Die Grausamkeit des Nichtstuns

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von CeNedra, 21. Februar 2006 .

  1. 21. Februar 2006
    Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 14. April 2017
    Eineinhalb Jahre lange sahen sie dem langsamen Sterben ihres Sohnes zu. Dann legten sie seine Leiche in die Tiefkühltruhe. Jetzt hat das Landgericht Cottbus das Urteil über die Eltern des kleinen Dennis gefällt: zweimal lebenslang, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert.

    Cottbus - Dennis wurde nur sechs Jahre alt. Er war das siebente von insgesamt elf Kindern der Angeklagten Angelika B., 44, und ist vermutlich kurz vor Weihnachten 2001 jämmerlich in der elterlichen Wohnung gestorben. Das Gericht verurteilte die Mutter und ihren Ehemann Falk B., 38, den leiblichen Vater Dennis', nun wegen Mordes durch Unterlassen in Tateinheit mit Misshandlung eines Schutzbefohlenen. Als Mordmerkmal erkannte das Gericht Grausamkeit, da sich das Sterben des Kindes mindestens eineinhalb Jahre lang unter den Augen der Eltern hingezogen hatte.

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    Der Prozess gegen das Elternpaar hatte am 27. Oktober vorigen Jahres begonnen. Er stieß auf besonders große öffentliche Aufmerksamkeit, da in Hamburg zu der Zeit die Eltern der verhungerten Jessica auf der Anklagebank saßen, gegen die im Dezember die Höchststrafe wegen Mordes verhängt worden war. Das Urteil im Fall Dennis war auch deshalb mit großer Spannung erwartet worden, weil der Strafantrag des Staatsanwaltes und die Vorstellungen der Verteidigung angesichts eines kaum zu bestreitenden Tatbestandes außergewöhnlich weit auseinander gingen. Denn die Cottbuser Verteidiger sahen allenfalls Körperverletzung mit Todesfolge, was nach ihrer Auffassung mit einer Bewährungsstrafe beantwortet werden sollte.

    Gegen Ende der Beweisaufnahme spitzte sich die Prozesssituation jedoch zu: Hatte die Staatsanwaltschaft zunächst wegen Totschlags angeklagt - 2001 war der Junge gestorben, 2004 wurden die sterblichen Überreste seiner Leiche in einer Kühltruhe in der elterlichen Küche gefunden -, erbat der Staatsanwalt vom Gericht einen rechtlichen Hinweis, dass auch eine Verurteilung beider Eltern wegen Mordes in Frage komme. Das Gericht kam dem nach: "Ein Kind durch Unterlassen verhungern zu lassen", so der Vorsitzende Richter Roland Bernards, "kann sehr wohl grausam sein." Und so plädierte der Staatsanwalt denn auf die Höchststrafe, was die Verteidiger des Elternpaares zu hektischen Beweisanträgen veranlasste. Sie griffen die Sachkunde der Gutachter an, die sich sowohl zum Verlauf von Dennis' Entwicklung und seinen Todesumständen als auch zur psychischen Verfassung der Eltern zur Tatzeit geäußert hatten - vergeblich. Denn das Gericht folgte, wie zu erwarten, den Sachverständigen.

    Lieblos, gefühllos, mitleidlos

    Die Stellungnahmen eines Rechtsmediziners und des Chefarztes der Potsdamer Kinderklinik Michael Radke waren für die Verteidigung höchst unangenehm. Denn obwohl von Dennis nach der langen Zeit in der Kühltruhe nur noch Knochen, Flüssigkeit und einige Reste verwester Weichteile übrig waren, konnten die Ärzte sehr wohl noch Schlüsse daraus ziehen. Der Junge war offensichtlich nicht durch stumpfe Gewalt verletzt worden und auch nicht durch Gift zu Tode gekommen, sondern über Monate, wenn nicht Jahre, langsam verhungert - körperlich und seelisch. Die Obduktion ergab ein Gewicht von 3840 Gramm. Der rechtmedizinische Gutachter schloss daraus auf ein Gewicht zum Todeszeitpunkt von rund fünf Kilo. Ein gesunder Sechsjähriger aber wiegt etwa 24 Kilo.

