CCC veröffentlicht Schäuble-Katalog

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 31. August 2007 .

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  1. 31. August 2007
    Entwurf wurde dem Chaos Computer Club von unbekannter Seite zugespielt
    Der Chaos Computer Club (CCC) hat den von Bundesinnenminister Schäuble befürworteten Entwurf für ein neues BKA-Gesetz auf seiner Website veröffentlicht, der dem CCC zugespielt wurde. Die darin vorgesehenen Maßnahmen wie etwa die weiträumige Umgehung des Richtervorbehalts für Online-Durchsuchungen oder die Einschränkung der Informationspflichten gegenüber Betroffenen widersprechen den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert der CCC in einer Pressemitteilung.


    Der 78-seitige "Entwurf eines Gesetzes zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt", datiert vom 11. Juli 2007, ist dem CCC von unbekannter Seite zugespielt worden. Der Entwurf hat es in sich. Der Bundesinnenminister will dem BKA deutlich mehr Befugnisse zur heimlichen Überwachung der Bevölkerung verschaffen, als bisher bekannt wurde. So sollen nicht nur unmittelbar Terrorverdächtige überwacht werden, sondern auch "Kontakt- und Begleitpersonen", wenn "die Verhütung dieser Straftaten auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre". Nach welchen Kriterien das im Einzelfall entschieden werden soll, sagt der Gesetzentwurf nicht.

    Zu den vorgesehenen Überwachungsmaßnahmen, von denen auch "Kontakt- und Begleitpersonen" betroffen sein könnten, gehört nicht nur die Rund-um-die-Uhr-Beschattung sondern auch der "Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen in einer für den Betroffenen nicht erkennbaren Weise" sowie von "Vertrauenspersonen" und "verdeckten Ermittlern" (V-Leute). Die V-Leute sollen auch heimlich die Wohnung von Überwachten betreten dürfen, "bei Gefahr im Verzuge" sogar ohne richterliche Genehmigung.

    In Anbetracht der Fülle der im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Maßnahmen mit tief reichenden Grundrechtseingriffen sieht der CCC die Gefahr, dass bei Verabschiedung des Gesetzentwurfes "de facto eine Geheimpolizei [entsteht], wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte". Der CCC warnt deshalb ausdrücklich davor, "dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden."


    quelle: Golem.de



    CCC veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes
    Dem Chaos Computer Club wurde anonym der Entwurf des neuen BKA-Gesetzes zugespielt. Das Dokument ist in voller Länge veröffentlicht. Die umstrittene "Online-Durchsuchung" ist laut CCC nur "die Spitze des Eisbergs".


    Das 6,5 MB große PDF kann vom Server des CCC heruntergeladen werden. Das erste Fazit des Clubs zu den geplanten weiteren Einschränkungen der Bürgerrechte:

    "Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Missbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden."

    Drastische Ausweitungen der Ermittlerbefugnisse und ihre fortgesetzte Automatisierung öffne dem Missbrauch Tor und Tür, so der CCC. Jedes Maß sei verloren gegangen: Es ..."entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig."


    quelle: gulli untergrund news



    Chaos Computer Club veröffentlicht Entwurf des BKA-Gesetzes
    Wie kürzlich bekannt wurde, ist die Online-Durchsuchung nur die Spitze des Eisbergs innerhalb der Planungen von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble zur Ausweitung der Überwachung der Bevölkerung. Dem Chaos Computer Club liegt ein anonym zugespielter Entwurf des neuen BKA-Gesetzes vor. Darin ist u. a. vorgesehen, dass der Einsatz des Bundestrojaners auch ohne die Genehmigung eines Richters erfolgen soll, der normalerweise bei einem Grundrechtseingriff dieser Art obligatorisch ist. Durch die weitgehenden Befugnisse für die Ermittler entsteht der Eindruck, der Bundesinnenminister ignoriere die Vorgaben des Grundgesetzes vollständig.

