Darf die Polizei das?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Cr@ck05, 29. März 2008 .

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  1. 29. März 2008
    Hi Leute,
    War vor hin wieder mit paar Freunden unterwegs, am Ende waren wir eig. zuhause, und standen mit unseren autos üaar meter vor der haustür.
    Naja, dann ging paaar häuser weiter die Alarmanlage an, also es war schon paar Hundert Meter Weg. Naja ist halt sone Villengegend hier. Naja auf jedenfall wollten meine Freunde alle weglaufen bzw. gehen, aber ich meinte bleibt stehen, wen uns irgendwer zu uns reinlaufen sieht, ists nur noch schlimmer, das die denken wir würden bahauen. naja der alarm ging dann aus, und n bullenauto KAM OHNE LICHT schon die straße entlang... (aber haben wir natürlich sschon gesehen). naja dann kamen die halt zu uns uns fragten ausm auto herraus was wir machen. wir so extra n bissl frech "wir stehen hier".
    naja, der bulle meinte dann wir sollen hier stehen bleiben wo wir waren. anschließend sind se nochmal weg gefahren und sind in die villa rein und so und nach 20-30 mins kamen die wieder und meinten uns anmeckern zu müssen, warum wir denn nicht die polizei gerufen haben. Wir meinten halt nicht dran gedacht usw. (hier sind eh alle häuser direkt mit der wache verbunden -.-) aber naja, haben wir nicht gesagt.
    naja zu meiner frage. dürfen die einfach sagen "ja bleibt mal stehen bis wir wieder kommen"? hab mich schon was verarscht gefühlt, zumal ich unter der jacke nur n dünnes püoloshirt hatte und es kalt wurde.
    was wäre wenn die jetzt 2 stunden da gebrqucht hätten um uns dann zu sagen "war nur n fehlalarm"...
     
  2. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    dürfen sie nicht.

    Sie dürfen nur die Personalien feststellen und euch dann ziehen lassen oder festnehmen wegen Tatverdacht.
    Alles andere ist nicht korrekt.
     
  3. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    Er hat recht. die Bullen können das ja nicht verantworten, wenn ihr euch da draussen im kalten den Tod holt.

    Mfg.
     
  4. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    keine ahnung, ob die das dürfen oder nicht.
    ich wäre halt einfach gegangen, was soll schon passieren?
     
  5. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    Ob sie das dürfen oder nicht, ist glaub gar nicht so einfach.
    Jedenfalls raff ich den Sinn dahinter auch mal gar nicht. Wenn ihr in ein Haus einsteigt, wartet ihr sicher nicht auf die Polizei
    Nebenbei, wenn die unfreundlich werden, gibts einen bewährten Satz: "Kann ich bitte mal ihren Dienstausweis mit Dienstnummer sehen".
     
  6. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    also ich selber wäre auch stehen geblieben... weil kA wenn man einfach abhaut macht man sich erst recht verdächtig...
    aber einfach euch da stehen zulassen.. kA.... ich würde ja sagen, aber dann nur wenn dort ein Beamter bei euch bleiben würde.... und aufpasst...
    das nächste ist, warum solltet ihr überhaupt stehen bleiben? wenn ihr als tatverdächtiger angesehen wurdet... würde ein Polizist bei euch bleiben, wenn nicht dann hätten die euch auch gehen lassen können.. also kA...
    Die Polizei macht sowie nur das wo sie Lust zu hat.... ich spreche auserfahrungen..
     
  7. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    dürfen die nicht und auch wenn die das sagen, dann müsst ihr nicht da stehen bleiben
     
  8. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    aber evtl. waren die Jungs zeugen? hätten die dann nich bleiben müssen??(
     
  9. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    hätt ich auch einfach gemacht

    @M00Gl3:
    dazu verlange se ja eigentlich die personalien, können sich dann ja einfach melden
     
  10. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?


    richtig ..

    ich denk mal die wllten erst gucken und haben deshalb gesagt ihr sollt eben warten die warn bestimmt keine 2 std weg xD stell dich nich so an XD
     
  11. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    Naja war halt so, wie standen vor ner Botschaft hier, direkt daneben ist das Haus von nem Freund und Gegenüber noch eins.
    Und dann Ein Haus weiter, ist halt ne Riesen Einfahrt wo dann das haus erst weit hinten ist, das konnte man von unserer position gar nicht sehen. Und naja, was schert mich das, wenn hier mal wieder ne alarmanlage an geht? Hier geht soo oft eine an...
    Aber naja, gerade deswegen als wir hörten, die Alarmanlage ging an, sind wir nicht weggegangen, weil nachher hätte irgendwo ne alte Oma ausm Fenster geguckt und uns weggehen sehen.
    Naja find das auch recht dreist was die Bullen hier machen. Am liebsten würde ich gerne einmal das ganze Gesetzbuch lernen, das ich besser weiß was die machen dürfen und was nicht.
    Vor einiger Zeit sollten wir schonmal wie Schwerverbrächer Hand an Hand in zweierreihen sone Straße vorm Bullenauto entlang gehen^^. Aber naja, da haben wir uns gewehrt und gesagt, das die das nicht so einfach mit uns machen können. Haben damals nachm Chef gefragt, und dan wars auch schon gut xD
     
  12. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    naja es gibt aber auch korrekte bullen....aber mehr als 50% sind scheise drauf meine meinung^^
     
  13. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    Aber rein theoretisch is es doch vorbildlich stehen zu bleiben. Denkt man mal weiter dann könnte man gneauso gut als verdächtiger in verbindung gebracht werden und warum sollte man dann weitergehn. Hat euch doch nicht wehgetan also habt ihr Vaterstaa einfach mal 30 min geschenkt.
     
