähriges Mädchen Wodka zu trinken. Sag dann noch übertrieben sowas wie: "Toll, wenns danach geht, müsste ja ein Minderjähriger mit einer Flasche Alkoholfrei auch angezeigt werden. Huhuuu....er könnte ja die Flasche aufschlagen und auf Leute losgehen! Macht er aber nicht, weil er sich den Konsequenzen bewusst ist, genauso wie deiner Freundin bewusst ist, dass sie nicht trinken darf" meine Meinung hoffe ich konnte dir helfen viel glück (Formulier das bisschen aus + Multi-Zitat Zitieren
#8 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Mein Lieber Mann! Tausendfach Dank erstmal.. Hat mir sehr geholfen...BW haste natürlich! Jetzt zu deinen Rück-Fragen: - Hatte noch nie Dreck am Stecken also dann warscheinlich auch keine Akte(!?) - Ich musste gar keine "Aussage" machen, ich bin eben hin und hab gesagt "das war meine Wodka, eben" dann im Vorraum viertel Stunde gewartet und die haben mein Personalausweis halt mitgenommen... Am Schluss musst ich nur n Wisch unterschreiben, dass ich eben die Wodka wieder bekommen habe! Der Polizist hat absolut nicht mit sich reden lassen und war ein totales Ars*****ch. Er meinte wenn ich irgendwas zu diskutieren hab, dann soll ich dass mit der Bußgeldbehörde machen aber nicht mit ihm. Der originale Käufer und die Freundin die "erwischt" wurde, haben schon gesagt, dass Sie das Bußgeld zahlen. Nur will ich natürlich nicht dass es so krass hoch ist und davor hab ich echt Schiss... Kann mir da jemand sagen was mich in etwa erwarten wird? // Noch was: Der Bulle meinte "[...] Ja, das ist Pech. Es ist nunmal ein Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz" -> Also doch Straftat ? + Multi-Zitat Zitieren
#9 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Du meintest dein 17 Jähriger Kumpel hat die Wodka gekauft. Geht doch normal garnicht ! - geh zur Polizei und ändere deine Aussage. Normal müsste der Laden dran sein der deinem 17 Jährigen Kumpel die Wodka verkauft hat. + Multi-Zitat Zitieren
#10 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Das wäre zu kompliziert, da er mit nem andern wiederrum dort war, der 18 war usw.. das kannst knicken + Multi-Zitat Zitieren
#11 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Theoretisch ist das unsinn. Wenn niemand beweisen kann, dass sie von der Flasche getrunken hat, ist es doch kein Vergehen. Der Besitz kann doch nicht illegal sein oder? + Multi-Zitat Zitieren
#12 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe so krichst du aber wenigstens keinen ärger, manchmal einfach egoistisch sein u know. + Multi-Zitat Zitieren
#13 20. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Nein, aber die Abgabe von Alkohol an Jugendliche ist ja verboten. Und er hat ja an seine Freundin die Flasche Wodka abgegeben. Hm, ist aber komisch, eigentlich müsste ja die Straftat erstmal von der Polizei protokolliert werden und von allen Beteiligten unterschrieben werden. Danach wird dieses Protokoll an den Staatsanwalt verschickt und der muss dann den Fall einschätzen und die Strafe bestimmen.....oder liege ich da falsch??? ?( Aaah, obwohl. Vllt. ist "Alkoholabgabe an Jugendliche" auch nur so ein minderschweres Vergehen wie zB: Mit dem Auto geblitzt werden und du bekommst nur ein Bußgeldbescheit zugeschickt... ..., ich glaube so wird es sein! (und dann kann ich dir auch sagen, bekommst du garantiert keine Akte) Also wird dann in der nächsten Zeit ein Brief bei dir einfliegen mit einem Überweisungsschein wo du das Bußgeld zahlen sollst. Du musst aber nicht zahlen, wenn du es nicht einsiehst (das ist dein gutes Recht). Dann wirst du bestimmt nochmal zur Polizei eigeladen und dann wird das mit dem Protokoll und Staatsanwalt wie ich schon beschrieben habe weitergehen. (Versuch das dann einfach so. Teurer kanns nicht werden und du hast eh nichts zu verlieren....vllt. klappts ja. ...die Höhe des Bußgeldes weiß ich allerdings nicht, hab bei Google auch nix gefunden) Alles was ich geschrieben habe ist natürlich nur meine eigene Meinung, die auf Erfahrungen und Wissen basiert und nichts garantiert + Multi-Zitat Zitieren
#14 21. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe mach dir kein kopf die machen meistens nur viel wirbel für nix anzeige sicher nicht und wenn was kommt dann bußgeld und des musst dann auch nciht du zahlen ich würd sagen alles im grünnen bereich + Multi-Zitat Zitieren
#15 21. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe dafür kriegst du doch keinen akteneintrag XD das wäre ja die härte- da hät ich ja keine chance mehr aufn job aber teuer wirds trotzdem ich würd in deinem freundeskreis nen bissel geld sammeln und dann sowas gemeinschaftlich bezahlen + Multi-Zitat Zitieren
#16 22. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe ist mir auch passiert, ist aber damals nichts angekommen also viel glück + Multi-Zitat Zitieren
#17 23. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe was eine geschichte! also ich denke eig nicht das das eine anzeige geben wird! wegen so einem pipikram machen sich die bullen bei uns hier gar keine arbeit + Multi-Zitat Zitieren
#18 23. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe das hab ich mir aber echt auch gedacht! Die Flasche hat doch nicht deine Freundin oder Du gekauft, sondern da dein Kumpel. Deine Freundin hät doch einfach nur sagen müssen: die is nich von mir, ich habsie nicht gekauft, sondern der Herr M.(17)... so wies is so isses. Ich weiß, manchmal is die Wahrheit hart, aber die Wahrheit is halt nun mal die Wahrheit Und daran wird sich ach NIE was ändern. Also greeetz d.d + Multi-Zitat Zitieren
#19 27. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe entscheident ist ob du ihr die gegeben hast oder ob du die flasche nur unbeaufsichtigt da stehn lassen hast bei ersterem ist es wohl ne ordnungswidrikgeit, bei zweiterem kannste dich glaub ich mit rausreden + Multi-Zitat Zitieren
#20 28. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Ich denk mal du wirst nen kleines Bußgeld bekommen, wenn überhaupt. Brauchst dir keine Sorgen machen. Gibt schlimmere Sachen die man machen kann. + Multi-Zitat Zitieren
#21 28. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe kostet dich zu 99,9 % zwischen 150-200 euro + Multi-Zitat Zitieren
#22 28. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Solche Leute kann ich ja leiden. 6 Jugendliche, die sich an nem Hauptbahnhof Vodka hinter kippen ... baahh .. + Multi-Zitat Zitieren
#23 28. Juli 2008 AW: Bußgeld für Wodka-Weitergabe Ich hatte auch mal sowas aber ich war da noch 16 der bulle hat gesagt das ich einen brief nach hause bekommen werde. Und bisheute habe ich nichts bekommen Du must bestimmt ein Bußgeld bezahlen von 150-200€ und nen eintrack bekommste sowieso nicht. Mfg.Truelaf + Multi-Zitat Zitieren