    Auch die Pflicht der Behörde, nach dem Ende von Überwachungsmaßnahmen die betroffenen Bürger zu benachrichtigen, wird durch den Gesetzentwurf weiter eingeschränkt. Wie es heute schon bei Telefon- und Internetüberwachung gängige Praxis ist, wird der Ausspionierte also in Zukunft von der Online-Durchsuchung nur in seltenen Ausnahmefällen Kenntnis erlangen. Dies widerspricht den rechtsstaatlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts. [2]

    Das BKA soll zudem personenbezogene Daten auch aus den Datenbeständen von Unternehmen erheben, speichern und verstärkt auf die erkennungsdienstliche Behandlung zurückgreifen dürfen. Für Ermittlungen ist der praktisch unregulierte Einsatz von Observationen auch mit Hilfe technischer Mittel vorgesehen. Dies beinhaltet die akustische und optische Überwachung der Betroffenen sowie den Einsatz von V-Leuten und verdeckten Ermittlern auch innerhalb von Wohnungen. Zu diesem Zwecke sollen Mitarbeiter des BKA auch Urkunden (wie z. B. E-Mails anderer Behörden zur Übertragung von Trojanern) verändern und fälschen dürfen. Ebenso wird das Recht eingeräumt, die Anfertigung von Lichtbildern und Tonaufnahmen in Wohnungen Unbeteiligter vorzunehmen, sofern sich ein Betroffener dort aufhält. Diese Maßnahmen werden auch den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen. Eine Unterbrechung von Aufnahmen, die intime Details eines Menschen offenbaren würden, kann in Einzelfällen sogar unterbleiben.

    Wenn das BKA-Gesetz in der vorliegenden Fassung verabschiedet wird, entsteht de facto eine Geheimpolizei, wie sie in Deutschland zuletzt in der DDR existierte. Angesichts der sich häufenden Berichte über privaten und behördlichen Mißbrauch von Überwachungsbefugnissen warnt der Chaos Computer Club davor, dem Gesetz auch nur teilweise zuzustimmen. Das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten darf nicht weiter ausgehöhlt werden.

    Passend hierzu vermeldet die Berliner Zeitung vom Freitag eines der zahlreichen Probleme behördlicher Überwachungsbefugnisse in der Praxis. Durch die Ausweitung der technischen Möglichkeiten und die weitgehende Automatisierung, die auf eine menschliche Überprüfung verzichtet, steigt das Missbrauchspotential drastisch an. [3]

    Der CCC übergibt der Öffentlichkeit das Dokument gerne zur Ansicht. [1]

    [1] Der Entwurf des BKA-Gesetzes in der Version vom 11.07.2007 (6,5 MB, PDF)

    [2] BVerfGE 109, 279 (363 ff.)

    [3] Beamter unter Verdacht


    quelle: Chaos Computer Club
     
  2. 31. August 2007
    Anmerkungen zum Bundestrojaner und dem neuen BKA-Gesetzesentwurf

    Anmerkungen zum Bundestrojaner und dem neuen BKA-Gesetzesentwurf
    Die aktuelle Debatte um den Bundestrojaner beantwortet so viele Fragen, wie sie neu aufwirft. Fest steht: wenn mit derselben Vehemenz soziale Missstände in Deutschland angegangen würden wie die Online-Durchsuchung, dann ginge es vielen Bürgern besser. Wenn dies mit derselben Fachkompetenz geschieht, mit der aktuell der Bundestrojaner diskutiert wird, erklärt das wiederum, warum es im Sozialbereich nicht aufwärts geht. Die Verlautbarungen zum Thema sind eine einzige Blamage für die Regierung, weshalb man sich mehr und mehr fragen muss: Wozu das ganze?


    Beispiel "Beruhigung der Bevölkerung": Bundesinnenminister Schäuble zeigte sich sprachlos ob des Misstrauens, das ihm wegen seiner Online-Schnüffelpläne entgegenschlägt, der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann sieht eine Verunsicherung der Bevölkerung durch die Trojanerpläne Schäubles "nicht gegeben". Den Unionssprecher im Bundestag, Hans-Peter Uhl zitiert heise mit den Worten, dass in den Entwurf des Bundesinnenministeriums für Netzbespitzelungen "hunderttausend Sicherheiten" eingebaut seien.


    Zeitgleich kolportiert die Berliner Zeitung, dass BKA-Beamte bei "Gefahr im Verzuge"

    "...für begrenzte Zeit auch ohne richterliche Genehmigung Online-Durchsuchungen durchführen dürfen. Zudem ist ein Zugriff auf Computer auch dann erlaubt, wenn durch die Maßnahme unverdächtige Personen mitbetroffen sind. Das könnte der Fall sein, wenn mehrere Personen den betreffenden Computer nutzen oder der PC Bestandteil eines Netzwerks ist. .... Erst wenn nach maximal drei Tagen keine richterliche Bestätigung vorliegt, muss die Maßnahme abgebrochen werden."