  14. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    liegt vllt auch daran das die bullen sich jeden tag mit allen möglichen spasten rumschlagen müssen
     
  15. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    das war das erste, an was ich gedacht habe.
    Ich wäre auch einfach gegangen.

    DIe haben ja nichtmal eure Personalien überprüft.
     
  16. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    da kannste machen was du willst..
    wenn dann müssten se dich mitnehmen..
    und umschreib mal deine ganzen "naja"´s (net bös gemeint, aber liesst sich schlecht )
     
  17. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    Auch wenn sie zeugen gewesen wären hätten sie die personalien aufnehmen müssen und sie dann nach hause gehen lassen müssen. Nur wenn die polizei bei den zeugen warten würde wär das korrekt aber die können nicht einfach sagen bleib stehen und wegfahren.
     
  18. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    lol?
    ihr habt euch hoffentlich beschwert.
     
  19. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    WORD......ist wirklich so.....haste ent mal was dazu gesagt?
     
  20. 29. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    warum wartet ihr überhaupt -.-

    geht doch einfach.. scheiss auf die bullen -.-
     
  21. 30. März 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    hehe guck ma superbad ^^ ne quatsch.. ich mein klar dürfen die das sagen... nur ob du das dann auch musst is ja ne andere sache... ich mein wenns jetz echt so kalt war wär ich gegangen... aber wenn ihr doch eh da noch wart konntet ihr ja einfach warten?! darf man fragen wo du wohnst ? kannst mir ja mal ne pm schreiben, hört sich schwer verdächtig an die gegend
     
  22. 1. April 2008
    AW: Darf die Polizei das?

    sie dürfen nur personalien von euch aufnehmen und wenn ihr ruhig bleibt, können sie euch gar nix...
     
  23. 25. April 2009
    so RR'ler,ich hab mal ne rechtliche Frage und hoffe,es kommen nicht Antworten wie "frag deinen Anwalt,closed".
    Die Story fing damit an,dass 2 Freunde und ich auf ne Party gegangen sind.Haben recht viel getrunken (18. Geburtstag) und sind gegen ca. 4 Uhr nach Hause gelaufen,weils nur ca. 1km zu Fuß sind.Vor uns lief noch ne Gruppe Jugendliche,vielleicht sogar von der Party,waren ca. 6-8 Leute und haben ein bisschen Abgerissen,sprich Straßenschilder etc.. Dann kam ein Streifenwagen an nem Kreisverkehr und hat uns angehalten,wollte Personalien haben,wir uns gedacht "jo,so wie letzte Mal,können uns eh nix." und sind danach weitergelaufen und haben ein Straßenschild aufgehoben (hätte gut ins Zimmer gepasst).Wir weitergelaufen,warn schon beim Kollegen vor der Haustür,wollten grade rein,kommt ein Auto von hinten und einer meiner Kollegen sagt "schmeiß ma das Schild weg,sind 100% die Bullen!".So,ich das Ding weggepfeffert,die Bullen steigen aus und rasten richtig aus,schreien uns an,klatschen uns vors Auto,haben mir total die Arme verdreht (hab richtig Schmerzen im Ellebogen) und legen uns Handschellen an und sagen die ganze Zeit "ihr wollt uns doch verarschen,blabla,ab auf die Wache!".Auf der Wache sind die auch noch richtig ausgerastet,meinten "ihr haltet jetzt die oder geht inne Ausnüchterungszelle,ich komm in 2 minuten wieder,dann will ich wissen was ihr da abgerissen habt,ich hab so ne Krawatte!".Klar,kommste dir ersma dumm vor wenn so'n frustrierter Affe vor dir steht und dir ins Ohr brüllt um 5 Uhr morgens stockbesoffen.
    Mich würd mal intressieren,weil die überhaupt keine Beweise hatten,das wir was abgerissen haben,ob die uns jetzt irgendwas können und ob ich ne Beamtenbeschwerde einlegen kann wegen der Sache mit den Handschellen und meiner Ellebogen.Werd auch heute noch meinen Hausarzt aufsuchen (guter Bekannter) der mir ein Atest machen soll für meine Handgelenke und meinen Ellebogen,kann ich dann damit was anfangen?
    danke im Vorraus,für Hilfe gibts BW's
     
  24. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    ham so wies sich anhört ein wenig überreagiert vonwegen handschellen und arme verdrehen wegen nem straßenschild. aber man muss auch mal aus deren sichtweise licht in die sache bringen. überleg dir mal du bist nachts auf streife und andauernd (passiert ja echt immer) triffst du auf jugendliche die straßenschilder demolieren bzw. mitnehmen, da wärst du auch angepisst
    ich denk nich das viel aus deiner beschwerde wird, nen polizist verpetzt keinen anderen polizisten, vondaher wirste sicher keinen finden der dich in deiner beschwerde unterstützt und da ihr betrunken gewesen seit wird euch eh kaum einer glauben schenken denke ich.
     
  25. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Also wenn ihr im Sommer nicht reinzufällig Handschuhe beim Abreißen anhattet, können die es euch natürlich nicht nachweisen. Aber das bezweifle ich.
    Gegen die Sache mit dem Ellenbogen kannste bestimmt was machen (aber nicht viel), aber wegen dem Schildabreißen werden die euch betimmt drankriegen wegen Sachbeschädigung und Behinderung des Verkehrsflusses etc.

    MfG x3n0
     
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