#1 10. November 2009 Nabend, RR. Ich hab vor, meine Rechnungen einzuscannen, und digital zu verwalten. Behalten diese ihre Rechtsgültigkeit? + Multi-Zitat Zitieren
#2 10. November 2009 Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 9. Juni 2022 Dokumente einscannen und archivieren, sind diese dann Rechtsgültig? Rechtsgültigkeit gescannter Dokumente? Eine Simulation in Nürnberg – PROJECT CONSULT Wann Ihre eingescannte Unterschrift rechtsgültig ist + Multi-Zitat Zitieren
#3 10. November 2009 AW: Dokumente scannen - Rechtsgültig? Solche Dokumente, kann man zuleicht fälschen... Vor allem, kannst du sowas wie wasserzeichen nicht mit kopieren... Wenns hart auf hart kommt, könnten die dokumente nicht annerkannt werden Denke es wäre besser, wenn du die Dokumente lochst und sie in einen ordner hefftest + Multi-Zitat Zitieren
#4 10. November 2009 AW: Dokumente scannen - Rechtsgültig? auf manchen Kassenbon steht aber auch drauf das du sie einscannen solls bzw ne kopie machn solls weil die teile über die jahre hinweg verbleichen... bei rechnungen also kanss normales drucker papier weiß ich nicht...aber oft kriegste die ja auch per email extra..also denke schon + Multi-Zitat Zitieren
#5 10. November 2009 AW: Dokumente scannen - Rechtsgültig? Okay, reicht mir schon, danke. Also: Alles einscannen, ordnen, originale abheften. + Multi-Zitat Zitieren