Ebay Auktion Wiedereinstellungsgebühr Frage

Dieses Thema im Forum "Netzwerk, Telefon, Internet" wurde erstellt von uLtr4, 26. Juli 2009 .

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  1. 26. Juli 2009
    Also ich hab folgende dumme Frage. ich verkaufe seit 8 jahren bei Ebay. Nun hat der verein ja kürzlich mal wieder seine AGBS geändert bezüglich seiner Angebote ab 1 Euro. Un nun bin ich mal wieder verwirrt weil vertragsformulierungen mich immer verwirren:angry:

    Meine Frage ist nun wenn ich ne Auktion ab 1 Euro reinstelle und sie wird nicht verkauft.
    Fällt dann eine Gebühr für das Wiedereinstellen an oder nicht?
    Falls NICHT fällt diese dann an wenn ich die Auktion immer wieder einstelle oder erst wenn ich den Artikel verkaufe?

    Falls mir das jmd kurz beantworten könnte wäre nice BW ist nat. drin.
     
  2. 26. Juli 2009
    AW: Ebay Auktion Wiedereinstellungsgebühr Frage

    Ich würd sagen es fällt immer wieder die Angebotsgebühr von 0,25€ an weil du den Artikel ja für 1€ reinstellst....das wär dann denke ich jedes Mal so....

    ...und bei Verkauf des Artikels kommt dann zusätzlich noch die Verkaufsprovision dazu....
     
  3. 26. Juli 2009
    AW: Ebay Auktion Wiedereinstellungsgebühr Frage

    hmm ja du musst gebühren zahlen wie Fotos, und die einstellungsgebühren wenn du über 1€ startest.

    Und ja wenn der Artikel nicht raus geht und du ihn wiedereinstellst musst du die gebühren wieder zahlen.

    Lg
    ItalianStallion
     
  4. 26. Juli 2009
    AW: Ebay Auktion Wiedereinstellungsgebühr Frage

    ok danke euch bws raus .
     
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