Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

Dieses Thema im Forum "Netzwelt" wurde erstellt von zwa3hnn, 18. November 2009 .

  1. 18. November 2009
    Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

    Wenn ein Mensch stirbt, gehören die Fotos und Briefe, die er hinterlässt, seinen Erben. Was aber passiert mit den Bildern, die nicht im Fotoalbum kleben, sondern in seinem Profil bei Facebook stehen oder bei StudiVZ hochgeladen wurden? Wer bekommt den E-Mail-Zugang? Was also passiert mit digitalem Nachlass?

    "Pauschal kann man das nicht sagen, aber im Grundsatz ist der digitale Nachlass genauso zu behandeln wie der übrige Nachlass auch", sagt Gabriele Sachs, Anwältin für Erbrecht in Hamburg. "Er ersetzt ja im Grunde einfach den Schriftverkehr, wie wir ihn früher hatten." Will heißen: E-Mails, Bilder und virtuelle Adressbücher gehören den Erben. Der Erbe tritt, soweit der Verstorbene das nicht anderweitig verfügt hat, in dessen bisherige Rechtstellung ein. Allerdings müsse immer zwischen vererblichen und nicht vererblichen Rechten wie dem Persönlichkeitsrecht unterschieden werden.

    Das weltweit größte soziale Netzwerk Facebook will es Angehörigen mit einem Formular leichter machen. Sie können sich aussuchen, ob die Seite eines Verstorbenen gesperrt werden oder sichtbar bleiben soll – in einem "Erinnerungs-Status". Darin werden alle Mitgliedschaften in Gruppen gelöscht. Nur bereits bestätigte Freunde können Nachrichten auf dem Profil hinterlassen – in Erinnerung an den Verstorbenen.

    Die Betreiber von StudiVZ, SchülerVZ und MeinVZ, den größten Netzwerken aus Deutschland mit insgesamt 15,5 Millionen Nutzern, haben kein standardisiertes Verfahren eingeführt. Sie wollen lieber individuellen Wünschen nachkommen: Die Angehörigen eines gestorbenen Nutzers dürfen bestimmen, was mit seinem Profil passiert. Sie können es sperren, für Abschiedsnachrichten erhalten oder selbst übernehmen. Voraussetzung für Letzteres ist, dass sie die Sterbeurkunde und den Erbschein vorlegen.

    Anbieter von E-Mail-Diensten gehen mit Todesfällen unterschiedlich um. Web.de und GMX geben den Zugang zu den Konten nach Vorlage des Erbscheins heraus. Der Betreiber legt dabei Wert auf die Feststellung, dass nicht etwa die vom Verstorbenen genutzten Passwörter weitergegeben werden; diese seien der Firma nicht bekannt. Der Zugang erfolge zum Beispiel über den ein zufällig generiertes Einmal-Passwort, das nach dem Ersten Login durch die Erben geändert werden muss. Etwas komplizierter ist das Prozedere etwa bei Hotmail von Microsoft. Weil der Server in den USA steht, verlangt das Unternehmen eine E-Mail auf Englisch. Darin muss stehen, wann der Account eingerichtet und zum letzten Mal benutzt wurde. Außerdem müssen die Angehörigen den Erbschein sowie Kopien ihres eigenen Personalausweises und des Verstorbenen einreichen. Dann kümmert sich in den USA nach Unternehmensangaben ein "Criminal Compliance Team" um die Anfrage. Nach spätestens zwei Monaten bekomme der Antragsteller per Post eine CD oder DVD mit den Daten aus dem Account. Geschlossen wird dieser nur auf ausdrücklichen Wunsch, Hotmail-Passwörter gibt Microsoft nicht heraus.

    Erbrechts-Expertin Sachs empfiehlt Internetnutzern: "Um den Erben Probleme bei der Nachlassabwicklung zu ersparen, ist jedem zu raten, zu verfügen, was nach seinem Tod mit dem Nachlass – insbesondere dem digitalen – geschehen soll." Am besten hinterlässt der Nutzer seine Passwörter in einem Umschlag beim Notar, rät Thilo Weichert, der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Schleswig-Holstein. Oder er lässt sie direkt in sein Testament aufnehmen.

