Die W-LAN Ausrede

Dieses Thema im Forum "Szene News" wurde erstellt von Diversity, 1. Juni 2006 .

Schlagworte:
  1. 1. Juni 2006
    Hab mir mal folgendes überlegt:

    Wenn ich an meinem Desktop PC ein WLAN einrichte, ohne es zu verschlüsseln (oder aber nur "laienhaft"), könnte ich dann im Fall der Fälle behaupten, dass ich die "bösen Dinge" die anhand meiner IP zurückverfoglt wurden, gar nicht gemacht habe, sondern ein Schwarz-Surfer aus irgendeiner anderen Wohnung? (Truecrypt für meine Downloads sowie regelmäßiges Shreddern der Festplatte nach Gutmann-Methode vorrausgesetzt)

    Denn man kann ja z.B. von einem Familienvater, der auf der Baustelle arbeitet, nicht erwarten, dass er sich mit allen Sicherheitsvorkehrungen eines W-LANS bestens auskennt um sich vor Schwarz-Surfern zu schützen (auch wenn Unwissenheit vor Strafe nicht schützt - irgendwo muss ja eine Grenze sein).

    Wenn das o.g. soweit zutreffen sollte, wäre es dann möglich eine Art Fake-Spur eines W-LAN Schwarzsurfers auf dem Desktop PC zu hinterlassen?
    Denn dann könnte man ja vor Gericht sogar "beweisen" dass jemand anders sich Zugang zum W-LAN verschafft hat und dann "etwas böses" getan hat...

    Um rege Diskussion mit faktischem Wissen wird gebeten :]
     
  2. 1. Juni 2006
    Solange man sein W-Lan nicht mit WEP oder sonstiges verschlüsselt ist es sogar Legal bei denjenigen mitzusurfen, da kein Schutz umgangen wird. Du bist auch dafür verantwortlich wenn dein W-Lan nicht richtig abgesichert ist. Also sinnlos....
     
  3. 1. Juni 2006
    Habe mir persönlich diese Frage auch schon öfters gestellt. Jedoch denke ich, dass man vor Gericht ohne genügend Beweise keine Chance hat. Dann wird man nur zu hören bekommen: Selber Schuld, es gibt ein Handbuch um zu schauen ob man sein WLAN abgesichert hat, ...

    Naja aber wenn wer etwas genaues weis, würd mich auch sehr interessieren.
     
  4. 1. Juni 2006
    Wenn du irgendwelche SERVER scannst und das reichlich... hinterher du von PROVIDER einen Brief bekommst in dem steht, dass du so etwas unterlassen sollst, behauptet man einfach, dass irgendeine AdAware, Virus o.ä. dies ohne dein Wissen tut und du dieses Problem "umgehend bereinigen" wirst...
     
  5. 1. Juni 2006
    @roadkiller

    Wieso sinnlos?

    Es gibt sehr wohl die Möglichkeit, einabgesichertes W-LAN zu hacken udn mitzunutzen, ohne dass es der Betreiber merkt.
    Darum geht es mir!

    Also nix da sinnlos!


    @ Hein Blöd

    Deshalb ja meine Frage, ob man gefakte "Spuren" hinterlassen kann, die Laien trotz Handbuch nicht entdecken würden...
     
  6. 1. Juni 2006
    Ne ist echt so man ist verpflichtet seine umgebung zu schützen wenn dies nicht geschieht dann wird die verbingung offen da gelegt und somit kann ja bekanntlich jeder zugreifen und dies schützt vor einer strafanzeige nicht

    Greetz
    Neo
     
  7. 1. Juni 2006
    Das man zum Schutz verpflichtet ist weiß ich, aber da es keinen 100% Schutz gegen Schwarzsurfer gibt, muss es da irgendwo eine Lücke geben!
    Ab einem gewissen Punkt ist es doch im Beispiel des Familienvaters nicht mehr zumutbar, sich über Standardschutzmethoden hinaus noch abzusichern...
     
  8. 1. Juni 2006
    wenn man es mit WEP verschlüsselt dann sollte da kein problem sein der Access Point wird die Mac addressen loggen da holt man sich von ne npaar freunden Wlan karten usw. benutzt die ausreichend am Access Point und tada sollte das ganze gegessen sein.

    DAfür kann man normal nicht zur Verantwortung gezogen werden denn man hat abgesichert und WEP ist sehr einfach zu knacken^^
     
  9. 1. Juni 2006
    Leider geht das nicht, du oder dein Vater sind für ihren Anschluss verantwortlich!!
    Auch wenn es wirklich so passieren sollte und z.B. so ein kranker **** was über deine Leitung upped,auch wenn es nur bilder sind.
    Wird der zu Verantwortung gezogen dem die Leitung gehört! Also dir oder deinem Vater.
     
  10. 1. Juni 2006
    das problem ist aber wenn das WLAN verschlüsselt ist und in den Access Point Logs andere MAC Addressen stehen als die Netzwerkgeräte im Haus haben dann kann man sagen da hat wer das WLAN gehackt und da das ne straftat ist können sie idhc dafür nicht haften lassen
     
  11. 1. Juni 2006
    Da bist du dann auch ziemlich am Ar*** und wenn sie dir dann noc hnachweisen können, dass du eine Straftat vorgetäuscht hast dann wird es noch lustiger
     
  12. 1. Juni 2006
    soweit ich weiß haftet AFAIK der Betreiber der W-Lans für die sachne, die damit angestellt werden, egal ob oder nicht verschlüsselt. Also wenn jmd Kinder os oder so upped, bist du am *****

    mfg r90
     
  13. 1. Juni 2006
    Jop, es wird auch nicht erwartet, dass du das tust. ABER: Nen einfaches WLAN PW kann jeder eingeben, wird man bei der einrichtung im normalfall auch gefragt. und schwarzsurfer müssten dieses umgehen. DAS wird geloggt auf jedem guten router, also ist das PW quasi dein rechtsschutz.

    es wurde richtig erwähnt: Ungesichertes Netzwerk = Dein prob, wenn jemand damit illegales macht
     
  14. Video Script

    Videos zum Themenbereich

    * gefundene Videos auf YouTube, anhand der Überschrift.