    Auch aus der Skelettgröße und vor allem aus der Beschaffenheit der Knochen können Rechtsmediziner Schlüsse ziehen. Dennis war gerade mal 89 Zentimeter groß, als er starb. Zu erwarten gewesen wären bei einem Jungen seines Alters 125 Zentimeter. Sein Körper, so hieß es in Cottbus, habe sich regelrecht aufgezehrt, alles Fett war aufgebraucht. Dennis konnte schon Wochen vor seinem Tod nicht mehr laufen, nicht mehr sitzen, nicht mehr sprechen. Was das bedeutet für ein kleines Wesen, das, weil angeblich "bockig", als ungeliebter Störenfried weggesperrt und in jeder Hinsicht gröbstens vernachlässigt wird, mag man sich nicht vorstellen.

    Mit der langen Leidenszeit Dennis', die nicht nur geprägt war von roher Vernachlässigung seiner körperlichen Bedürfnisse, sondern vor allem auch von Lieblosigkeit, Gefühllosigkeit, Mitleidlosigkeit und unbarmherzigem Umgang, hatte der psychiatrische Sachverständige Jürgen Rimpel, Chef der Landesklinik Lübben, die volle Schuldfähigkeit Angelika B.s begründet. Zwar erkannte er bei der Frau eine Borderline-Persönlichkeitsstörung, verbunden mit Depressionen, sozialen Kontaktstörungen, Angst, gelegentlicher Impulsivität und Aggressivität. Doch trotz dieser Störung habe sie immer gewusst, "dass ein abmagerndes Kind krank ist und zum Arzt muss". Sie habe genug Erfahrung als Mutter gehabt, um die Bedrohlichkeit von Dennis' Zustand zu erkennen. "Vielleicht hat es Momente gegeben, in denen sie nicht in der Lage war zu handeln, aber sie hatte viele Monate Zeit zu handeln."

    "Im Alltag gut angepasst"

    Auch bei Ehemann Falk B. sah der Psychiater keine verminderte Schuldfähigkeit. B. verfügt zwar nur über sehr eingeschränkte Geistesgaben (Intelligenzquotient 55, der Durchschnitt liegt bei 100). Doch B. sei ein "im Alltag gut angepasster Mann, der mit sich und seinem Familienleben eigentlich ganz zufrieden war".

    Die Verteidiger hatten immer wieder versucht, den Behörden einen Teil der Schuld am Tode des Kindes zuzuschieben. Der Vorsitzende in der Urteilsbegründung: "Hätte das Schulamt 2001 (als Dennis eingeschult werden sollte) mehr unternommen als nichts, wäre das Kind wohl nicht gestorben." Doch in erster Linie seien die Eltern verpflichtet, für das Wohlergehen ihrer Kinder einzustehen. "Hätten sie Dennis versorgt wie ihre anderen Kinder, wäre er nicht gestorben", so der Vorsitzende. "Das war zumutbar." Das Gericht erließ nicht Haftbefehl gegen das Paar, weil keine Fluchtgefahr bestehe.

    Die Eheleute müssen also in acht bis zwölf Wochen freiwillig zum Haftantritt erscheinen. Unberücksichtigt bei dieser Entscheidung blieb jedoch, dass Angelika B. 1995 schon einmal einen Suizidversuch unternommen hatte; sie war betrunken aus dem Fenster gesprungen. Der wenige Wochen alte Dennis kam daraufhin in ein Heim. Und als er eineinhalb Jahre später nach Hause kam, kannte er seine Eltern nicht - und die kannten ihn nicht. Von da an nahm das Verhängnis seinen Lauf.
    Quelle
     
  2. 21. Februar 2006
    sowas ist doch einfach nur pervers.
    solchen leuten sollte man in meinen augen das selbe antuhen oder sie zumindest für mehrere monate mal in ein zimmer sperren und ihnen nur alle 3 tage essen vorbeibringen.

