Die Canon Eos gehört dir, die Software darin gehört uns

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 14. November 2006 .

  1. 14. November 2006
    Software auf Gadgets wird immer komplexer und leistungsfähiger. Und auch ein weiterer Trend aus dem Computerbereich wird bei den mobilen elektronischen Helferlein verbreitet übernommen: Lizenzbestimmungen für die Software, die auf den Geräten läuft. In der Folge kann es sein, dass man eine physikalische Kamera - beispielsweise eine Canon EOS-1D zwar besitzt, die darauf enthaltene Software nur lizenziert hat. Mit interessanten Folgen.

    The New Republic schaute sich die Lizenzbestimmungen der Canon-Kamera näher an und folgert Beunruhigendes. Nicht nur wird die Unsitte aus dem Softwarebereich übernommen, die Haftung des Herstellers für sämtliche Schäden auszuschließen, die durch letztere entstehen könnten. Die Lizenz berechtigt Canon theoretisch dazu, einen Kunden zu verklagen, der die Kamera beispielsweise einem unbekannten Dritten kurz in die Hand drückt, um ein Foto von sich schießen zu lassen.

    "Wenn man jemanden außerhalb der direkten Familienverwandtschaft die Kamera verwenden läßt - wenn man sie beispielsweise übers Wochenende einem Freund ausleiht oder gar einem Fremden die Kamera gibt, damit er ein Foto des Besitzers samt Frau aufnimmt - könnte Canon theoretisch wegen Lizenzverstoß klagen. In anderen Worten: Canons Interesse besteht nicht mehr im Verkaufen von Kameras, sondern im Lizenzieren der enthaltenen Software, zu sehr vorteilhaften Konditionen - für Canon, zumindest."

    resümiert The New Republic. In der Praxis wird der konkrete Fall vorerst nicht eintreten - schwierig wäre der Nachweis eines Lizenzverstoßes und groß der Aufschrei in der Öffentlichkeit, wenn wegen solcher Lappalien gegen die eigene Kundschaft vorgegangen werden würde.

    Auf der anderen Seite: Wer solche Lizenzbestimmungen verfasst, trägt sich mit Plänen, sie auch durchzusetzen - andernfalls könnte man sich die Entrechtung der Kunden auf dem Papier sparen und Missverständnisse und Ärger vermeiden. Biometrische Erkennungsverfahren erfreuen sich wachsender Beliebtheit. Man braucht nicht viel Fantasie, um sich Gadgets vorzustellen, die per Iris-Scan oder Fingerabdrucksensor nach Verkauf personalisiert werden. Schließlich sind Dritte lizenztechnisch ohnehin nicht berechtigt, die enthaltene Software zu nutzen - technisch ist es anschließend auch nichtt mehr möglich. Und dem Kunden verkauft man das Ganze im Zweifelsfall als Diebstahlschutz, eine unbrauchbare Kamera ist schließlich ein unattraktives Ziel für Taschendiebe.


    quelle: gulli untergrund news
     
  2. 15. November 2006
    AW: Die Canon Eos gehört dir, die Software darin gehört uns

    OHHA

    Irgendwie wusst ich das so was irgendwann mal kommt!
    Wie lang wirds wohl dauern bis nur noch der käufer die kamera benutzen darf??

    MFG firefuzy
     
  3. Video Script

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