    Und nun veröffentlicht der CCC noch einen Entwurf des neuen BKA-Gesetzes, welches noch weiter reichende Befugnisse der Ermittler festschreiben soll, unter anderem in den Bereichen der Wohnraumüberwachung, der Tätigkeit verdeckter Ermittler oder des Einsatzes von Rasterfahndung. Das nennt man andernorts einen PR-Gau.

    Beispiel Fachkompetenz: Beim Durchlesen der verschiedenen Statements zur RFS trifft man nicht häufig, sondern regelmäßig auf Äußerungen, die falsch, widersprüchlich, inkompetent oder schlicht schreiend dumm sind. So tituliert der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach eine Mail als "modernste Technik:

    "Online-Durchsuchung geht nicht mit Messer und Gabel und geht auch nicht mit dem Fernglas. Dafür brauchen wir den Einsatz modernster IT-Technik und da kann eine Mail dafür ein Beispiel sein."

    Die offiziellen Antworten des Innenministeriums auf Fragen des Justizministeriums bezeichnete der CCC als Offenbarung von "erschreckenden Kompetenz-Lücken", fefe kommentierte beispielsweise die Antwort zum durch Kryptografie unmöglichen Disassembling des Bundestrojaners mit den Worten:

    "An dieser Stelle hätte man nicht tiefer ins Klo greifen können. Dieser eine Satz reicht, um ihnen sämtliche auch nur in Resten von Fetzen vorhandene Sachkenntnis pauschal abzusprechen. Das ist so grotesk falsch, dass man sich ab dieser Stelle gar nicht mehr inhaltlich mit ihrem Geschreibsel beschäftigen muß, man kann sich auf den Stil beschränken. Und der bietet auch noch genug Angriffsfläche...."

    Weitere Beispiele finden sich zuhauf. In anderen Fachbereichen wäre eine solche wochenlange Zurschaustellung von Inkompetenz und Widersprüchlichkeit ein Anlass, schnellstmöglich ein Expertengremium einzuberufen, den Mantel des Schweigens darüber zu breiten und einigermaßen sachverständige Maßnahmen zu erarbeiten. Stellt man sich vor, auf Feldern wie der Steuer- oder Rentenpolitik würden Regierungsvertreter und staatliche Institutionen ähnlich inkompetent und inkonsistent daherreden, würde relativ zügig der Ruf nach Neuwahlen laut.

    Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein um sich die Frage zu stellen, was das nun alles soll. Ein Restglaube an Vernunft und Intelligenz bei den zuständigen Politikern reicht völlig aus, um daran zu zweifeln, dass die aktuellen Debatten um den Bundestrojaner der Durchsetzung des Bundestrojaners dienen sollten.

    Und betrachtet man den nun veröffentlichten Entwurf des BKA-Gesetzes, der dem CCC zugespielt wurde, ändert sich der Eindruck auch. Denn darin ist der Bundestrojaner, wie vom CCC attestiert, nur die Spitze des Eisbergs.

    So bleibt zu hoffen, dass sich in der Vergangenheit die Akteure um den Bundestrojaner einfach nur dumm gestellt haben, um nach dem anschließenden Sturm im Blätterwald von den Trojanerplänen medienwirksam abzurücken und nebenbei alle anderen Ermächtigungen des BKA-Gesetzes stillschweigend durchzuwinken. Das wäre zwar eine bewusste Täuschung der Bürger und hässlichste Machtpolitik, aber sie wäre aus der einen oder anderen Perspektive heraus vernünftig. Und inzwischen sollte man sich über jedes Zeichen von Vernunft, das im Innenministerium und beim BKA aufscheint, vermutlich freuen.


    quelle: gulli untergrund news
     
  3. 31. August 2007
    AW: Anmerkungen zum Bundestrojaner und dem neuen BKA-Gesetzesentwurf

    Ich kann mich irren, aber kann es sein dass Deutschland einen extremen Mangel an Fachkräften (Ingenieure, Physiker, Mathematiker, IT) hat?
    Bei so einer Politik können die kaum erwarten dass entweder ausländische Spezialisten kommen oder die deutschen da bleiben.

    Wenn die das aber wirklich so durchziehen sollten und es erlassen wird, kann man seinen Rechten bye bye sagen, denn dann werden die ein Recht an dem andern beschneiden, bis das Grundgesetz komplett ungültig erklärt wird.
     
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