Darf jeder im eigenen Garten einen Pool bauen?

Artikel von Tommy Weber am 16. Mai 2021 um 20:58 Uhr im Forum Haus, Garten, Tiere & Pflanzen - Kategorie: Politik & Recht

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Darf jeder im eigenen Garten einen Pool bauen?

16. Mai 2021     Kategorie: Politik & Recht
Wie wird der zweite Sommer in Corona-Zeiten aussehen? Bleiben die Zahlen stabil, dann besteht ein kleiner Grund zur Hoffnung, dass die Freibäder bald wieder öffnen dürfen. Steigen die Zahlen allerdings wieder an, dann sind diejenigen, die sich gerne im Wasser erfrischen, enttäuscht. Bereits im vorigen Jahr, als die Bäder geschlossen waren, reifte in so manchem Hausbesitzer der Wunsch nach einem eigenen Freibad im Garten.

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Für viele ist es immer noch ein großer Traum, der sich aber durchaus realisieren lässt. Allerdings müssen hierzu einige Vorschriften sehr genau beachtet werden.

Einfach ins kühle Nass springen
Noch vor dem Frühstück ein paar Bahnen schwimmen? Wer einen eigenen Pool in seinem Garten hat, für den ist es kein Problem. Die Kinder müssen nicht ständig Eintritt im Freibad bezahlen und überfüllte Schwimmbecken und Liegewiesen sind ebenfalls kein Thema mehr. Stattdessen steht nur der eigene Liegestuhl am Beckenrand und sollte zu heiß sein, reicht ein Sprung und schon ist man im angenehm kühlen Nass. Alle, die sich diesen Traum erfüllen möchten, sollte vorher klären, was alles erlaubt ist und was nicht. Welche Aspekte aus rechtlicher Sicht gibt es zu beachten? Darf eigentlich jeder einen Pool in seinem Garten bauen? Wer bei den Behörden die erforderlichen Dokumente anfordert, bekommt leider nicht sofort eine Antwort auf seine Fragen. Der Begriff „Swimmingpool“ ist nämlich in der deutschen Bauordnung nicht zu finden, da es ihn gar nicht gibt.

Wer Informationen für sein Bauvorhaben braucht, sollte bei der Suche besser die Stichworte Baurecht und Schwimmbecken eingeben.

Braucht der eigene Pool eine Baugenehmigung?


In Deutschland ist für jede Kleinigkeit eine Baugenehmigung erforderlich, für Haus- und Gartenbesitzer gibt es aber eine gute Nachricht: Pools, die ein Volumen von nicht mehr 100 Kubikmetern haben, brauchen in der Regel keine Baugenehmigung. Voraussetzung ist allerdings, dass das Schwimmbecken sich in einem „bauplanrechtlichen Innenbereich“ befindet und eine „Nebenanlage zu einem Wohngebäude“ darstellt. Dies schließt zugleich eine temporäre Überdachung des Pools mit ein. Der Garten vor und hinter dem Haus gehört in einer Siedlung in den meisten Fällen zum Innenbereich, was heißt, dass der Pool gebaut werden darf.

Handelt es sich aus baurechtlicher Sicht jedoch um einen Außenbereich, dann kann es sein, dass der Hausbesitzer eine Baugenehmigung beantragen muss. Dies ist beispielsweise auf Grundstücken der Fall, die sich außerhalb von Bebauungsplangebieten befinden. Wo Grünland ausgewiesen ist, darf nichts gebaut werden, auch kein Schwimmbecken für das private Badevergnügen.

Die baulichen Vorschriften beachten


Selbst wenn keine Baugenehmigung für den Bau eines privaten Schwimmbads erforderlich ist, müssen die baurechtlichen Vorschriften trotzdem eingehalten werden. Jeder Pool im Garten, selbst wenn es nur ein sogenannter „Aufstellpool“ ist, zählt zu den baulichen Anlagen. Das Bauplanungsrecht trifft die Entscheidung, wo der Hausbesitzer bauen darf und wo nicht. Alle, die einen Pool bauen möchten, sind also gut beraten, in die Bebauungspläne der Kommune zu schauen, bevor es anschließend losgehen kann. Möglicherweise gibt es trotzdem noch Vorgaben, die den Bau des Pools noch verhindern können.

