Darf die Polizei das?

Dieses Thema im Forum "Alltagsprobleme" wurde erstellt von Cr@ck05, 29. März 2008 .

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  1. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    man seid ihr bescheuert.^^

    ihr seht, dass jeman die schilder abreißt und nachdem die polizei eure personalien habt, nehmt ihr n schild mit, selten dämlich.
    ihr seid jetzt ziemlich verdächtig, da:
    1. wart ihr betrunken
    2. haben die bestimmt das schild wegwerfen sehen, bzw. wenn sie es finden, seid ihr richtig am *****

    das einzige, wa sihr machen könnt, wär jetzt zusammenhalten, damit ihr nur ne warnung bekommt.
     
  2. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    war halt ne Suffidee vonwegen "ja lass ma mitnehmen,das kommt innen Keller!" und das Schild wurde gefunden -.-
    klar,sieht komisch aus,aber das Ding ist halt echt,dass ich mir keiner Schuld bewusst bin! wir habens nicht abgerissen und fertig! glaubwürdig klingts mit Sicherheit nicht,aber trotzdem ;D
     
  3. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    haha wie blöd kann man denn überhaupt sein?
    besoffen oder nicht... wie mein vorredner schon sagte. warum nehmt ihr das mit? das wird sicher als beweis dienen. eure fingerabdrücke dran. haha klasse

    gott über sowas freu ich mich immer...

    erst denken dann handeln.

    oh man.

    und egal ob ihr es ward oder nicht. ihr wart so dumm und habt es noch mitgenomm. dann isses wenigstens diebstahl oder ähnliches ^^
     
  4. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    ich glaub du hast das falsch verstanden die haben keine schilder abgerissen sondern die anderen ^^ sie haben nur eins aufgehoben und wolltens mit nehmen =) =)

    b2t: jo könnt wenig machen bullen packen ein schonmal was härter an vorallem wenn man betrunken ist .. naja.. passiert halt ^^
     
  5. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    wenn ich dich betrunken auf der straße laufen sehn würde würd ich dich auch grober behandeln... man weiss ja nie wie betrunkene abgehen von daher... würd ich das als eigenschutz auf seiten der polizei punkten lassen
     
  6. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    1. Lern richtig zu schreiben
    2. Mach Absätze

    3. Darf die Polizei das (vgl. §1,3 PolG) - Die Polizei muss Maßnahmen unternehmen um die Gefahr oder Störung der öffentlichen Sicherheit zu gewährleisten. In dem Fall war eine "Gefahr" gegeben bzw. sie mussten davon ausgehen! (Man könnte schon fast von "Störern" sprechen, da ihr besoffen am Verkehr teilgenommen habt).

    4. Bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde rein garnichts - erst recht nicht bei so Kleinigkeiten. Was glaubst du, wie überlastet alles wäre, wenn jeder wegen so einem kleinen Scheiß eine Beschwerde einreichen würde?

    5. Sei ein Mann und keine Memme.
     
  7. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Sicherlich habn die n bissel grob reagiert.
    Aber kann ja auch sein das sie schon ne lange Schicht hinter isch habn und da is man nunmal gereizt.

    Besonders wenn man glaubt das 2 Typen einen verarschen wollten.
    Fakt is...ja sie dürfen es machen.
    Auch wenn die Beweise nicht richtig waren.
    Sah es doch verdammt danach aus, als wärt ihr das mit den Schildern gewesen.
    Einfach mal aus deren Sicht sehen:

    hältst 2 betrunkene an, weil gemeldet wurde das in der gegend Schilder abgerissen wirst.
    Mit müh und not kriegste die Personalien von denen usw.

    N paar minuten später triffste die beiden Jungs nochmal. Und siehst die, wie die n abbgebrochenes Schild in der Hand habn.

    Ich glaub da wird mir auch der Faden reißen.

    Fazit: Is zwar ne blöde Sache, kann man aber denk ich mal nix machen. nächstes mal halt entweder.,...nicht das Schild mitnehmen oder schneller wegwerfen xD
     
  8. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Damit begründet ihr nach §152/163 StPO eindeutig den Anfangsverdacht und ab da an darf die Polizei gemäß der Strafprozessordnung i.V.m. §1(1) PolG fast alles
    Also die Maßnahmen sind aus meiner Sicht so wie du es geschrieben hast absolut rechtmäßig(und normalerweise erlebt man sowas als "betroffener" nochmal anders und stellt hier und da Gegebenheiten "schöner" dar ).

    Also ihr glaube ihr werdet demnächst Post bekommen, entweder wegen Sachbeschädigung oder Diebstahl(respektive versuchter Diebstahl).

    Zum Thema Beschwerde:
    Beschwerde kannst de immer einlegen, wenn sich sowas gegen bestimmte Kollegen häuft dann passiert auch was. Wirst aber nicht erwarten können dass das Land dir 5.000€ Schmerzensgeld oder ne gratis Eintrittskarte fürs Phantasialand rauskloppt

    mfG JimmyBob
     
  9. 25. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    also euch beleidigen etc dürfen sie natürlich nicht und euch verletzen auch nich wenn 1. keien fluchtgefahr besteht und ihr 2. nicht handgreiflich werdet (keine gefahr von euch ausgeht). die anzeigen könnt ihr aber verlatten da dann aussage gegen aussage steht und kein bulle nen anderen bullen belasten würde^^
     
  10. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Das haltet jetzt die dürfen sie nicht sagen. Leider kann man gegen die Cops sowieso nichts machen. Ist bei diesem Vorfall fast sinnlos sich da einen Anwalt zu holen. Das bedeutet nur Ärger, Geld und Stress und einen Erfolg wirst du da kaum haben. Der Polizist bekommt vielleicht eine mündliche Verwarnung und das wars 8o
     
  11. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Das hat mal die Polizei mit mir auch gemacht,hast aber keine Chance..da du was getrunken hast.. und als "Betrunkener" hast du nichts zu sagen ..
    Deshalb von jeglicher fern bleiben, das ist das beste was man tun kann..
     
