Bußgeld wegen falsch parken

Dieses Thema im Forum "Auto & Motorrad" wurde erstellt von krokodj, 17. Februar 2008 .

Status des Themas:
Es sind keine weiteren Antworten möglich.
  1. 17. Februar 2008
    Hi
    ich hab grad ein Bußgeld bekommen wegen falsch parken auf einem Behinderten Parkplatz. Meine frage ist. Ein Kumpel von mir der mitgefahren ist, wurde am Freitag am Bein genäht und kann deswegen schwer ausm Auto aussteigen und laufen.

    Jetz is mir die Idee gekommen das ich ja eig gegen das Bußgeld revision einlegen könnte da mein kumpel ja sogesehn "behindert" ist.

    Was meint ihr könnte das funktionieren oder gelten die Parkplätze nur für Behinderte Fahrer?

    krokodj
     
  2. 17. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    Ich meine da darfst du nur mit einem Behindertenausweis parken.
    Idee ist nicht schlecht wird aber nicht klappen denke ich.


    greez
    DonW33d0
     
  3. 17. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    ne das gilt nich da brauchst du nen behinderten ausweis und der muss immer sichtbar im auto liegen.

    ich glaub nich daste damit duch kommen würdest!

    mfg needed

    //E: Don war schneller^^
     
  4. 17. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    ums mal genau zu sagen:

    wenn du der fahrer einer person mit gültigem behindertenausweis bist, darfst du auch dort parken.
    zum beispiel bei einem arztbesuch der behinderten person.

    da dein freund durch eine kurzzeitige "behinderung" keinen ausweis bekommt, musst du wohl oder übel zahlen.


    MfG
     
  5. 17. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    dem kann man kaum etwas hinzufügen^^

    nur verletzt heißt nicht behindert...
     
  6. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    wird 100% nicht klappen da du nur mit einem gültigen schwerbeschädigtenausweis auf solchen parkplätzen stehen/parken.
    also spar dir die mühe
     
  7. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    Du bezahlst 100prozentig.Weil dein Kumpel nen Behindertenausweis bräuchte.
     
  8. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    mal blöd gefragt haste nicht jemand der in behinderten ausweis hat ? opa oder oma? da dürfte es dann kein Problem sein wenn die dir das bestätigen bzw einen ausweis vorlegen können

    darfst das teil nämlich nur benutzen wenn du mit der Person unterwegs bist. hatte das teil mal vergessen und war mit meinem opa beim arzt da kam eine prostituierte des Ordnungsamtes an und wollte mir strafzettel auf brummen hats dann aber gelassen weil min opa ja sein schwerbehinderten ausweis dabei hatte. denk dürfte bei dir auch klappen wenn du da jemand kennst
     
  9. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    omg er durfte da nicht parken und gut ist er muss bezahlen fertig ihr könnt euch da nicht rausmogeln
     
  10. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    im nachhinein kann man ja alles erzählen... Glaubt dir kein mensch wenn du sagst dass deine oma oder sonst wer dabei war. Entweder du hast den auswes ausgelegt oder nicht.
    So leid es mir tut aber du musst zahlen...
     
  11. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    also jetzt ist zu spät, das musst du bezahlen.

    ansonsten ist parken auf als behindertengerecht gekennzeichneten flächen nur mit sichtbarer auslage des behindertenausweises gestattet.

    mehr gibts dazu denk ned zu sagen

    grüße,
    viper
     
  12. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    revision einzulegen ist sowieso teurer als das bußgeld.

    aber warum 29€ "Bearbeitungsgebühr" zahlen, wenn der Strafbetrag nur 5€ ist....dämliche rechtslage
     
  13. 18. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken

    Du meinst sicher 35 € Bußgeld, durft ich auch schon zahlen, und das obwohl ich n Zivi-Behindi-Bus dabei hatte. =)
     
  14. 19. Februar 2008
    AW: Bußgeld wegen falsch parken


    Revision legt man ert nach nem Urteil ein. Vll meinst erstmal Widerspruch und diesen muß man begründen. Sollte der Widerspruch berechtigt sein (im Sinne der StVO etc blabla) dann mußt du keinen Cent zahlen. Bei einer so eindeutigen Rechtslage ist das jedoch totaler Unfug.

    Das mit der Bearbeitungsgebühr kommt meist nur wenn sie das Verfahren einstellen wie z.B. beim Falschparken. Dann schreiben sie dass der Fahrer nicht identifiziert werden konnte und du kriegst ne Bearbeitungsgebühr die meistens höher ist als die Strafe.

    Ich finde man kann diesen Thread mal closen das is doch jetz ziemlich eindeutig oder?
     
  15. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.