    Prinzipiell eine Alternative sind Dienste wie Legacy Lockers, Datainherit oder auch Deathswitch. Sie ermöglichen Anwendern, gegen eine Gebühr Passwörter für Web-Netzwerke, E-Mail-Konten oder das Online-Banking bei ihnen zu hinterlegen und eine Vertrauensperson zu nennen. An diese gehen die Informationen im Todesfall. Weichert rät davon allerdings ab: "Das ist völliger Blödsinn und eine Einladung zu illegalen Machenschaften." Derart sensible Daten sollten Nutzer nicht gesammelt einem Internetdienst überlassen. "Man muss schon sehr viel Vertrauen zu einem solchen Anbieter haben, um so eine Idiotie zu begehen." Außerdem sei es nicht einmal sicher, ob sie "nicht noch vor dem Kunden sterben."


    quelle: heise online
     
  2. 19. November 2009
    AW: Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

    Son it. Es ist sowas von Unwichtig, was mit Studivz, oder Facebook nach meinem Tod passiert. Es stört niemanden wenns da ist, oder nicht? Bei Fotos oder Briefen ist das was anderes. Muss ich dann alle Passwörter im Testament hinterlegen? Also bitte... Was passiert, wenn ich mich nichtmehr dran erinnern kann? Wird das Schloss dann aufgebrochen? Das ist genaus bescheuert wie diese Idee.

    Wenn es um Wertvolles geht, finde ich das schon ne gute Sache.
     
  3. 19. November 2009
    AW: Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?


    es gibt menschen die haben bei studi vz 50 fotoalben und somit mehr bilder auf deren server als fotos zuhause. so unabwägig soetwas in betracht zu ziehen ist das garnet.

    wert liegt nur im auge des betrachters. ich hab eine fotos die sind für mich und meine familie ein paar millionen wert für andere hingegen nur dreck.
     
  4. 19. November 2009
    AW: Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

    eben, gibt ja jetzt viee vor allem jugendliche (mädchen) die kaum noch normale Fotos haben, digicam oder Handy raus Fotos machen und ab ins studivz oder ähnlichem. DAher find ich die ganze Sache auch gar nicht so abwägig gedacht.

    Schließlich ist das so als wenn mans in ein virtuelles Album klebt... allerdings frag ich mich auch wie man sowas leicht umsetzen kann...
     
  5. 19. November 2009
    AW: Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

    Ich wünschte ich hätte solche Probleme.

    Entweder man stirbt und in jungen Jahren und die noch lebenden Eltern wissen nicht mal was Facebook ist oder man hüpft mit 80 über den Jordan und ist natürlich nicht bei Facebook etc pp registriert.

    Eine andere "Lösung" fällt mir grade gar nicht ein.
     
  6. 21. November 2009
    AW: Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

    An meiner alten Schule ist auch jemand verstorben, die Eltern kümmern sich jetzt um das Profil in Facebook und haben eine Art Erinnerungsseite angelegt.

    Der Gedanke, dass ich digitales Besitztum weiterverbe ist in der heutigen Gesellschaft wichtiger denn je.

    Und als extrem Beispiel nehmen wir mal den Rapidshare Premium Account mit mehreren Gigabyte Daten.

    Und ein anderes alltägliches Beispiel für digitale Besitztümer wäre doch z.B. auch ein Fotoalbum.

    Ich finde es gut, dass sich Menschen darüber Gedanken machen, in Zukunft wird nämlich genau hier noch öfter darüber nachgedacht werden.
     
  7. 21. November 2009
    AW: Digitale Besitztümer als Erbe: Wer bekommt die Passwörter?

    Also ich finde das is kein Schwachsinn. In der heutigen Welt wo vieles über den pc läuft muss man sich über sowas Gedanken machen
     
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