Ebay frage

Dieses Thema im Forum "Kaufberatung" wurde erstellt von Johnny990, 1. August 2006 .

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  1. 18. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    Ist doch klar das die nur Vorauskasse, Kreditkarte oder PayPal nehmen, die sitzen in HongKong
    Da gibts nix mit Nachnahme oder auf Rechnung.
     
  2. 18. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    was meinst mit sofort zahlen??

    bei vorkasse schicken die erst die ware zu dir wenn sie dein geld auf ihrem Konto haben
     
  3. 19. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    wie willst du das machen?
    nach hongkong fragen?
    oder dem postboten das geld geben ^^ =)
     
  4. 19. Juli 2007
    AW: Ebay frage









    ist das schlimm??( bis zu einem Warenwert von 22 euro kommt gar kein Zollsatz)
    Habe mir neulich auch 2 Artikel von HK liefern lassen. Gelegentlich aus den USA/ Canada usw.)

    Beide Anbieter hatten kein paypal, aber eine dt. Kontoverbindung. Abwicklungszeit: ca. 14 Tage.
    Der Verkäufer bietet sogar eine Rückerstattung des Zollsatzes; da er diese nicht offeriert.
    - Wahrscheinlich wird aktuell sowenig kontrolliert, dass sich 50 Geld-Rückerstattungen bei 5000 Verkäufen lohnen? Marketing? wer weiß?

    Beide Artikel wurden anstandslos innerhalb 2 Wochen geliefert. Zollsatz+Einfuhrumsatzsteuer wurden keine erhoben. Kommt immer auf den Warenwert/Höhe, darauf an?

    Erfahrungsgemäß wird die Briefpost weniger kontrolliert, verglichen mit Paketen. Sendungen/ USPS aus den USA werden in der Regel bei der dt. DHL dem Zoll übergeben.
    UPS schleust das Zeug selber durch und kassiert oftmals ab. ( Nachrechnen/ Zollsatz-Raten erhält man in Frankfurt/ direkt beim Zoll. Einfach anrufen, Artikel beschreiben und Zollnummer/-satz ziehen. Für die Kalkulation.

    Wenn etwas verzollt oder versteuert wird? - Den Transport noch mit berücksichtigen und nicht vergessen. Einfuhrumsatzsteuer fällt auch für die Transportkosten an.

    Auch ist es wichtig zu wissen, wo die nächste Zollstelle sich befindet? Oftmals sind 40 km/einfach, zum nächsten Zollamt mit zu kalkulieren. Zeit für Abholung und Geld für Sprit kostet es auch.

    Aufpassen würde ich allerdings bei "unversicherten" Versand; wenn man da spart? kommt die Ware oft nicht an.
    Empfehlung: immer versichert! Kostet etwas mehr, aber man erhält dann Geld retoure. Allerdings sind die Lieferzeiten schon defftigg, 14 bis 20 Tage muss man schon einkalkulieren.

    Allerdings kann es vorkommen, daß diverse Produkte bei einem Zollbeschau einfach an die Hersteller zur Überprüfung gesendet werden.
    Wenn es dann ein Plagiat ist? am Dampfen! Geld weg; Rechnung vom Anwalt; wird teuer. Darum überlegen, was man in HK bestellt.

    In der Regel sind compis aus 3.Staaten( wenn Abkommen vorhanden, wie USA/ CANADA + ASIA=unter Vorbehalt) zollfrei.
    Allerdings kommt immer eine Einfuhrumsatzsteuer ( 19% D, 20% A, ?%F, usw.)dazu. Ob gebraucht oder neu? = egal!

    Einkauf in HK = ja, aber nur Kleinkram wie Speicher usw.
     
  5. 19. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    Also ich check seine Probleme auch nimmer. ?(
    Wenn ich mir seine Aussagen durchlese wie
    dann soll er es lieber lassen, den daß das nicht geht sagt mir ja der Hausverstand oder willst den reitenden Boten mit dem Bargeld rüberschicken =)


    Übrigens ich bin auch jemand der ein paar mal im Jahr was aus den USA/Kanada/Japan oder sonst wo außerhalb der EU kauft übers Internet und noch nie hatte ich Probleme. Die Zoll Geschichte lief immer ohne Probleme ab, wenn der Händler dem Paket eine Rechnung beilegt musst nicht mal aufs Zollamt sondern du zahlst dann den Zoll und Co.. direkt beim Paketmann (Post, UPS etc..) der es dir bringt.

    Ich bezahl immer via Kreditkarte weil wenn man via Banküberweisung zahlt doch teilweise recht hohe Spesen anfallen weil es ja außerhalb des EURO Raums ist.
     
  6. 19. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    ne ich meine ich shcik ihn das aufs konto aber... Ich mach sofort zahlen also muss sich nicht mein konto benutzen geht das?
     
  7. 19. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    sry du aber du kannst ja schlecht zur bank gehen und sagen hier dahin gehts mit der kohle...
    gibs doch einfach in der bank ab, lass es auf deinem konto gutschreiben und dann überweisung...
    oder geht das nich?!
     
