#1 28. September 2007 Hi leutz, ich habe neulich mit meiner Politik Lehrerin darüber diskutiert was unter dem Begriff "Kriegsrecht" zu verstehen ist. Ich bin der Meinung, dass das Kriegsrecht vom Militär ausgesprochen wird im Falle eines Angriffs auf die Nation. Damit hätte dann praktisch das Militär alle Befehlsgewalt. Das Militär macht aber nur Gebracuh von diesem Recht wenn die Regierung unfähig ist zu handeln, also aus Bürokratischen Gründen o.ä. Sie meinte aber dass, das Kriegsrecht von der Regierung ausgesprochen wird und zwar bei einem Ausnahme zustand. Also setzt sie Ausnahmezustand und Kriegsrecht gleich. Jetzt hat sie mich beauftragt, das nochmal nachzuforschen. Allerdings finde ich im Internet nichts wirklich passendes dazu. Wisst ihr da vll. mehr drüber. THX schonmal im vorraus. MfG mouZeKilla
#3 28. September 2007 AW: Das Kriegsrecht Da liegt ja das Problem. In der Begriffsklärung wird der Ausnahmezustand erklärt, aber nicht das Kriegsrecht. Das Kreigsrecht wird nirgends explizit erklärt. Trotzdem Danke schonmal an dich. Weis noch einer was?
#4 28. September 2007 AW: Das Kriegsrecht http://www.inidia.de/kriegsrecht.htm 2ter Eintrag bei Google ... damit sollte alles geklärt sein
#5 28. September 2007 AW: Das Kriegsrecht @bazZ Jup hsat recht. Ich hab sowas ähnliches gefunden was aber nicht ganz Eindeutig war. Jetzt muss ich meiner Lehrerin wohl recht geben . BWs habt ihr beide bekommen. MfG mouZeKilla