#1 27. August 2014 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. April 2017 Das Bundeskriminalamt fordert neue gesetzliche Regelungen, um kriminelle Nutzer von Anonymisierungstools/-Diensten ermitteln zu können. Bei der Veröffentlichung des Berichts Cybercrime 2013 am Mittwoch in Berlin erläutert Jörg Ziercke (BKA-Präsident) einen Zielkonflikt zwischen einer verschlüsselten und anonymen Internetnutzung der Bürger und den Interessen der Behörden bei der Aufklärung von Straftaten. Es bräuchte "gesetzliche Regelungen", dass die Behörden beispielsweise bei der Nutzung des Tor-Netzwerkes durch Kriminelle eine Strafverfolgung betreiben kann. Nach Angaben des BKA hat im vergangenen Jahr die Zahl der Phishing-Fälle und Ransomware-Delikte deutlich zugenommen. Laut Ziercke liegt die Aufklärungsquote bei Cyberkriminalität bei nur einem Viertel, was er mit dem Fehlen der Vorratsdatenspeicherung und der zunehmenden Anonymisierung begründete. Hohe Dunkelziffer: Eine Dunkelfelduntersuchung 2013 ergab das lediglich 9 Prozent aller Delikte im Bereich Cybercrime angezeigt werden. Die Statistik-Werte müssten also mehr als Verzehnfacht werden. Diese Einschätzung wird durch eine repräsentative Umfrage des IT-Branchenverbandes Bitkom unterstrichen, wonach 55% der Internetnutzer in den vergangenen zwölf Monaten Opfer krimineller Vorfälle wurden. Quellen: Cybercrime: BKA fordert Gesetze zur Ermittlung von Tor-Nutzern - Golem.de | Cybercrime: Das Dunkelfeld wird größer | heise online + Multi-Zitat Zitieren