  8. 20. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    Nur so als Info eine Überweisung nach HongKong ist sehr teuer, es zahlt sich bei kleinen Beträgen nicht aus. Da fallen ganz schnell mal 15-20 Euro Spesen je nach Bank an.

    Darum zahlt man so was für normal via Kreditkarte oder PayPal.

    Ich weiss nicht warum er das nicht kapiert, ich gebs auf ;(

    Was er damit meint check ich einfach nicht.
     
  9. 20. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    Also erstmal versuche ich deinen Satz zu deuten, weil es wirklich schwer ist.
    Wenn du Sofort Kauf machst, dann musst du überweisen, und das könntest du
    schon auf der Bank ohne ein eigenes Konto machen, aber was soll der Sinn und Zweck sein?

    Ansonsten versteh ich deinen komischen Satz nicht.
     
  10. 20. Juli 2007
    AW: Ebay frage

    sofort kauf ist in ebay nur das du nicht bieten musst .wenn du es sofort kaufst gehört es dir was beim bieten ja nicht immer der fall ist....dann musst du das geld überweisen was weiss ich was der verkäufer an nimmt vorkasse paypal nachnahme.......wenns zoll steuern gibt kommen die auch noch dazu..mein cousin hat ma was für 599€ aus der usa gekauft dann kahmen noch glaub 12 € versand dazu und zoll hat ihn 80 € gekostet..
    mfg
     
  11. 11. April 2008
    ebay-Frage

    Hallo,

    n Freund hat mit nem Ebay-Verkäufer nen Preis ausgemacht von nem Artikel. Der Preis liegt bei rund 300 €. Der Verkäufer hat den Artikel an den Höchstbietenden (er mit rund 100 €) verkauft. Das ganze wurde über ein anderes Forum per PN's geregelt. Wie sieht die Rechtslage aus? Was würde passieren, wenn er nur die 100 € bezahlt? Der Verkäufer würde es sicherlich nicht einfach so losschicken. Bin da auch überfragt.
     
  12. 11. April 2008
    AW: ebay-Frage

    Ganz einfach , wenn das Angebot über eBay mit einem "Mindesgebot" abgeschlossen ist, ist der rechtliche "Kaufvertrag" somit gültig und es muss gehandelt werden.

    Privater Verkauf parallel zu der eBay autkion sind rechtlich verboten und somit nichtig.
    Wenn der Kunde bei eBay nach der Zahlung seine Wahre nicht bekommt und das Geld nicht zurück kommt, kann Klage erhoben werden, genau so wie, wenn der Kunde darauf besteht, die ersteigerte Wahre haben zu wollen.

    mfg
     
  13. 12. April 2008
    AW: ebay-Frage

    Aber eigtl. wäre es ja auch "Beschiss" von ihm. Hm!
     
  14. 12. April 2008
    AW: ebay-Frage

    rein theoretisch hat er ja 2 kaufverträge abgeschlossen. einmal den über ebay und den in nem forum per pn.

    Da man aber bei Onlineverkäufen den kauf binnen 14 tagen widerrufen kann, würd ich einfach den über 300 € widerrufen und gut ist
     
  15. 12. April 2008
    AW: ebay-Frage

    Oder so, aber der Private Verkauf von Artikeln die bereits in einem ebay Kaufvertrag abgeschlossen sind, sind verboten!

    mfg
     
  16. 12. April 2008
    AW: ebay-Frage

    Aber er wird doch niemals den Artikel verschicken, wenn er jetzt im Forum ihm ne PN schreibt, dass der Vertrag nicht gültig ist und nur der von Ebay zählt.
     
  17. 12. April 2008
    AW: ebay-Frage

    er muss schicken....
    laut dem gesetz und den bestimmungen mit denen er ja einverstanden ist sobald wer das häkchen bei der registrierung gestezt hat,
    muss er auch schicken was über ebay verkauft wurde...
    der vertrag ist gesetzlich so abgeregelt dass wenn er das päckchen nicht schickt
    verklagt werden kann
    allerdings frage ich mich wieso er das auch nochmal in nem forum mit dem abgeschlossen hat...
    naya.... da in dem forum aber keinerlei dinge unterschrieben wurden oder ähnliches würde ich sagen dass ihr vor gericht rect bekommt... soll heißen er wird schicken so oder so...
    allerdings wird er sauer sein...
    aber solang er nich in der nähe wohnt is das alles in ordnung^^
    aber passt nächstens besser auf was ihr schreibt ....
    da kann man ziemlichen mist bauen
    aber momentan seid ihr auf der seite des Rechts... Er muss schicken

    mfg darkraven
     
  18. 12. April 2008
    AW: ebay-Frage

    hm.. ich werd ihm das mal alles erzählen, dann poste ich evtl. nocheinmal..

    achja BW's raus
     
  19. 12. April 2008
    AW: ebay-Frage

    Stimmt zu 100%.

    Hatte mich da auch mal sehr genau informiert, da ich das Ende einer Auktion verpennt hatte und einen guten D-Link Router für 5 € abgeben musste.

    Der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Auktionspreis rauszurücken, ohne wenn und aber.

    Ausreden wie "Ware runtergefallen und nun kaputt, Handel kann nicht zustande kommen" gelten nicht.
     
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