  12. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Also so aus meiner erfahrung wie ich das von kollegen etc mal mitbekommen habe, hast du den ja ein guten anhaltspunkt geliefert, indem du oder dein kollege das sogenannte "straßenschild" in der hand.
    Von daher würde ich sagen das ihr da ein wenig schlechte karten habt es sei den ihr findet die andere gruppe heraus.....

    Und zu deinen punkt beamte beschwerde: Das kannst du meinetwegen machen auch für kleinigkeiten nur ob da nicht aussage gegen aussage steht das wei´ß ich jetzt nicht bzw du gegen den bullen?!"? bulle gewinnt.
     
  13. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Die Polizei hat richtig reagiert und ich fände es total assozial sich darüber auch noch zu beschweren.
     
  14. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Ihr ward betrunken, dass ist eure Manko.

    Ich würde aber trotzdem eine Dienstaussichtsbeschwerde einreichen, weil der Poilizist dann entweder versetzt und/oder Gehaltskürzung bekommt. Das wäre es mir wert, habe ich auch schon mal gemacht. Auch wenn viele hier schreiben, das bringt nichts usw, würde ich es trotzdem machen.

    MfG
     
  15. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Nimm beim nächsten mal einfach kein Staatseigentum mit, was da so rumliegt. Find ich persönlich föllig OK so wie das lief.
     
  16. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    ich denke die ham einfach en bisschen überreagiert, aber dass ihr schilder umgeschmissen habt is sachbeschädigung und dafür kanns schon ärger geben
     
  17. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Lol
    Was hier einige Schreiben...
    Es werden doch bei sowas keine Fingerabdrücke genommen. =)
     
  18. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Endlich hat es jemand geschrieben, ich habe schon alle posts durgelesen in der hoffnung, das es jemand schon geschrieben hat!

    Haben die den einen Alk. test gemacht? Ab glaube ich 2,0 oder 2,2 Promile seid ihr sowieso unzurechnungs fähig.
    Und die haben keine beweise, das ihr die Schilder abgerissen habt.
    Nur das ihr dan Stattseigentum entwedet habt.

    Also viel erfolg noch in der sache!
     
  19. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Um nochmal drauf zu kommen...
    Erstmal kriegst Du eine Anzeige. Ich würde nicht mehr zu den Bullen gehen.
    Dann kriegste vermutlich einen Strafbescheid, den würde ich aber anfechten, weil da ist meistens die Holzhammermethode angewendet.
    Dann wirds vermutlich eingestellt, gegen Geldbuße und Schadensersatz.
     
  20. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Wie reißt man denn eigentlich ein Straßenschild ab?! Dachte immer die sind aus Metall und an dem Pfosten festgeschraubt... Als wir mal Schilder klauen waren, hatten wir deswegen auch nen Schraubenschlüssel dabei...^^
     
  21. 26. April 2009
    AW: darf die Polizei das..?

    Hab mir gerade genau das Gleiche gedacht ^^
    Fingerabdücke bei so einer Sache , ... tzz aehm dass die Polizisten euch grob angepackt haben ist eher normal ... ich glaub das ist eh ansichtssache ... aus deren Sicht war das wahrscheinlich einfach nur eigenschutz und vllt wollten sie euch noch einen reinwürgen ... aber dass die Handschellen von der Polizei nicht ganz so gemütlich und plüschig wie die, die du vllt woanders her kennst, sind ist ja wohl klar

    So wie sich das angehört hat dann haben die das Schild ja wohl noch gesehn... deswegen werdet ihr auf jeden Fall schon mal ne Anzeige wegen "Entwendung von Staatseigentum" und "Eingriff in die Verkehrssicherheit" oder so ähnlich bekommen obwohl letzteres ja nicht mal sein muss wenn ihr beide abstreitet dass ihr die schilder abmontiert habt und sagt dass ihr die an irgendeiner Ecke gefunden habt und es halt als Dekogegenstand benutzen wolltet

    Mit der Beschwerde, auch wenn hier sau viele Leute sagen dass es keinen Sinn hat, ich würde es persönlich dennoch machen denn kleinvieh macht auch mist und iwann fällt dieser Polizist dann doch schon auf wenn er sich das öfters erlaubt denn die verbale Attacke hätte ja durchaus nicht sein müssen ... zu dem Rest kann ich nichts sagen, weiß ja nicht wie ihr euch da verhalten habt xD

    Und lass dir was gesagt haben, sobald es heißt jugendlich u. alkoholisiert ist es eigentlich fast egal was wirklich ablief und was behauptet wird, deine aussage wird bei sowas ssseeehhhrr stark zurückgestellt ...

    Jaja unser Freund und Helfer, die Polizei xD
    Meistens kannste beide Bezeichnung in den genauen Kontrast umwandeln ... obwohl sie ja AUCH sinnvolles und gutes verrichtet um das mal hier nicht zu kurz kommen zu lassen ^^


    So far...
    Weizenbier
     
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