    dann würden die mal sehen wie sich das anfühlt.

    habe für die eltern nix mehr übrig und würde mir hierbei genau wie bei kindermishandlung den tod als strafe wünschen weil diese leute haben es echt verdient.

    mfg Soulrunner
     
  3. 21. Februar 2006
    ich finds nur assozial sowas...

    wenn sie ihr kind nicht wollen dann solln sie es halt ins heim bringen bzw bei so kleinen säuglingen in die babyklappe oder zur adoption freigeben irgendwie sowas aber doch nicht auf so eine art und weise umbringen!

    sollen sie froh sein das sie kinder haben bzw bekommen können denn so vielen menschen ist das nicht möglich...
     
  4. 21. Februar 2006
    naja Deutsche Gerechtigkeit ein Raupkopierer angeblich 5 Jahre und Kinder Mörder mit dem brutalsten Mord den es gibt bekommen 15 Jahre.
    aber Mrs.Smith hast recht sollte man mal echt machen.
     
  5. 21. Februar 2006
    naja ist genauso wie diese plakate die oft in kinos hängen von wegen "wo ist papi? - herr der ringe..." also das von wegen raubkopierer bekommen 5 jahre...

    dazu sag ich nur: Raubkopierer bekommen 5 jahre aber Kinder♂️♀️r nur 3 !!! naja sollte man sich mal durch den kopf gehen lassen und mal überlegen was davon schwerwiegender ist...
     
  6. 21. Februar 2006
    jop, ist schon heftig, wenn man hört, was es alles in Deutschland, also einem eigentlich sehr zivilisiertem Land gibt. Ich denke aber das hier eine gute Strafe verhängt wurde. Klar gehts immer noch heftiger, aber ich finde zum Beispiel Lebenslang ins Gefängnis, schlimmer als den Tod.
    Lebenslänglich heißt meiner Meinung nach 25 Jahre. 2mal also 50 Jahre. Da kann man schon davon ausgehen das die vor ihrem Tod nicht mehr rauskommen!

    MfG
    klaus
     
  7. 22. Februar 2006
    Denen gehts nur um geld..
    Alles andere is dem Staat egal.
     
  8. 22. Februar 2006
    Kommt Mal Klar !!!

    Es geht hier um mord und dummheit
    Und darum das leute kinder haben und damit überfordert sind
    Und das der Überwachungsstart nicht mitbekommt wie es den leuten geht und was sie mit ihren kindern machen
    Das behörden ihren ***** nicht hochbekommen und dafür nicht belangt werden

    Aber immer wieder tqauchen dann solche texte auf ::Raubkopierer bekommen 5 jahre aber Kinder♂️♀️r nur 3 !!!

    KENNT IHR 1 RAUBKOPIERER DER 5 JAHRE BEKOMMEN HAT ???????
    SELBST LEUTE DIE DAMIT KNETE GEMACHT HABEN HABEN KEINE 5 JAHRE BEKOMMEN !!!!!
    Und Kinder♂️♀️r bekommen mindestens 3 Jahre !!! (was meiner meinung nach 100 jahre zuwenig ist)
     
  9. 22. Februar 2006
    Ein Beweis mehr, wie verschieden und dumm manche Menschen doch sind. Es gibt Leute, die würden sterben um ihr Kind am leben zu halten und dieses Ehepaar quält ihr kennt und lassen es dann noch so jemärlich liegen. Kann man denn überhaupt noch schlafen, wenn man so eine schwere Last mit sich trägt? Diese Personen bisitzen keinen Funken Menschlichkeit, sorry dass ich das jetzt so sage, aber es ist so.


    mfg allstar
     
  10. 22. Februar 2006
    ich finde es auch unmenschlich wenn man kinder einfach sterben laesst. auserdem war es ihr eigenes kind und ich meine das sollte man doch lieben und alles fuer sein wohlbefinden tun
     
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