Ist ein normal großer Pool geplant, dann gilt er nach dem Planungsrecht als Nebenanlage, er ist immer erlaubt, wenn der Bebauungsplan alle Nebenanlagen grundsätzlich zulässt. Wird ein Pool verboten, dann meistens aus städtebaulichen Gründen. Als Nebenanlage ist das Schwimmbecken dem Haus „untergeordnet“, was sowohl in räumlicher als auch in funktionaler Hinsicht gilt.

Wenn der Pool zum Gebäude wird


Pools, die fest mit dem Haus verbunden sind, werden von rechtlicher Seite anders behandelt als Pools, die frei im Garten stehen. Hat ein Schwimmbecken ein Dach oder ist von Glaswänden umgeben, dann handelt es sich nach dem Baurecht um ein Gebäude, was wiederum genehmigungspflichtig sein kann. Das Gleiche gilt, wenn das private Schwimmbad direkt an das Haus angebaut wird, auch hier muss in der Regel eine Baugenehmigung eingeholt werden. Gilt ein Schwimmbecken als separates Gebäude, dann gelten die gleichen Vorschriften wie bei allen anderen Gebäuden. So müssen die Abstandsflächen und eventuell die Baulinien eingehalten werden.

An die Nachbarn denken

Ein Pool trägt nicht immer zu einem guten nachbarschaftlichen Verhältnis bei. Daher ist es immer wichtig, an die Grundstücksgrenzen zu denken, wenn der Pool nicht als eigenständiges Gebäude eingestuft wird. Dies macht übrigens auch für die Besitzer des Pools Sinn, denn kaum jemand möchte gerne direkt unter den Augen der Nachbarn im Pool planschen. Optimal ist es, den rechtlich vorgeschriebenen Abstand von 2,50 bis drei Meter zum Grundstück des Nachbarn als Orientierungshilfe zu nutzen. Ein sehr wichtiger Punkt, der immer wieder zu juristischen, nicht selten vor Gericht endenden Auseinandersetzungen führt, ist der Geräuschpegel. Wenn die Kinder am Nachmittag im Pool Spaß haben und dabei nicht eben leise sind, müssen die Nachbarn so etwas in den meisten Fällen hinnehmen. Bei abendlichen oder nächtlichen Partys am Pool sieht das Ganze jedoch etwas anders aus. Nach dem Gesetz muss zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr Ruhe herrschen, nachts planschen, die Musik aufdrehen und feiern, ist also verboten.

Allerdings gibt es auch technische Geräusche, die die Nachbarn stören könnten. Viele beheizbare Pools sind oft mit einer Wärmepumpe verbunden, die brummende Geräusche von sich gibt. In einem dicht bebauten Gebiet kann so etwas schnell zu einer Belastung werden und zu Streitigkeiten führen. In einigen Bundesländern sind die Besitzer des Pools daher verpflichtet, einen Abstand zu finden, der weit genug von den Nachbarn entfernt ist.

So wichtig ist das Thema Sicherheit


Für Kinder ist ein Schwimmbecken ein reizvoller Ort und damit eine Unfallquelle. Eltern können ihre Kinder oder die Freunde der Kinder nicht ständig im Blick haben, daher ist eine Kindersicherung immer eine gute Wahl. Dies ist gesetzlich zwar nicht vorgeschrieben, aber der Eigentümer des Pools muss auf mögliche Gefahren eingehen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, den Pool abzusichern, wie Poolalarmsysteme, eine Sicherheitsabdeckung oder eine einfache Umzäunung. Was die Sicherheit angeht, haben die Bundesländer ganz unterschiedliche Regelungen. Es gibt Bauämter, die schicken ihre Mitarbeiter los, die entsprechend nachschauen, ob der Pool richtig gesichert ist.

Wenn alles seine Ordnung hat, eine Baugenehmigung vorliegt und zudem an die Sicherheit gedacht wurde, steht der Einweihung des privaten Schwimmbads nichts mehr im Wege. Damit die Nachbarn keinen Grund zu Klage haben, ist es immer eine sehr gute Idee, sie ebenfalls zur Einweihungsparty des Pools einzuladen.

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