#1 20. Juli 2007 Huhu, also ich habe schonmal nen Thread gehabt und zwar folgendes. Habe ne Rote Ampel unwissentlich überfahren (mehr als 1 sek rotlicht) und dabei Schaden verursacht. Jetzt ist nach 1 1/2 Monaten der Bußgeldbescheid gekommen, da steht aber nur was von Geldbuße und 1 Monat Fahrverbot, eigentlich müsste ich als "Fahranfänger" ja auch ein Aufbauseminar bekommen, + 2 Jahre Probezeitverlängerung. Da stand aber nichts darüber drinnen, jetzt meine Frage, kommt das noch anderweitig zu Stande, dass man mir das mitteilt? Soweit ich weiß muss man ja normalerweise die Frist mitgeteilt bekommen, wann man das Aufbauseminar spätestens zu besuchen hat. Oder hat man einfach einen Fehler gemacht bei dem Bescheid? Bin leicht verunsichert hoffe jemand hat damit Erfahrung, oder weiß es und kann mir helfen. Ach ja fast vergessen zu erwähnen, der Tatbestand war natürlich auch angegeben...in dem Bescheid. lg
#2 20. Juli 2007 AW: Bußgeldbescheid nochmal ne Frage... normalerweise hast du doch bei dem bescheid jetzt erstmal die möglichkeit zu der sache stellung zu nehmen, auf der rückseite musst du doch dann so ein formular ausfüllen und angaben zur sache machen... vergessen werden die das ganz bestimmt nicht, wenn du gezahlt hast (und somit den bescheid akzeptiert hast) wird dann sicherlich der rest kommen...
#3 20. Juli 2007 AW: Bußgeldbescheid nochmal ne Frage... Ich weiss nich mehr 100%ig genau wie das bei mir war aber ich denke du bekommst noch was, da die Probezeitverlängerung und die Anordnung zum Aufbauseminar von der Führerscheinstelle aus geht und der Bußgeldbescheid geht ja von der Polizei aus. Stell dich auf teure, zeitraubende, langweilige Stunden vor Gruß Mehlmaschine
#4 20. Juli 2007 AW: Bußgeldbescheid nochmal ne Frage... Das ganze habe ich ja schon bei der Polizei gemacht mit der Stellungnahm, eigentlich, aber dass man 14 Tage Zeit hat noch Berufung einzulegen etc. wurde mir auch gesagt sobald der Bescheid da ist. Also weiß ich jetzt immernoch nicht mehr ^^ Ps.: Der Brief kam vom "Amt für öffentliche Ordnung" aber steht ansonsten wirklich nix drauf, nur dass ich eben den Monat für das Fahrverbot auswählen darf, weil ich noch nicht in Erscheinung getreten bin blabla
#5 21. Juli 2007 AW: Bußgeldbescheid nochmal ne Frage... hi...... also bei mir war das damals auch so das ich erst ein schreiben von der bußgeldbehörde bekommen habe und ca 4-6wochen danach erst die aufforderung von der führerscheinstelle zum aufbauseminar........ mfg
#6 21. Juli 2007 AW: Bußgeldbescheid nochmal ne Frage... Ok dann ist gut dann mach ich mal dicht bw raus, dann heißt das wohl wieder ungewisses Warten -.-... Naja ok daweilst macht mein Geld gut Zinsen aufm 3,4% Zinsen Konto xD