#1 26. November 2007 Hier mal die 2 größten Gerüchte um das deutsche Jugendschutzgesetz: Alkohol ab 18: Hier ein Auszug aus dem aktuellen JuSchG: Wo steht das da bitte? Allerdings macht z.B. der REWE an soner Aktion mit vonwegen kein Alkohol unter 18! Gesetzliche Reglungen um das aufhalten auf der Strasse: Ein Auszug aus dem JuSchG: Das war`s aber auch schon... nichts mit irgendeinem öffentlichen Platz oder ähnliches! De Mace + Multi-Zitat Zitieren
#2 26. November 2007 AW: Die größten Gerüchte um das JuSchG Wo isn dein Problem jetzt? Wenn Rewe meint Alkohol nur ab 18 zu verkaufen ist es ihr gutes Recht. Rewe kann selbst entscheiden, ob sie dir etwas verkaufen wollen oder nicht, es gibt kein Recht, dass ein Händler dir etwas verkaufen muss. drück dich bitte etwas präziser aus ?( öffentliche Plätze? was meinst damit? Das mit dem "Alkohol & Tabak ab 18" ist ein Vorschlag zu einer neuen EU Richtlinie, das noch gar nicht Spruchreif. Bis dahin gilt unser Bundesrecht. + Multi-Zitat Zitieren
#3 26. November 2007 AW: Die größten Gerüchte um das JuSchG Du verstehst nmich total falsch.. Ich will nur die unwissenden aufklären, die ständig behaupten, dass es so wäre, da ich mich oft genug rechtfertigen muss, da viele andern denken, dass Alkohol ab 18 sei und das es keine Gesetze gibt, die vorschreiben, wie lang man sich z.B. in einem Park bis zu welchem Alter bis zu ner gewissen Uhrzeit aufhalten darf. Natürlich ist es ein gutes Recht vom REWE! De Mace + Multi-Zitat Zitieren
#4 26. November 2007 AW: Die größten Gerüchte um das JuSchG achsoo .. ja, man darf so lange draussen bleiben wie Mama und Papa erlauben, da gibs keine gesetzliche Regelung zu. Deine Eltern dürfen aber auch nicht ihre Aufsichtspflicht vernachlässigen, denn die haften dann, sollte dir etwas passieren. + Multi-Zitat Zitieren
#5 26. November 2007 AW: Die größten Gerüchte um das JuSchG Das ist klar, aber wird nicht gefragt xD De Mace + Multi-Zitat Zitieren